Update vom 25. März 2020: Finanzielle Soforthilfe

Update vom 25. März 2020:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die gesamte Bundesregierung arbeiten weiter mit Hochdruck daran, die Auswirkungen der Pandemie auf die Unternehmen und Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten.

Dazu zählt neben den unten aufgeführten Maßnahmen auch die

Finanzielle Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige.

Die Bundesregierung hat finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten beschlossen. Im Einzelnen ist vorgesehen

– bis 9000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten

– bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

Eine Antragstellung soll in Kürze möglich sein. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung erfolgt durch die Länder. Entsprechend wird gebeten, sich auf der Webseite des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.

Nutzen Sie zudem die Seite des Enterprise Europe Network. Dort finden Sie eine gute Übersicht zu den Fördermaßnahmen der einzelnen Länder.

Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen aussetzen

Darüber hinaus soll es eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe geschaffen geben, die wirtschaftliche Schäden durch das Coronavirus erleiden – das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Weitergehende Informationen dazu finden Sie unter der Seite des BMJVs.

 

Blogbeitrag vom 20. März 2020: Steuerliche Maßnahmen des Bundesministeriums der Finanzen

Das Bundesminsterium der Finanzen hat in Zusammenarbeit mit den Landesfinanzbehörden beschlossen, dass die wirtschaftlichen Schäden aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus nicht noch durch steuerliche Maßnahmen verschärft werden sollen, sondern es eine Anpassung bei Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Steuervorauszahlungen geben wird und somit die Liquidität der Unternehmen verbessert werden soll. Im Konkreten bedeutet das:

  • Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus die diesjährigen Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen auf Antrag eine befristete und zinsfreie Stundung erhalten. Dieser Antrag kann bis zum 31. Dezember 2020 beim zuständingen Finanzamt gestellt werden.
  • Zudem können Unternehmen und Selbstständige die Höhe ihrer Vorauszahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Dies soll schnell und unkompliziert geschehen, sobald erkennbar ist, dass die Einkünfte geringer sein werden, als erwartet.
  • Außerdem wird auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden bis zum Ende des Jahres verzichtet.

Unter dem folgenden Link können Sie zudem das Schreiben des Finanzministeriums abrufen: BMF-Schreiben

 

Blogbeitrag vom 16. März:

Die Franchisewirtschaft ist von den Auswirkungen des Coronavirus, ebenso wie viele andere, stark betroffen. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt reagiert und Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu schützen und zu stärken. Neben diesen Maßnahmen gibt es auch weiter Möglichkeiten als Franchisegeber oder -nehmer Hilfe und Unterstützung zu erfahren. Im folgenden Beitrag haben wir diese für Sie zusammengefasst:

Sofortmaßnahmen der Bundesregierung

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben sich auf einen Schutzschild für Unternehmen und Arbeitnehmer geeinigt. Dieses beruht auf vier Säulen:

Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes – u.a. können Unternehmen Kurzarbeitergeld bereits dann beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten ausfallen

Steuerliche Liquiditätshilfe – Gewährung von Stundungen wird erleichtert, Herabsetzen von Steuervorauszahlungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändung), sobald unmittelbarer Bezug zu den Auswirkungen des Coronavirus besteht

Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen – Ausweitung bestehender Liquiditätshilfen und deren Adressatenkreise (z.B. Erhöhung der Umsatzgrenze)

Stärkung des Europäischen Zusammenhalts – gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene, bspw. „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro

Landesförderinstitute

Darüber hinaus bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Auf der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hierzu weitergehende Informationen.

Unternehmer- und Gründerkredit

Der KfW-Unternehmer- wie auch der ERP-Gründerkredite kann über Banken und Sparkassen bei der KfW beantragt werden. Weitergehende Informationen finden Sie hierzu u.a. auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen.

Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

Bürgschaften

Die Möglichkeit für Hausbanken, Bürgschaften zu nutzen, gibt es zudem auch. Anfragen für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro können über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Hotlines für Unternehmen

Darüber hinaus finden Sie folgend die telefonische Kontaktmöglichkeiten zu den einzelnen Themen:

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für

  • allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515
  • zu Fördermaßnahmen: 030 18615 8000

Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur

Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 2

Weitergehende Informationen

Weitergehende Informationen finden Sie zudem auch auf unserem Blogbeitrag Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2). Hier werden u.a. auch die arbeitsrechtlichen Auswirkungen angesprochen. Gerade im Hinblick auf die Schließung der Schulen gibt es viele offene Fragen, die u.a. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet werden.

 

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