Überbrückungshilfen III – worauf es jetzt ankommt

Mit den gestrigen Anpassungen bei der Umsetzung der Überbrückungshilfe III reagieren Bundeswirtschafts- und Finanzministerium auf die anhaltend laute Kritik aus den Reihen der betroffenen UnternehmerInnen. Diese hatten über zu hohe Hürden bei der Beantragung geklagt, vor allem sind die Hilfszahlungen nur zum Teil bislang in Gänze angekommen. Die vorgenommenen Anpassungen sind richtig und überfällig, dennoch sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Die Zeit drängt, die Luft für die betroffenen Unternehmer wird immer dünner. Besonders wichtig ist, dass alle beteiligten Behörden (Bund/Land) die zum Jahresbeginn verabschiedete 10-Tages-Frist von der Beantragung bis zur Auszahlung breitflächig umsetzen. Die Hinweise aus unserem Mitgliedkreis verdichten sich, dass endlich Schwung in die Auszahlung kommt. Darauf muss Verlass sein.
  2. Kommunikation ist alles! Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die relevanten Informationen zum „Stand der Dinge“ nur zögerlich und schleppend bei den UnternehmerInnen bzw. deren SteuerberaterInnen angekommen sind. Mehr noch, durch vermeintliche Änderungen im Kleingedruckten wurde einer zusätzlichen Verunsicherung und Unzufriedenheit Vorschub geleistet. Selbst wenn – wie hier – z.B. Softwareprobleme auf Bundesebene auftauchten: Bitte Transparenz zeigen, damit Betriebe wissen, woran sie sind.
  3. Weitermachen bei der Anpassung. Die Regelungen werden sich durch Erfahrungen bei der Umsetzung weiterentwickeln (müssen). Auch hier gilt für uns Interessenvertreter: Weiter Praxisbeispiele sammeln und konstruktiv den Dialog mit den Ministerien fortführen, um weitere erforderliche Änderungen einzufordern.
  4. Branchenübergreifend verlangen die UnternehmerInnen zu Recht nach einer Strategie des Wiederhochfahrens der geschlossenen Betriebe für die Phase nach dem Lockdown. Das bloße Umlegen eines Hebels wird nicht reichen, denn z.B. Personalmanagement, Warenwirtschaftssysteme und Lieferketten brauchen genügend Zeit für die Vorbereitung. Hier fehlt es seitens der Entscheidungsträger komplett an Perspektiven. Zumindest werden diese weder kommuniziert, noch diskutiert. Allenfalls kursieren interne „Best Case“ oder „Worst Case“ Szenarien, die wiederum Raum für Spekulationen geben.
  5. Wirtschaftshilfen dürfen nicht zum Spielball im Wahlkampf werden. Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass immer wieder auf den verschiedenen Ebenen parteipolitisch „gerangelt“ wurde (Bundesministerium versus Bundeministerium, Landesministerium versus Bundesministerium und umgekehrt). Je näher die Bundestagswahl rückt, desto größer wird die Gefahr der parteipolitischen Auseinandersetzung. Das wird weder der Sache zuträglich sein noch dem Mittelständler weiterhelfen. Mehr als zu erwarten ist, dass an einem Strang gezogen wird und öffentliche Ränkespiele unterlassen werden.

Alle gestern verabschiedeten Änderungen bei der Überbrückungshilfe III finden sich unter nachfolgendem Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html

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