Stellungnahme zum Vertikal-GVO-Entwurf der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 9.7.2021 den Entwurf einer neuen Gruppenfreistellungsverordnung (VGVO-E) nebst ergänzenden Leitlinien (LL-E) zur Beurteilung von Vertriebsverträgen vorgelegt. Der Deutsche Franchiseverband begrüßt die meisten vorgelegten Regeln; sie enthalten viele gute Änderungen bzw. Klarstellungen. Sorge bereitet jedoch die geplante Behandlung des Informationsaustausches zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern. Darüber hinaus sieht der Deutsche Franchiseverband weiterhin Änderungsbedarf bei der Know-how-Definition, den nachvertraglichen Wettbewerbsverboten sowie bei Preisbindungen.

Die Stellungnahme des Deutschen Franchiseverbandes zum Vertikal-GVO-Entwurf der EU-Kommission ist hier in Gänze zu lesen: Deutscher Franchiseverband_Stellungnahme zum Vertikal-GVO-Entwurf der EU-Kommission_16.09.2021.

Hintergrund

Franchising ist insbesondere für viele KMU eine Möglichkeit, ein schlüsselfertiges Konzept zu entwickeln und als weiterer Marktteilnehmer in den Markt einzutreten. Damit ist Franchising ein erfolgreicher Wachstumsmotor in Europa geworden.

Daneben gibt es aber auch große Herausforderungen für die Franchisewirtschaft, wie z.B. die Digitalisierung. Sie führt zu einer Weiterentwicklung der Aufgaben- bzw. Tätigkeitsfelder von Franchisesystemen. Denn heute sind Franchisesysteme nicht mehr nur Einkaufs- und Marketingkooperationen, sondern Infrastrukturgeber, Anbieter und Vermittler von digitalen Services, Qualifizierer, Innovator/Entwickler und Daten-Netzwerkbetreiber.

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung sehen sich Franchisesysteme zunehmend im Wettbewerb mit Filialsystemen und großen Internetplattformen wie z.B. Amazon. Franchisesysteme geraten dabei zunehmend ins Hintertreffen. Amazon arbeitet z.B. mit Preisalgorithmen und reagiert heutzutage auf Werbeaktionen von Franchisesystemen innerhalb von wenigen Sekunden. Über Preisvergleichsseiten können die Plattformen und die Filialketten ihre Preisanpassungen unmittelbar an den Kunden ausspielen. Gegenreaktionen von Franchisesystemen sind so gut wie unmöglich. Franchisesysteme können aufgrund des Kartellrechts derzeit nicht in der gebotenen Schnelligkeit und Rechtssicherheit systemweit mit Preisreaktionen antworten. Wettbewerblich erleiden Franchisesysteme hierdurch einen erheblichen Nachteil gegenüber den großen Anbietern (z.B. Amazon) oder gegenüber Filialsystemen.

Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf. Gefordert wird dabei kein Sonderrecht, sondern ein gleiches Level Playing Field. Gerade im Hinblick auf weitere Marktteilnehmer, wie bspw. Amazon als Plattformbetreiber, braucht es einen Ausgleich des bestehenden Missverhältnisses im Rahmen der Chancengleichheit, um so einen fairen Wettbewerb zu erreichen, zugunsten des Endverbrauchers.

Unsere Stellungnahme zur Novellierung der Vertikal-GVO 330/2010 aus 2019 ist hier zu finden.

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Der Deutsche Franchiseverband e.V. (DFV) vertritt als Spitzenverband die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2020 erwirtschafteten rund 930 Franchisegeber, gemeinsam mit knapp 139.000 Franchisenehmern und ca. 750.000 Beschäftigten etwa 135 Milliarden Euro Umsatz. Damit stellen Franchise-Unternehmen eine stabile Größe innerhalb der mittelständischen Wirtschaft dar. Sowohl bei den Franchisegeber-Unternehmen als auch bei den Franchisenehmer-Unternehmen handelt es sich um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Diese sehen sich in besonderem Maße dem Wettbewerb und den Herausforderungen des rasant steigenden Angebots von Waren und Dienstleistungen im Internet ausgesetzt. Vor allem die Konkurrenz der großen, international ausgerichteten Internethandelsunternehmen und –handelsplattformen wirkt sich immer stärker auch auf das stationäre Angebot von Franchisesystemen aus. Der wettbewerbsrechtliche Rahmen sollte aus Sicht der Franchisewirtschaft den Franchisesystemen ermöglichen, sich den neuen Herausforderungen und der neuen Konkurrenzsituation in einem fairen Wettbewerb stellen zu können.

 

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