Was der (Franchise)-Mittelstand von der Ampel erwarten kann

Im Umfeld der Bundestagwahlen hatten wir uns seitens des Deutschen Franchiseverbandes umfassend mit den Wahlprogrammen befasst und auch im Zuge unserer Wahlprüfsteine Positionen der Parteien abgefragt. Die sich formierende Ampel-Regierung hat nun einen Koalitionsvertrag vorgelegt, der unter dem Strich erste Schritte in Richtung konkreter, neuer Impulse für eine dynamische Mittelstandspolitik geht – insbesondere auch in Bezug auf Gründungsförderung, Altersvorsorgepflicht und Bürokratieabbau. Er baut einen Rahmen für die Aus- bzw. Neugestaltung einer “sozial-ökologischen Marktwirtschaft”, der nun in den kommenden vier Jahren konkret ausgefüllt werden muss.

Mittelstandspolitisch fallen in erster Linie folgende Themen auf (bei der Stichwortsuche kommen 13 (!) Treffer auf 177 Seiten):

  • „Die Wirtschaftskraft und der Wohlstand unseres Landes liegen auch in Zukunft in der Vielfalt – von der Industrie, dem Mittelstand über das Handwerk bis hin zu Handel und Dienstleistungen. Wir stellen die Weichen auf eine sozial-ökologische Marktwirtschaft und leiten ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen ein.“
  • „Unsere Wirtschaftspolitik setzt auf zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Mittelstand, für ein starkes Handwerk und für Freie Berufe. Hierfür werden wir die Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Betrieben an Vergabeverfahren stärken.“
  • Wir wollen Abläufe und Regeln vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere den Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben schaffen. Wir werden ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen, welches die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gegenüber dem bisherigen Bürokratieaufwand entlastet, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. Überflüssige Bürokratie werden wir abbauen.

Wer allerdings nach einem Kapitel sucht, in dem es um eine konkrete Befassung mit einer umfassenden Mittelstandsförderung geht, wird nicht fündig werden.

Und auch in Bezug auf eine neue Gründungsförderung bleibt der Plan ausbaufähig, wenn auch mit einem begrüßenswerten „Lichtblick“ im zweiten Spiegelstrich: Der geplanten Schaffung eines neuen Förderinstrumentes:

  • „Wir schaffen neues Zutrauen in Gründergeist, Innovation und Unternehmertum. Dazu stärken und entbürokratisieren wir die Innovationsförderung und -finanzierung. Die Förderprogramme wie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“, „Industrielle Gemeinschaftsforschung für Unternehmen (IGF)“, „INNO-KOM“, „go-digital“ und „Digital Jetzt“ sowie das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ werden wir weiterentwickeln. Die Innovationsförderung des Bundes soll für soziale und ökologische Innovationen konsequent geöffnet werden. Die Förderprogramme sollen bedarfsgerecht und flexibel ausgestattet und dynamisch fortgeschrieben werden.“
  • „Wir stärken die Start-up- und Gründerförderung. Wir werden Gründungen aus allen Lebenslagen und eine Kultur der zweiten Chance unterstützen und dafür ein neues Förderinstrument schaffen, das auch für Unternehmensnachfolgen offensteht. Wir verabschieden eine umfassende Start-up-Strategie.

Klarer wird es allerdings bei der geplanten Altersvorsorgepflicht für Selbstständige:  So haben wir uns seit Langem für eine liberale Auslegung, d.h. auch mit der Anerkennung alternativer Vorsorgemöglichkeiten, eingesetzt und auch eine Befreiung für Gründerinnen und Gründer gefordert. Hier schafft die Ampel in unserem Sinne erfreulicherweise Klarheit:

  • “Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.”

Erwartbar war das Bekenntnis zur Anhebung des Mindestlohns – im ersten Schritt – auf 12€. Auch wenn ein konkreter Zeitpunkt nicht genannt wird, so sollte klar sein, dass dieses wohl bereits im Jahr 2022 umgesetzt wird.

Von einem großen inhaltlichen Wurf ist der Ampel-Vertrag damit allgemein mittelstandspolitisch dennoch weit entfernt. Er gibt zwar die Marschrichtung in Richtung einer „sozial-ökologische Marktwirtschaft“ vor, welche sicherlich von den Stakeholdern im Mittelstand keinen Widerspruch hervorrufen wird. Im Sinne aber des Titels „Mehr Fortschritt wagen“, bleibt das Ergebnis mittelstandspolitisch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Was natürlich aus einer positiv-konstruktiven Perspektive Raum und Platz für Ausgestaltung gibt.

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