Minijobs und Rentenversicherungspflicht: viele Franchisesystemzentralen und Franchisenehmer betroffen

Minijobs sind nur auf Antrag rentenversicherungsfrei

Minijob-Zentrale verlängert Meldefrist in Ausnahmefällen bis 30. Juni 2014

Seit dem 1. Januar 2013 dürfen Minijobber mehr verdienen. Die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 450 EUR angehoben. Gleichzeitig wurde aber auch die Versicherungsfreiheit von Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Versicherungspflicht umgewandelt. Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben und auch weiterhin nicht mehr als 400 EUR pro Monat verdienen, bleiben auch künftig rentenversicherungsfrei. Für diejenigen, deren monatliches Entgelt aufgrund der Neuregelung auf bis zu 450 EUR angehoben wurde, sowie für alle Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2012 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, tritt hingegen die Rentenversicherungspflicht ein.

Befreiungsantrag rechtzeitig der Minijob-Zentrale gemeldet werden

Allerdings kann sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dafür muss er einen schriftlichen Antrag an seinen Arbeitgeber stellen. Will sich der Mini-Jobber von Beginn an von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, muss er dies bis spätestens vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn beantragen. Wird der Antrag später gestellt, wirkt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Antrag gestellt wurde. Und auch der Arbeitgeber hat Fristen einzuhalten. Er muss die gewünschte Befreiung der Minijob-Zentrale, der Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge von Mini-Jobbern, melden. Diese Meldung muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Antrags erfolgen. Liegt kein Befreiungsantrag vor und versäumt es der Arbeitgeber, den Arbeitnehmeranteil abzuführen, kann er den Eigenanteil des Minijobbers von diesem nur für die letzten drei Monate nachfordern. Stellen Rentenversicherungsprüfer erst später fest, dass Beiträge nachzuzahlen sind, muss der Arbeitgeber die Aufwendungen alleine tragen. Aber auch wenn der Arbeitgeber es nur versäumt hat, die Minijob-Zentrale über den Befreiungsantrag zu informieren, sind Beiträge nachzuentrichten.

Versäumte Meldungen können bis 30. Juni 2014 nachgeholt werden

Die Minijob-Zentrale gewährt Arbeitgebern eine einmalige Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2014, um Arbeitnehmeranträge auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht der Einzugsstelle nachzumelden.

Fazit

Prüfen Sie, ob bei Ihren Minijobbern tatsächlich wirksame Befreiungen von der Rentenversicherungspflicht vorliegen. Holen Sie fehlende Meldungen schnellstens, spätestens bis zum 30. Juni 2014, nach.

Bei weiter gehenden Fragen können Sie sich an an unsere assoziierten Experten von ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft Abteilung Franchise unter franchise@etl.de wenden.

Kontakt zum DFV e.V. – Jan Schmelzle: schmelzle@franchiseverband.com.

Kommentare

11. Medienpreis Mittelstand verliehen – Wirtschaftsjunioren Deutschland zeichnen Journalisten aus

Vor mehr als 120 Vertretern aus Wirtschaft und Medien ist gestern Abend zum 11. Mal der Medienpreis Mittelstand im BASE_camp der E-PLUS Gruppe in Berlin Unter den Linden verliehen worden. Die Auszeichnung für journalistische Berichterstattung mit dem Schwerpunkt mittelständische Wirtschaft wird jährlich von den Wirtschaftsjunioren Deutschland vergeben, um die Berichterstattung über mittelständisches Unternehmertum, dem Rückgrat der Deutschen Wirtschaft, zu würdigen.
Erstmalig war der Deutsche Franchise-Verband in diesem Jahr auch als Sponsor mit an der Veranstaltung beteiligt.

Der Preis wurde in diesem Jahr in vier Kategorien vergeben, die mit jeweils 2000 Euro dotiert waren. Der beste Nachwuchsjournalist erhielt einen mit 1000 Euro dotierten Sonderpreis. Insgesamt hatten sich 130 Journalisten um die Auszeichnung beworben.

Der DFV gratuliert den Preisträgern, die in folgenden Kategorien ausgezeichnet wurden:

– Print Regional: Hartmut Wagner und Ingo Schneider für „Der Monopolyst“, erschienen in der Rhein-Zeitung
– Print Überregional: Tillmann Prüfer für „Hallo Fans!“, erschienen im ZEIT Magazin
– TV Kurz: Kirsten Hartje und Hanna Möllers für „Fil Filipov“, gesendet im Radio Bremen TV
– TV Lang: Katharina Prokopy für „Die gestrickte Bandscheibe“, gesendet im Südwestrundfunk
– Nachwuchs: Lara Fritzsche für „Schritt für Schritt“, erschienen im Süddeutsche Zeitung Magazin

Nach der feierlichen Würdigung der Preisträger wurde im Rahmen einer Podiumsdiskussion über das Unternehmerbild in Deutschland debattiert. Neben Moderator Gerald Meyer (rbb) und Unternehmerin Vanessa Weber (Weber Werkzeuge GmbH) stellten die Preisträger Hanna Möllers (Radio Bremen TV) und Tillmann Prüfer (ZEIT Magazin) die positiven sowie negativen Aspekte unternehmerischer Tätigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung heraus. „Als bundesweit größter Verband der jungen Wirtschaft sind wir mittelständisch geprägt. Daher ist es unser Anliegen, Journalisten zu würdigen, die sich mit dem Thema auseinander setzen und den Mittelstand in den Fokus rücken“, sagt Christian Wewezow, Bundesvorsitzender der Wirtschaftsjunioren Deutschland.

Organisiert und koordiniert wird der Wettbewerb von der wbpr_ Kommunikation in München und der comprend UG in Potsdam. Weitere Sponsoren sind der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken, Signal Iduna, die ETL-Gruppe sowie Werkzeug Weber GmbH, Technologiepark Berlin Adlershof, die E-PLUS Gruppe und die pressetext Nachrichtenagentur.

Weitere Informationen zu den Gewinnern und Bilder der Preisverleihung finden Sie auf der Website des Medienpreises Mittelstand.

Kommentare

Europawahl 2014: Was bedeutet diese für die KMU?

Öffentlichkeitswirksame, aber realitätsferne Ideen anstatt sinnvolle Maßnahmen

Ein Kommentar

Auffallend unauffällig sind die tatsächlich umsetzbaren Forderungen der deutschen Parteien vor der Europawahl 2014 in Bezug auf die Förderung der Deutschen Wirtschaft. Bereiche wie die Unterstützung von KMU und verstärkte Investitionen in die Gründerförderung sind viel gehörte Allgemeinplätze, wirklich konkrete Pläne werden jedoch nicht artikuliert.

Die Wahlprogramme der Parteien

Einig sind sich CDU, SPD, Linke, GRÜNE und FDP darüber dass kleine und mittelständische Unternehmen „das Rückgrat der europäischen Wirtschaft“ sind und in Zukunft besser unterstützt werden müssen. Diese Aussage bekommt der deutsche Mittelständler oft in den politischen Sonntagsreden zu hören.
CDU, SPD und GRÜNE fordern einen verstärkten Ausbau von europäischen Fördermitteln wie durch das Bürgschaftsprogramm der Europäischen Investitionsbank zur Absicherung von Krediten für kleine und mittlere Unternehmen.
DIE LINKE fokussiert hier eher regionale Wirtschaftskreisläufe, die über regionale Produktion und Verbrauch KMU unterstützen; wie genau dies funktionieren soll bleibt jedoch unklar.
Die FDP legt Wert auf eine bessere Ausgestaltung von europäischem Recht und Verwaltung. So sollen in diesen Bereichen die Übersichtlichkeit und die Rechtssicherheit gesteigert und die aus diesen Bereichen entstehenden Belastungen für KMU minimiert werden. Zentral ist die Forderung nach dem „KMU-Test“: alle neuen Gesetze und Verwaltungsvorschriften sollen hinsichtlich ihrer „KMU-Freundlichkeit“ überprüft werden.
Diese sehr sinnvolle Maßnahme ist allerdings schon seit 2008 durch die EU-Kommission angenommen und die Umsetzung im Rahmen der „Europa 2020“ Strategie konkret eingeplant.

Im Bereich der für die Franchisewirtschaft europaweit wichtigen Existenzgründungen scheint ein wenig Ideenlosigkeit zu herrschen.
Einig ist man sich natürlich bei den Spitzenkandidaten, dass Deutschland Gründerland ist. Wie konkret dieser Leitsatz allerdings umgesetzt und dem Rückgang der Gründungen in Deutschland begegnet werden soll, scheint aber niemanden klar zu sein.
Die CDU will Werkzeuge wie Crowdfounding einsetzen um die Finanzierung einfacher zu machen. Eine Möglichkeit die sich für einzelne Produzenten von Hochtechnologie eignen mag, aber sicher nicht die breite Masse erreicht.
SPD, LINKE und Grüne machen keine neuen Vorschläge wie die Gründersezene gefördert werden kann.
Die FDP, die hier einen ihrer Kernkompetenzen sieht, fordert, dass in Zukunft Gründungen „nicht länger als 3 Tage dauern, nicht mehr als 100 Euro kosten“ sollen. Wie genau dies umgesetzt werden soll steht allerdings nicht im Europawahlprogamm 2014.

Fazit

Grundsätzlich sind sich alle Parteien einig, dass für den Wirtschaftsstandort Deutschland Unternehmensgründungen und die Förderung von KMU von zentraler Bedeutung sind. Bis auf die richtige und unterstützenswerte Förderung durch Bürgschaften der Europäischen Investitionsbank, gibt es aber wenig konkrete Pläne wie dies zu erreichen ist.

Dabei wäre dies gar nicht schwer. Anstatt „Crowdfounding“, „regionale Wirtschaftskreisläufe“ oder „Unternehmensgründung in 3 Tagen“ zu fordern stehen doch konkrete Fördermöglichkeiten wie z.B. das, bis 2013 durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte, „Gründercoaching Deutschland“ zur Verfügung.
Sich für bisher erfolgreiche Projekte stärker einzusetzen anstatt durch realitätsferne, aber öffentlichkeitswirksamere Forderungen aufzufallen wäre von allen Parteien vor der Europawahl wünschenswert gewesen.

Es geht vielmehr darum die zentralen Errungenschaften des europäischen Binnenmarktes, wie die Warenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit weiter auszubauen und zu stärken. Dabei sollte Überregulierung und Überbürokratisierung abgebaut und europaweite wirtschaftspolitische Regelungen, wie bspw. Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht effizienter ausgestaltet werden. Denn genau diese Maßnahmen schaffen Transparenz und Rechtssicherheit für den Unternehmer innerhalb des EU-weiten Binnenmarktes.

Kommentare

Melden Sie sich jetzt an! DFV-Franchise-Forum 2014: Wachstumskurs in herausfordernden Zeiten

Zu diesem Thema findet DAS diesjährige TREFFEN der deutschen Franchisewirtschaft im Mai 2014 in München statt. Von Montag, den 19. bis Mittwoch, den 21. 05. 2014 lädt der Deutsche Franchise-Verband e.V. alle Franchise-Interessierten zu dieser besonderen Veranstaltung mit erstmaliger Verleihung der DFV-eigenen Franchise-Awards ein.

Praxiserfahrene Franchise-Experten, wie z.B. Matthias H. Lehner (Bodystreet), Carsten Eisele (Zoo & Co – SAGAFLOR AG), Jan Kamp (Kamps GmbH) sowie Karsten Wegener (Elithera – rehaConsult Beratungsgesellschaft mbH) werden durch spannende Workshops und Diskussionsrunden u.a. zu den Themen „Best Practice Wachstum – für junge und kleine Systeme, – für große und etablierte Systeme“ sowie zu der Frage „Was Franchisesysteme und -gründungen erfolgreicher macht“, führen.
Teilnehmer können sich zusätzlich auf interessante Vorträge u.a. von Kai Enders (Engel & Völkers AG), Karsten Freigang (Joey’s Pizza Service Deutschland) und Joachim Pawlik (Pawlik Consultants GmbH) freuen. Als Key-Note Speaker werden Prof. Dr. Guido Quelle (Mandat GmbH) und Tobias Beck (Tobias Beck Coaching und Beratung) referieren.

Ein besonderes Highlight wird in diesem Jahr die erstmalige Verleihung der DFV-Franchise-Awards auf der Abend-Gala am Dienstag, den 19. Mai 2014 sein. Diese werden in folgenden Kategorien vergeben:

1. DFV-Franchisesystem des Jahres
2. DFV-Franchise Marketing Award
3. Bestes junges DFV-Franchisesystem der letzten fünf Jahre
4. DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer
5. Green Franchise Award

Unterstützt werden diese durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-gesellschaft ETL, ECOVIS, die UVW-Leasing GmbH sowie dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

Die Veranstaltung moderiert der aus Film und Fernsehen bekannte Schauspieler und Moderator Thomas Ohrner und für Unterhaltung wird der Kabarettist und Musiker Willy Astor sorgen.

Alle weiteren Informationen zum Franchise-Forum, sowie die Möglichkeit sich online anzumelden finden Sie auf der Website des DFV. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Michaela Fischer unter der der Tel.: 030-278902-10 oder unter fischer@franchiseverband.com zur Verfügung.

DFV-Forum2014-Banner-Franchiseportal-501x296 12

Kommentare

Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?

Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss (Teil 2)

Im vorangehenden Beitrag (Teil 1) beschäftigten wir uns mit den Vorteilen einer solchen Förderung. Im Folgenden werden nun die Voraussetzungen und das Antragsverfahren näher beleuchtet.

Damit die Anteile, die der Investor an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines und innovatives Unternehmen handeln muss, das jünger als zehn Jahre ist. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU sein, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist. Als klein gilt das Unternehmen, wenn es über weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat. Das Unternehmen muss schließlich – gemäß Handelsregisterauszug – einer innovativen Branche angehören. Alternativ gilt das Unternehmen als innovativ, wenn es entweder Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patentes ist, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.

Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss

Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben. Diese GmbH darf maximal vier Gesellschafter (nur volljährige, natürliche Personen) haben, von denen ein Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Anteile hält. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung. Der Investor bzw. die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sog. Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen).

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.

Antragsverfahren für den Investitionszuschusses

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf Investorensuche sein oder bereits einen Investor gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung bzw. der Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Unternehmen dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.
Die Förderrichtlinie zum Programm finden Sie hier: investitionszuschuss-wagniskapital-richtlinie

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.

Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Fazit

Junge Unternehmen durch Beteiligungen privater Geldgeber und Investoren gerade in der Gründungsphase über finanzielle Engpässe hinwegzuhelfen hat in Deutschland noch keine allzu große Verbreitung gefunden. Der DFV e.V. sieht an der vom BMWi bereitgestellten Fördermöglichkeit eine echte Alternative bzw. eine zusätzliche Möglichkeit Fremdkapital nicht nur über Banken oder öffentliche Fördertöpfe zu erhalten. Denn auch hier gilt, die Diversität von Finanzierungsangeboten berücksichtigt die KMU in ihrer vielschichtigen strategischen Marktpositionierung.

Kommentare

Finanzielle Engpässe bei der Unternehmensgründung

Eine mögliche Lösung: Zuschuss Wagniskapital als ein alternatives Förderinstrument (Teil 1)

Bei INVEST handelt es sich um ein vom BMWi seit 2013 auferlegtes Förderprogramm bei dem Investitionen bei Wagniskapital bezuschusst werden. Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen durch INVEST verringert. Damit Anteile, die ein Investor an einem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen aber einige Förderbedingungen erfüllen. Die folgenden zwei Beiträge (Teil 1 und Teil 2) beschäftigen sich mit den Fragen welche Vorteile die Förderung im Bereich Wagniskapital mit sich bringen und welche Voraussetzungen ein Unternehmen bei solch einer Antragsstellung erfüllen müssen.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen

• junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden,

• private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist der neue Name für den Investitionszuschuss Wagniskapital, der im Mai 2013 gestartet ist. Die Förderrichtlinie wurde nach den ersten Erfahrungen mit der Maßnahme angepasst, um den Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes noch besser gerecht zu werden. Die Neufassung der Richtlinie ist am 22. April 2014 in Kraft getreten.
Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen finden Sie hier: infoblatt_neufassung_invest

Wie funktioniert die Förderung

Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird.

Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.

Vorteile für Unternehmen und Investor

Im Rahmen der Antragstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt. Diese Bescheinigung kann zusammen mit Informationen über den Zuschuss für die Akquise von Investoren eingesetzt werden. Mit dem Förderfähigkeitslogo können die als förderfähig anerkannten Unternehmen auf ihrer Internetseite und in Präsentationen potenzielle Investoren auf ihre Förderfähigkeit hinweisen. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten und dieses ist berechtigt das nebenstehende Logo zu führen. Das Förderfähigkeitslogo wird den Unternehmen vom BAFA zur Verfügung gestellt.

Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch INVEST verringert. Der Investor bekommt 20 Prozent der Summe zurückerstattet, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt. Seine Geschäftsanteile dagegen verbleiben komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen und wie der Antrag gestellt wird, erfahren Sie im Beitrag Teil 2.

Kommentare

Der Unternehmergeist muss in Deutschland geweckt werden!

Eine zentrale Forderung des DFV e.V. zur Stärkung der Gründerkultur in Deutschland

Damit mehr Menschen in Deutschland den Weg in die Selbständigkeit wagen, ist es wichtig, frühzeitig für dieses Thema zu sensibilisieren. So können Chancen und Perspektiven aufgezeigt und zielgerichtet unterstützt werden. Eine zentrale Forderung des DFV e.V. an die Politik ist die Förderung von Unternehmertum und Selbstständigkeit. Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen sind dabei von großer Bedeutung: Theoretisches Lernen schafft die Grundlage für wirtschaftliches Verständnis, der Einblick in die Praxis motiviert junge Menschen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick staatlicher Programme in dieser Sache.

Initiative “Unternehmergeist in Schulen”

Das BMWi versucht mit Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen wirtschaftliches Verständnis zu wecken und einen Einblick in die Praxis für Schüler zu ermöglichen. Dabei soll unternehmerisches Denken und Handeln, wie auch unternehmerische Kompetenzen herausgebildet werden. Unternehmensnetzwerke, wie vor allem private Initiativen auf überregionaler Ebene versuchen hierbei ihren Beitrag zu leisten.

Die wichtigsten Angebote auf einen Blick:

• Die Initiativen bieten praktische Unterstützung bei der Umsetzung von Wirtschaftsprojekten

• eTrainings – Interaktive Lerhneinheiten für Lehrkräfte“ target=“_blank“>eTrainings – Interaktive Lerhneinheiten für Lehrkräfte

• Unterrichtseinheiten und Arbeitsblätter zu Wirtschaftsthemen

• Newsletter “Unternehmergeist in die Schulen”

• Wirtschaftswissen speziell für Schüler

Die Internetseite www.unternehmergeist-macht-schule.de bündelt alle Informationen.

Fazit

Die gründungsbezogene Ausbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich eine Schwachstelle. Mit den genannten Angeboten und Projekten ist ein Schritt in die richtige Richtung getan, um die zukünftigen Verantwortungsträger einer Gesellschaft die Alternative zu einem Anstellungsverhältnis aufzuzeigen. Denn zur unternehmerischen Selbstständigkeit gehören Mut zum Aufbruch, Neugier und Ehrgeiz. Diese wichtigen Erfolgsfaktoren für Gründer müssen geweckt werden. Der DFV e.V. sieht dies als wesentlichen Schlüssel, um für den Wirtschaftsstandort Deutschland die Innovations- und Wettbewerbsstärke zu erhalten und weiter auszubauen.

Kommentare

Einkaufsvorteile in Franchisesystemen: kann der Franchisenehmer über die Verwendung Auskunft verlangen?

Die Thematik Weitergabe von Einkaufsvorteilen oder Rückvergütung („kick-backs“) war über lange Zeit umstritten und sorgte für Diskussion im Franchiserecht. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 brachte hier Klarheit. Danach ist der Franchisegeber zur Weiterleitung von Lieferantenzuschüssen an den Franchisenehmer nicht kraft Gesetzes verpflichtet sondern nur dann, wenn etwa der Franchisevertrag selbst eine entsprechende Verpflichtung vorsieht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, ob dem Franchisenehmer ein Auskunftsanspruch über die Verwendung von Lieferantenzuschüssen gegen den Franchisegeber zusteht.

Laut der Begründung des Gerichts schuldet der Franchisegeber dem Franchisenehmer nur dann Auskunft über Lieferantenzuschüsse, wenn der Franchisenehmer diese Information benötigt, um seine Zahlungsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen. Ein Zahlungsanspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber ergibt sich aber auch hier nicht aus dem Gesetz sondern muss Vertragsgrundlage geworden sein. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass ein möglicher Anspruch auf Auskunft auch ausgeschlossen werden kann, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Hierbei muss aber der Franchisegeber darauf vertraut haben, dass nach dem Verhalten des Franchisenehmers nicht mehr zu rechnen war, dass dieser von dem besagten Recht Gebrauch macht.

Fazit

Es ist festzuhalten, dass das 2008 ergangene BGH-Urteil weiterhin als Maßstab für die Gesamtproblematik von Einkaufsvorteilen und deren Weitergabe gilt. Ein Anspruch auf Auskunft über deren Verwendung besteht auch nur dann, wenn die Weiterleitung solcher Zuschüsse an den Franchisenehmer im Franchisevertrag geregelt ist.

Kommentare

Wo bleiben die versprochenen Reformen für den Mittelstand?

Die Bundesregierung stellt das Nationale Reformprogramm 2014 vor

Die Kritik des DFV e.V.

Der DFV e.V. sieht einige richtige Ansätze zur Verbesserung der Gründerkultur in Deutschland. Vieles bleibt aber zu vage und unbestimmt bzw. geht nicht weit genug. Den Versprechungen vor der Bundestagswahl 2013 sind mit diesem nationalen Aktionsplan noch keine konkreten Taten gefolgt.

Der Grundtenor des Nationalen Reformprogrammes 2014

Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren wirtschaftlich gut entwickelt: Die Wirtschaft befindet sich auf einem stetigen Wachstumskurs; die Beschäftigung erreichte mit 41,8 Millionen im Jahr 2013 erneut eine Rekordmarke. International konnte die deutsche Wirtschaft ihre hohe Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Gleichzeitig steht Deutschland weiterhin vor großen Herausforderungen, denen sich die Politik in langfristig tragfähiger Weise stellen muss. Hierbei ist eine nachhaltige KMU- und Mittelstandspolitik von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Deutschland. Der Mittelstand stellt die den Großteil der Beschäftigten, schafft die meisten Ausbildungsplätze und ist der Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft. Die Politik ist daher besonders in die Pflicht genommen, um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine wettbewerbsstarke strategische Ausrichtung des Mittelstandes ermöglichen und unterstützen.

Was sieht das Nationale Reformprogramm 2014 vor

Für Existenzgründer und junge Unternehmen spielt der Zugang zu Finanzierungsquellen eine Schlüsselrolle. Die Fortsetzung des im Jahr 2013 aufgelegten Investitionszuschusses Wagniskapital soll fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

In der Förderperiode 2014-2020 sollen die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) in noch stärkerem Maße dazu beitragen, die Kernziele der Europa 2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. Es geht dabei um eine enge und Systematische Verknüpfung der geplanten ESI-Fonds-Interventionen mit den Prioritäten der Europa 2020-Strategie. Dafür wurden beiden ESI-Fonds thematische Ziele eingeführt, die zu einer thematischen und finanziellen Konzentration der Förderung führen. Die Förderung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU spielt dabei eine gewichtige Rolle.

Maßnahmen, die die KMU allgemein betreffen:

– Strategische Umsetzung des Konzeptes „Gute Arbeit“. Dabei sollen zielgerichtet die KMU unterstützt werden Fachkräfte zu halten und zu gewinnen.
– Mit dem Jobstarter-Programm soll die Ausbildungsbeteiligung von KMU weiter erhöht werden.
– Schaffung eines Unternehmenspreises für mehr Willkommenskultur in KMU.
– Das ESF-Förderprogramm „unternehmensWert: Mensch“ soll der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten, zukunftsgerichteten Personalpolitik dienen.

Maßnahmen, die die KMU, im speziellen Unternehmensgründer, betreffen:

– Das Programm „Gründercoaching Deutschland“ wird in der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds 2014 bis 2020 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weiterentwickeln. Insbesondere sollen die Förderkonditionen für spezifische Zielgruppen, wie etwa Gründer von Start-ups, Klein-und Nebenerwerbsgründungen sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, konkretisiert werden.
– Es wurde ein sogenannter Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer erhalten über den Fonds wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen bis 50.000 Euro. Damit wird der Zugang zu Finanzierungen erleichtert und die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt.

Fazit

Mit der Weiterentwicklung des Gründercoachings sowie der Schaffung des Mikromezzaninfonds sind richtige Ansätze zu sehen. Dennoch geht das nationale Reformprogramm 2014 für die KMU und für den Mittelstand nicht weit genug. Gerade wenn man die Maßnahmen mit den anfänglichen Verlautbarungen zur Mittelstandspolitik der Parteien CDU/CSU und SPD der Großen Koalition vergleicht. Die geforderte „große Reform“ für das Unternehmerland Deutschland über die Legislaturperiode hinweg bleibt hierbei aus. Einzelne wirtschaftspolitische Gestaltungshebel, wie die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung oder mehr Transparenz und Nachhaltigkeit durch Bürokratieabbau werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Die Große Koalition hätte gerade das erste Jahr ihrer Regierungsperiode für eine nachhaltige Neuausrichtung der Mittelstandpolitik nutzen können. Was in den noch verbleibenden drei Jahren umgesetzt wird bleibt abzuwarten. Der DFV e.V. wird mit Nachdruck die Debatte begleiten.

Bei weitergehenden Fragen können Sie Jan Schmelzle kontaktieren unter schmelzle@franchiseverband.com

Kommentare

Ein Überblick: mittelstandsrelevante EU-Vorhaben 2014

Am 25. Mai 2014 ist Europawahl. Es lohnt sich daher ein Blick auf die Arbeit der EU-Kommission.

Immer stärker werden Weichen für wirtschaftspolitische Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene gestellt. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr nur die nationalen Entscheidungsträger die KMU Politik verantworten sondern Richtlinien und Verordnungen, die auf EU-Seite erlassen wurden, maßgeblich die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes sowie die eines einzelnen Unternehmens in seiner strategischen Ausrichtung beeinflussen. In diesem Bewusstsein ist es zwingend notwendig mittelstandsrelevante Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene mit zu verfolgen, zu begleiten sowie kritisch zu hinterfragen. Der Mittelstandsmonitor schafft hierbei Transparenz und einen Überblick über die Fülle an Maßnahmen.

Der Mittelstandsmonitor

Das BMWi gibt einmal jährlich den sogenannten Mittelstandsmonitor für EU-Vorhaben heraus. Darin werden die Mitsprachemöglichkeiten des Mittelstands bei wichtigen EU-Vorhaben gestärkt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich mit dem Mittelstandsmonitor frühzeitig über relevante Vorhaben der Europäischen Union (EU) informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen.

In der Monitorliste hat das Bundeswirtschaftsministerium sämtliche Vorhaben der EU-Kommission für 2014 (Anhang zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission) systematisch auf ihre Mittelstandsrelevanz hin geprüft und nach dem Ampelprinzip gekennzeichnet.

eu-mittelstandsmonitor-sortiert-1cwp_2014_annex_de-1

Die Farbe Rot zeigt an, dass es sich um Vorhaben handelt, die wahrscheinlich besonders relevant für den Mittelstand sein werden. Gelb gekennzeichnete Vorhaben sind eventuell mittelstandsrelevant, grüne vermutlich eher nicht. Eine Bewertung der Vorhaben selbst ist hiermit nicht verbunden. Vielmehr soll die Farbe Rot alle Beteiligten auf allen Ebenen dazu auffordern, sich selbst aktiv im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Gestaltung europäischer Vorhaben einzubringen.

Um die aktive Mitgestaltung zu erleichtern, finden Sie zu den mittelstandsrelevanten Vorhaben Links zu den sog. Roadmaps, in denen die EU-Kommission erste Informationen über das jeweilige Vorhaben und zum weiteren Vorgehen (etwa geplante Erstellung einer Folgenabschätzung) veröffentlicht, zu Informationsseiten der EU-Kommission, zu bereits durchgeführten und aktuellen Konsultationen, an denen Sie sich beteiligen können, sowie zu weitergehenden Informationen.

Die politische Arbeit des DFV

Der DFV e.V. bringt sich nicht nur im bundespolitischen Bereich zu KMU-Fragen ein sondern positioniert sich auch auf EU-Ebene im Interesse der Franchisewirtschaft. Aktuell sei hierbei die Stellungnahme zur Modernisierung des Beihilfenrechts zu nennen. Die Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) betrifft im Rahmen der beihilferechtlichen Vorschriften gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer. Die deutsche Franchisewirtschaft hat im Wesentlichen diese Unternehmenstypen im Focus, und zwar sowohl auf Seiten des Franchisegebers als auch der des Franchisenehmers. Die zentralen Forderungen und kritische Hinweise des DFV können Sie hier nachlesen: DFV_Stellungnahme_Beihilferecht_zweiter Entwurf_AGFVO

Gerade im Hinblick auf die anstehende Europawahl im Mai ist es von großer Wichtigkeit mittelstandsrelevante Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene mit zu verfolgen, zu begleiten sowie kritisch zu hinterfragen. Der Mittelstandsmonitor schafft hierbei Transparenz und einen Überblick über die Fülle an Maßnahmen.

Kommentare