2014: Durch Qualifiktation und Bildung zum Erfolg. Ein kleiner Ausblick!

II. Die Arbeit des DFI

Das im Februar 2014 stattfindende Expertenforum wird absolute Spezialisten zu Fragen zu Wort kommen lassen, die die Franchisewirtschaft derzeit bewegt. Als eine Auswahl von dort besprochenen Themen wären zu nennen „Mögliche Nachfolgeregelung bei Franchisegebern in Franchisesystemen“, „Der richtige Umgang mit der Impressumspflicht“ oder „Risiko und Compliance Management in Franchisesystemen“.

Weiterhin wird das Doppelseminar „Chancen und Herausforderungen für künftige und junge Franchisegeber“ Mitte März in Berlin angeboten. Dieses beschäftigt sich mit folgender Themensetzung: „Ist Franchising die richtige Wachstumsstrategie für mein Unternehmen?“ sowie „Wie bewältige ich für mein noch junges und/oder kleines Franchise-Unternehmen aktuelle Engpässe und strategische Prozesse?“.

2014 werden neue Wege beschritten. Die Qualifikation von Franchisenehmern soll einen weiteren Schwerpunkt im Seminarangebot darstellen. Schulungen in Unternehmensführung („Unternehmer-Führerschein“) werden Franchisenehmer in Ihrer Selbstständigkeit unterstützen und vorbereiten sowie Franchisesystemzentralen in ihren Schulungsmaßnahmen entlasten.

Dies sind nur ein kleiner Ausblick auf 2014 und ein kurzer Überblick über die Angebote des DFI. Wenn Sie sich für nähergehende Informationen zu Seminaren und Weiterbildungsschulungen interessieren, so besuchen Sie doch unsere Homepage auf www.franchise-institut.de.

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2014: Das Jahr vieler Entscheidungen und wichtiger Weichenstellungen. Ein kleiner Ausblick!

I. Die Arbeit des DFV

Das zentrale Treffen der Franchisewirtschaft in Deutschland wird auch dieses Jahr das Franchise-Forum vom 19. bis zum 21. Mai in München sein. Die Expansion von Franchisesystemen und die dazugehörige Franchisenehmergewinnung werden hierbei im Focus stehen. Genau zu diesem Thema wird auch der Verband seinen Beitrag leisten: der zweite Franchise Matching Day befindet sich für den Herbst in Vorbereitung.

Weiterhin sind die vier Think Tanks (Ausschüsse für Recht, Ethik, Marketing/PR und Internationales) als Expertengremien geschaffen worden. Diese unterstützen die Verbandsarbeit durch ihr Expertenwissen und sind beim Know-how-Transfer an unsere Mitglieder absolut Mehrwert stiftend. Die einzelnen Projekte können Sie im folgenden Beitrag nachlesen:

Neuer Ausschuss Qualität und Ethik bringt Franchise-Compliance-Deutschland 2014 auf den Weg!
Franchising besser wahrnehmen und erleben

2014 werden verstärkt auch Systeme angesprochen, die noch nicht im Verband organisiert sind. Dabei gilt es die Unternehmen von der Wichtigkeit der verbandspolitischen Stimme in Deutschland zu überzeugen und das vielfältige Leistungsspektrum des DFV darzustellen. Aber auch hier ist entscheidend, dass Qualität vor Quantität kommt. Der Deutsche Franchise-Verband als Qualitätsgemeinschaft ist in der öffentlichen Wahrnehmung ein Garant für ethisch unternehmerisches Handeln. Gerade dies wird auch ein erhebliches Argument für die Ansprache möglicher Mitglieder sein. Denn nachhaltiges unternehmerisches Wachstum und Wirtschaften sind nur durch eine hervorragende Qualität des angebotenen Produktes, wie auch eines unbescholtenen Rufes des Unternehmens möglich. Qualität schafft Vertrauen und Vorteile bei der Franchisenehmergewinnung, wie auch bei der Finanzierung.

In den letzten Jahren macht sich der demographische Wandel auf dem Arbeitsmarkt verstärkt in Form des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften bemerkbar. Dazu werden durch das wirtschaftliche Wachstum und der damit verbundenen zurückgehenden Bereitschaft der Arbeitnehmer sich selbständig zu machen einzelnen Franchisesystemen Grenzen des Wachstums aufgezeigt. Und genau hier gilt es das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu stärken, Franchise als Chance zu verstehen. Der DFV bietet hierfür den Franchisesystemen eine Plattform sich als starke Gemeinschaft zu präsentieren und dem Franchisenehmerinteressent von der Qualität und der Nachhaltigkeit ihrer Konzepte zu überzeugen.

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Franchisewirtschaft schafft Arbeitsplätze trotz gebremster Expansion der Unternehmen

Die deutsche Franchisewirtschaft schafft weiterhin Arbeitsplätze, trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Mehr als 80 Prozent der Unternehmen haben 2013 neue Mitarbeiter eingestellt. Gleichzeitig konnte die Mehrheit der Betriebe ihre Expansionsziele in diesem Jahr nicht erreichen und beklagt zudem einen Fachkräftemangel. Dies zeigen die Ergebnisse des aktuellen „Franchise-Barometers“, einer Mitgliederbefragung* des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV).

Die Unternehmen der deutschen Franchisewirtschaft haben auch 2013 Arbeitsplätze geschaffen: 83 Prozent der befragten Unternehmen haben neue Mitarbeiter eingestellt. Der Großteil von ihnen (46 Prozent) stellte bis zu 25 Arbeitnehmer ein, weitere 18 Prozent mehr als 100. Bei den Unternehmen, die 2013 nicht einstellten, ist die Zahl der Mitarbeiter größtenteils konstant geblieben. Lediglich ein geringer Teil (13 Prozent) hat Stellen abgebaut.

Gleichzeitig konnten 60 Prozent der Unternehmen ihre Expansionsziele in diesem Jahr nicht erreichen. Der Großteil der Franchisegeber (56 Prozent) hat bis zu fünf neue Partner gewinnen können, die in ihrer großen Mehrheit Existenzgründer sind. Etwa ein Viertel der Unternehmen expandierte mit den bereits vorhandenen Franchisenehmern. „Die Gründe dafür, dass die Mehrheit der Unternehmen ihre Expansionsziele nicht erreicht hat, sind vielfältig. Zum Teil sind natürlich ganz individuelle, unternehmensinterne Umstände dafür verantwortlich. Darüber hinaus beklagen viele unserer Mitglieder jedoch die verschlechterten Rahmenbedingungen, wie zu geringe Förderung von Existenzgründern und Jungunternehmern – die allgemein schwächelnde Gründerkonjunktur“, erläutert Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV.

Einen Fachkräftemangel in den Betrieben der deutschen Franchisewirtschaft stellen 57 Prozent der Befragten fest.
Bei der Suche nach geeigneten Partnern interessieren sich die Franchisegeber insbesondere für angestellte Fach- und Führungskräfte (48 Prozent) sowie für selbständige Unternehmer, die noch keine Franchisenehmer sind (36 Prozent).

Die grafischen Darstellungen der Ergebnisse können Sie nachfolgend einsehen.
Bei der Verwendung der Inhalte bitte den Deutschen Franchise-Verband e. V. als Quelle angeben.

* Online-Umfragen mit 470 Personen aus DFV-Mitgliedsunternehmen im Zeitraum November/Dezember 2013

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2012 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber gemeinsam mit mehr als 72.700 Franchisenehmern und circa 546.200 Mitarbeitern etwa 61,2 Milliarden
Euro Umsatz.

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Der Franchisegeber als Konkurrent gegenüber seinem Franchisenehmer?! Pflicht des Franchisegebers zur Auskunftserteilung

Im vorliegenden Fall verstößt der Franchisegeber gegen ein wirksam vereinbartes Konkurrenzverbot. Zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch den Franchisenehmer ist es entscheidend, Informationen über den Umsatz des Geschäftslokals zu erlangen, den der Franchisegeber mit der verbotswidrigen Konkurrenztätigkeit erzielt hat. Der Umsatz ist ein relevanter Anhaltspunkt zur Darstellung des entgangenen Gewinns.

Der Franchisenehmer verlangt aber Schadensersatz auf Grund einer möglichen Vertragspflichtverletzung des Franchisegebers. Laut BGH genügt zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs für das Auskunftsverlangens auch der begründete Verdacht einer Pflichtverletzung und der Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens. Der Franchisegeber ist also zur Auskunft verpflichtet.

Sachverhalt

Dem Franchisenehmer wurde vom Franchisegeber fristlos gekündigt. Der BGH entschied jedoch, dass die Kündigung unwirksam war. Während des Verfahrens zur Klärung der Rechtmäßigkeit bzw. Unwirksamkeit der Kündigung betrieb der Franchisenehmer das Geschäftslokal unter anderem Namen in Eigenregie weiter. Der Franchisegeber eröffnete in der Zwischenzeit eine eigen Filiale im exklusiven Vertragsgebiet des Franchisenehmers. Nach höchstrichterlicher Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung des Franchisevertrages verlangt der Franchisenehmer Schadensersatz auf Grund des Verstoßes gegen den Konkurrenzschutz durch den Franchisegeber. Hierzu verlangt der Franchisenehmer Auskunft über den Umsatz des Filialbetriebes zur Berechnung des entgangenen Gewinns.

Begründung des Gerichts

Ein Franchisegeber, der eine außerordentliche Kündigung ausspricht, die sich als unwirksam herausstellt, hat dem Franchisenehmer Schadensersatz zu leisten, wenn der Franchisegeber im Exklusivgebiet des Franchisenehmers einen Eigenbetrieb betreibt. Der Franchisegeber kann sich nicht auf die Begründung stützen, dass er nicht schuldhaft gegen das Konkurrenzverbot verstoßen habe, wenn er die ausgesprochene fristlose Kündigung als wirksam erachtet hat. Der Franchisegeber darf nicht darauf vertrauen, dass die Frage der Konkurrenzschutzklausel in einem laufenden Verfahren zutreffend geklärt ist.

FAZIT

• Dem Franchisenehmer steht ein Schadensersatz gegen den Franchisegeber wegen verbotener Konkurrenztätigkeit auch dann zu, wenn der Franchisenehmer zum betreffenden Zeitpunkt gar kein Franchise-Geschäftslokal mehr betrieben hat. Diesem Sachverhalt liegt ein unwirksam gekündigter Franchisevertrag zu Grunde.
• Der ehemalige Franchisenehmer hat einen umfassenden Auskunftsanspruch über die Umsätze der Konkurrenzfiliale. Dieser Anspruch dient der Berechnung des Schadens auf Grund entgangenen Gewinns.
• Für das Auskunftsverlangen genügt der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung und der Wahrscheinlichkeit eines daraus resultierenden Schadens.

Urteil des BGH vom 01.08.2013 – Az. VII ZR 268/11

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Gründungszuschuss mit der Hilfe eines Anwalts durchsetzen

Bis Ende 2011 bestand für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Förderung mittels Gründungszuschuss. Durch die Umwandlung der Leistung in eine Ermessensleistung lehnt die Bundesagentur für Arbeit Anträge seit Anfang 2012 regelmäßig ab. Dies führte damit zu einem Rückgang der Bewilligungen von 85 % im Vergleich zum Vorjahr. Sollte die Ablehnung rechtswidrig sein, kann dies mit Hilfe eines fachkundigen Anwalts aufgezeigt und der berechtigte Anspruch durchgesetzt werden. Rechtsanwälte haben sich genau auf diese Fälle spezialisiert ( wie bspw. die ETL Rechtsanwälte; http://www.etl-franchise.de ). Ihren jüngsten Erfolg haben sie vor dem Sozialgericht Aurich errungen.

In diesem Fall wurde der Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt. Sie argumentierte die Ablehnung, wie häufig, sehr allgemein: Es besteht ein Vorrang der Vermittlung in die abhängige Beschäftigung. Soweit offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt existieren, scheidet die Förderung mittels Gründungszuschuss aus. Das Sozialgericht Aurich hat mit Urteil vom 26.09.2013, Az. S 5 AL 38/12 festgestellt, dass die Ablehnung des Gründungszuschusses rechtswidrig ist. Die Bundesagentur für Arbeit habe allein den allgemeinen Vermittlungsvorrang in die Abwägung eingestellt. Dieser Gesichtspunkt sei aber nicht der einzige Aspekt, der im Rahmen der Ermessensentscheidung eingestellt werden müsse.

Fazit

Die Behörde hat in diesem Fall rechtswidrig gehandelt. Durch gezielten Sachvortrag des Anwalts kann die erneute Ermessensabwägung der Behörde gesteuert werden.

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Seminare beim Deutschen Franchise-Institut: eine Vorausschau auf 2014!

Bildung ein Leben lang ist nicht nur in unserer heutigen Wissensgesellschaft notwendig sondern auch ein entscheidender Erfolgsfaktor in der Franchisewirtschaft. Qualifikation und Weiterbildung von Franchisegebern und Franchisenehmern sind bestimmende Faktoren um in einem leistungsstarken Wettbewerb im Markt standzuhalten.

Das Deutsche Franchise-Institut ist hierbei eine der führenden Bildungseinrichtungen mit jahrelanger Erfahrung in der Vermittlung von Franchise-Know-how und Garant für erfolgreichen Wissenstransfer im Franchising. Das Angebot ist vielfältig und wird fortwährend weiterentwickelt. Die zweimal im Jahr stattfindende „Schule des Franchising“ sowie die Ausbildung zum Franchise-Manager (IHK) bilden einen Kernbereich der Weiterbildungsarbeit und haben sich in der Franchisewirtschaft nachhaltig etabliert.

Doch 2014 werden auch neue Wege beschritten. Die Qualifikation von Franchisenehmern soll einen weiteren Schwerpunkt im Seminarangebot darstellen. Schulungen in Unternehmensführung („Unternehmer-Führerschein“) werden Franchisenehmer in Ihrer Selbstständigkeit unterstützen und vorbereiten sowie Franchisesystemzentralen in ihren Schulungsmaßnahmen entlasten.

Das im Februar 2014 stattfindende Expertenforum wird absolute Spezialisten zu Fragen zu Wort kommen lassen, die die Franchisewirtschaft derzeit bewegt. Als eine Auswahl von dort besprochenen Themen wären zu nennen „Mögliche Nachfolgeregelung bei Franchisegebern in Franchisesystemen“, „Der richtige Umgang mit der Impressumspflicht“ oder „Risiko und Compliance Management in Franchisesystemen“.

Weiterhin wird das Doppelseminar „Chancen und Herausforderungen für künftige und junge Franchisegeber“ Mitte März in Berlin angeboten. Dieses beschäftigt sich mit folgender Themensetzung: „Ist Franchising die richtige Wachstumsstrategie für mein Unternehmen?“ sowie „Wie bewältige ich für mein noch junges und/oder kleines Franchise-Unternehmen aktuelle Engpässe und strategische Prozesse?“.

Dies sind nur ein kleiner Ausblick auf 2014 und ein kurzer Überblick über die Angebote des DFI. Wenn Sie sich für nähergehende Informationen zu Seminaren und Weiterbildungsschulungen interessieren, so besuchen Sie doch unsere Homepage auf www.franchise-institut.de. Ein wichtiger Hinweis sei am Ende noch gestattet: eine Seminarteilnahme beim DFI wird vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Bildungsgutscheine und Bildungsprämien können daher beantragt und beim DFI eingelöst werden.

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Mediations- und Ombudsmannverfahren: ein Angebot vom DFV zur unbürokratischen und außergerichtlichen Konfliktlösung

Wie in jeder zwischenmenschlichen Beziehung birgt auch eine Franchisepartnerschaft Potential für Meinungsverschiedenheiten und Divergenzen. Doch ist nicht immer gleich der Gang vor ein ordentliches Gericht eine Lösung. Dieser ist oft zeitintensiv, wie auch kostspielig.

Daher sind die vom DFV eingerichteten Mediations- oder Ombudsmannverfahren alternative Wege zur Konfliktlösung. Beide Methoden ermöglichen es, bei einer Auseinandersetzung eine gütliche Lösung zu finden, ohne auf die staatliche Gerichtsbarkeit zurückgreifen zu müssen. Beide Schlichtungsverfahren können exklusiv DFV-Mitglieder und deren Partner nutzen.

Ombudsmann

Ein Ombudsmann ist eine Art Vermittler oder Schlichter, der im Streitfalle zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber möglichst eine außergerichtliche Lösung herbeiführen soll. Der Ombudsmann ist unparteiisch. So gesehen bedeutet ein solches Amt eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen, welches durch einen sogenannten Schiedsspruch ein außergerichtliches Ergebnis erzielen soll, welchem sich die Parteien unterwerfen.

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren, welches durch einen Mediator moderierend begleitet wird. Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien: Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen. Ohne Zustimmung der Parteien kann keine verbindliche Entscheidung gefällt werden. Der Mediator überlässt die Entscheidung ganz den Konfliktbeteiligten, also macht er auch keine Kompromissvorschläge.

Wie mache ich von solch einem Verfahren gebrauch?

Auf der Internetseite des DFV unter dem Menüpunkt “Schlichtungsverfahren” erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Antworten auf die Fragen:

1. Wie beantrage ich ein solches Verfahren?
2. Wer kann ein solches Verfahren beantragen?
3. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um ein solches Verfahren zu beantragen?

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Gründerzuschuss als Pflichtleistung: ja oder nein?

Seit 2011 wurde der Gründerzuschuss von einer Pflichtleistung zu einer Ermessensleistung umgewandelt. Nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlung geht aus dem Koalitionsvertrag immer noch nicht eindeutig hervor, ob der Gründerzuschuss als Pflichtleistung wieder eingeführt wird. Es bleibt Raum zur Spekulation. Wir bringen uns in die Debatte mit ein. Was spricht für und was spricht gegen eine Novellierung?

Ein kleiner Diskurs:

PRO
Der Gründungszuschuss ist ein effektives Instrument der Arbeitsmarktpolitik, dies hat sich in den Jahren zuvor, als der Zuschuss noch eine Pflichtleistung war, gezeigt und zu einem sichtbaren Anstieg der Unternehmensgründungen geführt (im Ergebnis die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD Fraktion im Deutschen Bundestag im September 2013). Torben L. Brodersen, DFV Geschäftsführer

CONTRA
„Arbeitslose Existenzgründer müssen ihre Gründung künftig frühzeitiger und gründlicher vorbereiten, wenn sie Fördergeld vom Staat erhalten wollen. Das erschwert zwar den Zugang, schützt aber vor Schnellschüssen”, so DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben (in IHK Wirtschaft – Das Magazin für die Unternehmen in der Region Hellweg-Sauerland).

***

PRO
Die Finanzierung von Existenzgründern – gerade in der Startphase – ist entscheidend für den Aufbau eines neuen Unternehmens. Dadurch, dass die Ermessensentscheidung der Bewilligung nun bei der Agentur für Arbeit liegt, werden viele Anträge und Geschäftsideen abgelehnt. Die Unternehmensgründer haben auch mit einem guten Geschäftskonzept kaum die Möglichkeit bei den Agenturen durchzudringen, da diese auferlegte haushälterische Disziplin wahren müssen. Torben L. Brodersen, DFV Geschäftsführer

CONTRA
Gefördert würden nur noch Chancengründungen und keine Notgründungen mehr. Gründungsüberzeugung und Engagement setzten sich bei der Bewilligung des Zuschusses durch und fordern genau diese Eigenschaften, welche von einem angehenden Unternehmer verlangt werden. So die Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

***

PRO
Der Existenzgründer sollte nicht entmündigt werden, in dem im Vorhinein seine Schutzbedürftigkeit festgestellt wird. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist ein mutiger Schritt und sollte nicht sofort im Keim erstickt werden. Deutschland braucht eine positive Unternehmerkultur und dies muss vor allem durch die Politik honoriert werden. Torben L. Brodersen, DFV Geschäftsführer

CONTRA
Nach Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ist nicht jeder Erwerbslose für die Selbstständigkeit geeignet. Notgründungen führen nach ihrer Ansicht oft nicht zum erhofften Erfolg. Die Einschätzung der Ministerin fällt wie folgt aus: „Wir sehen viele Solo-Selbstständige, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Alleine 120.000 Selbstständige stocken zusätzlich mit Arbeitslosengeld II auf. Das kann nicht das Ziel sein, wenn gleichzeitig 1 Million sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben sind”.

***

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. und die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. werden sich weiterhin für die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung stark machen. Gemeinsam wurde hierzu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

20131111_PM_DFV_CDH-Gründungszuschuss

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Beschränkungen beim Internetvertrieb können für den Franchisegeber teuer werden!

Wie schon in bereits einigen Urteilen festgestellt, kann eine Beschränkung beim Internetvertrieb gegen Kartellrecht verstoßen. Solch eine Beschränkung kann einen Schadensersatzanspruch auslösen, wie in der folgenden Entscheidung auch geschehen.

Sachverhalt

Ein Hersteller von Sanitärartikeln hatte Großhändlern spezielle Rabatte gewährt, wenn sich diese verpflichten, die entsprechenden Produkte nicht an Onlinehändler zu liefern. Onlinehändler profitierten dementsprechend nicht von diesen Vorteilen. Daraufhin klagte ein Onlinehändler wegen gezielter Behinderung seines Onlinehandels auf Schadensersatz i.H.v. 2 Mio Euro.

Begründung des Gerichts

Das OLG Düsseldorf entschied nun, dass der durch die Fachhandelsvereinbarung verursachte Umsatzverlust zu ersetzen sei. Die Regelung habe den Absatz über das Internet gezielt behindert, was einen Verstoß gegen geltendes Kartellrecht bedeute. Der Onlinehändler erhielt jedoch nur ca. 1 Mio. EUR Schadensersatz zugesprochen, da er einen höheren Betrag nicht nachweisen konnte. Neben der Verantwortlichkeit der Firma bejahten die Richter auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers des Herstellers, da er die Fachhandelsvereinbarung in seiner Tätigkeit aktiv unterstützt habe. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Fazit

Was bedeutet dies für die Franchisewirtschaft:

Eine Analogie auf Regelungsinhalte von Franchiseverträgen herzustellen ist naheliegend und bestätigt vielmehr die aktuelle Rechtslage. Der Franchisegeber kann den Internetvertrieb nicht für sich selbst reservieren, da das Betreiben einer Website als passiver Vertrieb zu bewerten ist und deshalb nicht beschränkt werden darf. Das gleiche gilt auch für mittelbar ausgesprochene Verbote, die einer Beschränkung gleich kommen. Dem Franchisenehmer muss es daher grundsätzlich erlaubt sein eine Website einzurichten und auf dieser Homepage Produkte zu bewerben. Es ist daher von Seiten des Franchisegebers wichtig und ratsam bei modifizierenden bzw. gestalterischen Eingriffen in den Internetauftritt des Franchisenehmers genau zu prüfen, ob dies rechtlich möglich ist und nicht ein etwaiger kartellrechtlicher Verstoß vorliegen könnte. Ein Verstoß könnte sonst empfindliche finanzielle Folgen mit sich bringen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2013 – Az.: VI U Kart 11/13

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Unternehmergeist zünden. Begeisterung wecken. Erfahrungen austauschen. Unternehmer werden.

Dies war Titel der Einladung zum Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern von Wirtschaft und Bildung zu der das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am Dienstag, den 03. Dezember 2013 geladen hatte und welcher auch der DFV gefolgt war.

„Kann man Unternehmergeist lernen?“ war eine der aufgeworfenen Fragen und eine, mit der sich der DFV fortwährend auseinandersetzt. Eine entscheidende Erkenntnis war hierbei – ja man kann, doch letztlich kommt es auf das Handeln an. Denn erst wenn jemand durch sein Handeln Verantwortung übernimmt, erfährt auch dieser was es bedeutet unternehmerisch zu denken und Risiken zu tragen. Genau hier versucht der DFV anzusetzen und seine Botschaft der Politik zu vermitteln. Die Politik schafft Rahmenbedingungen und die Gesellschaft muss diese annehmen und beanspruchen. Finanzielle Förderung bei der Existenzgründung, weniger Bürokratie und Schaffung steuerlicher Anreize sind nur ein Baustein. Ein weiterer ist die Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz des Unternehmertums. Maßnahmen für einen Wertewandel wie „2. Chance für Existenzgründer“ oder „Unternehmer als eine positiv besetzte Alternative zum Angestelltenverhältnis“ sind weitere wichtige Ansätze.

Die Veranstaltung des BMWi zeigt einmal mehr, dass auch die Politik die Zeichen der Zeit richtig erkannt hat. Nun gilt es diese auch richtig in die Tat umzusetzen bzw. weiter voran zu bringen. Der DFV wird auch in Zukunft hier eine aktive Rolle spielen und die Politik bei ihrem Erkenntnisgewinn und Handeln rege begleiten. Eine zielgerichtete Kommunikation ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg und dies wird durch das politische Netzwerk des DFV in der Bundeshauptstadt Berlin auch gewährleistet.

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