Der Franchisegeber kündigt dem Franchisenehmer ungerechtfertigt: Was sind die Folgen?

In einer Entscheidung des OLG München musste der Sachverhalt geklärt werden, welche Ansprüche einem Franchisenehmer gegen den Franchisegeber zustehen, wenn zu Unrecht eine außerordentliche Kündigung des Franchisevertrages ausgesprochen wurde.

Das Gericht sprach einen Schadensersatz für z.B. Neuanschaffungen von Geräten im Geschäftslokal oder anteilig gezahlte Franchisegebühren dem Franchisenehmer zu. Weiterhin musste die Frage einer möglichen Auskunftsverpflichtung von Seiten des Franchisegebers hinsichtlich gemachter Umsätze und Gewinne beantwortet werden. Nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist der Auskunftsanspruch aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gem. § 242 BGB abzuleiten und kann aufgrund der Rechtsbeziehung des Franchisevertrages geltend gemacht werden. Weiterhin gehört auch zum Schaden der entgangene Gewinn. Komplexer gestaltet sich hier die Klärung des Zeitraumes, welcher für den entgangenen Gewinn festgesetzt werden sollte. Zu klären war, ob nur die Restlaufzeit des ersten festen Franchisevertrages oder aber eine mögliche Ausdehnung des Zeitraumes auf eine Vertragsverlängerungsoption mit einbezogen wird. Wäre der Franchisenehmer nicht durch die unberechtigten Kündigungen ausgesperrt und der Franchisevertrag zwischen den Parteien fortgeführt worden, dann hätte der Franchisegeber weder einem anderen Franchisenehmer gestatten dürfen, ein Geschäftslokal zu eröffnen, noch hätte für den Franchisegeber ein Anlass bestanden, eine solche vertragswidrige Gestattung vorzunehmen. Als Berechnungsgrundlage für den entgangenen Gewinn wird der Franchisenehmer so gestellt, als wenn der Franchisevertrag weiter fortgeführt werden würde und der Franchisegeber ordnungsgemäß seinen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nachgekommen wäre. Nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge ist davon auszugehen, dass ein Franchisenehmer – im Hinblick auf den Umfang der bei Eintritt in das Franchisesystem getätigten Investitionen und der mit einem Ausscheiden aus diesem Franchisesystem verbundenen Schwierigkeiten einer neuen Wettbewerbspositionierung auf dem Markt – von einer ihm einseitig zustehenden Verlängerungsoption eines zunächst über fünf Jahre laufenden Franchisevertrages um weitere fünf Jahre Gebrauch machen wird. Nach Ansicht des Gerichts war von einem solchen gewöhnlichen Verlauf zu Beginn des Franchiseverhältnisses auszugehen.

FAZIT

Bevor eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, muss der Kündigungsgrund auf die Wirksamkeit hin genau überprüft werden. Die Rechtsfolgen können sonst hohe Kosten mit sich bringen:

– Bei einer nicht gerechtfertigten Kündigung sind alle Schäden zu ersetzen, welche auf Grund der unbegründeten Kündigung anfallen.
– Es besteht eine Auskunftsverpflichtung von Seiten des Franchisegebers, welche Umsätze er in dem gekündigten Vertragsgebiet erzielt hat.
– Bei einer bestehenden Option der Verlängerung des Franchisevertrages ist eine mögliche Wahrnehmung dieser Option mit in die Schadensberechnung einzubeziehen.

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4. Ergebnis aus der DFV-Umfrage zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland

Im Folgenden finden Sie ein weiteres Ergebnis aus der DFV-Umfrage, die seit Frühjahr 2013 auf der Verbandswebsite www.franchiseverband.com zu finden ist. Heute:

Glauben Sie, Existenzgründer bzw. Gründungsinteressenten erhalten bei ihren Vorhaben ausreichend Unterstützung durch finanzielle Fördermöglichkeiten?

Ausreichend-Fördermöglichkeiten

Zusammenfassung:
• Auch bei dieser Frage zeichnet sich nach der Einstellung der Teilnehmer Optimierungsbedarf ab.
• Finanzielle Unterstützung in Form von finanziellen Fördermöglichkeiten ist notwendig für die allermeisten Existenzgründer.
• Wenn transparent und offensiv über Unterstützungen durch Fördermöglichkeiten informiert würde (siehe III), würde sich auch dieser Wert positiv verändern.
• Einen Beitrag zu diesem Ergebnis wird auch die drastische Kürzung beim Gründungszuschuss seit Anfang 2012 haben.

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3. Ergebnis aus der DFV-Umfrage zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland

Im Folgenden finden Sie ein weiteres Ergebnis aus der DFV-Umfrage, die seit Frühjahr 2013 auf der Verbandswebsite www.franchiseverband.com zu finden ist. Heute:

Glauben Sie, dass über alle finanziellen Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen übersichtlich und transparent informiert wird?

Transparenz-FördermöglichkeitenZusammenfassung:
– Diese Zahlen bedürfen keiner weiteren Interpretation. Hier muss gegengesteuert werden.
– Denn: Nicht nur gute Ideen sind für Existenzgründungen notwendig, sondern auch eine effektive Unterstützung (die allerdings nicht gegeben ist; s.o.) sowie finanzielle Mittel. Schließlich werden die wenigsten Existenzgründer ihre Vorhaben komplett aus der eigenen Tasche bestreiten.
– Wenn ein Gründungsinteressent aber nicht weiß, wo er transparent, umfassend und unkompliziert über finanzielle Fördermöglichkeiten informiert oder über deren Veränderungen wird (bspw. aktuelle Situation beim Gründungszuschuss), braucht es sehr viel Enthusiasmus und Durchhaltevermögen.

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enerix jetzt auch in den Regionen Balingen, Reutlingen und Tübingen

enerix eröffnet mit der Geschäftsstelle Balingen den zweiten Standort in Baden-Württemberg.

Mit 11 Standorten in Deutschland und über 5.000 installierten Solarsystemen gehört Enerix zu den erfahrensten Anbietern auf dem deutschen Markt. In den Gebieten Balingen, Reutlingen, Tübingen, Albstadt, Stuttgart, Böblingen und Sindelfingen beraten ab sofort zwei Solarfachbetriebe unter der Marke enerix. „enerix bietet einen Komplett-Service rund um Photovoltaik und Solarstromspeicher für Wohngebäude an. Qualitätsprodukte, kompetente Beratung, solide Planung sowie fachmännische Installation, Montage und Wartung sind für uns selbstverständlich.“, so Boris Trivic, Geschäftsinhaber des neu eröffneten Enerix-Fachbetriebs Balingen

Weitere Informationen zum Photovoltaik- und Solarstromspeicher-Fachbetrieb Balingen unter: http://www.enerix.de/photovoltaik-balingen-tuebingen-reutlingen.

enerix Balingen
Inhaber: Boris Trivic
Bahnhofstr. 10
72336 Balingen
Tel. 0800 7992000 (bundesweit kostenfrei)
balingen@enerix.de

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2. Ergebnis aus der DFV-Umfrage zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland

Im Folgenden finden Sie ein weiteres Ergebnis aus der DFV-Umfrage, die seit Frühjahr 2013 auf der Verbandswebsite www.franchiseverband.com zu finden ist. Heute:

Wie ist tendenziell die Einstellung zu Existenzgründungsvorhaben im sozialen Umfeld (Familie, Partner, Freunde etc.)?

Einstellung-sozialesUmfeldZusammenfassung:
– Analog zum ersten Umfrageergebnis: 70 Prozent der Umfrage-Teilnehmer finden, dass Existenzgründer seitens des sozialen Umfelds eine positive bis neutrale Einstellung erfahren.

– Aufgeschlüsselt allerdings: Nur 37 Prozent des sozialen Umfelds hat eine rein positive – und damit auch unterstützende – Einstellung zu Existenzgründungsvorhaben aus dem Familien-, Freundes-, Bekanntenkreis.

– Eine „neutrale Einstellung“ impliziert keine Bestätigung oder Unterstützung und klingt eher wie „Wenn Du meinst, das ist das Richtige …“

– Hier ist der Unterschied zu einer negativen Einstellung mit aussagen wie „Lass die Finger davon.“ nicht mehr besonders groß.

– Jeder Gründungsinteressent wird bei solchen Aussagen (neutral wie negativ) zurückschrecken und seine Pläne überdenken.

– Dabei ist gerade die mentale/geistige Unterstützung von Gründungsinteressierten aus dem sozialen Umfeld elementar notwendig auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

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1. Ergebnis aus der DFV-Umfrage zum Existenzgründungsgeschehen in Deutschland

In den kommenden Wochen veröffentlicht der DFV regelmäßig die Ergebnisse aus seiner Umfrage, die seit Frühjahr 2013 auf der Verbandswebsite www.franchiseverband.com zu finden ist. Heute:

Wie ist tendenziell die Einstellung zu Existenzgründungsvorhaben bei öffentlichen Institutionen, Ämtern und Verbänden?

Einstellung-InstitutionenZusammenfassung:
– Laut Zweidrittel der Teilnehmer stehen öffentliche Institutionen dem Thema positiv bis neutral gegenüber. Das ist auf dem ersten Blick kein schlechtes Ergebnis.

– Aufgeschlüsselt allerdings: Nur ein Viertel findet, dass öffentliche Einrichtungen und Ämter Existenzgründungsvorhaben positiv gegenüberstehen.

– Wenn „positiv gegenüberstehen“ Synonym ist für „Unterstützung“ oder „vorbehaltslose Prüfung von Vorhaben“, so fällt Ergebnis differenzierter aus.

– Denn wenn die „neutrale Haltung“ nach Ansicht der Teilnehmer 42 Prozent ausmacht, bedeutet dies wohl, dass es seitens der verantwortlichen Einrichtungen keine aktive und fördernde Unterstützung gibt, wie Aufklärung, verständliche Informationsvermittlung oder sogar Motivation.

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Zur Verbesserung des Existenzgründungsgeschehens: DFV befragt Kauder, Steinmeier, Brüderle & Co.

DFV hat die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag kontaktiert und bittet im Wahljahr um Stellungnahme: Welche Positionen vertreten die Fraktionen beim Thema Existenzgründergeschehen in Deutschland?

Wie ist es in Deutschland um die Gründerkultur bestellt? Diese Frage hat der DFV in den vergangenen Wochen auf seiner Website www.franchiseverband.com gestellt und dabei aussagekräftige Antworten erhalten. Diese lassen nur einen Schluss zu: Es bedarf noch wesentlich größerer Anstrengungen als bisher, um nachhaltig Anreize für Unternehmensgründungen in Deutschland zu schaffen. Daher hat der DFV die Ergebnisse den Fraktionsvorsitzenden im Bundestag zur Verfügung gestellt und gleichzeitig gefragt: Welche Position beziehen die Fraktionen zu diesem Thema? Gerade mit Blick auf die anstehende Wahl hofft der DFV auf aussagekräftige Aussagen, die über das Bekannte hinausgehen.

Torben L. Brodersen, DFV-Geschäftsführer erläutert: „Wir kennen die gängigen Forderungen zur Belebung der Gründerkultur, wie Bürokratieabbau oder stärkere Information über Selbständigkeit an Schulen und Hochschulen. Das reicht aber nicht. Und die Änderungen beim Gründungszuschuss sowie deren Auslegung durch die Arbeitsagenturen ab Anfang 2012 waren ebenfalls nicht sonderlich hilfreich. Im Gegenteil, die Auswirkungen auf das Gründerklima sind massiv – denn es wurden keine Kompensationen geschaffen.“ Der DFV verfolgt das Thema mit besonderem Augenmerk, da auch die meisten Franchisenetzwerke durch Unternehmensgründer wachsen. Brodersen weiter: „Was die Politik angesichts der sicherlich robusten Situation am Arbeitsmarkt aus den Augen zu verlieren scheint, ist, dass gerade die vermeintlich sicheren Angestelltenverhältnisse letztlich von erfolgreichen mittelständischen Betrieben geschaffen wurden und werden. Also von Männern und Frauen, die sich irgendwann einmal bewusst entschieden haben, ein Unternehmen zu gründen.“ Die einzelnen Ergebnisse werden ab sofort regelmäßig auf dem DFV-Blog unter www.franchise.blog.de veröffentlicht.

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DFV lehnt Überlegungen zur gesetzlichen Regelung des Franchisings ab

Die Anfrage des BMJ, die eine im Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages geführte Diskussion aufgegriffen hat, würde zusätzliche
bürokratische Hürden aufbauen und sich hemmend auf das Wachstum
der Franchisewirtschaft auswirken. DFV trägt als Qualitätsgemeinschaft
bereits zur Selbstregulierung bei.

Braucht es eine gesetzliche Regelung des Franchisevertrages
sowie der vorvertraglichen Aufklärungspflicht fragte das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Frühsommer unter anderem den
Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV)? Die Antwort des DFV fällt
eindeutig aus: Aus Verbandssicht ist eine spezialgesetzliche Regelung des
Franchisevertrages weder erforderlich noch sinnvoll. Ein solches Vorgehen
würde ohnehin nur an das anknüpfen, was im Wesentlichen die Rechtsprechung
und die Literatur zur Rechtsnatur und zum Vertragsinhalt des
Franchisevertrages seit Mitte der achtziger Jahre entwickelt hat. Ähnlich
verhält es sich mit der vorvertraglichen Aufklärungspflicht, die keiner
gesetzlichen Regelung bedarf, da sie seit der Schuldrechtsreform im Jahr
2002 bereits im BGB geregelt ist. Der DFV hat insgesamt die Sorge, dass
mit einer entsprechenden Einflussnahme des Gesetzgebers unnötigerweise
zusätzliche bürokratische Hürden aufgebaut werden, die sich hemmend auf
das Wachstum der Franchisewirtschaft auswirken.

Der DFV stützt seine Position auch aus den Erfahrungen, die unter
anderem im europäischen Ausland zu beobachten sind: So zeigen
derartige Spezialgesetze beispielsweise in Belgien, Italien, Schweden oder
Spanien, dass ein umfangreicher und teurer bürokratischer Aufwand
erzeugt wurde. Gleichzeitig wird die Expansion deutscher Franchisesysteme
in diese Länder durch den damit verbundenen Aufwand oft nicht
mehr rentabel.

Torben L. Brodersen, DFV-Geschäftsführer erklärt: „Als Qualitätsgemeinschaft
der Franchisewirtschaft in Deutschland trägt der DFV bereits
maßgeblich zur Selbstregulierung bei. Denn durch unser Qualitätsmanagement,
unter anderem mit dem DFV-System-Check, leistet der
Verband einen großen Anteil für ein professionelles, transparentes und
seriöses Franchising. Auch mit unserer Richtlinie zur vorvertraglichen
Aufklärungspflicht helfen wir der Franchisewirtschaft – also Franchisegeber
wie Franchisenehmer gleichermaßen – sich professionell aufzustellen.“
Bei der Entwicklung der aktuellen Stellungnahme stützt sich der DFV auf
ein mehrheitliches Votum des Vorstandes. Gleichzeitig wurden intensive
interne Diskussionen geführt, darunter auch mit dem Rechtsausschuss,
und mehrere Mitgliederbefragungen durchgeführt. So haben sich allein die
Mitglieder mehrheitlich, mit über 72 Prozent, gegen eine gesetzliche
Regelung ausgesprochen. Letztlich sind sich auch alle Diskussionsparteien
einig: Wer Vertragspartner täuschen und betrügen will, wird auch nicht
durch ein Spezialgesetz gehindert.

Zum Hintergrund: Mit einer Petition beim Deutschen Bundestag vom 26.
April 2011 ist die Frage diskutiert worden, inwieweit es sich empfehlen
würde, den Franchisevertrag spezialgesetzlich zu regeln. Der Bundestag
hat die Petition am 22. November 2012 abschließend beraten und dem
BMJ zur weiteren Verwendung übergeben. Das BMJ bat um
Stellungnahme der verantwortlichen Akteure bis zum 15. Juli 2013.

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Town & Country Haus: Kommunikation ist Trumpf

Wie eine optimale Kundenkommunikation aussieht, bildete den thematischen Schwerpunkt des diesjährigen Sommerworkshops von Town & Country Haus

Rund 400 Franchise-Partner, Mitarbeiter und Gäste aus Wirtschaft und Industrie kamen zum diesjährigen Sommerworkshop von Town & Country Haus Anfang Juli in Willingen zusammen. Neben dem Erfahrungsaustausch der Franchise-Partner untereinander bildete das Thema Kommunikation den inhaltlichen Schwerpunkt der Tagung.

„In einem weiter wachsenden Franchise-System mit heute bereits über 300 Franchise-Partnern sind gut funktionierende Kommunikationsprozesse ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg“, so Jürgen Dawo, Gründer und Franchise-Geber von Town & Country Haus, ausgezeichnet mit dem Deutschen Franchise-Preis 2013. Dabei gehe es nicht nur um die grundlegende Kommunikation zwischen Franchise-Zentrale und Franchise-Partnern, um Know-how und Informationen auszutauschen, sondern vor allem auch um die Kommunikationsprozesse zwischen den Franchise-Partnern, ihren Mitarbeitern und den Kunden.

Reibungslos kommunizieren

Vom ersten Beratungsgespräch über die Hausplanung bis hin zur schlüsselfertigen Fertigstellung des Eigenheims komme es darauf an, eine lückenlose und einheitliche Kommunikation gegenüber dem Kunden zu gewährleisten. „Wir denken auch hier mit dem Kopf unserer Kunden, für die der Bau eines eigenes Hauses in der Regel nicht nur die größte Investition ihres Lebens ist, sondern die auch besonders sicherheitsbewusst und meist unerfahren im Hausbau sind“, erläutert Jürgen Dawo.

Im Rahmen des Sommerworkshops haben die Teilnehmer so nicht nur erfahren, wie sie Klippen in der Kommunikation erkennen und umgehen können, sondern auch wie sie Kommunikationsprozesse vom Vertrieb über den technischen Innendienst bis hin zur Bauleitung weiter vereinfachen und kundenorientiert optimieren können.

„Als nachhaltiges Unternehmen und Anbieter mit dem meistgekauften Markenhaus seit 2007 legen wir besonders großen Wert auf eine gut funktionierende Kommunikation, die die Zufriedenheit unserer Kunden weiter stärkt“, so Jürgen Dawo. „Als Zentrale geben wir unseren Franchise-Partnern dabei verschiedene erprobte Instrumente an die Hand, die ihnen den Unternehmeralltag erleichtern und sie so im Aufbau ihres Unternehmens unterstützen.“
Jürgen Dawo

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Franchise im Einzelhandel: Optische Gestaltung von Preisen

Aktuelles Urteil zur Grundpreisangabe im Supermarkt

Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

Sachverhalt

Der Gesetzgeber möchte die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe grundsätzlich stärken. Die Preisangabenverordnung soll hierzu sachlich zutreffende und vollständige Informationen hinsichtlich der Preise gewährleisten. Nach § 1 Abs.6 Satz 2 PAngV müssen die in der Preisangabenverordnung vorgesehenen Angaben eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Diese Anforderungen können auf unterschiedliche Weise erfüllt werden. Deutliche und gute Lesbarkeit liegt dann vor, wenn sie von einem Verbraucher mit normaler Sehkraft aus angemessener Entfernung ohne Hilfsmittel und ohne Mühe gelesen werden kann (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Preisan-gabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG)). Diese Kriterien müssen immer im Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Dabei kann es auf die Schriftgröße sowie das Druckbild ankommen. Von Bedeutung sind hierbei:
– Wort- und Zahlenanordnung
– die Gliederung
– Farbe
– Hintergrund
– Abstand

Der BGH hat nun in dem Urteil vom 07.03.2013 – I ZR 30/12 entschieden, dass eine Grund-preisangabe für in Supermärkten angebotene Waren auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein kann, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

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