Barometer des DFV für die Franchise-Wirtschaft: „Was sind Ihre Ziele für das Jahr 2013?“

Mit seinem internen Umfrageinstrument „Franchise-Barometer“ erstellt der DFV am Ende eines Jahres ein Stimmungsbild und befragt seine Mitglieder zu verschiedenen Themen. Mit seiner letzten Frage wollte der Verband wissen, welche Ziele die Franchiseunternehmen 2013 verfolgen. Aus der Fülle der Antworten lassen sich folgende zwei Kernziele konkretisieren:

Expansion steigern: Mehr als die Hälfte der DFV-Mitglieder geben an, dass der Ausbau ihres Netzwerkes im Jahr 2013 im Vordergrund steht. Unsere Umfragen in 2011 und 2012 haben ergeben, dass die Franchisegeber in beiden Jahren höhere Wachstumsziele hatten. Zwar konnten fast alle Unternehmen (ca. 90 Prozent) generell ein Wachstum in 2012 verzeichnen. Allerdings sind rund 37 Prozent „nur“ mit bis 5 neuen Partnern gewachsen; hinzukommen etwa 10 Prozent, die keine Partner hinzugewonnen haben. Fast 50 Prozent der Befragten haben also entweder keine oder zwischen 1 und 5 Partner in ihr Netzwerk integriert.
Flankiert werden diese Daten mit der Aussage, dass rund 33 Prozent der Unternehmen im vergangenen Jahr einen generellen Rückgang an Gründungsinteressenten verzeichnen mussten.
Faktum ist, dass sich die gute Arbeitsmarktsituation negativ auf das Gründergeschehen auswirkt. Hinzu kommt, dass längst schon ein Wettbewerb der Franchisegeber um gut geeignete Franchise-Partner eingesetzt hat. Die positive Seite der Medaille: Immerhin haben etwas mehr als die Hälfte der Befragten 2012 mindestens 5 Franchise-Partner gewonnen. In diesem Bereich liegen folglich die „Zugpferde“ der Franchise-Wirtschaft, die selbstverständlich auch im neuen Jahr weiter zu wachsen beabsichtigen.

Mehr Engagement für das bestehende Franchisenetzwerk: Hierbei geht es nach Angaben der Befragten in erster Linie um die Förderung und Stärkung der bestehenden Partner. Dabei konzentrieren sich die Systemzentralen vor allem auf die weitere Optimierung der internen Kommunikation sowie auf den weiteren Ausbau von Schulungsangeboten, hier fallen Stichworte wie „Schulungsoffensive“ sowie „Aufbau einer Schulungsakademie“ etc. Zum Thema „Kommunikation“ hatte der DFV bereits vor einigen Wochen einen eigenen Blogbeitrag verfasst, dessen Essenz war: Sie wird in Mitgliedsunternehmen großgeschrieben, es besteht allerdings in einigen Bereichen noch Nachholbedarf. Den gesamten Beitrag finden Sie hier: Interne Kommunikation wird in Franchise-Systemen des DFV großgeschrieben
Beide Themen (Kommunikation/Schulung) zusammen betrachtet ergeben ein klares Bild, nämlich das die Franchisegeber stärker in „Beziehungspflege“ mit Franchise-Partner zu investieren beabsichtigen.

Neben den zwei Kernzielen für 2013 werden noch folgende Aufgabenstellungen erwähnt: Die Etablierung eines Onlineshops, Ausbau der Marketing- und Salesaktivitäten sowie anstehender Generationswechsel.

Die Auswertung sämtlicher Fragen aus dem Franchise-Barometer veröffentlicht der DFV ab Anfang 2013 kontinuierlich in seinem Newsletter. Dieser kann kostenlos auf der DFV-Startseite www.franchiseverband.com bestellt werden.

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Town & Country Haus wünscht ein Frohes Fest und einen guten Start ins Jahr 2013

Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Franchise-Blogs,

das hinter uns liegende Jahr hinterlässt einen zum Teil zwiespältigen Eindruck: auf der einen Seite haben wir die allgemeine wirtschaftspolitische Lage vor Augen. Diese ist geprägt von Maßlosigkeit bei Finanzakteuren und Mängeln bei der staatlichen Aufsicht, die die Welt in eine tiefe Krise gestürzt haben. Wir brauchen bessere Regeln in der Finanzwirtschaft. Wir brauchen das Verständnis dafür, dass Geld den Menschen dienen muss und sie nicht beherrschen darf.

Wenn wir wollen, dass unsere Erde auch morgen noch eine gastliche Heimat sein soll, dann müssen wir achtsamer mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Das bedeutet, bewusster zu leben.

Aus diesem Grund haben wir uns in diesem Jahr bei Town & Country Haus mit dem F+E Projekt Mehrgenerationen Plusenergiehaus mit effizienter Heiztechnik, der sog. Eisheizung, beschäftigt und die Idee in die Tat umgesetzt.
Erneuerbare Energieformen, die keinen CO2-Ausstoß verursachen, sind die großen Zukunftsthemen angesichts des Klimawandels.

Diese innovative Heiz-Kühl-Technik hat für Eigentümer und Mieter erhebliche Vorteile. Zum einen die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas sowie in der Folge der Schutz vor den absehbaren Kostensteigerungen in den nächsten Jahrzehnten. Ein in Euro und Cent kaum zu berechnender, zugleich nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil ist das denkbar geringe Einwirken auf Natur, Umwelt und Ökobilanz.

Der Bau eines Hauses ist praktisch jedes Mal auch ein Eingriff in den Naturkreislauf und beeinflusst die Ökobilanz. Umso wichtiger ist es im Sinne der Nachhaltigkeit, diesen Eingriff möglichst gering zu halten und mit geeigneten Mitteln für einen Ausgleich der Ökobilanz zu sorgen. Town & Country Haus hat in den letzten Jahren mit vielen Baumpflanzaktionen in ganz Deutschland Zeichen gesetzt.

Es geht darum, mit Ideen, Vernunft und Einsatz den Weg für eine gute Zukunft zu finden. Trauen wir uns etwas zu!
Das schafft Vertrauen. Und jeder von uns kann dazu beitragen.
Und auch im kommenden Jahr werden wir wieder jeden Tag an unserer Vision weiterarbeiten, die da lautet: Möglichst vielen Menschen die Freiheit und Sicherheit der eigenen vier Wände zu geben.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich frohe Weihnachten, einen guten Start ins neue Jahr und beruflich wie privat viel Erfolg! 2012 war ein turbulentes Jahr! Wir sind gespannt auf 2013!
Herzlichst

Ihr

Jürgen Dawo

weihnachten

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Bundesarbeitsministerium bestätigt: Keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige in dieser Legislaturperiode

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun offenbar intern bestätigt, dass es bis zur nächsten Bundestagswahl Im September 2013 keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geben wird. Die Überraschung hält sich in Grenzen, da es in den vergangenen Wochen und Monaten genügend Anzeichen für diese Entwicklung gab:

1. Nach Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers mit wesentlichen Regelungsinhalten im Frühsommer 2012 kommt es auf breiter Front zu Kritik. Auch der DFV hat sich gemeinsam mit zwei weiteren Verbänden im Rahmen eines Positionspapiers kritisch geäußert.

2. Das BMAS bestätigt, dass nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers bei der Unternehmensberatung McKinsey eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wurde, die im September 2012 Ergebnisse zur Umsetzung der Pläne liefern sollte. Sie sollte ebenfalls evaluieren, in welchem Maße Selbständige heute bereits Altersvorsorge betreiben. Bis heute wurden diese Ergebnisse nicht veröffentlicht.

3. Mehrere Medien greifen das Thema im September auf und kommen zu dem Schluss, dass die Einführung der Altersvorsorgepflicht wohl bis nach den Bundestagswahlen 2013 vom Tisch sei. Dies wird vom Bundesarbeitsministerium zunächst dementiert.

4. Und spätestens nach dem Koalitionsgipfel Ende Oktober 2012 war klar, dass Frau von der Leyens Pläne erst einmal nicht realisiert werden. Denn dieses – in den Regierungsfraktionen sehr umstrittenes – Thema stand erst gar nicht auf der Agenda.

Vor wenigen Tagen hat nun die die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, dass das Vorhaben nun vorerst vom Tisch ist. Interessantes Detail: Frau Niederfranke äußerte sich – dem Vernehmen nach – im semi-öffentlichen Raum auf der Bundesvertreter-Versammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin.

Klar ist dennoch: Die nächste Bundesregierung – egal in welcher Konstellation – wird das Thema erneut aufgreifen. Dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige eingeführt wird. Der DFV wird sich weiterhin für eine möglichst liberale Auslegung und Anerkennung der unterschiedlichen Möglichkeiten (Immobilien, private Altersvorsorge) einsetzen.

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Ab dem 01. Januar 2013 gelten neue Regeln für den Minijob!

Durch eine Gesetzesnovellierung gelten für den Minijob zum 1. Januar 2013 neue Verdienstobergrenzen für geringfügig Beschäftigte. Die sozialversicherungsfreie Obergrenze von bisher 400 EURO steigt nunmehr auf 450 EURO.

Was ändert sich für bestehende 400 EURO Beschäftigungsverhältnisse?

Für Beschäftigte, die sich bereits in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis befinden, ändert sich vorerst nichts. Wenn das Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2012 hinaus unverändert fortbesteht, bleibt der Minijobber rentenversicherungsfrei.

Ferner bleiben diejenigen für eine Übergangszeit von 2 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt, welche bis zum 31. Dezember 2012 zwischen 400,01 EURO und 450 Euro verdient haben. Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung dauert also weiterhin an. Erst ab dem 31. Dezember 2014 ändern sich auch hier die Vorgaben.

Was ändert sich bei Neueinstellungen ab 01. Dezember 2013 in der Rentenversicherung?

Ab dem 01. Dezember 2013 wird die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Minijobber bzw. für geringfügig entlohnte Beschäftigte zur Regel. Diese werden künftig in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung mit einbezogen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt.

Ab dem 01. Januar 2013 setzt die Sozialversicherungspflicht für neue Beschäftigungsverhältnisse erst bei einem Bruttoverdienst von 450,01 Euro ein.

Zuständigkeit

Weiterhin zuständig für die Meldung eines Minijobs und die Einziehung der pauschalen Versicherungsbeiträge und Steuern ist die Minijobzentrale, die bei der Bundesknappschaft angesiedelt ist. Unter www.minijobzentrale.de können nähergehende Informationen eingeholt werden. Auch eine kostenlose Hotline mit der Nummer: 0800-6464562 wurde eingerichtet.

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Auftakt der DFV-Umwelt-Initiative: „Wir pflanzen Zukunft!“ in Berlin-Neukölln

Staatssekretär Christian Gaebler von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Bezirksstadtrat Thomas Blesing und DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen pflanzen im Rahmen der Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur gemeinsam ersten ZukunftsBaum.

In der Fontanestraße in Berlin-Neukölln wächst seit heute der erste ZukunftsBaum. Dieser wurde vom Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV) im Rahmen seiner neuen Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur gepflanzt, die unter dem Motto „Wir pflanzen Zukunft!“ steht. Mit der Auftaktaktion schlägt der Verband im wahrsten Sinne eigene Pflöcke für nachhaltiges Engagement für Umwelt und Gesellschaft ein: Denn die DFV-Initiative hilft ab sofort den Verbandsmitgliedern und ihren Franchise-Partnern dabei, bundesweit in Städten und Kommunen ZukunftsBäume zu pflanzen.
Mit der heutigen Pflanzaktion unterstützt der DFV auch die Berliner Stadt-baumkampagne der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die im November 2012 gestartet ist. So haben Staatssekretär Christian Gaebler, Bezirksstadtrat Thomas Blesing und DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen gemeinsam mit anwesenden Mitgliedern des Verbands zum Spaten gegriffen. Ganz bewusst hat sich der DFV für die Pflanzung in Berlin-Neukölln entschieden, denn dieser Stadtteil hat es gegenüber anderen oftmals schwerer, Aufmerksamkeit und Unterstützung zu erhalten.

Brodersen zum Hintergrund: „Das Franchising und Zukunft Stadt & Natur haben viel gemeinsam. Denn Innovationen und Anpassungsfähigkeit sind entscheidend für die Zukunft der Franchisewirtschaft. ZukunftsBäume sind ebenfalls richtungsweisend und die Bäume passen sich optimal ihrem Umfeld an. Damit lebt die DFV-Umwelt-Initiative die Franchise-Ideale im übertragenen Sinne bereits vor.“ Und Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus und einer der ersten Partner der Umwelt-Initiative, ergänzt: „Mit den Baumpflanzungen können wir ein sichtbares Zeichen für nachhaltiges Handeln in ökologischer, sozialer und auch ökonomischer Hinsicht setzen. Damit sind wir Vorreiter in Sachen Green Franchising, dem zunehmend wichtiger werdenden Grundsatzthema innerhalb unseres Wirtschaftszweiges.“

Staatssekretär Christian Gaebler appelliert an alle Berlinerinnen und Berliner, für Straßenbäume zu spenden, damit möglichst viele Bäume im Rahmen der Straßenbaumkampagne des Landes Berlin gepflanzt werden können: „Berlin ist mit derzeit rund 440.000 Straßenbäumen eine der grünsten Metropolen der Welt. Das soll auch so bleiben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in diesem Jahr die Pflanzung von 800 zusätzlichen Straßen-bäumen ermöglicht und konnte unter anderem den Deutschen Franchise-Verband als Spender und aktiven Partner von Pflanzungen gewinnen. Nun haben auch die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, mit einer Spende dazu beizutragen, dass unser Straßenbaumbestand erhalten bleibt.“

Die Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur mit der Pflanzung von ZukunftsBäumen wird vom Deutschen Städtetag unterstützt. ZukunftsBäume sind geprüfte Baumarten, die dem künftigen Klimastress in den Städten besser standhalten können. Für die Umsetzung vor Ort bietet der DFV den teilnehmenden Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern ein professionelles Projektmanagement durch das netzwerk natur Projektbüro.

DFV-Umwelt-Initiative-blog

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Ein kleiner Fehler und die Rechtsfolgen sind gravierend: Die Widerrufsbelehrung bei Franchise-Verträgen!

Die Grundsätze der Widerrufsbelehrung bei Franchise-Verträgen sind kompliziert und verbergen eine Menge rechtlicher Stolpersteine. Seit 2011 besteht „offiziell“ Rechtsklarheit darüber, wie eine korrekt durchgeführte Widerrufsbelehrung auszusehen hat. Aber dennoch werden aktuell immer noch Kardinalsfehler begangen, die vor Gericht keinen rechtlichen Spielraum zulassen. Dies wird von Franchise-Geber-Seite oft unterschätzt, denn eine falsche Belehrung kann zu einem „lebenslangen“ Widerrufsrecht des Franchise-Nehmers führen.

Warum muss ein Franchise-Nehmer überhaupt belehrt werden?

Angehende Franchise-Nehmer sind Existenzgründer, welche über ihr Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Eine Ausnahme davon ist hingegen das Übersteigen der sogenannten Widerrufswertgrenze. Ist diese höher als 75.000 EURO, so ist keine Widerrufsbelehrung notwendig. Maßgebend sind hierbei die direkten Investitionen des Franchise-Nehmers auf der Grundlage des Franchise-Vertrages, wie die der Einstiegsgebühr.

Welche Punkte sind also zu beachten, um über das Widerrufsrecht zu belehren:

1. Die Widerrufsfrist
• Widerrufsfrist von 14 Tagen
• Die Frist beginnt, wenn dem Franchise-Nehmer eine richtige Widerrufsbelehrung mitgeteilt worden ist
• Bei einer falschen Belehrung erlischt das Widerrufsrecht nicht und gilt somit zeitlich unbegrenzt

2. Diese Hinweise in der Widerrufsbelehrung müssen gemacht werden
• Recht zum Widerruf
• Widerruf bedarf keiner Begründung
• Name und Anschrift des Erklärungsempfängers
• Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
• Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung

WICHTIG

Durch die Rechtsprechung herausgebildet, sind bei der Widerrufsbelehrung genaue Angaben zum Beginn und zum Ende der Widerrufsfrist zu machen. Hierbei darf kein Interpretationsspielraum (Datumsanzeige, keine Zusätze) zugelassen werden.

Weiterhin ist bei der Widerrufsbelehrung die vollständige postalische Anschrift anzugeben. Die Angabe einer Telefonnummer ist unzulässig.

BEACHTE

Die Verwendung des Musters aus Anlage 1 zum EGBGB genügt nach § 360 Abs. 3 BGB den Anforderungen der oben genannten Punkte.

FAZIT

Diesem Thema kann man nicht gar nicht genug Beachtung schenken. Der Franchise-Geber darf bei der Belehrung über das Widerrufsrecht keine rechtlichen Fehler zulassen. Denn – wie oben bereits erwähnt – die Rechtsfolgen sind schwerwiegend. Daher ist es ratsam das Muster der Widerrufsbelehrung für die eigenen Franchise-Verträge von einem Rechtsexperten überprüfen zu lassen.

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Franchising sehen und verstehen in 2:28 Minuten

Der DFV erklärt in seinem neuen Animationsfilm die Grundlagen und Vorteile der Wirtschaftsform und präsentiert sich als Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchise-Wirtschaft.

Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) bietet einen neuen, im wahrsten Sinne des Wortes sehenswerten Service für Franchise-Interessenten: Unter dem Titel „Franchising – eine attraktive Wirtschaftsform“ hat der DFV einen Animationsfilm umgesetzt, der die Vertriebsform auf kurze und prägnante Art erklärt und die Rollen von Franchisegeber und Franchisenehmer definiert. Darüber hinaus wird die Funktion des DFV als Qualitätsgemeinschaft des professionellen Franchisings dargestellt. Der Zuschauer erhält auf diese Weise einen schnellen und leicht verständlichen Zugang zu dieser attraktiven Form der Selbständigkeit: „Wir haben den neuen Service geschaffen, da Bilder oftmals schneller erfasst werden als reiner Text. Mit diesem Angebot schließen wir eine Lücke, was die Informationsangebote des Verbandes betreffen“, erläutert DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. „Ich bin davon überzeugt, dass dieser Film genauso erfolgreich sein wird, wie die anderen Kurzvideos auf der DFV-Website.“ So gehört die Rubrik „Botschafter des Franchisings“ mit Portraits von Franchisenehmern zu dem beliebtesten Menüpunkt der DFV-Website. Sie geben der Wirtschaftsform ein Gesicht und helfen den Franchisegebern dabei, ihre Netzwerke anhand von erfolgreichen Praxisbeispielen vorzustellen. Der neue Animationsfilm ist auf der DFV-Startseite www.franchiseverband.com abrufbar.

Auch die DFV-Vollmitglieder können von dem Videoangebot profitieren, indem sie den Film beispielsweise zu Werbe- und Informationszwecken auf die eigene Unternehmenswebsite stellen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, das Unternehmenslogo in den Film einzubinden und damit zu individualisieren.

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Bewilligung von Gründungszuschüssen: ein Urteil stärkt die Rechte von Existenzgründern

Seit Jahresbeginn 2012 gingen die Bewilligungen von Gründungszuschüssen auf Grund einer Gesetztes-Novellierung rapide zurück.

Änderungen der Voraussetzungen zur Vergabe von Gründungszuschüssen haben die Vorschrift des § 93 Abs. 1 SGB III von einer „Soll“ in eine „Kann“ Leistungsverpflichtung der Bundesagentur für Arbeit umgewandelt. Damit steht der lokalen Arbeitsagentur bei jeder Einzelfallentscheidung über die Bewilligung ein sogenanntes Ermessen zu, ob es dem Antragenden den Gründungszuschuss gewähren möchte oder nicht.

Dies hatte zur Folge, dass die Antragsbewilligungen von Gründungszuschüssen in den letzten Monaten bei nur noch 10 % bis 20 % (im Vergleich zum Vorjahr) lagen.

In der Argumentation zur Ablehnung der Gründungszuschüsse berufen sich die Arbeitsagenturen auf den Vermittlungsvorrang offener Arbeitsplätze und das eigene Selbstverständnis, Arbeitssuchende in ein festes Beschäftigungsverhältnis und nicht in die Selbstständigkeit bringen zu wollen. Es war also nur noch eine Frage der Zeit, bis sich ein Gericht der Frage annimmt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen die Behörde Ermessen ausüben darf.

Mit dem Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 23. August 2012 könnte der erste Schritt in Richtung Rechtsklarheit begangen werden.

Folgendes stellt das Gericht klar:

• in jedem Einzelfall, bei dem die Tatbestandsvoraussetzungen des § 93 Abs. 2 SGB III vorliegen, ist eine Ermessensentscheidung zu treffen
• bei Ablehnung hat die Behörde in jedem Einzelfall zu prüfen und zu begründen, warum eine besonders gute Vermittlungsprognose des Betroffenen vorliegt
• eine pauschale Ablehnung beispielsweise bestimmter Berufsgruppen ist nicht mehr möglich
• auf den zu entscheidenden Fall bezogen ist eine Ausnahme von einer Bewilligung nur dann denkbar, wenn der Gründungszuschuss nicht zur Absicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Absicherung erforderlich ist, da die geplante Tätigkeit ein hohen Gewinn erwarten lässt

FAZIT

Das Urteil stärkt die Existenzgründer und schränkt den Ermessensspielraum der Arbeitsagenturen ein. Zukünftig müssen klare Voraussetzungen definiert werden, wann ein Antrag bewilligt oder abgelehnt werden kann. Es bleibt aber abzuwarten, wann eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Problematik gefällt wird, um endlich absolute Rechtssicherheit bei der Vergabepraxis von Gründungszuschüssen herzustellen. Bis dahin bleibt die Erkennntis: de facto ist der Gründungszuschuss heute (fast) abgeschafft.

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Zufriedene Teilnehmer auf der DFI-Jubiläumsveranstaltung

19 Teilnehmer besuchten die 50. Schule des Franchising des Deutschen Franchise-Instituts und „schenkten“ den Veranstaltern zum Jubiläum einmal mehr ausgezeichnete Bewertungen.

Wie wird ein erfolgreiches Franchise-System entwickelt und aufgebaut? Welche rechtlichen Anforderungen sind zu erfüllen und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Auf diese und viele weitere Fragen gibt die Schule des Franchising seit 25 Jahren kompetente Antworten. So auch auf der Jubiläumsveranstaltung des Deutschen Franchise-Instituts (DFI), die in dieser Woche stattfand: Die 19 Teilnehmer der 50. Schule des Franchising lobten das DFI für die gute Qualität und Umsetzung des Intensivseminars. Michael Holzem von Runners Point fasst zusammen: „Die Veranstaltung ist wichtig für jeden, der sich mit Franchise beschäftigen möchte und für viele, die sich mit diesem Thema schon beschäftigen. Ich nehme viel mit für mein Unternehmen und für unsere Partner.“ Vom Nutzen der DFI-Veranstaltung sind nicht nur die Vertreter der Franchise-Wirtschaft überzeugt. So stellt Bankenberater Markus Marx fest, dass die Schule des Franchising „lebendige und sehr nützliche Praxistipps nicht nur für Franchise-Systeme“ bietet.

Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFI, zeigt sich zufrieden: „Wir fühlen uns durch solche Stimmen in unserer Arbeit bestätigt. Die Auswahl der Experten, die richtigen Themensetzung und die Tagesaktualität machen die Schule des Franchising zum wichtigsten Grundkurs für den Franchise-Erfolg. Hierzu kommt, dass die Kursgröße immer ausreichend Raum für Austausch und Diskussionen lässt. Das wissen die Teilnehmer zu schätzen.“
Die Bedeutung des viertägigen Intensivseminars lässt sich auch daran bemessen, dass es das Einführungs-Modul vom Zertifikatlehrgang zum Franchise-Manager (IHK) ist, den das DFI mit der IHK Erfurt und weiteren Partnern umsetzt. Die 51. Schule des Franchising findet in München von Montag, 24.06.2013 – Donnerstag, 27.06.2013 statt. Weitere Informationen unter www.franchise-institut.de

50.SdF-Teilnehmer

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Nächste Franchise-Manager (IHK) auf der Zielgeraden

In Eisenach fand in dieser Woche das fünfte Modul des laufenden Zertifikatslehrganges Franchise-Manager (IHK) statt. Gegenstand des zweitägigen Moduls war das Thema „Franchise-Management“ in der Praxis. Die Teilnehmer beschäftigten sich am ersten Tag noch einmal intensiv mit den Grundlagen zum Auf- und Ausbaus eines Franchise-Systems, welche Rolle der DFV innerhalb der Franchise-Wirtschaft spielt sowie führen vor dem Hintergrund eigener Fragestellungen Engpassanalysen durch. Am zweiten Tag wurde dann in Gruppenarbeit ein konkretes Projekt als Aufgabenstellung für den Aufbau eines Franchise-Systems benannt. Hier galt es nach einer eingehenden Darstellung der Ausgangslage, Wachstumsstrategien, den damit verbundenen Aufwand sowie konkrete Schritte zu definieren. Ein vergleichbares Beispiel diente den Teilnehmern nunmehr als Grundlage einer bis Anfang des Jahres 2013 einzureichenden schriftlichen Projektarbeit, die auch prüfungsrelevant ist.

Referenten des Moduls waren Herr Jürgen Dawo (Gründer Town & Country Haus, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung) sowie Herr Torben L. Brodersen (Geschäftsführer DFV/DFI).

Im Anschluss an das sechste Modul („Kommunikation in Franchise-Systemen“) wird dann Ende Januar 2013 die Prüfung abgenommen. Der nächste Lehrgang wird im zweiten Halbjahr 2013 stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.franchise-institut.de/franchise-manager-ihk.html
Teilnehmer Franchise-Manager (IHK)

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