DFV übernimmt Schirmherrschaft der START+Franchise-Messe 2012

Hintergrund ist Konzentration der Messe auf das Thema Franchising.

Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) übernimmt in diesem Jahr erstmals die Schirmherrschaft der START+ Franchise-Messe. Die vom Veranstalter asfc vorgenommene Erweiterung des Veranstaltungstitels um den Begriff „Franchise“ und der damit gleichzeitig verbundenen inhaltlichen Konzentration sieht der Verband neue Potentiale, um die Messe besser und klarer zu positionieren. Mit der Entscheidung die Schirmherrschaft zu übernehmen will der DFV einen direkten Beitrag leisten, um der Veranstaltung neue Impulse und eine deutlichere Alleinstellung zu geben. Daher versteht sich der Verband auch nicht nur als symbolische Unterstützer, sondern als aktiver Ideengeber. So unterstützt der DFV zum Beispiel gemeinsam mit dem ihm angeschlossenen Deutschen Franchise-Institut (DFI) das Vortragsprogramm der Messe, die von Freitag, 16. bis Samstag, 17. November 2012 in Dortmund stattfindet. Weitere Informationen zur START+ Franchise-Messe 2012 unter: www.start-messe.de

„In der Übernahme der Schirmherrschaft sieht der DFV zuallererst auch die Chance, dass die START+Franchise-Messe mit einer klareren inhaltlichen Positionierung noch einmal neu durchstarten kann“, erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. Nach Abschluss der diesjährigen Veranstaltung werden alle Beteiligten über mittel- bis langfristige Perspektiven für die Messe und Formen der Zusammenarbeit beraten.

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Gebietsschutz, wann greift er und wie weit darf er gehen?

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorfs beschäftigt sich mit dem franchiserelevanten Thema des Gebietsschutzes, welches immer wieder für franchiserechtliche Diskussionen und Auslegungsfragen sorgt. Dem Urteil liegt der Sachverhalt zugrunde, dass ein Franchise-Nehmer im Hamburger Hauptbahnhof ein Schnellrestaurant betreibt. Der Franchise-Geber plant in einer geringen Entfernung zum Ladenlokal des Franchise-Nehmers ein weiteres, im erheblich größeren Umfang. Dagegen möchte der Franchise-Nehmer vor Gericht vorgehen. Zur Entscheidungsfindung müssen folgende Klauseln im Franchise-Vertrag ausgelegt werden:

1. „Dem Franchisenehmer wird weder ausdrücklich noch implizit ein ausschließliches Recht für ein Gebiet, ein Schutz oder sonstige Rechte hinsichtlich des benachbarten Gebiets, Umfelds oder des Marktes der Verkaufsstelle gewährt.
2. Der Franchisegeber behält sich das Recht vor, die Marken, das System und das Systemeigentum oder sonstige Marken, Namen oder Systeme im Zusammenhang mit Produkten oder Leistungen (……) in jeder Weise oder an jedem anderen Ort als der Verkaufsstelle zu nutzen und anderen Parteien das Recht solcher Nutzung zu gewähren.“

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE

In der Entscheidung spricht das OLG Düsseldorf dem Franchise-Geber keine Konkurrenzschutzpflicht zu, welche die Eröffnung des Eigenbetriebes in unmittelbarer Nähe zum Franchise-Betrieb des Franchise-Nehmers untersagen würde. Es stellt fest, dass ein vertraglich vereinbarter Gebietsschutz nicht besteht. Eine vertragsimmanente (zum Wesen des Vertrages dazugehörende) Konkurrenzschutzpflicht wird vom Gericht auch abgelehnt. Die besagte Verpflichtung ist nach Ansicht des Gerichts erst dann gegeben, wenn durch die konkurrierende Tätigkeit des Franchise-Gebers die wirtschaftliche Existenz des Franchise-Nehmers nachhaltig gefährdet wird. Erst dann kann dem Franchise-Geber nach Treuepflichtgesichtspunkten das Betreiben eines eigenen Ladenlokals untersagt werden. Dies liegt nach Auffassung des Gerichts hier aber nicht vor.

FAZIT

Das Gericht folgt der herrschenden Meinung der Literatur. Es bestätigt, dass der Franchise-Nehmer in Fragen des Konkurrenzschutzes grundsätzlich auf die Regelung im Franchise-Vertrag verwiesen werden muss. Wichtig ist aber zu wissen, dass bei einer Existenzgefährdung des Franchise-Nehmers dem Franchise-Geber ein Unterlassungsanspruch droht.

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Town & Country Haus erneut bestes System

Deutschlands führender Massivhausanbieter nimmt in dem vom Unternehmermagazin Impulse durchgeführten Ranking „Die 100 besten Franchise-Systeme“ (09/2012) mit Platz 4 erneut eine Spitzenposition ein.

Town & Country Haus

Nachdem Town & Country Haus erst kürzlich sein 15-jähriges Bestehen mit einer feierlichen Jubiläums-Gala begangen hat, hat das Unternehmen jetzt erneut Grund zum Feiern.
Im aktuellen Ranking „Die 100 besten Franchise-Systeme“ des Unternehmermagazins Impulse (09/2012) nimmt Town & Country Haus nach Mrs. Sporty, Vom Fass und McDonald’s den vierten Platz ein. Town & Country Haus, das allein im letzten Jahr über 2.700 Häuser verkaufte, gehört damit nicht nur das sechste Jahr in Folge zu den Top 5 Systemen in Deutschland.

Es ist auch weiterhin das beste Franchise-System im Handwerk, dem rund 12 Prozent aller Systeme angehören. Bewertet wurden in dem Ranking die Stabilität, Dynamik des Konzepts und Verdienstchance sowie die Bereiche Markt und Attraktivität anhand von Expertenbewertungen.

Auch für Quereinsteiger ein Erfolgsmodell

Mit rund 300 Franchise-Partnern, die als Markenunternehmer vor Ort für die Planung und Erstellung der Ein- und Zweifamilienhäuser verantwortlich sind, ist Town & Country Haus auch eines der größten Franchise-Systeme in Deutschland.

„Der Hausbaumarkt birgt noch ein großes Potenzial in Deutschland, so dass wir auch weiterhin mit Franchise-Partnern wachsen und unsere Marktposition ausbauen wollen“, erklärt , Gründer und Franchise-Geber von Town & Country Haus. So will das Unternehmen mittelfristig mit 400 Partnern am Markt aktiv sein.

Im Auf- und Ausbau ihres Unternehmens profitieren Franchise-Partner nicht nur von der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Produkt- und Serviceangebots gemessen an Konsumentenwünschen. Sie können auch auf umfangreiche Unterstützungsleistungen der Systemzentrale zurückgreifen, die ihnen den unternehmerischen Alltag erleichtern. „Gerade Quereinsteigern können wir so eine Karriere in der Hausbaubranche ermöglichen und ihnen ein erprobtes Unternehmenskonzept für den lokalen Markt an die Hand geben“, so Dawo weiter.

Für einen schnellen und reibungslosen Markteinstieg erhalten neue Franchise-Partner eine spezielle Start-up-Intensivberatung. Im Anschluss wird die persönliche Beratung von den Betriebsberatern des Systems übernommen. Weiterhin können Franchise-Partner auf ein breites Aus- und Fortbildungsangebot zurückgreifen und so auch ihre Mitarbeiter professionell z.B. im Vertrieb oder Technik schulen. „Wir legen viel Wert auf eine hohe Aktivität unserer Franchise-Partner“, erklärt Jürgen Dawo. „Die Praxis zeigt uns schließlich, dass aktive Partnerunternehmen sich einfach besser entwickeln – auch weil sie sich schneller mit der Marke identifizieren und Town & Country Haus vor Ort leben.“

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Cross-Channel-Management zwischen Theorie und Praxis – DFV/DFI-Workshop am 08. – 09.10.2012 in Köln

Es lohnt sich, im Vertrieb mehrgleisig zu fahren: Wenn Unternehmer unterschiedliche Vertriebswege nutzen und diese klug aufeinander abstimmen, können sie ihren Umsatz weiter steigern. Das zeigen Untersuchungen zum sogenannten Cross-Channel-Management. Bekanntlich spielt vor allem das Internet in diesem Prozess eine immer wichtigere Rolle. Der Deutsche Franchise-Verband e. V. und das Deutsche Franchise-Institut veranstalten aus diesem Grund am Montag, 08. Oktober und Dienstag, 09. Oktober 2012 in Köln einen Workshop unter dem Titel „Cross-Channel-Management zwischen Theorie und Praxis”. Inhaltliche Partner sind das IfH Institut für Handelsforschung und PwC I PricewaterhouseCoopers.

Die Zielsetzung des Workshops ist es, anhand aktueller Studienergebnisse Trends, Wechselwirkungen und Handlungsempfehlungen praxisrelevant aufzuzeigen und zu diskutieren. Dabei sollen vor allem auch die besonderen Herausforderungen berücksichtigt werden, die hieraus für Franchise-Netzwerke erwachsen. Zusätzlich berichten erfahrene Referenten aus der Praxis, wie erfolgreiches Multi-Channel- bzw. Cross-Channel-Management schon heute aussehen kann.

Weitere Informationen sowie das Anmelde-Formular finden Sie in der Einladung unter
http://www.franchiseverband.com/franchise-messen-veranstaltungen.html

oder direkt im Veranstaltungs-Flyer:

Cross-Channel-Management

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Kann dem Franchise-Nehmer verboten werden, eine eigene Homepage einzurichten?

In den letzten Jahren ist die Entwicklung festzustellen, dass sich Teile des Einzelhandels verstärkt auf den Verkauf ihrer Produkte im Internet konzentrieren. Dabei wird in der Franchise-Wirtschaft immer wieder die Frage aufgeworfen, ob eine Klausel in einem Franchise-Vertrag „Dem Franchise-Nehmer ist es untersagt eine Homepage im Internet unter Verwendung der lizensierten Schutzrechte einzurichten“ als rechtswirksam einzustufen ist.

Darauf ist grundsätzlich zu antworten: NEIN

Der Franchise-Geber kann den Internetvertrieb nicht für sich selbst reservieren, da das Betreiben einer Website als passiver Vertrieb zu bewerten ist und deshalb nicht beschränkt werden darf. Dem Franchise-Nehmer muss es daher grundsätzlich erlaubt sein eine Website einzurichten und auf dieser Homepage Produkte zu bewerben.

ABER: der Franchise-Geber kann auf den Internetauftritt des Franchise-Nehmers Einfluss nehmen.

Der Franchise-Geber kann das Verbot aussprechen, keine E-Mails gezielt und damit aktiv in andere Vertragsgebiete zu versenden. Weiterhin kann der Franchise-Nehmer zum Betreiben eines Ladengeschäfts verpflichtet werden. Der Hintergrund ist darin zu sehen, dass reine Internethändler deutlich geringer Fixkosten haben als ein Franchise-Nehmer, welcher ein Ladengeschäft betreibt. Ferner kann dem Franchise-Nehmer die Pflicht auferlegt werden, einen bestimmten Mindestumsatz in seinem Verkaufsgeschäft zu tätigen. In der neueren Rechtsprechung kristallisiert sich auch immer mehr heraus, dass auch qualitative Vorgaben des Internetauftritts möglich sind, sprich es können Vorgaben über Layout und Seitendarstellung gemacht werden.

Abschließend sei anzumerken – der Internetvertrieb muss durch den Franchise-Geber grundsätzlich erlaubt werden. Der Franchise-Geber kann aber modifizierend darauf Einfluss nehmen. Diese Einflussnahme wird begrenzt durch die aktuelle Rechtsprechung und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn eine sachliche Rechtfertigung – zum Beispiel exklusive und luxuriöse Produkte sollen nur in 1A Lagen vertrieben werden – vorliegt kann eine Einflussnahme sogar so weit gehen, dass ein Totalverbot des Internetvertriebs ausgesprochen werden kann. Dies ist aber nur in den wenigsten Fällen möglich.

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DFV startet Green Franchising-Kampagne Zukunft Stadt & Natur: Initiative für DFV-Mitglieder und ihre Franchise-Partner

Der DFV startet im Herbst 2012 seine neue Umweltkampagne “Zukunft Stadt & Natur” und positioniert sich damit ganz konkret in Sachen Green Franchising. Als Ideengeber und Wegbereiter zeigt der Verband mit der neuen Kampagne, im wahrsten Sinne, Flagge und schlägt eigene Pflöcke ein. Denn im Fokus stehen so genannte ZukunftsBäume, die künftig von den DFV-Mitglieds-Unternehmen und ihren Partnern vor Ort gepflanzt werden können. ZukunftsBäume sind Baumarten, die dem zukünftigen Klimastress in unseren Städten besser standhalten können. Die Pflanzungen erfolgen bundesweit in ländlichen und städtischen Kommunen, in denen DFV-Mitglieder und deren Franchise-Partner angesiedelt sind. Auf diese Weise zeigen sie zukunftsweisend umweltpolitische Verantwortung und nehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eine Vorreiterrolle in ihrer Region ein.

Eine erste, symbolische Aktion findet im Rahmen der 1. Zukunfts-Konferenz des Deutschen Franchise-Instituts am Donnerstag, 27. September 2012 in Berlin statt. Ende November werden die ersten, offiziellen ZukunftsBäume in Berlin-Neukölln gepflanzt. Für diese Aktion ist geplant, auch Franchise-Unternehmer aus dem direkten Berliner Umfeld als Kampagnen-Paten einzubinden. Erste Kontakte hat der DFV diesbezüglich bereits geknüpft.

In der weiteren Umsetzung finden Pflanzungen jeweils im Herbst und Frühjahr statt, wenn Bäume gut Wurzeln schlagen können. Für die Aktionen in ganz Deutschland hält der DFV ein umfassendes Projektmanagement sowie zahlreiche Projekt-Leistungen bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie von Torben L. Brodersen unter 030 / 278 902 13.

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Steht dem Franchise-Nehmer ein Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu?

Vor gut zwei Jahre ist die richtungsweisende Joop-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen. Laut Aussagen von Franchise-Experten hat es sich gezeigt, dass nach diesem Urteil das Thema Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Franchise-Vertrages in der Franchise-Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Der BGH entschied damals, dass einem Markenlizenznehmer nach Beendigung des Lizenzvertrages kein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zusteht, wenn dieser keine Waren des Lizenzgebers vertrieben hat. Auf Franchise-Verhältnisse angewendet bedeutet dies, dass ein Ausgleichsanspruch beim Dienstleistungsfranchising – hier wird dem Franchise-Nehmer nur die Benutzung von Markenrechten, Geschäftskonzepten oder sonstigem Know-how zugebilligt– ausscheidet. Auch beim Warenfranchising – der Franchise-Nehmer stellt die Waren selbst her – findet kein Ausgleich statt. Der Ausgleichsanspruch kommt demnach nur noch dann zum Zuge, wenn der Franchise-Nehmer wie ein Handelsvertreter vom Franchise-Geber hergestellte Waren vertreibt.
In solchen Fällen kann der Ausgleichsanspruch nur dann wegfallen, wenn dementsprechend § 89b III HGB Anwendung findet. Danach scheidet ein Ausgleichsanspruch aus, wenn der Franchise-Nehmer kündigt (und dies nicht aus wichtigem Grund tut), der Franchise-Geber aus wichtigem Grund kündigt oder eine Vertragsübernahme des Franchise-Vertrages durch einen Dritten an Stelle des Franchise-Nehmers stattfindet.
Ausgleich kann hingegen der Franchise-Nehmer verlangen, wenn die folgenden Kriterien vorliegen:

– das Franchise-Vertragsverhältnis wurde beendet
– der Franchise-Geber hat mit neuen Kunden / Stammkunden, die der Franchise-Nehmer geworben hat, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile
– und die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspricht.

Diese Anspruchsvoraussetzungen müssen im Einzelfall aber dezidiert betrachtet werden, um eine Ausgleichszahlung zu rechtfertigen. Es ist immer genau zu prüfen wer sind die Neukunden / Stammkunden, hat der Franchise-Geber auch in Zukunft Vorteile aus den vom Franchise-Nehmer geknüpften Geschäftsbeziehung (Prognose) und ist ein Ausgleichsanspruch als billig, sprich aus dem natürlichen Empfinden heraus, als gerecht anzusehen.

Es bleibt also für die Zukunft die Frage weiter bestehen, wie sich die vom BGH aufgestellten Kriterien im Rahmen der konkreten Vertragsgestaltung praktisch umsetzen lassen, um einen Ausgleichsanspruch eventuell modifizieren zu können.

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Schon angemeldet? 1. DFI-Zukunfts-Konferenz am Donnerstag, 27. September 2012 in Berlin

Zukunft lässt sich nicht voraussagen – aber sie lässt sich mitgestalten: auf der ersten Zukunfts-Konferenz des Deutschen Franchise-Instituts unter dem Motto „Franchise-Unternehmertum anders denken“ am Donnerstag, 27. September 2012 in Berlin.
Die Teilnehmer können sich auf der DFI-Veranstaltung über frische Ideen, Ansätze und Lösungen rund um die Frage „Wie sieht das Franchise-Unternehmertum der Zukunft aus?“ informieren und anschließend mitdiskutieren. Im Mittelpunkt stehen die Themen Green Franchising, Social Franchising sowie weitere Nachhaltigkeitsfaktoren.

Als Key-Note-Speaker referieren der bekannte TV-Moderator und „Querdenker“ Franz Alt sowie der Social Franchise-Experte Prof. Dr. Meinard M. Armbruster.
Weitere Informationen zum Programm inklusive dem Anmeldeformular unter
http://www.franchise-institut.de/zukunfts-konferenz.html

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Town & Country Haus: Zuwachs im ersten Halbjahr

Günstige Rahmenbedingungen im Hausbau und ein kundenorientiertes Angebot beflügeln den Umsatz im ersten Halbjahr. Gute Aussichten für Franchise-Partner, die nach einem erprobten Konzept den Hausbaumarkt in ihrer Region erobern.

Behringen. Um rund 25 Prozent konnte Town & Country Haus, Deutschlands führender Massivhausanbieter, die Zahl an verkauften Häusern im ersten Halbjahr 2012 gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigern. „In Zeiten der Eurokrise stehen Häuser als Sachwerte und steinerne Altersvorsorge bei vielen Menschen hoch im Kurs“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. Der Hausbaumarkt profitiere dabei von den derzeit günstigen Darlehen, die Bauherren für die Baufinanzierung erhalten können. Mit seinen standardisierten Häusern und im Kaufpreis enthaltenen Hausbau-Schutzbriefen ermögliche Town & Country Haus zugleich ein preisgünstiges Bauen bei hoher Sicherheit vor finanziellen Risiken.

Auch Normalverdiener können sich so den Traum vom Eigenheim zu meist mietähnlichen Konditionen erfüllen. Bis Jahresende geht das Unternehmen von einer weiter hohen Nachfrage aus. Bei anhaltend günstigen Rahmenbedingungen im Hausbaumarkt stehen die Vorzeichen gut, das Vorjahresergebnis von über 2.700 Häusern in 2012 übertreffen zu können.

Hohe Innovationsstärke

Positiv indes ist auch die Entwicklung als Franchise-Unternehmen. So konnte Town & Country Haus im ersten Halbjahr 2012 mit insgesamt 28 neuen Franchise-Partnern wachsen, die als Markenunternehmer vor Ort für die Beratung der Bauherren sowie die Planung und Erstellung der Ein- und Zweifamilienhäuser verantwortlich sind.
Etablierte Town & Country-Partner entscheiden sich indes immer häufiger, ihr Unternehmen mit weiteren Standorten auszubauen. Rund 30 Prozent der bauenden Partner sind heute bereits mit mehr als einem Standort am Markt aktiv. „Wir bieten unseren Franchise-Partnern so die Chance, weiter mit einem erprobten Konzept in ihrer Region zu wachsen und einen nachhaltigen Unternehmenswert zu schaffen“, erläutert Dawo.

Dabei können die bundesweit rund 300 Town & Country-Partner auf ein breites Dienstleistungsangebot der Zentrale zurückgreifen – vom Einkauf über das Marketing bis hin zu umfangreichen Schulungsangeboten. Wer neu in das System einsteigt, erhält im ersten Jahr eine spezielle Start-up-Beratung. Auch Angestellte aus Führungspositionen, die über keine Branchenerfahrung verfügen und sich mit einem erprobten Konzept selbstständig machen möchten, können so in einem wachsenden Markt einen schnellen Einstieg finden. Gegenüber Einzelunternehmern profitieren Franchise-Partner auch von der hohen Innovationsstärke des Systems insbesondere in Bezug auf das Kundenangebot.

So wurden seit Gründung vor 15 Jahren die Serviceleistungen rund um den Hausbau sukzessive ausgebaut und damit neue Maßstäbe in der Hausbaubranche gesetzt. Der Fokus liegt dabei auch auf einer weiteren Standardisierung der Abläufe rund um den Hausbau.

Zeichen auf Wachstum

Auch zukünftig stehen die Zeichen weiter auf Wachstum. „Wir sehen ein noch großes Potenzial, das wir gemeinsam mit Franchise-Partnern nutzen wollen“, so Dawo. Mittelfristig will Town & Country Haus mit 400 Partnern am Markt aktiv sein. Gesucht werden dafür vor allem Führungspersönlichkeiten, die ihr regionales Unternehmen unter dem Dach einer Marke aufbauen wollen. Nach rund zwölf Monaten erreichen Town & Country Partner in der Regel die Gewinnzone – bei einer Gesamtinvestition von rund 100.000 Euro.

Weitere Info:
www.franchisepartnerschaft.de www.HausAusstellung.de

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Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: Vom DFV kritisierte BMAS-Pläne verzögern sich

Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige kommt wohl später als erwartet. Entsprechende Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden nach aktuellen Presseberichten erst einmal zurückgestellt, nach Aussagen des Ministeriums jedoch nicht gänzlich aufgegeben.
Ein Grund sollen die rechtlichen Probleme mit dem komplizierten Regelwerk sein. Unter anderem muss zunächst geklärt und erfasst werden, wer schon eine Altersvorsorge hat und worin diese besteht. Das gilt insbesondere auch für die vom BMAS nun favorisierte Anerkennung privater Altersvorsorgemöglichkeiten: so sollen beispielsweise Immobilien und Lebensversicherungen als Altersvorsorge anerkannt werden. Diese Pläne des BMAS werden vom DFV begrüßt, finden sich diese Aspekte doch unter anderem auch in dem Positionspapier von Anfang Juli 2012 wieder, dass der DFV gemeinsamen mit dem Bundesverband Direktvertrieb (BDD) und der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) erarbeitet und an die Verantwortlichen im BMAS persönlich übergeben sowie an die zuständigen Bundestags-Ausschüsse versandt hat.

Gleichzeitig kritisiert der DFV das gesamte Vorgehen bei diesem Vorhaben. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: „Es ist nicht gut, dass bei diesem Projekt Ende März eine politische Marschrichtung vorgegeben wurde, ohne dass offenbar in der Substanz Daten darüber vorgelegen haben, wie Selbständige bereits vorsorgen. Denn erst nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers wurde bei McKinsey eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nun allerdings erst im September Ergebnisse liefern wird. Hier wurde das Pferd von hinten aufgezäumt und die Selbstständigen unnötig verunsichert. Wir vom DFV fühlen uns auf jeden Fall in unseren Forderungen für unsere Mitglieder und deren Franchise-Netzwerke bestätigt.“
Sollte die Regierungskoalition dieses Gesetz tatsächlich noch umsetzen wollen, muss sie sich beeilen. Denn 2013 sind Bundestagswahlen mit vollkommen offenem Ausgang. Unrealistisch ist, dass das Thema „Altersvorsorgepflicht für Selbständige“ von der politischen Agenda verschwindet. Auch die SPD hat es aufgenommen und fordert den Eintritt – vor allem „kleiner Selbstständiger“ – in die gesetzliche Rentenversicherung.

Der DFV wird das weitere Vorgehen tagesaktuell beobachten und informieren.

Positionspapier des DFV, BDD und der CDH:
http://www.franchiseverband.com/positionen-stellungnahmen.html

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