Die Selbstständigkeit ruft – beim 3. Franchise Matching Day in Köln!

Zum Auftakt der Gründerwoche Deutschland findet am Samstag, den 14. November 2015 von 10 bis 18 Uhr der 3. Franchise Matching Day im RheinEnergieSTADION in Köln statt. Diese Veranstaltung ist in Deutschland die einzige, die sich ausschließlich auf das Thema Franchising konzentriert! Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte Informationen zu allen Ausstellern, zum Programm und können sich vorab online ihre persönlichen Gesprächstermine sowie ermäßigte Eintrittskarten sichern.

Gründungs- und Franchise-Interessenten haben beim Franchise Matching Day die Möglichkeit, die Geschäftsidee für ihre Selbstständigkeit zu finden.

Bei der vom Deutschen Franchise-Verband e.V. und der Agentur Cox Orange organisierten Veranstaltung lernen Sie Franchisesysteme aus unterschiedlichen Branchen kennen und können den Geschäftsführern direkt Ihre Fragen stellen. Mit dabei sind u.a. Bodystreet, Joey’s Pizza, KFC, McDonald’s, Schmidt Küchen und Town & County Haus.

Bei den Veranstaltungsformaten den „Living Pages®“ berichten Geschäftsführer an verschiedenen Round-tables von ihrem Weg zum Erfolg und im „World-Café“ durchleben Besucher den Weg zum Franchisenehmer an Thementischen. Experten informieren über Systemauswahl, Gründung/Recht, Finanzen bis hin zur Startphase.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Michaela Fischer vom Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) gerne unter 030-237890210 oder fischer@franchiseverband.com zur Verfügung.

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Nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand! Informieren Sie sich über Franchising auf dem Franchise Matching Day in Köln!

Ein informatives Programm erwartet Sie:

12:00 – 13:00 Uhr Living Pages

Erfahrene Franchisegeber und erfolgreiche Franchisepartner berichten und beantworten Ihre Fragen. Moderiert werden die Gesprächsrunden von Journalisten. Verpassen Sie nicht die Chance, mehr über den Erfolgsfaktor Franchising von diesen Profis aus der Praxis zu erfahren.

13:00 – 14:00 Uhr Impulsvorträge Franchising

Franchise-Experten halten kurze Vorträge zu verschiedenen Bereichen des Franchisings: z.B. Auswahl des Franchisgebers, Rechtssprechung, Benchmark. Diese Vorträge sind für Franchisegeber und -nehmer-Interessenten wertvoll und Sie können die Themen am Stand der Experten gerne weiter vertiefen.

15:00 – 16:30 Uhr World Café – Ihr Weg zum Franchisenehmer

Im World Café, können Sie an den Thementischen Systemwahl, Gründung/Recht, Finanzen, Startphase Ihren drängenden Fragen loswerden und sich mit Franchise-Experten, Bankern, Anwälten austauschen. Notieren Sie sich Ihre Fragen, kommen Sie zum Matching Day und Sie erhalten Antworten!

Nähere Infos zu den Programmpunkten können Sie hier abrufen: www.franchise-matchingday.de/programm/

Ganztägig stehen Ihnen natürlich alle Aussteller (Franchisegeber und Experten) an Ihren Ständen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, beim Franchise Matching Day, am Samstag, den 14.11.2015 im RheinEnergieStadion in Köln!

www.franchise-matchingday.de

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Regeln für ein faires Franchising: die Franchise-Compliance Deutschland

Qualität und Ethik im Miteinander der Franchisepartner sind ein essentieller Bestandteil in einem funktionierenden und wettbewerbsstarken Franchisesystem. Die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes gehören einer Qualitätsgemeinschaft an, welche sich dem sogenannten Ethik-Kodex für ihr wirtschaftliches Handeln verpflichtet fühlen. In der Franchise-Compliance-Deutschland (FCD) finden sich alle Empfehlungen und Richtlinien die Franchisegeber und Franchisenehmer für eine erfolgreiche Arbeit und eine dauerhafte Partnerschaft benötigen. Um eine entsprechende Handhabung der FCD zu gewährleisten ist diese in die Vorschriften „Muss“ (Richtlinie) und „Kann“ (Empfehlung) eingeteilt. Dies stärkt die Kräfte der Selbstregulierung der Franchisewirtschaft. Die Durchsetzungsmöglichkeit der FCD wird demnach gewährleistet, da bei Verstoß gegen die Richtlinien („Muss“) der FCD Sanktionsmöglichkeiten des DFV gegenüber seinen Mitgliedern bestehen. Damit baut der DFV seine Rolle als die Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchisewirtschaft weiter aus. Franchisegeber und Franchisenehmer können effektiver und reibungsloser zusammenarbeiten und profitieren durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen und nachhaltigen Erfolg.

Der System-Check, welcher alle drei Jahre bei den Vollmitgliedern des DFV durchgeführt wird, stellt die Qualität für ein faires und nachhaltiges Franchising jedes einzelnen Franchisesystems sicher. Zur Mitgliederversammlung 2016 wird die FCD finalisiert und vorgestellt werden. Der Ausschuss „Qualität und Ethik“ abreitet gerade mit Hochdruck daran und setzt sich schon im Januar 2016 mit der Fortentwicklung auseinander.

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KFC sucht begeisterungsfähige Unternehmertypen mit Herz

Ralf Lenger, Franchise Development Manager von Kentucky Fried Chicken (Great Britain) Ltd. German Branch berichtet im Interview mit Torben L. Brodersen über das Franchisesystem KFC und erklärt Franchisenehmer-Interessenten, wie sie sich am besten auf ein Gespräch beim 3. Franchise Matching Day mit dem XL-Host vorbereiten.

Torben L. Brodersen: Was ist das Besondere an Ihrem Konzept?

Ralf Lenger: Wir kochen in unseren Restaurants täglich auf traditionelle Art. Dabei verwenden unsere Mitarbeiter frisches Hähnchenfleisch, das sie täglich per Hand nach genau festgelegten Abläufen marinieren, panieren und zubereiten.

Die spezielle Art der Zubereitung von bestem, natürlich gewachsenem Hähnchenfleisch, die Unternehmensgründer Colonel Harland Sanders (1890-1980) bereits 1939 entwickelt hat, sowie seine geheime Rezeptur aus elf Kräutern und Gewürzen sind die Grundlage für den ganz besonderen KFC Geschmack. Zudem wird das Hähnchenfleisch nur von Lieferanten bezogen, die nicht nur den gesetzlichen Standards sondern auch den strengen KFC Qualitätsanforderungen gerecht werden.

Torben L. Brodersen: Wie sieht der ideale Franchisepartner von KFC aus?

Ralf Lenger: Wir suchen begeisterungsfähige Unternehmertypen, die eine hohe Dienstleistungsorientierung oder fundierte gastronomische Berufserfahrungen sowie idealerweise Personalführungskenntnisse vorweisen können. Damit die Unternehmensgründung auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt werden kann, sollte ein frei verfügbares Eigenkapital in Höhe von mindestens 200.000 EURO vorhanden sein.

Torben L. Brodersen: KFC engagiert sich auch stark im sozialen Bereich. Sie unterstützen die Tafeln und das World Food Programme. Wie sieht dies genau aus?

Ralf Lenger: Mit dem Motto „Add Hope – Spende ein Stück Hoffnung“ startete KFC Deutschland am 29. September bereits im dritten Jahr seine Spendenaktion für den Kampf gegen den Hunger in der Welt und in Deutschland. Die Erlöse fließen auch 2015 zu gleichen Teilen an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen – das UN World Food Programme (WFP) – und an den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. Gerade die derzeitige Flüchtlingssituation macht deutlich, wie wichtig die Unterstützung beider Partner im Kampf gegen den Hunger in Krisengebieten und in Deutschland ist. WFP und die Tafeln leisten auch einen wesentlichen Beitrag, die Ernährungssituation von Flüchtlingen in Deutschland und in Krisengebieten weltweit zu verbessern.

Torben L. Brodersen: Welche Wachstumsziele verfolgen Sie in Deutschland?

Ralf Lenger: Derzeit haben wir über 120 Restaurants und wir wollen weiter wachsen. Dabei soll die Mehrzahl der Betriebe von Franchisenehmern selbstständig geführt werden.

Torben L. Brodersen: Sollte sich ein zukünftiger Franchisepartner auf das Gespräch mit Ihnen bei Franchise Matching Day vorbereiten?

Ralf Lenger: Auf unserer Homepage finden sich im Bereich Franchise weitere Informationen zum Franchisesystem von KFC. Dort ist auch ein Antragsformular für Franchiseinteressenten hinterlegt. Das Formular kann ausgefüllt und gerne bereits zum Erstgespräch mitgebracht werden.

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Bericht aus Berlin: DFV begrüßt den Regierungsentwurf zur Insolvenzanfechtung

Hintergrund

Die derzeitige Rechtslage zur Vorsatzanfechtung, bestehend aus dem offenen Wortlaut der Vorschriften der Insolvenzordnung und ihrer Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre, schafft für viele Franchisesysteme nicht hinnehmbare Unsicherheiten und Belastungen, die sich zum Teil existenzbedrohend auswirken. Dies betrifft insbesondere die von Insolvenzverwaltern zum Teil serienmäßig betriebene Rückforderung von Zahlungen, die die Unternehmen von Insolvenzschuldnern im Rahmen von üblichen Geschäftsvorgängen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder sonstigen Warenkrediten erhalten haben. Elf Verbände, darunter auch der DFV, haben sich deshalb seit mehreren Jahren für eine Korrektur der gesetzlichen Regelung zur Vorsatzanfechtung eingesetzt. In einer gemeinsamen Position und einer gemeinsamen Erklärung „Notwendige gesetzgeberische Korrekturen im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO (Vorsatzanfechtung)“ aus dem Jahr 2013 haben mehrere Wirtschaftsverbände den Handlungsbedarf dargestellt und konkrete Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet.

Die Stellungnahme zum Nachlesen finden Sie hier:
Korrekturen Insolvenzanfechtung

Der Regierungsentwurf

§ 133 InsO Vorsätzliche Benachteiligung

Die Streichung des Begriffs der „Unangemessenheit“ wird begrüßt. Die Verwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs war in der gemeinsamen Stellungnahme kritisiert worden. Dass die besonderen Regelungen des Negativkatalogs des Referentenentwurfs (dort § 133 Abs. 1 S. 2 Ziffern 1 und 2 InsO-E) damit ebenso wegfallen, ist unschädlich. Weiterhin trägt die Verkürzung des Anfechtungszeitraums auf vier Jahre zu einer besseren Kalkulierbarkeit von Vorsatzanfechtungen bei. An der gemeinsamen Forderung, den Zeitraum gerade mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen, auf zwei Jahre zu reduzieren, wird festgehalten. Befürwortet wird auch das Abstellen auf die Kenntnis der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners für kongruente Deckungen.
Mit der expliziten Aufnahme der Gewährung von Zahlungserleichterungen mit Wirkung zugunsten des Anfechtungsgegners in den Gesetzestext – und nicht nur in die Gesetzesbegründung – wird Fehlentwicklungen in der Praxis von Insolvenzverwaltern entgegengewirkt und eine wichtige Korrektur der Vorschriften zur Vorsatzanfechtung vorgenommen. Die weitergehende Formulierung im Regierungsentwurf sind zu befürworten. Ferner ist es ausreichend, dass in der Gesetzesbegründung (Seite 17) klargestellt ist, dass Zahlungserleichterungen, die auf Grundlage gesetzlicher Regelungen ergangen sind (u.a. § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO) von der Vorschrift des § 133 Abs. 3 S. 2 InsO-E erfasst sind.

Den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz können Sie hier nachlesen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung

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Bericht aus Berlin: One-Stop-Shops sollen ausgebaut werden

Informationen aus einer Hand für Start-ups und Unternehmen

Zukünftig soll ein einheitlicher Ansprechpartner für eine neue Strategie für einen unternehmensfreundlichen Service der Verwaltung geschaffen werden. Damit sollen vor allem junge Gründerinnen und Gründer, die oft im Behördendschungel mit zu vielen Hürden konfrontiert werden, gefördert werden.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWI) Brigitte Zypries möchte daher die Einrichtungen von One-Stop-Shops in Deutschland weiter ausbauen. In den One-Stop-Shops können Start-ups, aber auch etablierte Unternehmen, alle Behördengänge von der Antragstellung über Anzeigepflichten bis hin zum Empfang von Bescheiden vollständig elektronisch abwickeln. Allein bei der Gründung kann, einer Untersuchung zufolge, der Erfüllungsaufwand um 26 % gesenkt werden, wenn alle notwendigen Verfahren über eine einheitliche Anlaufstelle abgewickelt werden könnten. Mit dem ‘Einheitlichen Ansprechpartner 2.0’ treiben wir die Entwicklung voran.

Fazit

Eine effiziente Verwaltung und moderne, schlanke Regulierung sind wichtige Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, mehr Beschäftigung und mehr Wachstum. An dieser Stelle soll der Einheitliche Ansprechpartner ansetzen. Er soll Unternehmen handfeste Vorteile bieten: Über ein nationales Einstiegsportal sollen angehende Unternehmer künftig schnell zu den relevanten Angeboten in den Bundesländern geführt werden. Denn viele Bundesländer und Kommunen betreiben bereits Verwaltungs- und Serviceportale, über die gebündelt Informationen für Bürger und Unternehmen sowie Möglichkeiten zur elektronischen Abwicklung angeboten werden. Alle Funktionen des Systems sollten auch online verfügbar sein. Indem Infrastrukturen gemeinsam entwickelt und betrieben werden, können knappe Ressourcen effizienter eingesetzt werden.

Die Initiative zum konsequenten Ausbau der sogenannten One-Stop-Shops ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, aber das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt dennoch weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen und im Koalitionsvertrag festgelegten Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Zwei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern. Die Wirtschaft leistet ihren Beitrag. Nun ist auch die Politik gefordert.

Die neuen Eckpunkte (Gestaltungsgrundsätze) finden Sie hier:
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Das System des Einheitlichen Ansprechpartners beruht auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie, wonach die öffentliche Verwaltung Unternehmern und Gründern einen grenzüberschreitenden gebündelten Zugang zu sämtlichen Informationen und Verfahren bieten sollen, die erforderlich sind, um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. In Deutschland haben die Bundesländer dazu die organisatorischen und technischen Infrastrukturen aufgebaut. Diese Angebote sind jedoch noch nicht ausreichend verzahnt. Zudem sollen andere Online-Verfahren wie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in das EA-System eingebunden werden. Dies ist beim Einheitlichen Ansprechpartner 2.0 berücksichtigt. Mit den Verbesserungen wird auch das Regierungsprogramm “Digitale Verwaltung 2020” vorangebracht, in dem der EA 2.0 ein zentraler Bestandteil ist.

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Internethandel im Franchising: Chancen und Risiken (Teil 3)

Dieser Artikel, der letzte der Reihe, befasst sich mit den Problemen kartellrechtlicher Einwendungen und der Treuepflicht des Franchisegebers.

Die ersten beiden Teile zum Nachlesen finden Sie hier: Teil 1, Teil 2

Treuepflicht

Die franchisevertragliche Treuepflicht ist der eigentliche Kern der Frage, ob ein Franchisegeber einen E-Commerce betreiben darf. Ist weder nach dem Wortlaut, noch nach ergänzenden Vertragsauslegungen der E-Commerce untersagt, so könnte er eben schließlich aufgrund einer Treuepflicht untersagt sein.

Eine solche Treuepflicht könnte die Konkurrenzschutzpflicht sein. Hier wird angeführt, dass die Bereitstellung des Know-hows auch eine Einräumung, das Marktpotential entsprechend nutzen zu können, nach sich ziehen könnte. Dem Franchisenehmer müsse es möglich sein, dass Know-how auch anwenden und durchsetzen zu können. Dagegen wird gehalten, dass alleine das Übertragen des Know-hows nicht durch den Wettbewerb des Franchisegebers in Frage gestellt wird. Diese Ansicht wird auch durch die bisherige Rechtsprechung so vertreten.

Kartellrechtliche Einwendungen

Fraglich ist nun noch, ob der Franchisegeber durch die Verwendung eines Online-Shops in kartellrechtlicher Hinsicht einen Pflichtverstoß begeht.
Dabei kommt eine unbillige Behinderung gem. § 19 GWB und ein Verstoß gegen das Kartellverbot gem. § 1 GWB in Betracht.
Eine unbillige Behinderung scheidet allerdings regelmäßig an der nicht vorhandenen Unbilligkeit. Der Franchisegeber hat nämlich vernünftiges Interesse daran, seine Marke im Internet zu präsentieren und „mit der Zeit zu gehen“.
Auch ein Kartellverbot ist regelmäßig nicht anzunehmen, da die Preisangaben im E-Commerce keine Vereinbarungen bzw. abgestimmtes Verhalten i.S.d. § 1 GWB darstellen.

Fazit

Mithin ist festzuhalten, dass der E-Commerce des Franchisegebers grundsätzlich zulässig ist und eben keinen Pflichtverstoß ggü. dem Franchisenehmer darstellt.
Lediglich Individualabreden mit dem Franchisenehmer könnten vertragliche Gründe sein, die den E-Commerce untersagen. Die Treuepflicht wird zumindest nicht verletzt, solange keine existenzbedrohende Beeinträchtigung des Franchisenehmers vorliegt.

Zum Schluss möchten wir noch einmal den beiden assoziierten Experten des DFV RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff und RA Dr. Tom Billing danken, die mit ihrem Aufsatz die Grundlage für diese Beitragsreihe geschaffen haben.

Verfasser: Arne Dähn

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McDonald’s: Franchisepartner mit Personalführungsqualitäten gesucht!

McDonald’s Deutschland Inc. ist einer der XL-Hosts beim Franchise Matching Day am 14. November in Köln. Im Interview erklärt Holger Blaufuß, Senior Manager Franchise McDonald’s Deutschland Inc. und DFV-Vizepräsident, auf welche Eigenschaften McDonald’s bei der Auswahl seiner Franchisepartner achtet und wie sich Franchise-Interessenten im Vorfeld über das System informieren können.

Torben L. Brodersen: Was bietet McDonald’s seinen Franchisepartnern und wie unterstützen Sie diese?

Holger Blaufuß: McDonald’s bietet seinen Franchisepartnern quasi den „Rundum-Service“ für das operative Tagesgeschäft. Unsere Field & Operations Consultants besuchen regelmäßig die zu betreuenden Restaurants sowohl angekündigt als auch unangekündigt und beraten unserer Franchisepartner dahingehend, die Performance kontinuierlich zu verbessern. Hierzu können auch alle relevanten Fachabteilungen zur Unterstützung hinzugezogen werden.

Über unser Franchisee Leadership Council, unseren Beirat, sind die Franchisepartner darüber hinaus in die Weiterentwicklung unseres Systems mit eingebunden.

Torben L. Brodersen: Welche Voraussetzungen muss der ideale Franchisepartner von McDonald’s mitbringen?

Holger Blaufuß: In jedem Restaurant arbeiten durchschnittlich 40-60 Mitarbeiter und im Durchschnitt betreibt jeder Franchisepartner fünf Restaurants und hat somit eine Personal-verantwortung von 250-300 Mitarbeitern. Ausgeprägte „People Leadership Skills“ sind somit unabdingbare Voraussetzung für eine Bewerbung. Hinzu kommen unternehmerische Attribute wie Streben nach Erfolg, kaufmännisches Denken und Handeln. Aber die Bereitschaft sich in einem Franchisesystem einzuordnen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung.

Torben L. Brodersen: McDonald´s hat 2015 den Green Franchise Award für seine Nachhaltigkeits-Strategie und seine ökologischen, kulturellen und sozialen Maßnahmen und Erfolge erhalten. Welche Nachhaltigkeitsziele strebt das Unternehmen in den nächsten Jahren an?

Holger Blaufuß: Wir freuen uns sehr über den Award. Nachhaltigkeit ist ein andauernder Prozess. Insofern werden wir uns den Schlüsselthemen der Nachhaltigkeit weiter zuwenden. Das sind alle ökologischen, kulturellen und sozialen Themen, wenn es um die Beschaffung unserer Rohwaren, wie z.B. Fleisch oder Kartoffeln, in Bezug auf gute Ernährung oder eine vorbildliche Arbeitspraxis in unseren Restaurants geht.

Torben L. Brodersen: Gibt es für Franchise-Interessenten die Möglichkeit, Ihre Franchisepartner persönlich kennen zu lernen und sie nach Ihren Erfahrungen aus der Praxis zu befragen?

Holger Blaufuß: Franchise-Interessierte können immer wenn Sie in einem Restaurant sind, sich nach dem Betreiber erkundigen und sich gerne mit dem Franchisepartner austauschen.
Im Rahmen des Partnerfindungsprozess leiten wir diesen Informationsaustausch auch proaktiv in die Wege um einem neuen Partner die „Best Practices“ direkt vom erfahrenen Kollegen zukommen zu lassen.

Torben L. Brodersen: Welches Veranstaltungsformat beim Franchise Matching Day empfehlen Sie Besuchern besonders?

Holger Blaufuß: Der Franchise Matching Day bietet eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten für die Besucher. Hier würde ich drei bis vierpersönliche Gesprächstermine im Vorfeld online bei den Systemen buchen, für die ich mich am meisten interessiere. Bei den Living Pages erhält man Informationen von Kennern der Branche genauso wie im World Café. Diese Möglichkeiten würde ich ebenfalls unbedingt empfehlen.
Die verbleibende Zeit würde ich zur allgemeinen Information meiner Selbständigkeit verwenden und gegebenenfalls Kontaktdaten für spätere Gespräche austauschen.

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Der DFV Ausschuss Qualität und Ethik macht sich an das Werk: die Entwicklung eines Leitbildes für das Franchising in Deutschland

Diese Woche tagte der Ausschuss Qualität und Ethik in der Geschäftsstelle des DFV in Berlin. Eine Fülle an Themen standen auf der Agenda, die die Mitglieder zu diskutieren, zu entwickeln und zu erarbeiten hatten. Zwei Topthemen seien hier auszugsweise hervorzuheben.

Die Franchise-Compliance Deutschland

Qualität und Ethik im Miteinander der Franchisepartner sind ein essentieller Bestandteil in einem funktionierenden und wettbewerbsstarken Franchisesystem. Die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes gehören einer Qualitätsgemeinschaft an, welche sich dem sogenannten Ethik-Kodex für ihr wirtschaftliches Handeln verpflichtet fühlen. In der Franchise-Compliance-Deutschland (FCD) finden sich alle Empfehlungen und Richtlinien die Franchisegeber und Franchisenehmer für eine erfolgreiche Arbeit und eine dauerhafte Partnerschaft benötigen. Um eine entsprechende Handhabung der FCD zu gewährleisten ist diese in die Vorschriften  Muss (Richtlinie) und Kann (Empfehlung) eingeteilt. Dies stärkt die Kräfte der Selbstregulierung der Franchisewirtschaft. Die Durchsetzungsmöglichkeit der FCD wird demnach gewährleistet, da bei Verstoß gegen die Richtlinien (Muss) der FCD Sanktionsmöglichkeiten des DFV gegenüber seinen Mitgliedern bestehen. Damit baut der DFV seine Rolle als die Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchisewirtschaft weiter aus. Franchisegeber und Franchisenehmer können effektiver und reibungsloser zusammenarbeiten und profitieren durch einen gemeinsamen wirtschaftlichen und nachhaltigen Erfolg.
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Leitbild des Franchising des Deutschland

Der Ausschuss Qualität und Ethik wird in den kommenden Monaten ein Leitbild für das Franchising in Deutschland entwickeln. Darin werden die Leitsätze die Kernaussagen über grundlegende Werte, Ziele und Erfolgskritierien des DFV treffen. Sie bestimmen das Verhältnis zu den Mitgliedern, zu den Franchisenehmern und deren Mitarbeitern und formulieren die spezifische Kompetenz des DFV. Über den Verlauf der Erarbeitung werden wir Sie fortlaufend u.a. in diesem Blog auf dem aktuellen Stand gehalten.
Ausschusssitzung Oktober 2015

Dem Ausschuss gehören folgende Mitglieder an: die beiden DFV-Vorstandsmitglieder Carsten Gerlach (Joey’s Pizza Service (Deutschland) GmbH) und Matthias H. Lehner (Bodystreet GmbH), Dr. Martin Ahlert (Institut für Franchising & Cooperation), Dr. Hubertus Boehm (SYNCON GmbH), Waltraud Martius (SYNCON GmbH), Alexander Mehnert (TeeGeschwendner GmbH), Uwe Neumann (ISOTEC GmbH), Johannes Schute (Franchise System Beratung) sowie aus der DFV-Geschäftsstelle Torben L. Brodersen und Jan Schmelzle.

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Bericht aus Berlin: Förderinitiative für "Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse" ins Leben gerufen

Förderinitiative “Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse”

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Rahmen von Mittelstand-Digital die Förderinitiative “Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse bekannt gegeben. Ziel der Initiative ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Die neue Initiative soll Mittelstands- und Handwerksunternehmen helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und neue Geschäftsfelder im Kontext von Digitalisierung und Industrie 4.0 zu erschließen.

Kompetenzzentren im gesamten Bundesgebiet

Bereits Ende dieses und Anfang kommenden Jahres werden zunächst fünf Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren ihre Arbeit aufnehmen. Die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren und das Handwerks-Kompetenzzentrum werden praxisrelevantes Wissen zur Anwendung von digitalen Technologien und Industrie 4.0 im Mittelstand aufbereiten und bündeln. Sie werden mittelständische Betriebe themenübergreifend bei der Digitalisierung und der digitalen Transformation durch Anschauungs- und Erprobungsmöglichkeiten unterstützen.

Darüber hinaus hat das BMWi angekündigt, dass eine bundesweite Abdeckung ermöglicht werden soll. Aus den Projektskizzen wurden folgende fünf Mittelstand 4.0 – Kompetenzzentren ausgewählt:

• Berlin/Brandenburg unter der Leitung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschland e.V.
• Hessen (Darmstadt) unter der Leitung der Technischen Universität Darmstadt, Institut für Produktionsmanagement, Technologie und Werkzeugmaschinen.
• Niedersachsen (Hannover) unter der Leitung der Leibnitz Universität, Produktionstechnisches Zentrum.
• Nordrhein-Westfalen (Dortmund) unter der Leitung des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik.
• Rheinland-Pfalz (Kaiserslautern) unter der Leitung des Technologie-Initiative SmartFactoryKL e.V.

Vier Mittelstand 4.0-Agenturen für die Themen Cloud Computing, Handel, Prozesse und Kommunikation

Als Ergänzung zu dem Kompetenzzentren werden bereits im Oktober/November vier Mittelstand 4.0-Agenturen eingerichtet, die jeweils spezielle Schwerpunktthemen der Digitalisierung sowohl in die Kompetenzzentren als auch zu Multiplikatoren und in die Unternehmen tragen sollen. Bei den vier ausgewählten Agenturen handelt es sich um die folgenden:

• Die Mittelstand 4.0-Agentur “Cloud” unter der Leitung des Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation, Stuttgart, unterstützt bei Fragen des Einsatzes und der Verbreitung von Cloud-Computing-Technologien;
• Die Mittelstand 4.0-Agentur “Prozesse” unter der Leitung des FTK Forschungsinstituts für Telekommunikation und Kooperation e.V. in Dortmund leistet Hilfe beim Einsatz von digitalem Prozess- und Ressourcenmanagement;
• Die Mittelstand 4.0-Agentur “Kommunikation” unter der Leitung der BSP Business School Berlin trägt zur Verbreitung digitaler Kommunikationsprozesse, Wissensmanagement, eLearning und Innovationsmanagement bei;
• Die Mittelstand 4.0-Agentur “Handel” unter der Leitung vom ifH Institut für Handelsforschung GmbH in Köln beantwortet Fragen zu neuen Technologien im Digitalen Handel wie beispielsweise zur eRechnung und zum Produktionsverbindungshandel

Die Förderinitiative “Mittelstand 4.0 – Digitale Produktions- und Arbeitsprozesse” ist Teil des auf dem IT-Gipfel 2014 angekündigten Maßnahmenpakets des Bundeswirtschaftsministeriums “Innovative Digitalisierung der Deutschen Wirtschaft” und trägt zur Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung bei. Mittelstand 4.0 ist Teil des Förderschwerpunkts “Mittelstand-Digital – IKT-Anwendungen in der Wirtschaft”.

Digitalisierung im Franchising

Der Siegeszug von Smartphones und immer mehr internetfähigen Produkten ist unaufhaltbar. Kunden und potenzielle Franchisepartner gehen nicht mehr nur online, sie leben mittlerweile im Netz. Sie haben somit die Möglichkeit, sich jederzeit an jedem Ort über Produkte, Dienstleistungen, aber auch über eine Karriere, bzw. Selbstständigkeit zu informieren.

Diese Entwicklung hat auch bedeutsame Auswirkungen auf die Franchisewirtschaft und wirft zahlreich Fragen auf – anbei eine kleine Auswahl:
– Wie erreichen Franchisesysteme ihr Kunden am besten online?
– Wie können Franchisegeber ihren Partnern den Einstieg in die digitale Welt am unkompliziertesten ermöglichen und welche Freiheiten lassen sie ihnen dabei?
– Welches sind die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen und Konsequenzen?
– Wie wird Online-Werbung in Franchisesystemen finanziert (regional/überregional)?
– Erfahrungen bei der Franchisenehmer-Gewinnung mittels Onlinetools

VORANKÜNDIGUNG: Am Mittwoch, den 16. Februar findet die DFI Jubiläumstagung rund um das Thema „Digitalisierung“ statt. Weitere Informationen hierzu folgen in kürze.

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