Internethandel im Franchising – Chancen und Risiken (Teil 2)

In unserer zweiten Teil der Blog-Reihe „Internethandel im Franchising – Chancen und Risiken“ befasst sich nun der Artikel vor allem mit dem Problem der Gebietsschutzabreden sowie der Frage in welcher Form Franchiseverträge ergänzend ausgelegt werden können. Den ersten Teil können Sie hier nachlesen.

Gebietsschutzabreden

Oftmals wird vertraglich vereinbart, dass ein Vertriebsmittler ein alleiniges Gebiet „nutzen“ darf. Damit bekommt der Vertriebsmittler zwar eine gewisse Exklusivität, aber auch eine Beschränkung seines Absatzmarktes.
Im Franchising liegt eine Gebietsschutzabrede typischerweise in der Art vor, dass der Franchisegeber keine anderen Franchisenehmer in dem bestimmten Gebiet einsetzt.

1. E-Commerce trotz Gebietsschutzabreden

Sofern sich der Gebietsschutz vertraglich lediglich darauf bezieht, dass kein Standort eines anderen Franchisenehmers oder des Franchisegebers er in dem Gebiet eröffnet wird, so ist der Franchisegeber grundsätzlich nicht daran gehindert seine Produkte im Wege des E-Commerce an Endkunden zu verkaufen. Mit einer Gebietsschutzabrede soll nämlich regelmäßig der Franchisenehmer vor einer räumlichen Konkurrenz geschützt werden – der E-Commerce ist damit nicht gemeint. Jedoch sind im Bezug darauf gerade die Abrede auszulegen und die entsprechenden Formulierungen zu beachten. „Standort“, „Gebiet“ o.ä. ist ein deutlicher Hinweis, dass der E-Commerce nicht vertraglich eingeschränkt werden soll.

2. Einschränkungen des Direktvertriebs

Allerdings kann auch vertraglich vereinbart worden sein, dass der Franchisegeber im Gebiet an keinen Endkunden vertreiben darf, damit ist dann auch der Internethandel einbezogen. Allerdings ist solch eine Klausel nicht ganz unumstritten, da der Internethandel als sog. passiver Vertrieb eigentlich nicht vertraglich einschränkbar ist. Der Verzicht auf den passiven Vertrieb ist jedoch im Franchising selten anzusehen, sodass eine weitere Ausführung des Problems nicht von Nöten ist.

Zwischenfazit

Mithin ist festzuhalten, dass im Rahmen der Vertragsfreiheit Gebietsschutzabreden für den Franchisenehmer vereinbart werden können, diese aber regelmäßig den E-Commerce nicht ausschließen.

Im nächsten Artikel werden insbesondere die Probleme kartellrechtlicher Einwendungen und die Treuepflicht des Franchisegebers dargestellt.

Verfasser: Arne Dähn

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Die politische Arbeit des DFV: eine Übersicht für das vierte Quartal 2015

Das vierte Quartal des politischen Berlins 2015 hat begonnen. Der folgende Beitrag soll nun eine kleine Übersicht über die politische Arbeit des DFV e.V. in den vergangenen und zukünftigen Wochen verschaffen.

Ein Überblick

• Dialogplattform Einzelhandel des BMWi: Bundeswirtschaftsministerium lädt zur Workshop-Reihe Dialogplattform Einzelhandel: der DFV bringt sein Know-how mit ein

• Der DFV ist auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums aktiver Part vieler Veranstaltungsreihen. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat des Einzelhandels benannt, welcher innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

• Enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit elf Verbänden, um auf eine Novellierung im Recht der Insolvenzanfechtung nach §§ 133, 142 InsO hinzuwirken. Das Bundeskabinett hat nun den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der überarbeitete Entwurf greift Forderungen aus unserer gemeinsamen Stellungnahme auf, welche Sie im Folgenden nachlesen können: DFV begrüßt den Referentenentwurf zur Insolvenzanfechtung.

• Fachgespräche im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), um franchiserelevante Fragen zu erörtern und den Sachstand abzugleichen (bspw. Mittelstandspolitik der Bundesregierung, Beteiligung des DFV an der Gründerwoche Deutschland, Franchisenehmergewinnung und Gründungsentwicklung).

• Fachgespräche mit Vertretern der Regierungsfraktionen zum Thema Werkverträge.

• Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, BDV, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und setzt sich aktuell mit folgenden Themen auseinander: Eckpunktepapier zum Thema Unternehmensgründung, Altersvorsorgepflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber, Scheinselbstständigkeit bei Werkverträgen, steuerliche Behandlung von Zuzahlungen für die Altersversorgung von selbständigen Vertriebspartnern

• Impressumspflicht: Konsultation im BMJV zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Stellungnahme des DFV und anstehende Fachgespräche mit politischen Entscheidern.

Fazit

Die obige Auflistung an Aktivitäten soll nur eine kleine Übersicht und einen Eindruck verschaffen, wie die politische Arbeit des Spitzenverbandes der deutschen Franchisewirtschaft funktioniert. Sie zeigt einmal mehr die Vielseitigkeit der Themensetzung auf und spiegelt damit die Heterogenität der Franchisewirtschaft wider. Der DFV e.V. ist damit auf unterschiedlichsten Entscheiderstellen tätig – seien sie auf nationaler oder auf europäischer Ebene. Das einzelne Fachgespräch mit einem Abgeordneten ist dabei ebenso wichtig, wie die Kontaktpflege und der Wissenstransfer bzw. -austausch zu den entsprechenden Ministerien und Verbänden.

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Franchisepartner von SCHMIDT Küchen und Wohnwelten: Quereinsteiger ohne Branchenerfahrung gesucht!

SCHMIDT Küchen und Wohnwelten ist einer der XL-Hosts beim Franchise Matching Day 2015. Im Interview stellt Christiana Baltes, Assistentin der Vertriebsleitung, das Franchisesystem vor und erklärt, wie es zu einem Umweltsiegel kam.

Torben L. Brodersen: Wie sieht das Geschäftsmodell von SCHMIDT Küchen und Wohnwelten aus?

Christiana Baltes: SCHMIDT Küchen und Wohnwelten zählt zur deutsch-französischen SALM Gruppe (Société Alsacienne des Meubles) und steht aktuell auf Platz fünf im europäischen Ranking der Küchenhersteller. Seit 1989 ist der Vertrieb nach dem Franchise-Prinzip organisiert. Das Geschäftsmodell eines Mono-Marken-Partnerhauses hat sich mittlerweile in 27 Ländern über 450-mal bewährt. Qualitativ in einer Klasse mit den Herstellermarken „Leicht“ oder „Poggenpohl“ und preislich oberhalb des von Häcker oder Schüller geprägten Marktsegments auf dem deutschen Markt positioniert, zeichnet SCHMIDT ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Denn als Küchenfabrikant generieren wir unsere Wertschöpfung durch die effiziente Herstellung, was dem Endkunden wie den Franchisenehmern zugute kommt, da wir eine höhere Qualität zum gleichen Marktpreis wie unsere Wettbewerber anbieten können.

Torben L. Brodersen: Welche Eigenschaften sollte ein Franchisegründer bei SCHMIDT Küchen mitbringen?

Christiana Baltes: Als Franchisepartner werden Quereinsteiger ohne Branchenerfahrung bevorzugt, denn im Franchising muss das Rad nicht neu erfunden, sondern systematisch gedreht werden. Qualifikation im Projektmanagement und der Führung von kleinen Teams ist die beste Voraussetzung, um auch ein SCHMIDT-Partnerhaus erfolgreich zu führen. Denn jede Küche oder Wohnraumlösung wird individuell geplant und dann erst produziert. Etwa 1.800 Einzelteile fügen sich zu einer vor Ort passgenau zusammengebauten Küche. Die Vielfalt bei SCHMIDT mit über eine Million Kombinationsmöglichkeiten in 24 Korpusfarben gilt als einzigartig in der Branche. Unsere Partner stammen idealer Weise aus dem mittleren Management der Industrie und finden daher ihnen schon vertraute Strukturen sowie alle erdenkliche Hilfestellungen im Alltaggeschäft vor, die von unserer zehnköpfigen Franchisezentrale geleistet werden.

Torben L. Brodersen: Welche Möglichkeiten hat ein Franchisepartner in Ihrem Franchisesystem?

Christiana Baltes: Bei SCHMIDT wird auf Augenhöhe mit den Partnern agiert. Es existieren keine starren Richtlinien, sondern es werden flexible Lösungen für firmenindividuelle Probleme gesucht. Franchisenehmer und ihre Mitarbeiter werden durch Seminare und Schulungen gefördert und haben die Möglichkeit, regelmäßig an Coachings teilzunehmen. Zusätzlich bieten wir unseren Franchisepartnern einen moderierten Erfahrungsaustausch untereinander. Viele neue Ideen und Verbesserungen im Geschäftsablauf entspringen diesem organisierten Know-how-Transfer. Das international erprobte Geschäftsmodell wird somit durch den Erfahrungsaustausch unter den Franchisenehmern permanent fortentwickelt und den landesspezifischen Bedingungen angepasst.

Torben L. Brodersen: SCHMIDT Küchen erhielt als erster Hersteller für Küchenmöbel und Badezimmer das NF Umweltsiegel. Wofür genau?

Christiana Baltes: Als erster europäischer Küchenhersteller wurde SCHMIDT bereits im Jahr 2008 zertifiziert und seither erfolgreich in drei Kategorien reauditiert:

DIN ISO 9001 für die hohen Qualitätsstandards
DIN ISO 14 001 für den ökologisch verantwortlich organisierten Produktionsprozess
OHSAS 18 001 für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit.

Als Pionier im „Green Franchising“ absolvierte SCHMIDT die NF Umweltzertifizierung speziell für die Möbelbranche sowie das „Programme for the Endorsement of Forest Certification“ – kurz PEFC. Hiernach stammen die bei SCHMIDT in vier hochmodernen Fabriken verarbeiteten Hölzer durchweg aus der nachhaltigen Forstwirtschaft. Damit dokumentiert SCHMIDT seine ökologische Verantwortung und profiliert das Franchisesystem „SCHMIDT Partnerhaus“ im Branchenumfeld.

Torben L. Brodersen: Wie nutzen Sie den Franchise Matching Day, um neue Franchisepartner zu gewinnen?

Christiana Baltes: Entscheidend für die Auswahl eines Franchisesystems sollte die Zukunftsfähigkeit der Geschäftsidee sein. Danach fällt die Prognose für ein Fachgeschäft in der Küchenbranche äußerst positiv aus. Knapp 8.000 Euro geben die Deutschen statistisch gesehen für eine Küche aus, so die jüngste Erhebung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Nürnberg. Zum Vergleich: 2010 betrug der Durchschnittspreis noch 5.500 Euro. Treiber des Booms ist die sich wandelnde Kundenpräferenz. Nach dem Auto zählt die perfekte Design-Küche inzwischen zu den bevorzugten Statussymbolen der Deutschen. Hochwertige Küchen werden zunehmend in den gesamten Wohnkomplex barrierefrei integriert und glänzen mit perfekter Funktionalität und ansprechender Ästhetik. Die angesagte Möblierung der Wohnung über die Küche hinaus im stimmigen Design zeichnet SCHMIDT Küchen und Wohnwelten aus. Die hierzu erforderliche Intensität bei der Kundenberatung und die Akribie in der Auftragsabwicklúng hält zudem die Konkurrenz im Internet auf Distanz. Diese Wettbewerbsvorteile bieten Quereinsteigern eine langfristige Perspektive und somit beste Chancen in diesem Wachstumsmarkt zu reüssieren. – Genau diese Botschaft wollen wir beim Franchise Matching Day kommunizieren.

Schmidt-Kuechen

C Baltes

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Zwischenbericht aus dem politischen Berlin: 760 Millionen Euro für den Mittelstand

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2016 (18/6159) eingebracht. Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz sollen 760,5 Millionen Euro bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstands) und Angehörige der freien Berufe könnten damit zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen mit einem Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro erhalten. Wie die Bundesregierung erläutert, sollen die ERP-Finanzierungshilfen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Förderungsbeträge könnten auch für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt werden.

Ein Kommentar des DFV

Der DFV begrüßt die bereitgestellten Finanzierungshilfen für den Mittelstand der Bundesregierung. Der Ansatz geht in die richtige Richtung. Doch nur bereitgestellte Gelder sind noch lange nicht sinnvoll eingesetzt. Angekündigte Maßnahmen bleiben zuerst eine Ankündigung. Das Handeln ist das Maß aller Dinge zur Bewertung einer geglückten Wirtschaftspolitik. Der DFV führt zahlreiche Gespräche mit den Zuständigen aus Ministerien und Parlament und beteiligt sich durch inhaltlichen Austausch und Ausarbeitung zu franchiserelevanten Mittelstandsthemen und fordert die Politik in ihrem Handeln auf, stärker das Gründungsgeschehen in Deutschland in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu rücken. Gerade die bereits in diesem Blog behandelten Handlungsfelder und Maßnahmen wird der DFV begleiten und bei der Bundesregierung in Erinnerung rufen.

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Franchisenehmerfinanzierung: der Mikromezzaninfond wird um 13 Mio € aufgestockt

Franchisesysteme wachsen mit Unternehmern und die Frage der Finanzierung ist für den angehenden Franchisenehmer, ob Unternehmensgründer oder bereits unternehmerisch Tätiger, entscheidend für einen erfolgreichen Start in die Franchisepartnerschaft. Der Mikromezzaninfond könnte hierbei ein passendes Instrument einer Franchisenehmerfinanzierung sein.

Mikromezzaninfond

Das Bundeswirtschaftsministerium stockt den sogenannten Mikromezzaninfonds bis zum Ende des Jahres 2015 um weitere 13 Millionen Euro auf. Der Fonds bietet Existenzgründern sowie jungen Unternehmen Eigenkapital bis zu 50.000 Euro für die Realisierung von Geschäftsideen. Mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten haben Gründer und junge Unternehmen oft keinen Zugang zu Bankkrediten. Deshalb steuert der Fonds hier gezielt gegen.

Erstmalig hat das BMWi den Mikromezzaninfonds im Herbst 2013 mit 35 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) aufgelegt. Aufgrund der hohen Nachfrage auf Gründerseite wurde sein Volumen Mitte des Jahres 2014 verdoppelt und wird jetzt erneut aufgestockt. Im Rahmen der folgenden ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 soll der Mikromezzaninfonds mit einem Volumen in Höhe von 85 Millionen Euro neu aufgelegt werden.

Von September 2013 bis Juni 2015 wurden deuschlandweit bereits 1400 Beteiligungen mit einem Volumen von rund 59 Millionen Euro zugesagt. Ein Großteil der Mittel floss besonderen Zielgruppen des Fonds, wie z. B. “Unternehmerinnen”, “Unternehmensleitungen mit Migrationshintergrund” oder “Gründungen aus der Arbeitslosigkeit” zu. Die stillen Beteiligungen aus dem Fonds werden über das Netzwerk der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften überall in Deutschland mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, einer festen Vergütung von 8 % p.a. und einer gewinnabhängigen Komponente in Höhe von 1,5 % p.a. angeboten. Verwaltet wird der Fonds von der NBank, der Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Die Bewilligungen erfolgen nach Vorliegen der Auswahlkriterien und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.

Weitere Informationen über die Beantragung finden Sie unter: http://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/

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25 Jahre Deutsches Franchise-Institut: Stetiger Beitrag zur Professionalisierung des Franchisings in Deutschland

Im Oktober besteht das Deutsche Franchise-Institut (DFI) seit 25 Jahren. Anlässlich des Jubiläums haben wir mit Dr. Hubertus Boehm (SYNCON München) gesprochen. Er ist Mitbegründer des DFI und bis heute geschätzter Referent. Der erfahrene Franchiseberater zählt zu den Pionieren des Franchisings in Deutschland und berichtet über die Anfänge des DFI, die aktuelle Situation und Perspektiven der deutschen Franchisewirtschaft. Und warum das DFI zu Beginn um seinen Namen kämpfen musste.

Herr Dr. Boehm, Sie haben das DFI 1990 mitbegründet. Wie kam es dazu?

„Es gab damals mehrere Anbieter von Seminaren, v.a. den Deutschen Franchise-Verband, die Nürnberger Akademie für Absatzwirtschaft und SYNCON. Auf Initiative des DFV entstand die Idee, die vorhandenen Kompetenzen zu bündeln und die Ressourcen in einer gemeinsamen Institution besser zu nutzen. Allerdings wären wir fast schon am Eintrag ins Handelsregister gescheitert. Die IHK München lehnte aufgrund des Alleinstellungsanspruchs durch den Namensbestandteil „Deutsches“ ab. Wir schrieben dann bundesweit alle Handelskammern an. Bei einer einzigen war es möglich den Namen „Deutsches Franchise-Institut“ eintragen zu lassen – in Wuppertal! Daher residierte das DFI zunächst in der Kanzlei von RA Helmuth Liesegang, ebenfalls seit Beginn Referent im DFI.“

Welche Intention war mit der Gründung des DFI verbunden?

„Unsere Ziele waren, die neuen Franchisesysteme beim Aufbau zu unterstützen und sie vor Fehlern zu bewahren. Zudem ging es darum, die Arbeit der Franchisegeber zu professionalisieren und die Idee des Franchisings zu verbreiten. Damals war man ja in der Wirtschaft mit dem Franchise-Gedanken noch nicht so vertraut.“

Und sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?

„Das DFI hat in den vergangenen 25 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung im Franchising geleistet. Und dabei denke ich insbesondere an das Intensivseminar „Schule des Franchising“, das schon seit der Gründung des DFI sehr erfolgreich ist und bislang von etwa 1.500 Teilnehmern besucht wurde. Früher nahmen fast ausschließlich potenzielle Franchisegeber daran teil, heute kommen immer mehr der Teilnehmer aus den Systemzentralen. Auch das ist für mich ein Zeichen der Professionalisierung.“

Sie sind seit 25 Jahren als Referent an Bord des DFI. Wie haben sich die Themen und Inhalte gewandelt?

„Zunächst stand das Wesen des Franchisings und der Systemaufbau im Vordergrund. Wie gesagt, waren das Verständnis der Franchisephilosophie und der Wirkungsmechanismen noch nicht weit verbreitet. Außerdem waren rechtliche Aspekte ein großes Thema, denn es gibt ja kein Franchisegesetz und die Rechtsprechung war noch nicht so ausgeprägt. Heute stehen andere Themen im Vordergrund, z.B. die Gewinnung von Franchisenehmern. Das war damals nicht so problematisch. Zum einen gab es nicht so viele Franchisegeber, die um Partner konkurrierten, zum anderen waren mehr Gründungswillige da.“

Wie schätzen Sie die Situation der deutschen Franchisewirtschaft heute ein?

„Die Mehrheit der Systeme ist heute im Dienstleistungsbereich angesiedelt und es gibt dort viele neue Konzepte auf dem Markt. Vor 25 Jahren dominierten die Handelssysteme. Zudem hat die Zahl der Franchisesysteme erheblich zugenommen. Allerdings hat die Mehrzahl weniger als 20 Franchisenehmer . Dies ist bedenklich, soweit es sich nicht um junge Systeme in der Startphase handelt. Denn in der Regel wird der „Break Even“ erst bei 30 bis 40 Partnern erreicht. Und wenn ein Unternehmen jahrelang unterhalb der Gewinnschwelle arbeitet, kann das eigentlich kaum gut gehen.“

Welche Gründe sehen Sie für die stagnierenden Expansion vieler Unternehmen?

„Vor allem das zu geringe Eigenkapital der Franchisegeber. Gewöhnlich ist als Startkapital mindestens ein sechsstelliger Betrag erforderlich, um ein Franchisesystem aufzubauen. Leider mangelt es noch immer an Finanzierungskonzepten für kleinere Systeme. Für sie brauchen wir aus meiner Sicht insbesondere Privatinvestoren. Ich denke da an ‘Franchise-Angel’.
Den zweiten Engpass sehe ich beim Potenzial an Franchisenehmern. Es ist schwer geworden, risikobereite Gründer zu finden. Davon abgesehen fürchte ich, dass viele Konzepte relativ ‘dünn’ sind, die Geschäftsideen keinen echten Wettbewerbsvorteil bieten. Andererseits gibt es aber auch immer wieder Systeme mit neuen Ideen und aussichtsreichen Konzepten.“

Und wo sehen Sie die Entwicklungspotenziale für das Franchising in Deutschland?

„Insbesondere bei den Filialisten sehe ich großes Potenzial. Sie haben keine Investitionsprobleme, stoßen aber mit ihren Personalfixkosten an Standorten mit geringerem Kaufkraftpotenzial an ihre Grenzen. Hier kann Franchising eine gute Lösung sein, denn Franchisenehmer erwirtschaften erfahrungsgemäß deutlich mehr Rohgewinn durch ihr unternehmerisches Engagement und ihre Eigenmotivation. Dadurch kann ein Franchisebetrieb dort noch leben, wo sich eine Filiale nicht mehr rechnet. Auch die Verbundgruppen des Handels könnten durch Franchising profitieren. Ein weiteres Feld sind nach unseren Erfahrungen mittelständische Unternehmen der Industrie, die mit Franchising international expandieren können.“

DFI-neu-web

Boehm

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Digitalisierung: Mittelstandsbeirat des BMWi stellt Forderungen an die Politik vor

Den deutschen Mittelstand fit für die Digitalisierung machen: Der Mittelstandsbeirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rückt das Thema “Digitalisierung und Industrie 4.0 in den Fokus.

Digitalisierung

Industrie 4.0 verändert die Industrie tiefgreifend. Diese „vierte industrielle Revolution” stellt insbesondere den deutschen Mittelstand mit seinen naturgemäß kleinen Ressourcen vor ungeheure Herausforderungen, bietet aber gleichzeitig gerade mittelständischen, hochflexiblen Unternehmen sehr große Chancen.

Das Arbeitspapier des Mittelstandsbeirates stellt aus Sicht mittelständischer Unternehmen Wege dar, wie – mit Hilfe der Bundesregierung – Risiken gesenkt werden können und die entstehenden Chancen auch für kleine und mittelständische Unternehmen zugänglich gemacht werden können. Diese Unternehmen sind zwar schnell, können aber durch Skaleneffekte oder beispielsweise durch ihre in der Regel ländliche Lage gegenüber großen Konzernen benachteiligt sein. Diese Benachteiligung gilt es zu minimieren, um das Wachstumspotential von Industrie 4.0 für den deutschen Mittelstand zu nutzen.

Die Forderungen des Mittelstandsbeirats im Einzelnen:

• Schaffung neuer Ausbildungs- und Studiengänge, um den fachübergreifenden Anforderungen von Industrie 4.0 an Informatiker und Ingenieure gerecht zu werden,
• mehr Ausbildungs- und Forschungszentren in der Fläche, damit mittelständische Unternehmen auch in ihrer Nähe Auszubildende und Möglichkeiten für Forschungskooperationen finden können – qualifizierte Zuwanderung ist hier eine sinnvolle Ergänzung,
• die flächendeckende Versorgung der Industrie mit einer Anschlussleistung von 500 bis 1.000 Mbit/S sowie den freien Zugang mittelständischer Unternehmen zu Technologien (Referenzimplementierungen für Kommunikationsprotokolle), die die intelligente Vernetzung von Produkten und Produktionssystemen erlauben,
• steuerliche Forschungsförderung und Abschreibungserleichterungen für Industrie 4.0-bezogene Investitionen,
• sowie ein internationales Marketing des deutschen Begriffs “Industrie 4.0”.

Die Forderungen können Sie hier nachlesen:
forderungen-arbeitskreis-industrie-4-0-mittelstandsbeirat-bmwi

Digitalisierung in Franchisesystemen

“Franchise und die Digitalisierung – Wie wichtig ist der digitale Fortschritt für Franchisesysteme?” Zu diesem Thema führt Jan Schmelzle ein Interview mit der assoziierten Expertin des DFV Sylvia Steenken, Unternehmensberaterin und Inhaberin von FranchiseForYou. Das Interview in Gänze können Sie sich hier anschauen: Franchise und die Digitalisierung – ein DFV Videointerview

Weiterhin wird die Franchise-Fachtagung am Mittwoch, den 17. Februar 2016 schwerpunktmäßig sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Die Einzelheiten hierzu werden in Kürze bekanntgegeben.

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Internethandel im Franchising – Chancen und Risiken (Teil 1)

Der Aufsatz „E-Commerce in Franchise- und anderen Vertriebssystemen – zulässiger Vertriebskanal oder vertragswidrige Konkurrenz durch den Franchisegeber?“(Betriebs-Berater 23|2015, 1347 ff.) der assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes RA Dr. Tom Billing und RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff sowie die Brisanz der Thematik waren Anlass, die Reihe Internetvertrieb und Franchising um drei Beiträge zu erweitern, welche in den folgenden Tagen hier auf dem DFV-Blog veröffentlicht werden.

Diese werden sich mit rechtlichen Aspekten des Verhältnisses von E-Commerce und stationärem Vertrieb befassen, unter anderem Gebietsschutzabreden, kartellrechtliche Einwendungen und die Treuepflicht des Franchisegebers behandeln.

Einführung

Ständig wachsend und im Grunde nicht mehr wegzudenken ist mittlerweile der Vertrieb im Internet – auch E-Commerce genannt. Durch die Möglichkeit, beide Vertriebskanäle zu nutzen, können Unternehmen weit über ihr eigentliches Vertriebsgebiet hinaus agieren und Absatzchancen nutzen.

Ein Spannungsfeld tut sich bekanntlich dadurch auf, dass Hersteller ihre Produkte nicht mehr maßgeblich über externe Unternehmen – namentlich den Groß- und Einzelhandel – verkaufen lassen müssen, sondern dies direkt über den Internetvertrieb machen können. Zwar führt dies zu teilweise großem Unmut bei den Einzelhändlern, stellt aber kein Fehlverhalten durch die Hersteller dar, was das Fehlen entsprechender Gerichtsurteile erklärt.

Allerdings kann sich ein Hersteller auch sogenannter „Vertriebsmittler“ – z.B. Franchisenehmer – bedienen. Nimmt ein Franchisegeber den Internethandel auf, kann es aufgrund der von Franchisenehmern befürchteten Umsatzeinbußen ebenfalls zu einem Spannungsverhältnis kommen, insbesondere, wenn die Franchisenehmer an Online-Umsätzen nicht oder nicht in der von ihnen geforderten Höhe partizipieren.

Eine solche Situation kann auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, die in den Fällen des LG Köln vom 14.02.2012 und vom 20.12.2013 sowie des OLG Düsseldorf vom 15.10.2014 zugunsten des Franchisegebers entschieden wurden, da jeweils kein Pflichtverstoß des Franchisegebers festgestellt werden konnte.

Vorschau

Im nächsten Artikel wird vor allem das Problem Gebietsschutzabreden thematisiert sowie die Frage, in welcher Form Franchiseverträge ergänzend ausgelegt werden können.

Verfasser: Arne Dähn

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Franchise – zusätzliche Wachstumschancen für bereits bestehende Unternehmer

Erfolgreiche Franchisenehmer berichten von ihren persönlichen Erfahrungen mit Franchising. Diesmal im Gespräch mit DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: Christian Brahms, Franchisepartner von DAS FUTTERHAUS und Betreiber eines Standortes in Leer.

Torben L. Brodersen: Herr Brahms, Sie, bzw. Ihre Familie ist seit 30 Jahren als selbstständiger Unternehmer mit drei SB-Warenhäusern tätig, in Ihrem einen Markt in Leer auch mit einem Zoofachhandel. Anfang letzten Jahres haben Sie sich dem Franchisesystem FUTTERHAUS angeschlossen. Was hat Sie dazu bewogen und wie kamen Sie zu diesem System?

Christian Brahms: Wir haben jahrelang in unserem SB-Warenhaus in Leer einen Zoofachhandel betrieben. Irgendwann sahen wir in unserem Konzept eine Stagnation und keine Entwicklung mehr und haben nach neuem Input und Know-how gesucht, um unseren Markt noch weiter auszubauen. Vor allem wollten wir auch eine Benchmark haben und einen besseren Überblick darüber bekommen, was am Markt geschieht und was andere Fachhändler anders oder gar besser machen.

Wir kannten Futterhaus und waren von der Marke und dem Konzept überzeugt. Besonders wichtig war uns, dass uns beim Anschluss an einen Partner unsere eigene Individualität und Flexibilität nicht verloren geht. Dies alles und noch viel mehr konnte und kann DAS FUTTERHAUS uns bieten und deshalb haben wir uns diesem Franchisesystem angeschlossen.

Torben L. Brodersen: In wie fern hat Ihnen Ihre vorherige Berufserfahrung bei der Eröffnung dieses Franchisestandortes geholfen?

Christian Brahms: Unsere bisherige Erfahrung mit unserem eigenen Zoofachhandel hat uns natürlich beim Einstieg ins Franchisesystem FUTTERHAUS geholfen. Wir mussten uns nicht in die Branche ein denken, sondern konnten am gleichen Standort sofort weiter arbeiten und dies noch erfolgreicher als zuvor, dank der Unterstützung einer starken Marke im Rücken.

Torben L. Brodersen: Was glauben Sie, welche Rolle spielen die individuellen Eigenschaften eines Franchisenehmers und welche Voraussetzungen sollte man mitbringen, wenn man sich für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheidet?

Christian Brahms: Man sollte sich für das was man macht eindeutig entscheiden und Leidenschaft dafür mitbringen.

Torben L. Brodersen: In welcher Form erhalten Sie Unterstützung durch die Systemzentrale und für wie wichtig halten Sie diese für eine erfolgreiche Franchisepartnerschaft?

Christian Brahms: Eine gute Unterstützung durch die Franchisezentrale ist extrem wichtig, damit man sich auf seine Arbeit vor Ort konzentrieren kann. DAS FUTTERHAUS hat uns bei der Gründung beim Ladenbau, Sortiment und der Einrichtung unterstützt. Wir werden von einem Bezirksleiter betreut, der uns in regelmäßigen Abständen besucht. Neben Werbe- und Marketingmaterialien versorgt uns die Zentrale auch mit Vergleichszahlen anderer Partner und veranstaltet Erfa-Tagungen, bei denen sich alle Franchisepartner untereinander austauschen können.

Torben L. Brodersen: Herr Brahms, bitte geben Sie uns abschließend noch ein paar Praxistipps für Gründer, die überlegen sich mit einem Franchisesystem selbstständig zu machen.

Christian Brahms:
• Beim Anschluss mit einem bestehenden Betrieb an ein Franchisesystem sollte man darauf achten, dass man seine Mitarbeiter, mit denen man jahrelang zusammen gearbeitet hat, gut auf das neue System vorbereitet und Ihnen den Übergang erleichtert.

• Man sollte, wenn man sich für ein Franchisesystem entschieden hat, auch aktiv auf den Franchisegeber zugehen, einen regen Austausch suchen und auch ggf. gewissen Betreuung oder Unterstützung einfordern, die einem für die entrichtete laufende Franchisegebühr zusteht.

• Seine Zahlen sollte man regelmäßig kontrollieren und immer einen Überblick über diese haben.

Christian Brahms

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Bundeswirtschaftsministerium lädt zur Workshop-Reihe Dialogplattform Einzelhandel: der DFV bringt sein Know-how mit ein

Der Einzelhandel befindet sich in Deutschland bereits seit Jahren in einem enormen Strukturwandel. Dieser wird vor allem durch folgende Themen geprägt:

• Digitalisierung
• Multi-Chanel- Verhalten von Endkunden (online-Shopping)
• Auswirkungen der Entwicklung auf Städte sowie vor allem den ländlichen Raum
• Anforderungen an Mitarbeiter des Einzelhandels (auch wegen möglicher Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten)

Die von Bundesminister Sigmar Gabriel ins Leben gerufene Dialogplattform Einzelhandel zielt darauf ab, wesentliche Themen des oben genannten Strukturwandels im Einzelhandel systematisch und gemeinsam mit entsprechenden Stakeholdern zu bearbeiten. Dabei gilt es, die Attraktivität der Innenstädte zu stärken sowie weiterhin die Versorgung in ländlichen Gebieten zu gewährleisten.

Franchisesysteme sind ein integraler Bestandteile des mittelständischen Einzelhandels in Deutschland. Auch sie sind von den oben angeführten Punkten betroffen; wobei hier auch ein Schwerpunkt auf der Tatsache liegt, dass online-Shopping sowie die Verwendung der Erlöse dieser Form des Handels Franchisesysteme immer wieder vor Herausforderungen stellt (Verteilung der Erlöse zwischen Franchisezentralen und Franchisenehmern).

Workshop-Thema: Berufsbild Einzelhandel im digitalen Zeitalter

Die vergangene Workshop-Reihe setzte sich nun mit dem Thema des Berufsbildes im digitalen Zeitalter auseinander. Hier ging es u.a. darum, wie Führungskräfte und Mitarbeiter in Einzelhandelsunternehmen den Umgang mit der Digitalisierung in ihre tägliche Arbeit integrieren und dadurch einen Mehrwert für den Kunden generieren. Gerade Verbundgruppen und Franchisesysteme haben hier in der Umsetzung einen Know-how-Vorsprung, da Weiterbildungsmaßnahmen operativ von den Systemzentralen entwickelt und umgesetzt werden können. Gerade hier greift der Vorteil der arbeitsteiligen Wirtschaft, um Stärken zu bündeln und an entsprechender Stelle diese im Rahmen eines Know-how-Transfers, sprich an den Händler bzw. Franchisenehmer vor Ort, weiterzugeben.

Der DFV ist auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums. aktiver Part dieser Veranstaltungsreihe. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen wurde darüber hinaus in den Beirat dieser Veranstaltungsreihe benannt, die innerhalb von zwei Jahren Lösungsansätze für die zukünftige Struktur von Einzelhandelsunternehmen benennen soll. Der Beirat setzt sich aus hochrangigen Experten zusammen, die die Arbeit der Dialogplattform koordiniert.

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