Franchise Matching Day – Highlight des deutschen Franchisemarktes erstmals in Köln

Informationen sammeln und 4-Augengespräche für den eigenen Weg in die Selbstständigkeit führen

Am Freitag, den 21. November 2014 heißt es wieder: “matchen” zwischen Franchisegebern und interessierten Franchisenehmern. Sich kennenlernen, Gespräch führen und Informationen über Franchising sammeln sind Teil der interaktiven Informationsveranstaltung für Menschen, die ihre eigenen Chefs werden wollen und für Franchisesysteme, die Franchisepartner suchen.

Im Rahmen der Gründerwoche Deutschland (Montag, 17. bis Sonntag, 23. November 2014) veranstaltet der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) gemeinsam mit der Wiener Agentur Cox Orange den 2. Franchise Matching Day in der Rheinmetropole Köln. Die Veranstaltung für Gründungsinteressierte findet in der Location “Die Halle Tor 2” (Girlitzweg 30, 50829 Köln) von 10 bis 18 Uhr statt.

Selbstständig mit System
Im Mittelpunkt dieser Gründerveranstaltung steht das “matchen” von Franchisenehmer-Interessenten und Franchisegebern im Matching Room. Hier können sich Gründer und Franchisegeber unbeschwert kennenlernen und austauschen. Franchise-Interessenten erhalten Informationen über Idee, Konzept, Anforderungen und Hintergründe des jeweiligen Franchisesystems. Im Vorfeld der Veranstaltung können bereits online Gesprächstermine mit Franchisesystemen, wie z.B. AIS pbw, BACKFACTORY, BackWerk, Engel & Völkers, global office, Hallo Pizza, Home Instead, Mrs.Sporty, Nordsee, Studienkreis oder Tiroler Bauernstandl vereinbart werden.

In den parallel stattfindenden Eventformaten, wie den “living pages®” und dem “Franchise-World-Café” werden persönliche Fragen von Franchisenehmer-Interessenten in kleiner Runde mit Franchise-Experten diskutiert.

Im Format living pages® berichten Geschäftsführer bekannter Franchisesysteme an sieben verschiedenen Round-tables von ihrem Weg zum Erfolg. Die Gesprächsteilnehmer der living pages® kommen in diesem Jahr u.a. von Bodystreet, Domino’s Pizza, Joey’s Pizza Service, Kamps, KFC, McDonald’s, Schmidt Küchen sowie Town & Country Haus. Diese Systeme stehen Interessierten zusätzlich auch im Matching Room für Gesprächstermine zur Verfügung.

Beim Franchise-World-Café durchläuft der Interessent an vier verschiedene Stationen den Weg zum erfolgreichen Franchisenehmer. Hier geht es um Themen wie Finanzierung, Recht und Vertrag.

“Die Suche nach geeigneten Franchisepartnern ist ein sehr wichtiges Thema für unsere Mitgliedsunternehmen. Besonders die Dynamik des Wachstums, die sich in den aktuellen Zahlen widerspiegelt, erfordert neue Wege. Daher setzen wir gemeinsam mit der Agentur Cox Orange auf das neue Eventformat des Franchise Matching Days, das wir aufgrund des letztjährigen Pilotprojektes für die Franchisewirtschaft weiter entwickelt haben”, erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen und lädt alle interessierten Franchisegründer zum Schnuppern und Matchen ein.

Weitere Informationen sind unter www.franchise-matchingday.de erhältlich sowie bei:

Deutscher Franchise-Verband e.V.
Frau Michaela Fischer
Luisenstraße 41
D-10117 Berlin

Tel. +49-30-278902-10
fischer@franchiseverband.com

Cox Orange
Frau Erika Kudweis
Spittelberggasse 22
A-1070 Wien

Tel. +43-1-895 56 11-21
kudweis@cox-orange.at

Die seit 1997 aktive Marketingagentur Cox Orange aus Wien setzt auf kreative Kommunikation, basierend auf klaren Strategien. In der Umsetzung konzipiert die Agentur Imagekampagnen, Veranstaltungen, entwickelt Animationsfilme, setzt auf Pressearbeit oder andere Formen der Informationsvermittlung. Die von Cox Orange entwickelte und umgesetzte Österreichische Franchise Messe in Wien ließ die Branche aufhorchen und setzte Gründungswillige in Bewegung. So konnten schon 2011 bei der ersten Messe 1.200 zahlende Besucher/innen gezählt werden. Die nächste Franchise Messe findet am 7.11. und 8.11.2014 in Wien statt.

?Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) ist der Spitzenverband der deutschen Franchise-Wirtschaft und repräsentiert als Qualitätsgemeinschaft Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen?, so Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. wurde 1978 gegründet und sitzt in Berlin. Das Kernanliegen des Verbandes ist es, die Interessen der Franchise-Wirtschaft wirtschaftlich, gesellschaftlich und politisch zu vertreten. Der Bekanntheitsgrad und das Image des professionellen Franchisings in Deutschland soll nachhaltig und positiv gefördert und die Finanzierung von Franchisegebern und Franchisenehmern sichergestellt werden.

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Franchisenehmer berichten aus der Praxis: Heute im Interview mit Torben L. Brodersen – Dominik Graf von global office

Torben L. Brodersen: „Herr Graf, Sie sind seit 2010 Franchisepartner von global office in Frankfurt. Wie sind Sie zu Ihrer Selbstständigkeit mit diesem Franchisesystem gekommen?“

Dominik Graf: „Der Wunsch, mich selbstständig zu machen, war immer schon da. Besonders der Reiz, mein eigener Chef zu sein. So habe ich nach Ideen gesucht. Auf dieser Suche stieß ich auf einen global office Franchisenehmer aus Wiesbaden und begann mich intensiver mit verschiedenen Franchisekonzepten in Deutschland auseinanderzusetzen.

Über eine Netzwerkveranstaltung wurde ich dann aufmerksam auf das Ende 2010 an den Start gegangene Franchisemodell global office. Ich habe Erik Krömer, einen der beiden führenden Köpfe von global office, über Xing angeschrieben und war beeindruckt von der Geschwindigkeit, mit der der Geschäftsführer reagierte. Keine zehn Minuten später hatte ich eine Antwort im Postfach. Ich empfand Erik als sehr sympathisch und authentisch. Wir haben uns kurz darauf am Flughafen in Frankfurt getroffen und uns persönlich kennengelernt.“

Torben L. Brodersen: „Wie würden Sie Ihren Weg in die Selbstständigkeit heute bewerten? War dies der richtige Schritt für Sie?“

Dominik Graf: „Ich hatte damals bereits ein gutes Gefühl und habe es immer noch. Ich bin froh, dass ich den Schritt in die Selbstständigkeit als Franchisenehmer gewagt habe, und habe ihn bis heute nicht bereut.

Torben L. Brodersen: „Das ist schön zu hören. Welche Argumente waren für Sie die wichtigsten bzw. was hat Sie letztendlich dazu bewogen, eine Franchisepartnerschaft einzugehen?“

Dominik Graf: „Die wichtigsten Argumente für die Franchisepartnerschaft mit global office waren für mich die vollständige Infrastruktur, die die Systemzentrale bietet, angefangen bei den bereitgestellten Produkten und einem professionellen Markenauftritt. Mir war es wichtig, selbstständiger Unternehmer zu sein, aber nicht alles selbst aufbauen zu müssen. Ich wollte funktionierende Strukturen übernehmen, die skalierbar sind.“

Torben L. Brodersen: „Viele Unternehmer treffen heute diese klassische ´Make or Buy`-Entscheidung und kaufen sich lieber in ein erfolgreich getestetes, marktfähiges Kooperationssystem ein. Wo liegen aus Ihrer Sicht die größten Vorteile dabei?“

Dominik Graf: “Aus meiner Sicht ist es die finanzielle sowie die zeitliche Komponente. Als Partner in einem System musste ich deutlich weniger Geld investieren als bei einer in vergleichbarem Umfang selbst aufgezogenen Selbstständigkeit ohne meinen Franchisegeber. Außerdem ist der Faktor Zeit nicht zu verkennen, eine freie Gründung muss noch intensiver vorbereitet werden und bringt trotzdem ein höheres Risiko mit sich.“

Torben L. Brodersen: „Wo liegt Ihr Fokus in Ihrer täglichen Arbeit?“

Dominik Graf: „Den großen Vorteil für eine konzentrierte und engagierte Vertriebsarbeit sehe ich darin, dass ich mich nicht um das operative Tagesgeschäft kümmern muss, sondern mehr um die Strategien, mein Geschäft auszubauen, neue Kunden zu akquirieren, den Standort weiterzuentwickeln und weitere Unternehmen anzusprechen. Hierbei konzentriere ich mich sehr stark auf die Prozessberatung im Automobilbereich und unterstütze z. B. viele große Autohäuser mit funktionierenden Lösungen im Bereich Kundendialog. Außerdem bietet global office mir auch persönliche Entwicklungschancen.“

Torben L. Brodersen: „Welche Ziele haben Sie in der Zukunft mit global office?“

Dominik Graf: „Mein Ziel ist es, auch in Zukunft viele weitere Kunden bei ihren täglichen Herausforderungen in ihren Betrieben zu unterstützen. In meinem Vertragsgebiet möchte ich mit meinem global office Standort Marktführer im Premiumsegment „Kundendialog“ werden. Wir heben uns bislang schon deutlich von anderen Anbietern ab, dies möchte ich unbedingt weiter ausbauen. Und nicht zuletzt möchte ich natürlich die Provisionseinnahmen kontinuierlich steigern. Ich blicke optimistisch in die Zukunft und freue mich auf alles, was noch vor mir liegt.“

Torben L. Brodersen: “Vielen Dank für das interessante Gespräch, Herr Graf. Auf Ihrem Weg als Franchisenehmer wünschen wir Ihnen weiterhin viel Erfolg und alles Gute.”

Bild Dominik Graf

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Text: DFV und Doris Kohlhas, global office

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Sozialversicherungsbeiträge werden nachgefordert: Eilantrag bei strittiger Rechtslage

In einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf konnte der Franchisenehmer eines Fastfood-Franchisesystems durch einen Eilantrag die Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben der Deutschen Rentenversicherung vorerst stoppen. Grund dafür: es stand die Klärung aus, ob der Unternehmer an einen Tarifvertrag gebunden ist und ob auf Grund dieses vermeintlich geltenden Tariflohns Sozialversicherungsabgaben in bestimmter Höhe zu leisten sind.

Sachverhalt

Der Franchisenehmer war mit Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 20.000 EURO konfrontiert worden. Die Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Nachzahlung wurde damit begründet, dass auf Grund der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Arbeitsministeriums Nordrhein-Westfalen der Tarifvertrag auch für nicht tarifgebundene Unternehmen zu beachten ist. Die Rentenversicherung verwies darauf, dass der Franchisenehmer an den Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe daher gebunden sei obwohl der Franchisenehmer nicht Vertragspartei des Tarifvertrages war. Die Aufforderung der Zahlung höherer Sozialversicherungsabgaben war somit die Folge.

Begründung des Gerichts

Mit dem Eilantrag des Franchisenehmers ordnete das SG Düsseldorf die aufschiebende Wirkung gegen den Nachforderungsbescheid an – Begründung: die Frage nach der Wirksamkeit der Rechtsgrundlage (Allgemeinverbindlichkeitserklärung), auf die sich die Nachforderung stützt, ist noch nicht abschließend geklärt. Diese Rechtsunsicherheit und eine nur möglicherweise und damit vielleicht ungerechtfertigte Nachforderungsleistung würden den Franchisenehmer finanziell zu sehr belasten und ihn schlimmstenfalls sogar in die Insolvenz treiben. Die Forderung der Rentenversicherung ist daher vorerst nicht vollstreckbar.

Fazit

Diese Entscheidung ist zu begrüßen und zeigt einmal mehr wie wichtig es ist zwischen wirtschaftlicher Vernunft und rechtlicher Gebotenheit abzuwägen ist. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit kommt zum Tragen und gibt dem Franchisenehmer, der das Risiko eines Unternehmers trägt, ein gewisses Maß an Spielraum und Rechtssicherheit.

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Die Richtlinie des DFV zur vorvertraglichen Aufklärung: dies sollten Sie wissen um Fehler zu vermeiden!

Der rechtlich korrekte Umgang bei der Vertragsanbahnung

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchise-Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Fazit

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. als Qualitätsgemeinschaft schafft Standards für die deutsche Franchisewirtschaft. Die Richtlinie zur vorvertraglichen Aufklärung und die Checkliste zum Franchisevertrag schaffen hierbei einen sicheren Rechtsrahmen für Franchisegeber, wie auch für Franchisenehmer.

Die vom DFV e.V. entwickelten und verfassten Dokumente können Sie im Folgenden abrufen:

Vorvertragliche Aufklärungspflichten-Richtlinie DFVFranchise-Vertrag Checkliste FN

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Franchise: das Business-Konzept erreicht den sozialen Sektor

Im kommerziellen Sektor ist Franchising als Verbreitungsstrategie längst etabliert. Im gemeinnützigen Sektor hält das Konzept inzwischen unter dem Namen Social Franchise Einzug. Der Erfolg einiger Social-Franchise-Konzepte zeigt, dass dies durchaus funktioniert.

McDonald’s, Burger King & Co. – diese Unternehmen werden in der Regel mit dem Begriff Franchise in Verbindung gebracht. Sie sind die „big player“ in der weltweiten Franchisewirtschaft. Doch wer ein wenig genauer hinschaut, erkennt, dass sich allein in Deutschland etwa 1.000 Franchiseanbieter am Markt befinden. Neben der Gastronomie sind der Fantasie bei den einzelnen Branchen keine Grenzen gesetzt: Einzelhandel, Dienstleistungen, Hotellerie, Fitness, Handwerk, Gesundheitswesen – selbst im Bereich der Landwirtschaft wird derzeit über die Entwicklung von Franchisemodellen nachgedacht.

Der Grund liegt auf der Hand: Franchise schafft Synergien durch Arbeitsteilung zwischen dem Franchisegeber und seinen Partnern, den Franchisenehmern. Arbeitsteilung kann große Erfolge hervorbringen, da die Beteiligten sich auf ihre „Jobs“ konzentrieren können. Der Franchisegeber stellt das Konzept zur Verfügung und entwickelt es laufend weiter, während der Franchisenehmer es vor Ort umsetzt. Franchise heißt damit auch Multiplikation von standardisierten Abläufen innerhalb von Geschäftsmodellen. Das ist, was der Endkunde in der Regel mit den eingangs genannten Unternehmen in Verbindung bringt. Und genau das zeichnet auch den Erfolg von Franchisenetzwerken aus.

Das Grundprinzip ist dabei selbstverständlich auch auf andere Lebensbereiche übertragbar. Das gilt allen voran für den sozialen Bereich, in dem sich in den vergangenen Jahren – weltweit – zahlreiche Social-Franchise-Konzepte etabliert haben. Sie multiplizieren im Non-Profit-Bereich Projekte, die gemeinwohlorientiert sind, die also beispielsweise Herausforderungen in sozialen Brennpunkten adressieren. Mehr noch: mit dem Einzug der sozialen Komponente ist der Grundstein für eine Erweiterung des Franchisegedankens gelegt worden, aus der nicht geahnte Potenziale erwachsen. Und gerade an dieser Stelle wird so etwas Wertvolles multipliziert, dass es einem weiteren Ausbau sowie einer Professionalisierung der Angebote bedarf.

Was sind also die Erfolgsfaktoren des Franchisings?

Auf der Website openTransfer.de, der Initiative der Siftung Bürgermut, erfahren Sie hierzu mehr.

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Die optische Darstellung von Preisen bei Waren: was muss beachtet werden?

Franchisesysteme im Handel: Grundpreisangabe im Supermarkt

Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

Sachverhalt

Der Gesetzgeber möchte die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe grundsätzlich stärken. Die Preisangabenverordnung soll hierzu sachlich zutreffende und vollständige Informationen hinsichtlich der Preise gewährleisten. Nach § 1 Abs.6 Satz 2 PAngV müssen die in der Preisangabenverordnung vorgesehenen Angaben eindeutig zugeordnet, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Diese Anforderungen können auf unterschiedliche Weise erfüllt werden. Deutliche und gute Lesbarkeit liegt dann vor, wenn sie von einem Verbraucher mit normaler Sehkraft aus angemessener Entfernung ohne Hilfsmittel und ohne Mühe gelesen werden kann (Art. 4 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG)). Diese Kriterien müssen immer im Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Dabei kann es auf die Schriftgröße sowie das Druckbild ankommen. Von Bedeutung sind hierbei:

– Wort- und Zahlenanordnung

– die Gliederung

– Farbe

– Hintergrund

– Abstand

Fazit

Der BGH hat nun in dem Urteil vom 07.03.2013 – I ZR 30/12 entschieden, dass eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein kann, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.

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Franchisenehmer berichten aus der Praxis: Heute im Gespräch mit Torben L. Brodersen – Stefan Schropp von BoConcept

Ab sofort startet der DFV eine Interviewreihe mit Franchisenehmern, die von Ihren persönlichen Erfahrungen in Franchisesystemen erzählen und Tipps aus der Praxis geben. Im heutigen Interview ist BoConcept-Franchisenehmer Stefan Schropp zu Gast.

Torben L. Brodersen: Herr Schropp, Sie sind Franchisenehmer von BoConcept. Für viele Menschen ist die Auswahl des richtigen Franchisesystems eine Herausforderung. Wie sind Sie auf Ihr Franchisesystem aufmerksam geworden?

Stefan Schropp: Zuerst war ich Kunde bei BoConcept, weil mir das Design sehr gut gefallen hat. Als sich die Frage nach einem passenden Franchisesystem für mich gestellt hat, waren für mich die Kriterien Markenbekanntheit, Franchisepartnerzufriedenheit sowie Expansionsmöglichkeiten ausschlaggebend. Bei BoConcept haben sich diese Punkte für mich vereint. Dazu kommt eine Leidenschaft für schönes Design, was es erleichtert hinter den Produkten zu stehen.

Torben L. Brodersen: Wie schwierig war es für Sie persönlich, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und was hat Ihnen dabei geholfen, mögliche Ängste oder Hürden zu überwinden?

Stefan Schropp: Der Schritt in die Selbständigkeit ist immer eine große Herausforderung. Wichtig für mich war, dass meine Frau das Thema mitgetragen hat. Wir sind ein Familienunternehmen im klassischen Sinne.
Darüber hinaus hat BoConcept viel dazu beigetragen, dass der Start reibungslos verlief.

Torben L. Brodersen: Wie haben Sie die Finanzierung der eigenen Selbstständigkeit gemeistert? Haben Sie hierfür eine Finanzierungsförderung in Anspruch genommen?

Stefan Schropp: Die Finanzierung ruht auf mehreren Säulen. Zuerst natürlich das Eigenkapital. Dann Kredite von einer Bank und Fördermittel der KfW. Zuletzt aber auch eine Absicherung des Franchisegebers BoConcept A/S.

Torben L. Brodersen: Ist Ihnen ein regelmäßiger Austausch mit Ihrem Franchisegeber wichtig und auf welche Art der Unterstützung seitens der Franchisezentrale legen Sie besonderen Wert?

Stefan Schropp: Ein regelmäßiger Austausch mit erfahrenen Kollegen ist besonders in der Startphase von großer Bedeutung. Man lernt viel über das Franchisesystem, erhält aber auch Tipps für das Tagesgeschäft.
Unverzichtbar ist aber auch die Unterstützung durch den Franchisegeber. Bei BoConcept sind das zum Beispiel die Planung des neuen Stores, die Schulung der Mitarbeiter, Unterstützung bei der Werbung und vieles mehr.

Torben L. Brodersen: Wo glauben Sie liegt der Vorteil bei einer Selbständigkeit mit Franchising gegenüber einer herkömmlichen Selbständigkeit?

Stefan Schropp: Als Einzelkämpfer stell ich mir den Schritt in die Selbständigkeit sehr schwer vor. Auch mit meinen über 15 Jahren Berufserfahrung im Einzelhandel kommen jeden Tag neue Fragen und Herausforderungen auf mich zu. Die Vorteile einer Selbstständigkeit mit Franchising gegenüber einer herkömmlichen Selbstständigkeit sind für mich zum einen eine gewisse Sicherheit, je nachdem, wie lange das Franchisesystem bereits besteht, wie erfolgreich es ist, wie es sich entwickelt hat und anstrebt sich weiterzuentwickeln. Zum anderen sehe ich es als einen großen Vorteil, wenn man nicht alles selbst entwickeln und neu ausarbeiten muss, angefangen beim Briefpapier, über Visitenkarten oder die Website. Dadurch, dass ich hier auf bestehendes Material und Vorlagen zurückgreifen kann, kann ich mich viel mehr auf meine persönlichen Stärken konzentrieren und damit mein Unternehmen voranbringen. Und natürlich der Austausch mit Kollegen, also den anderen Franchisepartnern. Man ist im Franchisesystem zwar selbstständig, hat aber doch Kollegen auf Augenhöhe, die in genau der gleichen Branche arbeiten, die vor den gleichen Herausforderungen stehen oder für diese vielleicht schon eine Lösung haben, von der man dann ebenfalls profitieren kann.

Torben L. Brodersen: Welche fünf Praxistipps möchten Sie angehenden Franchisenehmern noch mit auf den Weg geben?

Stefan Schropp: Zuerst kommt natürlich die sorgfältige Auswahl des Systems. Hier hat mir der Deutsche Franchise-Verband sehr geholfen. Fragen, die man sich stellen sollte sind: Passt das Produkt zu mir, kann ich mich damit identifizieren? Welche Wachstumschancen hat das System? Welche Wachstumschancen habe ich als Franchisenehmer? Welche meiner Stärken (persönlich oder beruflich) kann ich in das System einbringen: Erfahrung im Einzelhandel, Marketing, in der entsprechenden Branche, etc.

Wichtig für mich war auch das Kommittment der Familie. Ist jedem Familienmitglied klar, was eine Selbstständigkeit bedeutet? Finanzielle Unsicherheit (am Anfang), mehr Arbeit oder Arbeit am Wochenende. Nur, wenn hier an einem Strang gezogen wird und es keine Vorwürfe oder Bedenken gibt, wird die Selbstständigkeit (langfristig) zum Erfolg.

Bei der Finanzierung sollte man auf die Erfahrung eines guten Beraters oder erfolgreichen Franchisenehmers zurückgreifen. Wenn möglich, sollte auch das Eigenkapital höher ausfallen als vom System gefordert und es sollte nicht das gesamte Eigenkapital in das Unternehmen fließen. Dadurch verschafft man sich gerade im ersten Jahr ein wenig Luft zum Atmen.

Die Vorgaben des Franchisegebers sollten eingehalten werden, auch wenn man nicht immer zu 100% damit übereinstimmt. Hinter erfolgreichen Franchisesystemen stehen jahrelang erprobte und gewachsene Prozesse, die einem in vielerlei Hinsicht die Arbeit erleichtern. Man sollte nicht gegen das System arbeiten, schließlich will der Franchisegeber in erster Linie, dass das Geschäft funktioniert, denn damit verdient er ja auch sein Geld.
Leidenschaft für das Produkt und Mut, Entscheidungen zu treffen. Man muss sich bewusst machen, dass, wenn man selbst diese eine Entscheidung nicht trifft, sie auch niemand anders trifft und dass man alle Konsequenzen einer Entscheidung selbst zu verantworten hat.

Torben L. Brodersen: Lieber Herr Schropp, wir bedanken uns herzlich bei Ihnen für dieses sehr interessante Gespräch und wünschen Ihnen auf Ihrem Weg als Franchisenehmer weiterhin viel Erfolg.

Stefan Schropp

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Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft

Der DFV e.V. bezieht Stellung zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes

Im Rahmen einer Gesetzesinitiative hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern zur Konsultation gestellt und einer Stellungnahme zugänglich gemacht.

Der DFV hat die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf wahrgenommen, um weitere Anregungen für die Überarbeitung des Gesetzes zu geben und auf deutliche Schwachstellen hinzuweisen.

Hintergrund

Die Bedeutung der deutschen Franchisewirtschaft ist in den vergangen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies wird besonders beim Blick auf die Zahlen der Franchisenehmer und der Beschäftigten sichtbar. Gab es 2003 noch 43.000 Franchisenehmer und 390.000 Mitarbeiter in diesem Wirtschaftszweig, so ist 2013 mit rund 76.600 Franchisenehmern und circa 525.000 Beschäftigten ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Franchisesysteme wachsen hierbei größtenteils mit Unternehmensgründern. Probleme der Unterkapitalisierung und bei der Finanzierung werden oft als wachstumshemmend eingestuft, da Expansionsziele auf Grund der benannten Punkte nicht erreicht werden können.

Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

Die zentralen Standpunkte des DFV

Der Entwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern betrifft gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer. Die deutsche Franchisewirtschaft hat im Wesentlichen diese Unternehmenstypen im Focus, und zwar sowohl auf Seiten des Franchisegebers als auch der des Franchisenehmers.

Die zentralen Forderungen und kritischen Hinweise des DFV zum Referentenentwurf lauten wie folgt:

1. Die Verpflichtung ab einer 250 EURO Investition vom Crowd-Investor zu unterzeichnende Vermögensanlagen-Informationsblatt postalisch zurück zu senden, könnte die Bereitschaft des Investors, auf Grund des hohen Aufwandes sich zu beteiligen, sinken lassen.

2. Pflicht der Gestaltung eines Verkaufsprospekts pro Crowdinvesting ab einer 1 Million EURO würde hohe Kosten verursachen.

3. Eine in der Gesamtbetrachtung harte Regulierung des Gesetzentwurfes würde den Crowdfunding-Markt zum Erliegen bringen. Gerade seine Flexibilität und der geringe Verwaltungsaufwand macht die Attraktivität für den Wagniskapitalgeber aus.

Die Stellungnahme können Sie im Einzelnen hier nachlesen: DFV-Stellungnahme Crowdfunding - KleinanlegerschutzG

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Kommunikation, Transparenz und Vertrauen: der Schlüssel zu einer funktionierenden Franchisepartnerschaft

Die Praxis zeigt, dass eine immer wiederkehrende Auseinandersetzung im Franchiserecht deutsche Gerichte beschäftigt, wenn es um die Frage geht: Sind bindende und den Franchisenehmer verpflichtende Regelungen in einem Franchisevertrag als wirksam oder als rechtswidrig anzusehen? Oft geht es um die Abwägung von Leistung und Gegenleistung, der Sittenwidrigkeit einzelner Klauseln oder des gesamten Franchisevertrages und einer möglichen Beschränkung der unternehmerischen Freiheit.

Wichtig ist die Feststellung zweier Urteile:

• eine vertragliche Bezugsbindung gemäß § 134 BGB i. V. m. kartellrechtlichen Vorschriften keine Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat.

• eine Sittenwidrigkeit des Gesamtvertrages erst dann festgestellt werden kann, wenn der Franchisenehmer vollkommen vom Franchisegeber weisungsabhängig ist oder die Anzahl der einseitig belastender Klauseln den Franchisevertrag in der Gesamtbetrachtung als sittenwidrig erscheinen lässt.

Denn Franchising lebt von einer engen vertrauensvollen Partnerschaft, die vertraglich abgebildet werden muss, um eine höchstmögliche Effizienz in der Umsetzung des Know-how Transfers zu erreichen. Gerade die enge Einbindung des Franchisenehmers in das Franchisesystem gewährleistet den Wiedererkennungswert der Marke und das auf Dauer ausgelegte Einhalten eines bestimmten Qualitätsstandarts. Dadurch wird auf Franchisenehmer-Seite die Wirkkraft des Wissensaustausches erhöht und das unternehmerische Risiko begrenzt. Regelungen hierzu sind notwendig und charakteristisch für das Franchising und unterscheiden sich damit von anderen Formen der Selbstständigkeit.

FAZIT

Es ist oft zu beobachten, dass in einem gerichtlichen Verfahren der Franchisenehmer auf die Sittenwidrigkeit des Franchisevertrages abstellt und sich dabei aber auf franchisespezifische Vorgaben beruft. Diese sind aber erforderlich, um die erfolgreiche und auf einen längeren Zeitraum ausgelegte Franchisepartnerschaft sicherzustellen. Zu beachten ist aber auch, dass es bei der Vertragsgestaltung auf die Verhältnismäßigkeit und die Ausgewogenheit der Regelungen ankommt, damit sich daraus keine Benachteiligung des Vertragspartners ergibt.

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Täuschung vor Vertragsschluss: Anfechtung wegen nicht eingehaltener Leistungsversprechen

Ein aktuelles Urteil zeigt einmal wieder, wie wichtig und ernst die vorvertragliche Aufklärung beim Abschluss von Franchiseverträgen zu nehmen ist. Denn die Rechtsfolgen können gravierend sein.

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall wurde dem Franchisenehmer durch den Franchisevertrag das Recht eingeräumt, über ein vom Franchisegeber entwickeltes System, Leistungen in Form von Bonitätsprüfungen und Inkassodienstleistungen anzubieten. Vor Vertragsschluss sicherte der Franchisegeber dem Franchisenehmer zu, ein eigenes Call-Center zu betreiben, welches Kundentermine und Kundenkontakte vermitteln würde. Das Betreiben des Call-Centers war für den Franchisenehmer ein wesentlicher Beweggrund für den Abschluss des Vertrages.

Nach Kenntnisnahme über ein nichtexistierendes Call-Center ficht der Franchisenehmer den Franchisevertrag an.

Begründung des Gerichts

Das Gericht sieht die Voraussetzungen einer Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung erfüllt. Das Amtsgericht geht davon aus, dass der Franchisegeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mangels eigener Ressourcen bzw. entsprechender vertraglicher Beziehungen zu Drittfirmen über kein Call-Center verfügte. Als Rechtsfolge ist der Franchisevertrag daher gem. §§ 142, 123 BGB von Anfang an als nichtig anzusehen. Auf Grund der Tatsache, dass die geleistete Franchisegebühr als rechtsgrundlos erfolgte, hat der Franchisenehmer einen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Gebühr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

FAZIT

Der Franchisegeber hat den potentiellen Franchisenehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchisenehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchisegeber vom Franchisevertrag zurücktreten oder auch anfechten.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchisenehmers nach der Rentabilität des Franchisesystems gefragt, so hat der Franchisegeber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchisegebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchisenehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten bzw. anfechten, da diese die Entscheidung dem Franchisesystem anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchisesystem zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchisenehmer als zukünftiger Partner in einem Franchisesystem gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchisegeber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

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