Gastbeitrag: Neue Abschreibungsregeln für Hard- und Software

Normalerweise wirken sich die Kosten für die Anschaffung von Anlagevermögen steuerlich in der Regel nicht sofort als Betriebsausgaben aus, sondern sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Eine Ausnahme gilt nur für Wirtschaftsgüter bis 800 Euro, die steuerlich sofort abgesetzt werden dürfen.  Um die Wirtschaft weiter zu unterstützen und die Digitalisierung zu fördern, wurde nunmehr für digitale Wirtschaftsgüter die deutlich kürzere Nutzungsdauer von einem Jahr beschlossen. Weiterlesen…

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