57. Schule des Franchising: Professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft

Das Deutsche Franchise-Institut beglückwünscht 18 neue Absolventen

Die 57. Schule des Franchising fand vom 13. bis 16. Juni 2016 in München statt.

Seit nunmehr 28 Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.
In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

Teilnehmer der 57. Schule des Franchising
Teilnehmer der 57. Schule des Franchising

DAS Intensivseminar für Ihren Franchise-Erfolg

Das viertätige Intensivseminar „Schule des Franchising“ ist die unverzichtbare Starthilfe für junge und angehende Franchisegeber, für Mitarbeiter in Systemzentralen und Franchisemanager.

Das praxisorientierte Grundlagenseminar wird zweimal jährlich angeboten und ist gleichzeitig das Einstiegsmodul des berufsbegleitenden Zertifikatslehrgangs zum Franchise-Manager (IHK).

Das Ziel:

Unseren Teilnehmern alle spezifischen Grundkenntnisse des Franchising zu vermitteln, um dauerhaft erfolgreich zu sein. Gleichzeitig bietet das Seminar den Rahmen für intensiven Erfahrungsaustausch und Networking.

Mehr als 1.500 Teilnehmer haben die „Schule des Franchising“ bislang absolviert. Und sie vergeben dafür Bestnoten: ein Durchschnitt von 1,5 nach Schulnoten.

Die Seminar-Inhalte im Überblick:

  • Aufbau eines Franchisesystems: Bausteine & Erfolgsfaktoren
  • Controlling & erfolgreiches Management in Franchisesystemen
  • Franchisenehmer: Akquirierung, Betreuung & Bindung von Partnern
  • Franchise-Recht: Grundlagen & richtige Gestaltung von Verträgen
  • Franchise-Marketing: Entwicklung & Einsatz einer starken Marke
  • Know how-Dokumentation: die Basisinstrumente

Die 57. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 28.11.2016 bis Donnerstag, den 01.12.2016 in Berlin statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de

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Erneut Gründungszuschuss mit Hilfe eines Anwaltes durchgesetzt!

Wir berichteten bereits darüber: Gründungszuschuss mit der Hilfe eines Anwalts durchsetzen

Bis Ende 2011 bestand ein Anspruch auf Förderung mittels Gründungszuschuss. Durch Umwandlung der Leistung in eine Ermessensleistung werden Anträge ab Anfang 2012 regelmäßig abgelehnt. Dies führte damit zu einem Rückgang der Bewilligungen von 85 % im Vergleich zum Vorjahr. Sollte die Ablehnung rechtswidrig sein, kann dies mit Hilfe eines fachkundigen Anwalts aufgezeigt und der berechtigte Anspruch durchgesetzt werden. Rechtsanwälte haben sich genau auf diese Fälle spezialisiert ( wie bspw. die ETL Rechtsanwälte; http://www.etl-franchise.de ). Ihren nun jüngsten Erfolg haben sie gegen einen Entscheid der Bundesagentur in Rostock errungen.

Mit einem Bescheid lehnte die Bundesagentur für Arbeit Rostock den beantragten Gründungszuschuss für den Existenzgründer ab. Zur Begründung wurde angeführt, dass nach Prüfung des Ermessens ein Vorrang der versicherungspflichtigen Beschäftigung bestehe. In den bisherigen Beratungsgesprächen habe der Betroffen (nun Existenzgründer) immer eine abhängige Beschäftigung gesucht. Der jetzigen Gründung eines Unternehmens werde nicht zugestimmt.

Nach Einlegung des Widerspruchs und Begründung desselben wurde dem Widerspruch mit Abhilfebescheid entsprochen. Der Existenzgründer hat so für den Zeitraum von sechs Monaten eine Förderung von monatlich ca. 1.365 EUR, mithin über 8.000 EUR erhalten.

Fazit

Auch im vorliegend entschiedenen Fall hat die Behörde rechtswidrig gehandelt. Durch gezielten Sachvortrag eines fachkundigen Anwaltes kann die vorzunehmende erneute Ermessensabwägung der Behörde gesteuert und damit zum Erfolg für den Existenzgründer geführt werden.

Um Rechtsklarheit zu bekommen und das Gründerland Deutschland weiter zu stärken wird sich der Deutsche Franchise-Verband e.V. auch bei der Großen Koalition weiterhin für die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung stark machen.

Anbei die Stellungnahme des DFV:

Impuls für Gründer: DFV und CDH fordern Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung
Gründerzuschuss als Pflichtleistung: ja oder nein?

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2014: Durch Qualifiktation und Bildung zum Erfolg. Ein kleiner Ausblick!

II. Die Arbeit des DFI

Das im Februar 2014 stattfindende Expertenforum wird absolute Spezialisten zu Fragen zu Wort kommen lassen, die die Franchisewirtschaft derzeit bewegt. Als eine Auswahl von dort besprochenen Themen wären zu nennen „Mögliche Nachfolgeregelung bei Franchisegebern in Franchisesystemen“, „Der richtige Umgang mit der Impressumspflicht“ oder „Risiko und Compliance Management in Franchisesystemen“.

Weiterhin wird das Doppelseminar „Chancen und Herausforderungen für künftige und junge Franchisegeber“ Mitte März in Berlin angeboten. Dieses beschäftigt sich mit folgender Themensetzung: „Ist Franchising die richtige Wachstumsstrategie für mein Unternehmen?“ sowie „Wie bewältige ich für mein noch junges und/oder kleines Franchise-Unternehmen aktuelle Engpässe und strategische Prozesse?“.

2014 werden neue Wege beschritten. Die Qualifikation von Franchisenehmern soll einen weiteren Schwerpunkt im Seminarangebot darstellen. Schulungen in Unternehmensführung („Unternehmer-Führerschein“) werden Franchisenehmer in Ihrer Selbstständigkeit unterstützen und vorbereiten sowie Franchisesystemzentralen in ihren Schulungsmaßnahmen entlasten.

Dies sind nur ein kleiner Ausblick auf 2014 und ein kurzer Überblick über die Angebote des DFI. Wenn Sie sich für nähergehende Informationen zu Seminaren und Weiterbildungsschulungen interessieren, so besuchen Sie doch unsere Homepage auf www.franchise-institut.de.

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