„Politik für weniger Existenzgründungen mitverantwortlich.“

Der DFV und die CDH nehmen die Gründerwoche 2012 zum Anlass, um
eine effizientere Förderung von Existenzgründungen zu fordern und die uneinheitliche Haltung der Politik zu kritisieren.

Die heute startende Gründerwoche Deutschland soll dazu beitragen, Impulse für eine neue Gründungskultur und ein freundliches Gründungsklima in Deutschland geben. Der Deutsche Franchise-Verband e. V (DFV) und die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. sehen die Entwicklung im „Gründerland Deutschland“ hingegen kritisch. Ein Grund hierfür sind die Veränderungen beim Gründungszuschuss, die Anfang 2012 in Kraft getreten sind. „Die Bundesregierung hat aus unserer Sicht ein bisher wirksames Arbeitsmarktinstrument mehr oder weniger abgeschafft. Eine Existenzgründungsförderung für arbeitslose Menschen existiert nur noch auf dem Papier“, sind sich DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen und CDH-Hauptgeschäftsführer Eckhard Döpfer einig. Bestätigt sehen sie sich unter anderem vom aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit, der einen Rückgang der bewilligten Anträge um 83 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum feststellt. Weiter erklären Brodersen und Döpfer: „Diese Politik trägt sicherlich nicht zu einer Verbesserung des Gründungsklimas bei. Wir wünschen uns daher eine deutlich effizientere Förderung von Gründungsvorhaben, gerade auch für Personen aus der Arbeitslosigkeit.“

Mit dem Ziel, das Gründungsklima in Deutschland zu verbessern, findet von Montag, 12. bis zum Sonntag, 18. November 2012 zum dritten Mal die Gründerwoche Deutschland statt. Trotz ihrer Kritik engagieren sich DFV und CDH bewusst an der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierten Aktionswoche und klären über Existenzgründungen auf. Denn beide Verbände wollen ihre Möglichkeiten nutzen, um das Gründungsgeschehen in Deutschland positiv zu beeinflussen. Alle Termine sind auf www.gruenderwoche.de zu finden.

Mit Blick auf die Gründerwoche sehen die Verbände auch die Widersprüchlichkeit in der Politik. Brodersen hierzu: „Einerseits soll mit einem jährlich stattfindenden Veranstaltungsformat das Gründungsklima verbessert werden. Andererseits erhalten viele ernsthafte Gründungsinteressierte kaum noch den Gründungszuschuss. Die Empfehlung aus dem Ministerium, Existenzgründer mögen doch die möglichen Finanzierungsoptionen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit umfassend prüfen, ist vollkommen unzureichend.“ Und Döpfer ergänzt: „Das ist keine Politik aus einem Guss. Hier gibt es ganz klar Optimierungsbedarf“. Beide Verbände stehen mit Verantwortlichen von Bundesregierung und Bundestag in Verbindung, um ihren Anliegen mehr Gehör zu verschaffen.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierte Gründerwoche Deutschland ist eine zentrale Maßnahme der Initiative “Gründerland Deutschland” und Teil der “Global Entrepreneurship Week“. Maßgeblich für das Gelingen verantwortlich sind die rund 900 Partner, die unter anderem Workshops, Seminare, Planspiele und Wettbewerbe rund um das Thema Selbständigkeit veranstalten.

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Vorsorgepflicht für Selbständige nur mit Augenmaß

Verbände fordern Ausnahmen für Existenzgründer und Geringverdiener

Existenzgründer und Geringverdiener müssen von einer Pflicht zur Altersvorsorge ausgenommen worden. Das fordern der Bundesverband Direktvertrieb (BDD), die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und der Deutsche Franchise-Verband (DFV). In einer gemeinsamen Stellungnahme an Abgeordnete des Deutschen Bundestages betonen die Verbände die Bedeutung wirksame Maßnahmen zu treffen, um das Risiko von Altersarmut auch bei Selbständigen zu reduzieren. Allerdings sollten diese Maßnahmen die Besonderheiten der Einkommenssituation von Selbständigen und bereits getroffene Vorsorgeformen besonders berücksichtigen.

Es wäre ein fatales Signal an Gründungswillige, wenn es eine gesetzliche Vorschrift zur Einzahlung in die Rentenkasse ab dem ersten Tag der Selbständigkeit geben würde. Viele Existenzgründungswillige würden so von einer Unternehmensgründung abgeschreckt. Vor allem Existenzgründerinnen und Existenzgründer sollten daher laut BDD, CDH und DFV von der Pflicht zur Vorsorge ausgenommen werden. Statt bislang drei, sollten Unternehmer in der Startphase bis zu fünf Jahre lang von einer Vorsorgepflicht ausgenommen werden – und dies ohne vorherige Antragstellung. Gerade Personen, die mit Mut und Ideen den Weg in die Selbständigkeit gehen, sollten in ihrem Vorhaben unterstützt und nicht durch zusätzliche Pflichtabgaben belastet werden.

In ihrem gemeinsamen Positionspapier setzen sich BDD, CDH und DFV zudem für die Einführung einer flexiblen Beitragszahlung ein. Selbständige verfügten anders als Angestellte nicht über ein planbares Einkommen. Dieser Situation müsse bei der Regelung einer Vorsorgepflicht Rechnung getragen werden. Auch andere Formen einer werthaltigen Altersvorsorge sollten dabei anerkannt werden. Gemeint ist hier insbesondere eigenes Immobilienvermögen, das als ein wichtiger Baustein der Absicherung im Alter dienen kann. Darüber hinaus sollten auch Möglichkeiten vorgesehen werden, die einen finanziellen Anreiz zur Eigenvorsorge bieten können. Neben großzügigen Übergangsregelungen sprechen sich die Verbände ebenfalls für eine Abschaffung der seit 1999 bestehenden Regelungen der Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber aus. Schließlich rufen sie dazu auf, die Kommunikation zum Thema zu vereinheitlichen und motivierende Elemente stärker in den Vordergrund zu stellen, anstatt eine Verunsicherung von Selbständigen und Existenzgründern zuzulassen bzw. in Kauf zu nehmen.

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