Gastbeitrag: Schenken will gelernt sein

Eine kleine Aufmerksamkeit erfreut jeden. Das gilt im Privaten wie im Geschäftsleben. Doch Schenken kann (steuerlich) teuer werden. So sind Geschenke an Geschäftspartner nur bis zu einem Nettowert von 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ist der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, sind die 35 Euro ein Bruttowert.  Doch damit nicht genug. Wer als Unternehmer von seinen Geschäftspartnern Geschenke erhält, muss diese grundsätzlich als Betriebseinnahme mit dem ortsüblichen Preis versteuern. Weiterlesen…

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Gastbeitrag: Eigenbelege sind nur eine Notfalllösung

Keine Buchung ohne Beleg. Diese Aussage kennt jeder Buchhalter und auch jeder Unternehmer hat sie schon gehört. Normalerweise ist das kein Problem und die Belege in Papierform oder auch elektronisch sind vorhanden. Doch was ist, wenn mal eine Quittung verloren geht oder in der Eile vergessen wird, den Beleg anzufordern oder mitzunehmen?

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Franchisegeber des Jahres 2019: Bei Apollo Optik nachgefragt!

Knapp zwei Monate ist es her, seit Apollo Optik zum Franchisgeber des Jahres 2019 gekürt wurde. Grund genug bei den Franchiseexperten des Unternehmens direkt nachzufragen, welche Chancen Franchising bietet, wie es um Innovierungen im Optikerumfeld steht und nicht zuletzt, was die Auszeichnung durch den Deutschen Franchiseverband für sie bedeutet. Weiterlesen “Franchisegeber des Jahres 2019: Bei Apollo Optik nachgefragt!”

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Gastbeitrag: Verspätungszuschlag wird obligatorisch

Eine gute Nachricht für all jene, die ihre Steuererklärung gern aufschieben: Ab diesem Jahr gibt es zwei Monate mehr Zeit. Die Steuererklärungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie zur Gewerbe- und Umsatzsteuer für das Jahr 2018 sind daher bis zum 31. Juli 2019 zu übermitteln. Wenn Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuerklärungen beauftragt haben, läuft die Frist wegen des Schaltjahres statt am 28. Februar 2020 sogar erst am 2. März 2020 ab. Die Fristverlängerung hat allerdings ihren Preis – und der heißt obligatorischer Verspätungszuschlag. Wurde die Steuererklärung 14 Monate nach Ende des Kalenderjahres, also Ende Februar des übernächsten Jahres immer noch nicht abgegeben, entsteht ein Verspätungszuschlag automatisch, wenn es laut Steuerberechnung zu einer Nachzahlung kommt.

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Unternehmer aufgepasst: Arbeit auf Abruf kann teuer werden

Nicht in jedem Unternehmen lässt sich der Arbeitsanfall genau planen, sei es durch unerwartete Aufträge oder den krankheitsbedingten Ausfall von Mitarbeitern. Hier ist Arbeit auf Abruf die Lösung. Dabei werden insbesondere Mini-Jobber eingesetzt, die nur nach geleisteter Arbeit bezahlt werden. Doch Vorsicht: Bisher galten fiktiv 10 Wochenstunden als vereinbart, wenn der Arbeitsvertrag auf Abruf keine Vereinbarung über eine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit enthielt. Diese fiktive Stundenanzahl wurde zum 1. Januar 2019 auf 20 Wochenstunden angehoben, mit gravierenden Folgen. Weiterlesen…

 

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Gastbeitrag: Neuer Übergangsbereich macht Midi-Jobs attraktiver

Wer mehr als 450 Euro verdient, ist in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig. Im sogenannten Midi-Job-Bereich (von 450,01 Euro bis 800,00 Euro) muss jedoch nur der Arbeitgeber seinen vollen Beitragsanteil zahlen. Die Beiträge der Arbeitnehmer steigen innerhalb dieser Gleitzone erst allmählich auf den vollen Anteil an. Ab 1. Juli 2019 wird der Übergangsbereich bis auf einen Monatslohn von 1.300 Euro ausgedehnt. Damit hat der Arbeitnehmer bei Löhnen zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro weniger Abzüge.

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