Tappen Sie nicht in die Zinsfalle des Finanzamts

Mit freiwilligen Steuerzahlungen bis 31.03.2020 teuren Zinslauf vermeiden. Mancher lässt sich bei der Erstellung seiner Steuererklärung gern etwas Zeit und nutzt die gesetzlichen Abgabefristen bis zum letzten Tag aus. So konnten die Steuererklärungen für 2018 noch bis zum 29. Februar 2020 fristgemäß an das Finanzamt übermittelt werden, sofern ein Steuerberater damit beauftragt wurde. Doch Vorsicht, wer mit einer Steuernachzahlung rechnet, sollte auch die Verzinsung der Steuernachforderungen im Blick haben, die 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres beginnt, für welches die Steuer festgesetzt wird. Weiterlesen “Tappen Sie nicht in die Zinsfalle des Finanzamts”

Kommentare