Netzwerkarbeit des DFV: zu Gast beim Wirtschaftsforum der Sozialdemokraten

Altbundeskanzler Gerhard SchröderDie politische Arbeit des DFV ist parteiübergreifend und setzt sich mit einer Vielzahl wirtschaftspolitischer Themen auseinander. Hierbei ist es wichtig den Kontakt zu Parteien, Verbänden und Ministerien intensiv zu pflegen. Denn nur ständig betriebene Netzwerkarbeit verschafft  der Franchisewirtschaft politisches Gehör und trägt der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung der vielfältigen Franchiselandschaft Rechnung. Weiterlesen “Netzwerkarbeit des DFV: zu Gast beim Wirtschaftsforum der Sozialdemokraten”

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Chance für die Franchisewirtschaft: BMWi und Europäischer Investitionsfonds stocken Start-up-Finanzierung um eine Milliarde Euro auf

Vergangene Woche berichteten wir in unserem Blog: Wagniskapital in der Franchisewirtschaft ist kein Widerspruch. Nun ist die Ankündigung auch amtlich. Es wird mehr Unterstützung bei Wagniskapital für Unternehmen geben.

Für die erfolgreichen Wagniskapitalinstrumente ERP/EIF-Dachfonds und European Angels Fonds stehen künftig eine Milliarde Euro mehr Mittel zur Verfügung. Die Programmpartner Europäischer Investitionsfonds und ERP-Sondervermögen – vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) – haben die stark nachgefragten Programme zur Finanzierung von Start-ups um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt. Zusammen mit den Mitteln für die im März gestartete Wachstumsfazilität stehen künftig rund 3,2 Milliarden Euro zur Finanzierung von Start-ups, HighTech-Unternehmen und Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial bereit.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor für eine dynamische Gründerszene und auch hier gilt dies im verstärkten für die Franchisewirtschaft ist ein guter Zugang zu Wagniskapital. Hier muss Deutschland noch attraktiver werden.

ERP/EIF-Dachfonds

Seit seinem Start im Jahr 2004 hat der ERP/EIF-Dachfonds eine wichtige Rolle in der Start-up-Finanzierung übernommen, indem er sich bei Wagniskapitalfonds beteiligt, die in Technologieunternehmen in der Früh- und Wachstumsphase investieren. Der ebenfalls durch die Mittel der ERP/EIF-Fazilität finanzierte European Angels und bietet Ko-finanzierungen für Investitionen ausgesuchter und erfahrener Business Angels. Komplettiert wird dieses Förderangebot seit März dieses Jahres durch die ERP/EIF-Wachstumsfazilität, die das Segment der Anschlussfinanzierungen abdeckt. Zusammen mit den Mitteln für die Wachstumsfazilität beträgt das Gesamtvolumen dieser drei Wagniskapital-Instrumente künftig 3,2 Milliarden Euro. Da die Investments immer zusammen mit anderen privaten Mitinvestoren erfolgen, ist mit diesem Engagement ein erheblicher Hebeleffekt verbunden.

 

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Wagniskapital: ein Finanzierungsmodell für die Franchisewirtschaft

Der DFV setzt sich seit geraumer Zeit für alternative Finanzierungsformen bei der Unternehmensgründung ein.

Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

INVEST – Zschuss für Wagniskapital: ein staatliches Förderprogramm

Mit “INVEST – Zuschuss für Wagniskapital” unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium seit Mai 2013 Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen. Privatinvestoren erhalten für ihren Anteilserwerb einen steuerfreien Erwerbszuschuss in Höhe von 20 % der Investitionssumme. Seit dem Start des Programms im Mai 2013 wurden über 2.200 Zuschüsse mit einem Volumen von fast 35 Millionen Euro gewährt und rund 175 Millionen Euro Wagniskapital für Start-ups bezuschusst. Das Programm soll in den kommenden Monaten weiter ausgebaut werden und unter den Investoren mehr Bekanntheit erlangen.

Eine Zwischenbilanz

Durch INVEST soll mehr privates Wagniskapital in Deutschland mobilisiert werden und der Zugang von Start-ups zu Wagniskapital verbessert werden. Die jetzt vorliegende Evaluation des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bestätigt, dass die gesteckten Ziele bereits drei Jahre nach Maßnahmenbeginn erreicht werden.

Das Programm hat laut eine Bewertungserhebung dabei einen beachtlichen Hebel gezeigt: Für jeden Euro, der an Zuschuss gezahlt wird, werden im Durchschnitt 1,50 Euro vom Investor zusätzlich in ein Unternehmen investiert. Mehr als die Hälfte der so durch INVEST geförderten Startups beginnen deshalb zusätzliche Innovationsprojekte und stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Ein Fünftel der Investoren, die von INVEST profitieren, beteiligt sich zum ersten Mal an einem Unternehmen. Diese Investoren unterstützen die Unternehmen häufig auch zusätzlich über das rein Finanzielle hinaus, indem sie zum Beispiel als Ratgeber zur Verfügung stehen. Es freut mich außerdem, dass INVEST von allen Beteiligten als ein unbürokratisches und effizientes Programm empfunden wird.

Bereits im Herbst diesen Jahres wird INVEST weiter ausgebaut. Es soll insbesondere die Obergrenze der förderfähigen Investitionssumme auf 500.000 Euro verdoppelt und eine Kompensation für die Besteuerung der Veräußerungsgewinne einführt werden.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

 

 

 

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Franchisenehmer-Zufriedenheit als Bindemittel in einer Franchisepartnerschaft (Teil 1)

Die Studie „Erfolg im Franchising – Franchising als Erfolgsgarant für Existenz- und Unternehmensgründungen“, von Dr. Martin Ahlert und Inga vom Rath, M.A., zum Anlass genommen, wollen wir uns in zwei Beiträgen mit dem Verhältnis zwischen Zufriedenheit und Loyalität von Franchisenehmern sowie dem Konzept der Network Profit Chain (Verbindung von Zufriedenheit der Mitarbeiter zu Kundenloyalität und Gewinn) beschäftigen.

I. Einleitung

Die Franchisewirtschaft muss sich vor allem immer wiederkehrend einer Aufgabe stellen: Wie gewinne ich neue Franchisenehmer? Sowohl ein Wunsch nach Wachstum des Systems als auch eine notwendige Nachfolge der bestehenden Franchisenehmer fordern Lösungen. Deshalb wurde die Frage gestellt, ob eine höhere Zufriedenheit der Franchisenehmer zu einer höheren Loyalität führt und darüber hinaus vielleicht sogar zu einer Akquiseunterstützung.

II. Zufriedenheit als Bindemittel für Franchisenehmer

 Im Zuge der Studie wurden Franchisenehmer von deutschen Systemen zu ihrer Bindung zum System sowie möglichen Aufgabegründen befragt.

Dabei wurde festgestellt, dass 85% der Franchisenehmer insgesamt zufrieden sind und 81% sogar das System an Freunde und Bekannte weiterempfehlen würden. Daraus kann man die Schlussfolgerung ziehen, dass die Zufriedenheit des Franchisenehmers zu einer höheren Weiterempfehlungsquote führen kann.

Es wurde außerdem innerhalb der Studie „Zufriedenheits-Gruppen“ gebildet. In der Gruppe 1 waren Franchisesysteme die eine sehr hohe Zufriedenheit der Franchisenehmer vorweisen, in Gruppe 2 waren die Franchisenehmer eher zufrieden und in Gruppe 3 war ein deutliches Verbesserungspotenzial vorhanden. Im Hinblick auf den Verbleib im System in den ersten 4 Jahren seit Einstieg hat sich etwas interessantes gezeigt: 80% der Franchisenehmer der Gruppe 1 und 2 waren nach 4 Jahren noch aktiv, hingegen nur knapp 60% der Franchisenehmer aus Gruppe 3.

Somit lässt sich hier die Schlussfolgerung ziehen, dass je zufriedener der Franchisenehmer von Anfang an war, desto sicherer sein Verbleib im System ist.

III. Ausblick

In diesem Beitrag wurde gezeigt, dass Zufriedenheit sowohl als Bindemittel sowie auch als Akquiseunterstützung dient. Im folgenden Beitrag beleuchten wir dann die Verbesserungsmöglichkeiten und erklären das Konzept der Network Porfit Chain.

Verfasser: Arne Wolf Dähn

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DFV startet neue Interviewreihe – Franchisenehmer in bewegten Bildern

Aktuell hat der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) eine neue Interviewreihe aufgelegt, mit der der verbandseigene Youtube-Kanal weiter ausgebaut werden soll. Unter dem Motto „Kurz nachgefragt“ geben Franchisenehmer Tipps und wissenswerte Hinweise zur Gründung unter dem gewählten Franchise-Dach.  Darüber hinaus berichten sie über die Vorteile des Franchisings und das gute Gefühl, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Aber sehen Sie selbst… Weiterlesen “DFV startet neue Interviewreihe – Franchisenehmer in bewegten Bildern”

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Zum KfW-Gründungsmonitor – ein Kommentar

Immer weniger Deutsche wagen den Schritt in die Selbstständigkeit, das ist das Ergebnis des kürzlich vorgelegten Gründungsmonitors der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wie die Zahlen belegen, sind Existenzgründungen im Jahr 2015 um satte 17 Prozent zurückgegangen. Ein Grund dafür: Die stabile wirtschaftliche Lage.

Die positive Entwicklung am deutschen Arbeitsmarkt wirkt sich primär auf das Gründungsgeschehen aus. So standen im Jahr 2015 rund 109.000 weniger „Notgründer“ als Vollerwerbsgründer zur Verfügung. Nur zehn Prozent waren vor ihrem Schritt in die Selbstständigkeit arbeitslos gemeldet. Das sind so wenige wie nie zuvor. Weiterlesen “Zum KfW-Gründungsmonitor – ein Kommentar”

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Finanzierung: die De-minimis-Verordnung und die Bedeutung für die Franchisewirtschaft

Ausgangslage

Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen können nach Ansicht der EU können den Wettbewerb beeinträchtigen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Daher überprüft die Kommission fortlaufend die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen.

Die sogenannte De-minimis-Verordnung legt den Schwellenwert fest, bis zu dem Beihilfen als Maßnahmen angesehen werden, die nicht als Wettbewerbsverzerrung angesehen werden und damit einem Verbot unterliegen.

Die nun neue De-minimis-Verordnung begrenzt weiterhin die an ein Unternehmen gewährte Beihilfe auf 200.000 EUR. Diese muss im zeitlichen Rahmen innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre  bewilligt worden sein.

In der Praxis

Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich auch für Beihilfen an Franchise-Unternehmen, sprich Franchisenehmer, wie auch Franchisegeber sind davon betroffen. Beihilfen an Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage fallen nicht darunter.

Die Höchstbeträge gelten für De-minimis-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung und unabhängig davon, ob die von dem Mitgliedstaat gewährte Beihilfe ganz oder teilweise aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird.

Die De-minimis-Verordnung gilt nur für so genannte „transparente“ Beihilfen. Hierunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Hierzu gehören insbesondere Zuschüsse, Darlehen bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EUR je Unternehmen und Bürgschaften bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. EUR je Unternehmen.

Vor Gewährung einer Beihilfe hat das betreffende Unternehmen die De-minimis-Beihilfen anzugeben, die es in den vorangegangenen drei Jahren erhalten hat.

Eine neue De-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Höchstbetrag von 200.000 EUR innerhalb des laufenden drei-Jahres-Zeitraums nicht überschritten wird. Das begünstigte Unternehmen wird dann mit Bewilligung der De-minimis-Beihilfe über den jeweiligen Subventionswert informiert.

Fazit

Unser Kooperationspartner der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. muss diese Regelung bei der Prüfung einer Finanzierung im Besonderen berücksichtigen. Hierbei ist zu nennen:

  • Die zwingende Anwendung bei Bürgschaften für Betriebsmittelfinanzierung sowie Share-deals (der Käufer erwirbt vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft)
  • Die optionale Anwendung bei Investitions- bzw. Mischfinanzierungen
  • Grundsätzliche Anwendung für Garantien der Bürgschaftsbanken
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Die wichtigsten Schritte zur Unternehmensgründung

Unsere Blog-Reihe „Tipps und Tricks bei der Unternehmensgründung“ geht nun in die dritte Runde.

Eine Unternehmensgründung will gut vorbereitet sein. Wer vor dieser Herausforderung steht, sollte wissen: Einen Berg zu bewältigen, fällt oft schwer. Leichter ist es, aus dem Berg viele kleine Hügel zu machen.

I. Selbständigkeit: Ja oder nein?

Für die meisten Gründer geht ein Traum in Erfüllung: den eigenen Chef sein, die eigenen Ideen verwirklichen, den eigenen Erfolg erleben. Dieser Erfolg kommt allerdings nicht von allein. Dafür muss man sich als Selbständiger ins Zeug legen. Und dafür, dass der Erfolg kommt, gibt es keine Garantie.

Zu tun: Darum sollten Sie in sich gehen und sich die Frage beantworten, ob Sie wirklich der Richtige sind, um ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu führen. Versuchen Sie, sich ein Bild über den Alltag eines Unternehmers zu machen. Sprechen Sie mit Selbständigen. Sprechen Sie vor allem auch mit Ihrer Familie. Sie muss Ihr Vorhaben unterstützen.

II. Prüfen: Funktioniert die Geschäftsidee?

Was genau haben Sie vor?

Zu tun: Gibt es Kunden? Wer sind Ihre Kunden? Stellen Sie fest, was genau diese zukünftigen Kunden von Ihnen erwarten. Können Sie alle Erwartungen erfüllen oder müssen Sie Ihre Idee „nachbessern“? Recherchieren Sie außerdem, wer Ihre Wettbewerber sind. Wer bietet bereits Ähnliches an? Vor allem: Was unterscheidet Ihr Angebot von dem Ihrer Wettbewerber?

Sie müssen das Rad übrigens nicht unbedingt neu erfinden: Erkundigen Sie sich, ob eventuell eine Franchisepartnerschaft. Mit einer bereits erprobt erfolgreichen Geschäftsidee und einem starken Partner den Weg in die Selbstständigkeit wagen. in Frage kommt, das eine ähnliche Idee „verkauft“ und das Sie als Lizenz-Unternehmerin oder -Unternehmer führen können. Möglicherweise können Sie auch ein bestehendes Unternehmen übernehmen, weil der Besitzer aufhört und eine/-n Nachfolger/-in sucht.

Weiterführende Informationen:

BMWi-Existenzgründerportal www.existenzgruender.de

Deutscher Franchise-Verband (DFV) e.V. www.franchisverband.de

III. Vor dem Start: Informieren und beraten lassen

Je mehr Sie wissen, desto besser wird Ihre Gründung funktionieren. Es gibt eine ganze Reihe von Experten, die Ihnen eine Menge über das Thema Gründung vermitteln können.

Weiterführende Informationen:

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsförderung oder Gründungsinitiative vor Ort, eutscher Franchise-Verband

BMWi-Existenzgründerportal www.existenzgruender.de

Deutscher Franchise-Verband (DFV) e.V. www.franchisverband.de

IV. Startkapital beschaffen

Stellen Sie fest, wie viel Geld Sie zur Verfügung haben.

Zu tun: Überlegen Sie, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht: Wer könnte Ihnen privat Geld leihen? Informieren Sie sich bei Banken und Sparkassen nach deren Kreditkonditionen. Berücksichtigen Sie in jedem Fall auch die Förderprogramme für Existenzgründungen, die vom Bund und den Bundesländern zur Verfügung gestellt werden. Alle genutzten Geldquellen ergeben zusammen Ihren Finanzierungsplan.

Weiterführende Informationen:

GründerZeiten 6 „Existenzgründungsfinanzierung“

www.existenzgruender.de

Förderdatenbank: alle Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU, Bürgschaftsbanken

V. Selbständigkeit anmelden

Die meisten Gründer können Ihre selbständige Tätigkeit ohne Weiteres beginnen. Sie benötigen dafür keine Erlaubnis oder Zulassung. Vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist diese lediglich bekannt zu machen, unabhängig davon, ob sie haupt-oder nebenberuflich ausgeübt wird. Es gibt allerdings ein paar Gewerbe, für die man eine besondere Erlaubnis braucht.

Zu tun: Klären Sie im Zweifelsfall, ob Sie zu den Gewerbetreibenden oder freien Berufe gehören: entweder bei der Industrie-und Handelskammer (IHK) oder beim Institut für Freie Berufe. Fragen Sie wegen einer Erlaubnis bei der IHK oder Handwerkskammer (HWK) vor Ort nach. Bei der HWK erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Handwerk ohne Meister ausüben dürfen. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen. Da die meisten Gründer ein Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Freiberufler erledigen das beim Finanzamt. Dazu kommen für beide ein paar weitere Behörden und Institutionen, mit denen man Kontakt aufnehmen muss, wenn man ein Unternehmen startet.

Besondere Herausforderung: Viele Formalitäten vor der Gründung bauen aufeinander auf und können nicht parallel bearbeitet werden. Also: rechtzeitig beginnen.

Weiterführende Informationen:

GründerZeiten 26 „Erlaubnisse und Anmeldungen“

www.existenzgruender.de

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Förderangebote für Franchisenehmer bei der Unternehmensgründung

BMWi veröffentlicht die neue „GründerZeiten“

Die „GründerZeiten“ ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegebenes Beratungsjournal für Unternehmensgründer. Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung, ob Deutschland ein gründerfreundliches Land ist oder nicht – der DFV hat sich hierzu ausgiebig in vorherigen Blog-Beiträgen mit dieser Thematik auseinandergesetzt – gibt das Journal einen guten Überblick über den aktuellen Status Quo der Gründerbedingungen in Deutschland. In den nun folgenden Blog-Beiträgen möchten wir über einzelne Herausforderungen berichten, die es gerade bei der Unternehmensgründung im Franchising zu beachten gilt.

Der starke Partner eines sich in der Gründung befindlichen Franchisenehmers ist der Franchisegeber. Dieser steuert das Know-how (seine Markterfahrung) zum Aufbau eines funktionierenden Geschäftsbetriebes bei. Dennoch ist auch der Franchisenehmer in seiner Eigenverantwortung als selbständiger Unternehmer gefordert. Hierbei können Förder- und Beratungsprogramme eine effektive Hilfe darstellen und genau hiermit setzt sich der erste Beitrag in dieser Reihe mit auseinander.

Förderangebote

I. Beratung vor der Gründung

Eine Reihe von Bundesländern bietet Zuschüsse zu Beratungskosten an: für kostenpflichtige Beratungen durch Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberater zur Vorbereitung einer Gründung. Kontaktadressen: www.existenzgruender.de

II. Investitionsförderung

Finanzielle Förderhilfen für Gründer speisen sich weitgehend aus ERP-Mitteln. Wichtige Förderprogramme des Bundes für Gründer sind:

  • ERP-Gründerkredit-StartGeld
  • ERP-Gründerkredit-Universell
  • ERP-Kapital für Gründung
  • Bürgschaftsbank
  • Mikrokreditfonds Deutschland
  • Mikromezzaninfonds Deutschland
  • EXIST-Gründerstipendium
  • ERP-Startfonds
  • High-Tech Gründerfonds
  • Gründungszuschuss (der Bundesagentur für Arbeit)

Weitere Informationen: www.foerderdatenbank.de

III. Ziele der Gründungsförderung

Je nach Programm verfolgt die Förderung einen ganz bestimmten Zweck:

  • Sicherung des Lebensunterhalts: Beim Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit können Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zum Lebensunterhalt sowie zur sozialen Absicherung in der Gründungsphase beitragen.
  • Besserer Zugang zu Krediten: Eigenkapital ist der Schlüssel zu Fremdkapital. Das KfW-Förderprogramm „ERP-Kapital für Gründung“ bietet daher an, Lücken beim so genannten Haftkapital des Unternehmens zu schließen.
  • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung: Förderkredite – zuweilen mit tilgungsfreien Anlaufjahren wie der ERP-Gründerkredit-Universell – können für die Investitions-und Betriebsmittelfinanzierung genutzt werden. Für kleine Vorhaben mit einem Kapitalbedarf bis 100.000 Euro gibt es den ERP-Gründerkredit-StartGeld.
  • Wagniskapital: Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer bieten Beteiligungen an. Das tun auch die Geldgeber, die Venture Capital vergeben und im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder dem Business Angels Network Deutschland zusammengeschlossen sind: allerdings mit höheren Renditeerwartungen.

Sicherheiten

Viele Kreditnehmer können keine oder nur zu geringe Sicherheiten anbieten. Einige Förderprogramme können auch ohne bankübliche Sicherheiten in Anspruch genommen werden: z. B. ERP-Gründerkredit-StartGeld; Kleinkredite aus dem Mikrokreditfonds Deutschland.

Bürgschaften

Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, können Bürgschaften der Bürgschaftsbanken in den Bundesländern weiterhelfen.

Die Förderdatenbank des Bundes

Die Förderdatenbank des Bundes verschafft einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und stellt zugleich detaillierte Informationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten zur Verfügung: www.foerderdatenbank.de

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Bericht aus Berlin: BMWi, EIF und KfW starten neue Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWi hat heute gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) und der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) Startschuss für zwei neue, großvolumige Instrumente für mehr Risikokapital in Deutschland gegeben: Der Fonds ‘coparion’ hat ein Volumen von 225 Mio. Euro und richtet sich an Unternehmen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase. Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität hat ein Volumen von 500 Mio. Euro und soll großvolumiges Wachstum ermöglichen. Mit diesem Angebot wird der Standort Deutschland für Wagniskapital attraktiver.

Hintergrund

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) e.V. hat sich in den vergangen Jahren klar zu alternativen Finanzierungsformen positioniert und u.a. sich im Rahmen der des Kleinanlegerschutzgesetztes positioniert. Denn Gründer, darunter viele Franchisegründer, setzen neue Ideen in die Praxis um und schaffen Arbeitsplätze. Doch der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im Verhältnis zu der Wirtschaftskraft immer noch zu klein. Daher müssen die Rahmenbedingungen verbessert und der deutsche Standort für Wagniskapital attraktiver gemacht werden. Dies benötigen Franchisesysteme, um ihre innovativen Ideen auf den Markt bringen zu können. Auf Grund dieser Notwendigkeit wurde dieser neue Hebel von BMWi, EIF und KfW entwickelt, um das Finanzierungsangebot zu erweitern und mehr privates Kapital zu mobilisieren.

Fonds ‘coparion’

Nachdem die KfW im letzten Jahr zusammen mit dem ERP-Sondervermögen mit dem Förderinstrument “ERP-Venture Capital-Fondsinvestments” bereits erfolgreich als Fondsinvestor in den Wagniskapitalmarkt zurückgekehrt ist, gehen beide Partner mit dem Ko-Investitionsfonds ‘coparion’ jetzt den nächsten Schritt. Der Fonds wird sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen beteiligen. Er löst damit das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab, der dieses Geschäft bisher aus der KfW heraus getätigt hat. ‘coparion’ hält an dem bewährten Prinzip fest, sich an einem Unternehmen immer zusammen mit einem privaten Leadinvestor zu beteiligen, der Kapital in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen zur Verfügung stellt. Mit dem Fondsvolumen von 225 Mio. Euro kommt innovativen jungen Unternehmen so Kapital in Höhe von rund 450 Mio. Euro zugute. ‘coparion’ wird damit ein wichtiger Akteur auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt sein.

Ein Papier mit näheren Erläuterungen zur Funktionsweise der Instrumente finden Sie hier: Risikokapital in Deutschland

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