Ein Finanzierungsmodell auch für die deutsche Franchisewirtschaft: Leasing-Bürgschaften

Leasing ist für kleine und mittlere Unternehmen ein attraktives Finanzierungsinstrument. Manchmal scheitern Leasinganträge aber an Refinanzierungsmöglichkeiten oder an der Bonität von Unternehmen bzw. Existenzgründern. Hier helfen Leasing-Bürgschaften. Sie ergänzen fehlende Sicherheiten.

Seit Januar 2014 vergeben die Kooperationspartner des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. – die Bürgschaftsbanken der Länder ( Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.: http://www.vdb-info.de ) – diese Leasing-Bürgschaften an Leasinggesellschaften für Finanzierungsvorhaben bis 500.000 Euro Gesamtvolumen pro Unternehmen.

Was sind Leasing-Bürgschaften?

Mit Leasing-Bürgschaften übernehmen Bürgschaftsbanken 30 oder 60 Prozent des Risikos für Leasingfinanzierungen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Gründer. Damit räumt das neue Programm Leasingfinanzierern zusätzliche Spielräume ein und ermöglicht mehr Unternehmen den Zugang zu Leasinginvestitionen.

In einer Pilotphase bis Ende 2016 stehen 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur Verfügung. Damit können Leasinginvestitionen von mindestens 200 Millionen Euro ermöglicht werden. Die Mittel kommen aus dem CIP-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

Wer kann Leasing-Bürgschaften beantragen?

– Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro
– Existenzgründer.
Ausgeschlossen sind
– „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach der EU-Definition
– Vorhaben, bei denen der Investitionsort außerhalb Deutschlands liegt
– Umschuldungen
– Leasingfinanzierungen für Gütertransportunternehmen oder Landwirtschaft.

Wie hoch ist die Förderung und was kostet sie?

Bürgschaftsbanken können Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten bis maximal 250.000 Euro pro Finanzierung mit 30 oder 60 Prozent verbürgen.

Die Konditionen und Vorgehensweise sind in allen Bundesländern gleich. Ein elektronisches Verfahren garantiert schlanke Prozesse und schnelle Entscheidungen. Die Kosten richten sich nach Höhe und Dauer der Leasinginvestition und dem Verbürgungsgrad.

Wo können Anträge gestellt werden?

Bei Leasinggesellschaften. Sie akkreditieren sich für das Programm und stellen bei der Bürgschaftsbank im jeweiligen Bundesland einen elektronischen Bürgschaftsantrag überwww.leasing-buergschaft.de. Binnen zwei bis fünf Bankarbeitstagen entscheidet die Bürgschaftsbank über die Anträge und informiert die Leasinggesellschaft, die dann mit dem Leasingnehmer einen Vertrag schließt.

Für den Antrag bei den Leasinggesellschaften brauchen die Unternehmen für Leasingfinanzierungen bis maximal 250.000 Euro und einem Bürgschaftsvolumen von in Summe maximal 150.000 Euro

– einen Crefo-Bonitätsindex von maximal 299
– positives Eigenkapital
– ein positives Jahresergebnis

Für mehrere Leasingvorhaben von jeweils bis zu 250.000 Euro und einem Bürgschaftsvolumen in Summe von 150.000 Euro bis maximal 300.000 Euro sowie für Gründer benötigen sie

– einen Crefo-Bonitätsindex von maximal 349
– Jahresabschluss
– BWA
– Rentabilitätsvorschau
– Kapitaldienstaufstellung
– bei Existenzgründern zusätzlich eine Schufa-Selbstauskunft

Nähere Information können Sie bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH (Konsortialführer für alle Bürgschaftsbanken) abrufen:

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
Werastraße 13-17
70182 Stuttgart
Tel. +497111645707
Fax +49711164587707
E-Mail: eberhard.wienold@buergschaftsbank.de

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