Offenlegung des Jahresabschlusses: Bei Fristversäumnis droht Ordnungsgeldfalle nach Osterfeiertagen

Auch während der Corona-Pandemie müssen Unternehmer ihren gesetzlichen und steuerlichen Verpflichtungen nachkommen. Dazu gehört die Erstellung des Jahresabschlusses, seine Offenlegung und die Abgabe der Jahressteuererklärungen. Dabei gilt es Fristen einzuhalten, denn ein Fristversäumnis kann teuer werden. „Zwar werden vom Finanz- und Justizministerium coronabedingt Fristverlängerungen gewährt, allerdings weichen diese voneinander ab. Unternehmer haben nur noch bis nach Ostern Zeit, ihren Jahresabschluss für 2019 offenzulegen, um nicht in die Ordnungsgeldfalle zu tappen“, warnt Steuerberater Marc Müller, Vorstand von Deutschlands größter Steuerberatungsgruppe ETL. Weiterlesen “Offenlegung des Jahresabschlusses: Bei Fristversäumnis droht Ordnungsgeldfalle nach Osterfeiertagen”

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