Gastbeitrag: Mindestlohn gilt ab 2020 auch für Azubis

Ab dem 01. Januar 2020 wird es auch für Auszubildende einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Damit ergänzen Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Dies gilt grundsätzlich branchenunabhängig und bundesweit. Grund genug, die wichtigsten Fragen in diesem Blogbeitrag zu klären:

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