Manfred Maus über “Toleranz in Franchisestrukturen”

OBI-Gründers, Franchisepioniers und Ehrenpräsidenten des Deutschen Franchiseverbandes – Prof. Manfred Maus hat im Rahmen einer Webkonferenz einen Impulsvortrag zum Thema Werte- und Toleranzkultur in Franchisesystemen gehalten. In 4-5 Thesen stellte der Wegbereiter des Franchisings in Deutschland Ansätze für Toleranz und Akzeptanz in Organisationsstrukturen und speziell in Franchisesystemen vor und berichtete aus seinen intensiven Erfahrungen aus der Franchisewelt. Es folgte eine Diskussion und ein offener Austausch mit den Mitgliederinnen und Mitgliedern. Ein aufgezeichnetes Interview steht im OnlineForum (Intranet) exklusiv für die Mitglieder zur Verfügung.

 

Kommentare

Eine Zustandsbeschreibung der Franchisewirtschaft in der Coronakrise

Viele Branchen, viele Franchisesysteme, viele unserer Mitglieder sind in unterschiedlichsten Ausprägungen von der akuten Pandemie betroffen. Die vergangenen drei Wochen waren für mich persönlich trotz Homeoffice schnelllebiger als sonst und die Entwicklungen haben sich gefühlt mehrmals täglich überschlagend geändert. Ich denke, dass diese Erfahrung aktuell in vielseitiger Form ein jeder macht bzw. gemacht hat. Weiterlesen “Eine Zustandsbeschreibung der Franchisewirtschaft in der Coronakrise”

Kommentare

Ist der Franchisegeber zur Auskunft über die Verwendung von Rückvergütungen verpflichtet?

Keine Verpflichtung zur Weitergabe von „kick-backs“
Die Weitergabe von Einkaufsvorteilen oder Rückvergütung („kick-backs“) war über lange Zeit umstritten und sorgte für Diskussion im Franchiserecht. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 brachte hier Klarheit. Danach ist der Franchisegeber zur Weiterleitung von Lieferantenzuschüssen an den Franchisenehmer nicht kraft Gesetzes verpflichtet. Eine Verpflichtung liegt nur dann vor, wenn der Franchisevertrag selbst eine solche regelt.

Kann der Franchisenehmer Auskunft über die Verwendung verlangen?
Eine aktuell veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf setzt sich mit der Frage auseinander, ob dem Franchisenehmer ein Auskunftsanspruch über die Verwendung von Lieferantenzuschüssen gegen den Franchisegeber zusteht.
Laut Begründung des Gerichts schuldet der Franchisegeber dem Franchisenehmer nur dann Auskunft über Lieferantenzuschüsse, wenn der Franchisenehmer diese Information benötigt, um seine Zahlungsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen. Ein Zahlungsanspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber ergibt sich aber auch hier nicht aus dem Gesetz sondern muss Vertragsgrundlage geworden sein. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass ein möglicher Anspruch auf Auskunft auch ausgeschlossen werden kann, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Hierbei muss aber der Franchisegeber darauf vertraut haben, dass nach dem Verhalten des Franchisenehmers nicht mehr zu rechnen war, dass dieser von dem besagten Recht auch wirklich Gebrauch macht.

Fazit
Es ist festzuhalten, dass das 2008 ergangene BGH-Urteil weiterhin als Maßstab für die Gesamtproblematik von Einkaufsvorteilen und deren Weitergabe gilt. Ein Anspruch auf Auskunft über deren Verwendung besteht auch nur dann, wenn die Weiterleitung solcher Zuschüsse an den Franchisenehmer im Franchisevertrag geregelt ist. Dennoch ist es ratsam, Transparenz im Sinne des partnerschaftlichen Gedankens walten zu lassen. Der Franchisegeber sollte auf Grund der Franchisepartnerschaft ein Eigeninteresse daran haben, dass die Franchisenehmer betriebswirtschaftliche Entscheidungen und Maßnahmen der Systemzentrale nachvollziehen können. Auf den Punkt gebracht: Transparenz schafft Vertrauen und Vertrauen ist wiederum die Voraussetzung einer partnerschaftlichen Geschäftsbeziehung.

Kommentare