Mehr außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Zwei Hürden sind zu überwinden, damit außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast mindern. Einerseits müssen die Aufwendungen zwangsläufig sein und über den üblichen Lebenshaltungskosten liegen. Andererseits müssen sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese ist abhängig vom Familienstand, den steuerlich zu berücksichtigenden Kindern und dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Wer eine hohe Kostenbelastung trägt, darf nun etwas aufatmen, da die zumutbare Eigenbelastung ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 15.340 Euro geringer ist, als bisher angenommen. Weiterlesen “Mehr außergewöhnliche Belastungen abziehbar”

Kommentare