Plattform für die Systemgastronomie – INTERGASTRA 2020

Die INTERGASTRA lädt im Rahmen der Fördermitgliedschaft im Deutschen Franchiseverband zur zweiten Auflage des Food & Concept Court auf der INTERGASTRA, Leitmesse für Hotellerie und Gastronomie, vom 15. Bis 19. Februar 2020 in Stuttgart ein.

Nach der Premiere 2018 spielen Food-Konzepte, speziell Franchisekonzepte, auch 2020 eine wichtige Rolle auf der INTERGASTRA — im Food & Concept Court im Restaurant am Wasser, direkt bei Halle 1, dem Ausstellungsbereich für Food, in Zusammenarbeit mit Erfa FoodService und uns, dem Deutschen Franchiseverband:

  • Gewinnen Sie Franchisepartner und Anwender für Ihre Ideen
  • Netzwerken Sie mit Standortpartnern (Einkaufszentren, LEH-Einzelhändler)
  • Gewinnen Sie Personal & Fans für ihr Konzept
  • Hochkarätige Plattform für die Netzwerke und den fachlichen Austausch mit Konzeptgebern

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Innovationsmanagement in Franchisesystemen – DAS Round Table Thema bei unserem Vollmitglied Subway

Professionelles Innovationsmanagement ist der Dreh- und Angelpunkt in einem Franchisesystem und Garant für nachhaltigen Erfolg. Das Franchisesystem als Lern- und Innovationsgemeinschaft ist hier klar im Vorteil, fließen doch neben den eigenen auch Franchisenehmer-Erfahrungen sowie Praxis-Knowhow in die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen ein. Für den nachhaltigen Systemerfolg ist die Partizipation der Franchisepartner also ein elementarer Bestandteil. Weiterlesen “Innovationsmanagement in Franchisesystemen – DAS Round Table Thema bei unserem Vollmitglied Subway”

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Intensiver Austausch der Systemgastronomen im Franchiseverband bei Kochlöffel

Ralf Lenger (KFC), Glenn Curth (Nordsee), Torsten Hessler (Kochlöffel), Dr. Patrick Bartsch (BackWerk) und Jan Schmelzle (Deutscher Franchiseverband)

Aktuelle Trends aufnehmen, Informationen austauschen und Netzwerk erweitern – dies ist das Ziel der Fokusgruppe Systemgastronomie und Hotellerie des Deutschen Franchiseverbandes. Nun kamen die Franchisegastronomen zum vierten Mal zusammen. Diesmal war Kochlöffel Gastgeber dieses Erfakreises. Weiterlesen “Intensiver Austausch der Systemgastronomen im Franchiseverband bei Kochlöffel”

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Erster Round-table für Berater im DFV: Experten sprechen sich für eigenes Zertifizierungsverfahren aus

Im Rahmen eines ersten Round-tables kamen vor wenigen Tagen rund 15 assoziierte Experten des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. (DFV) zusammen. Dieses waren sowohl Franchise-Berater, als auch Rechtsanwälte, die sich auf das Fachgebiet Franchising spezialisiert haben.

Innerhalb des sehr intensiven Erfahrungsaustausches wurden dabei u.a. folgende Themen erörtert:

• Wie können gerade jüngere und kleinere Franchisegeber noch besser im Aufbau unterstützt werden? Viele Franchisegeber sind in der Anfangsphase unterkapitalisiert, benötigen Finanzierungen. In der Öffentlichkeit sollte stärker über die Gesamtkosten zur Aufbau eines Systems informiert werden.

• Gerade jungen Franchisegebern muss stärker vermittelt werden, dass ihre Systeme Risikogemeinschaften darstellen. D.h., den ersten Franchisenehmern gegenüber muss dies besonders und bereits in den Vorgesprächen hervorgehoben werden.

• Schaffung einer größeren Transparenz in Franchisesystemen sowie Vermeidung von Konflikten. Sehr häufig ist mangelnde Kommunikation Grund für Auseinandersetzungen innerhalb der Systeme. Gerade Franchisezentralen sind aufgefordert, hier proaktiv-transparent vorzugehen.

Hauptbestandteil weiterer Diskussionen war zudem die Einführung eines Zertifizierungsprozesses für Berater selbst. Dieser ist bereits in dem vom DFV soeben verabschiedeten Beraterkodex des DFV vorgesehen, muss allerdings noch mit Inhalt gefüllt werden. Als Teil der Qualitätsgemeinschaft DFV (Franchisegeber-Mitglieder werden regelmäßig auf den Prüfstand gestellt) wird dieser Schritt als konsequent sowie als Wettbewerbsvorteil gegenüber ungebundenen Beratern angesehen.

Zudem wurde vereinbart, dass sich die Experten- und Berater-Community innerhalb des DFV noch stärker vernetzt. Denn gerade an dieser Stelle ist wertvolles Know-how vorhanden, welches auch von Verbandsseite in Zukunft über entsprechende Kanäle einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll.

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DFV initiiert Franchise-Erfa auf europäischer Ebene

Auf der diesjährigen Generalversammlung der European Franchise Federation (EFF) am 08. Juni in Brüssel wurde einstimmig eine Initiative des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) beschlossen, den Informationsaustausch europaweit tätiger Franchisegeber untereinander zu intensivieren.

Die EFF ist Autorin des „European Code of Ethics for Franchising“, der in ihren nationalen Mitgliedsverbänden Grundlage des Qualitätsmanagements (wie beim DFV) darstellt. So werden bei DFV-Mitgliedern (Franchisegebern) die Franchiseverträge in Hinblick auf Vereinbarkeit mit dem Ethikkodex geprüft.

Nun plant die EFF die Durchführung eines ersten Round-tables zum Erfahrungsaustausch für europaweit aktive Franchisegeber. Das Thema dieser Veranstaltung wird „Unterschiedliche Strategien der Internationalisierung“ sein. Durchgeführt wird sie im Rahmen einer Franchisemesse im türkischen Istanbul am Freitag, den 16. Oktober 2015.

Zahlreiche in Deutschland beheimatete Franchisesysteme innerhalb des DFV haben auch Franchisepartner im europäischen Ausland oder sind an einer Expansion innerhalb Europas interessiert. Sie werden hier exklusiv die Gelegenheit bekommen, sich mit Franchisegeber-Kollegen aus anderen Ländern der insgesamt 21 Mitgliedsverbände der EFF auszutauschen.

Der DFV selbst führt derzeit Round-table-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen durch (u.a. Multi-Unit-Franchising, Aus- und Weiterbildung in Franchisesystemen, Internationalisierung, Gewinnung von Franchisenehmern in Social Media). Ziel ist, dass sich die Teilnehmer (Franchisegeber des DFV) auf hohem Niveau über ihre Fragestellungen und Erfahrungen austauschen können. DFV-Mitglieder können dadurch von einem Know-how-Vorsprung profitieren. Nun soll dieser fruchtbare Austausch auch auf europäischer Ebene regelmäßig stattfinden.

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Pauschalkritik der Gewerkschaften am Franchisemodell ungerechtfertigt und falsch

In den vergangenen Tagen wurde seitens der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sowie vom Deutschen Gewerkschaftsbund scharfe Kritik an Lohnbedingungen in Franchisebetrieben geäußert. Schlagworte wie „Billiglohnfalle Franchise“ und „Lohndrückerei“ fielen dabei in diesem Zusammenhang.

Kernbestandteil der Kritik der NGG
Durch die zwei unterschiedlichen Ebenen der selbstständigen Unternehmer (Franchisegeber und Franchisenehmer) werde „Profit auf Kosten der Beschäftigten“ betrieben. Lizenzgeber wollten durch die Franchise-Vergabe Geld sparen, ihre Marke „zu Geld machen“ sowie die Arbeit innerhalb der „harten Fast-Food-Branche“ auf andere abwälzen. Das Franchise-Prinzip sei problematisch, da es die Kette um ein Glied ergänze; Franchisegeber und Franchisenehmer wollten „Profit machen“, was zu Lasten der Beschäftigten und zu Lasten der Qualität ginge.

Die Substanzlosigkeit der Kritik
Diese Kritik ist sowohl inhaltlich, als auch in ihrer Pauschalität, aus folgenden Gründen unzutreffend und substanzlos:

* Generell gilt: Ein Franchisesystem würde in der hier dargestellten Art und Weise nicht funktionieren.

* Falsch ist, dass Unternehmen durch die Umstellung auf Franchise Geld sparen wollten. Im Gegenteil, der Aufbau und die Organisation eines Franchisesystems ist überaus kosten- und personalintensiv. Franchisesysteme sind – gerade in der Systemgastronomie – zu sehr komplexen Gebilden geworden.

* Franchise lebt von einheitlichen Standards und einem konformen Marktauftritt. Franchisegeber und Franchisenehmer verpflichten sich, diese Standards anzuwenden. Das gilt insbesondere in der Gastronomie für Qualitätsstandards.

* Richtig ist, dass Franchise-Unternehmen (-geber und -nehmer) an sich Geld verdienen wollen. Gerade dieser Umstand wird dafür sorgen, dass in den Betrieben vor Ort Mitarbeiter fair und gerecht entlohnt werden. Alles andere würde Imageschaden verursachen – diesen wiederum werden sich gerade große Systeme aus der Gastronomie nicht leisten können. Marken und Image würden beeinträchtigt.

* Bei der Kritik wird seitens der Gewerkschaften offenkundig auf Einzelfälle abgestellt. Es ist irreführend und falsch, diese auf die gesamte Gastronomie, wie auf die gesamte Franchisewirtschaft anzuwenden.

Der DFV wird proaktiv auf die Gewerkschaften zugehen, um einen Dialog zur Aufklärung anzustoßen.

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Burger King und kein Ende (Teil 3) – klare Verhältnisse sind noch immer nicht in Sicht

Nach der Insolvenz der ehemaligen Yi-Ko-Holding sowie deren Rücknahme vor wenigen Wochen ist die Zukunft der (Ende 2014 vorerst wieder geöffneten) 89 Restaurants weiterhin ungewiss. Mehr noch – die Gemengelage ist in den vergangenen Tagen noch undurchsichtiger geworden. Grund genug, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, die Verhältnisse zu sortieren sowie eine kurze Bestandaufnahme vorzunehmen:

– Juristisch gesehen wurde der Franchisevertrag mit dem ehemaligen Franchisenehmer Yi-Ko seitens des Franchisegebers außerordentlich gekündigt. Das bedeutet, die Lizenz zum Betrieb der Restaurants unter der Marke „Burger King“ wurde entzogen.

– Seitens der Gerichte wurde diese Kündigung bisher nicht als unwirksam erklärt. Damit darf der Franchisenehmer zwar die Restaurants weiterbetreiben – die Marke „Burger King“ müsste er allerdings entfernen. Das ist bislang nicht erfolgt.

– Das Insolvenzverfahren wurde beendet, damit ist auch der Insolvenzverwalter seiner Aufgabe entbunden.

– Die Struktur der Eigentümergesellschaft des (ehemaligen) Franchisenehmers hat sich geändert. Nachdem bis zur Insolvenz zwei Eigentümer vorhanden waren, ist es nunmehr nur noch einer. Parallel ist dieser der größte Franchisenehmer von Burger King in Russland. Die Restaurants werden nach wie vor von ihm betrieben.

– Offenbar verhandelt die Franchisezentrale parallel mit anderen potentiellen Franchisenehmern, die die ehemaligen Yi-Ko-Restaurants übernehmen sollen.

Es bleibt dabei, dass dieser gesamte Vorgang in der Geschichte der deutschen Franchisewirtschaft einmalig ist. Das macht die Entwicklung jedoch nicht besser, im Gegenteil. Vor allem ist der Franchisezentrale einmal mehr vorzuwerfen, dass sie sich in der jetzigen Situation nicht konsequent verhält, die Zügel nicht in der Hand hat sowie ihre eigenen (!) Entscheidungen nicht umsetzt (hier: außerordentlich Kündigung des Franchisevertrages). Und sie wird weiter lavieren. Zu groß wäre der Schaden, würden auf einen Schlag knapp 90 Restaurants geschlossen, stünden 3000 Mitarbeiter auf der Straße – ein weiterer Imageschaden zu Lasten aller anderen Franchisepartner und deren Mitarbeiter mit eingeschlossen. Zugrunde liegt ein klarer Managementfehler, der in der Auswahl eines falschen Franchisenehmers sowie die Übertragung von 90 Restaurants auf dessen Gesellschaft zu suchen ist.

Fazit
Das Franchiseprinzip wird mit dem jetzigen Verhalten der Franchisezentrale von Burger King pervertiert. Nahezu undenkbar ist es in der „normalen“ Franchisewelt, dass – kündigt eine Vertragspartei den Franchisevertrag – weitergemacht wird, als sei nichts geschehen. Der Lerneffekt für alle Franchisezentralen wird einmal mehr sein, mehrere Unternehmen nur dann einem Franchisepartner anzuvertrauen, wenn sie in der Lage ist, dieses auch zu organisieren. Das ist bei Burger King – und das zeigen die letzten Jahre – nicht der Fall. Fatal für eine Marke mit diesem Stellenwert.

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Burger King und kein Ende (Teil 2): Folgen der Insolvenz des Franchisenehmers Yi-Ko

In den Nachrichten vom gestrigen Tage wurde von der Insolvenzanmeldung der Yi-Ko Holding berichtet und vom Landgericht Stade bestätigt. Damit ist der größte Franchisenehmer des Burger King Franchisesystems mit knapp 90 Standorten pleite. Parallel waren vor einigen Tagen nach der Kündigung des Franchisevertrages seitens der Franchisezentrale in München Verhandlungen mit dem Ex-Franchisenehmer wieder aufgenommen worden. Dieses geschah, nachdem sich die Struktur der Franchisenehmergesellschaft offenbar verändert hatte. Allerdings sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine finalen Verhandlungsergebnisse bekannt.

Diese diffizile und in der deutschen Franchise-Geschichte einmalige Situation bedarf jedoch einer grundsätzlichen Kommentierung. Denn in der Öffentlichkeit tauchen Fragen nach der Insolvenz des Franchisenehmers auf. Vor allem: Was passiert mit den 3000 Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding in den 89 Restaurants?

Die möglichen Antworten lauten:

– Die Insolvenz des Franchisenehmer-Betriebes kann die komplette Aufgabe aller 89 Standorte sowie der Kündigung aller 3000 Beschäftigten bedeuten.

Dennoch:
– Grundsätzlich muss die Einleitung des Insolvenzverfahrens des Franchisenehmers keine negativen Auswirkungen auf den Fortbestand des Franchisenehmer-Betriebes haben. Allerdings können sich die Vorzeichen (Inhaber), in Form einer neuen Gesellschaft/eines neuen Investors ändern.

– Auch ist es denkbar, dass eine Verteilung der bestehenden Restaurants jetzt auf mehrere Franchisenehmer oder die Übernahme durch den Franchisegeber selbst erfolgt. Letzteres ist jedoch weniger wahrscheinlich.

– Es ist damit nicht die logische Konsequenz, dass automatisch alle 3000 Mitarbeiter sofort ihre Jobs verlieren.

– Der Antrag des Franchisenehmers auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit dem Franchisegeber sogar eine strategische Entscheidung sein, um die Kooperation (unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechtes/Insolvenzverwalters) mit einem neuen Betreiber auf vollkommen neue Füße zu stellen und die Arbeitsverhältnisse mit den 3000 Beschäftigten fortzuführen.

– Die Änderung hin zu einem neuen Betreiber und die mittelfristige Geschäftsführung von Yi-Ko durch einen Insolvenzverwalter kann allerdings auch beinhalten, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden (bzw. aktuell geschlossenen) Betriebe genauestens überprüft wird und mögliche unrentable Restaurants geschlossen bleiben.

Das öffentliche Interesse sollte sich derweil auch auf die bestehenden 160 weiteren Franchisepartner von Burger King (mit rund 600 Standorten) fokussieren. Sie sind es, die durch das Fehlverhalten der Zentrale sowie des Franchisenehmers Yi-Ko immens unter Druck stehen und derzeit zum Teil Existenzängste durch erhebliche Umsatzeinbußen erleiden müssen. Allzu häufig blieben sie in der Berichterstattung der letzten Wochen unberücksichtigt.

Denn: Durch die Entwicklungen der letzten Wochen hat die Marke Burger King insgesamt erheblichen Schaden genommen. Das wird den beteiligten Verhandlungsparteien bewusst und hoffentlich zugleich Ansporn sein, an einer kurzfristigen Lösung zu arbeiten, um damit den Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding sowie allen anderen Franchisepartnern und deren Mitarbeitern neue Perspektiven zu bieten. Jeder Tag zählt.

Weitere Informationen hierzu sowie zur Einordnung im Kontext der Franchisewirtschaft selbst haben wir innerhalb eines früheren Blog-Beitrag vorgenommen unter:
Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall

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Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall

In den vergangenen Jahren beherrschte eine besondere Konstellation die Wirtschaftsmedien in regelmäßigen Abständen: Burger King Deutschland hatte als Franchisegeber 89 eigene Restaurants an einen Investor veräußert, der als Franchisenehmer parallel auch in anderen Gastronomiekonzepten engagiert war. In der Berichterstattung über diesen Franchisenehmer ging es fortan vornehmlich um ein äußerst frag- und kritikwürdiges Gebaren als Arbeitgeber sowie wiederholt um Nichteinhaltung der vom Franchisegeber aufgestellten Qualitätsstandards.

(Vorläufiger) Höhepunkt dieser außergewöhnlichen Beziehung: Kündigung des Franchisevertrages durch den Franchisegeber in dieser Woche sowie die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die die sofortige Schließung der 89 Restaurants zur Folge hat. Medienberichten zufolge will der Franchisenehmer hiergegen rechtlich vorgehen.

Außergewöhnlich und vollkommen untypisch ist bzw. war diese Beziehung aufgrund der Größe des Franchisenehmers: Dass Franchisenehmer auch mit mehreren Betrieben wachsen, ist innerhalb der Franchisewirtschaft durchaus üblich. Dass ein Einziger jedoch fast 90 Betriebe führte, war und ist in Deutschland eine klare Ausnahmeerscheinung.

Gleichzeitig offenbarten sich zum Teil eklatante Missstände im Bereich des Franchise-Managements bei Burger King selbst, die als Lehren für alle Franchiseunternehmer (ob als –geber oder –nehmer) dienen sollten:

1. Wertschätzung und Beziehungspflege: Ein Franchise-System kann nur dann funktionieren, wenn es auf einem Wertegerüst gebaut ist, welches täglich im Umgang miteinander Anwendung findet. Das gilt für alle Ebenen – zwischen der Franchisezentrale sowie den Franchisepartnern, und natürlich auch zwischen dem Franchisepartnern und seinen Mitarbeitern.

2. Konsequentes Handeln: Fundament eines Franchisesystems sind standardisierte Abläufe, die den einheitlichen Auftritt sowie die Wiedererkennung beim Kunden ermöglichen. Die Franchisezentrale sollte ein großes Interesse an der Einhaltung dieser Abläufe haben; wird jedoch dagegen offenkundig und mehrfach verstoßen, ist schnelles und konsequentes Handeln gefordert. Auch und gerade bei Franchisenehmern, die eine große Anzahl von Betrieben besitzen.

3. Die Marke im Vordergrund: Franchisenehmer mit mehreren Betrieben besitzen eine besondere Markenverantwortung. Diese Verantwortung steigt mit jedem weiteren Betrieb. Wird über eine längere Zeit – und offenbar ohne wirksame Ahndung durch die Franchisezentrale – gegen Standards verstoßen, leidet der gemeinsame Markenauftritt. Und es werden diejenigen automatisch mit geschädigt, die sich an die Spielregeln halten. Umsatzeinbußen und Existenzängste können die Folge sein, wie z.B. im aktuellen Fall Burger King.

4. Personalhoheit beim Franchisenehmer: Mitarbeiter in einem Franchisebetrieb sind Botschafter der Marke; sie verdienen daher einer intensiven Betreuung/Förderung. Die Personalführung gehört zum Hoheitsgebiet des Franchisenehmers. Im Rahmen des partnerschaftlichen Umganges der Franchisezentrale mit den Partnern sowie der Verantwortung des gesamten Auftrittes gehört es zu den ureigenen Interessen des Franchisegebers, nach unternehmerisch ethischen Maßstäben zu handeln und dies auch von den Franchise-Nehmern einzufordern.

5. Rechtliche Auseinandersetzungen binden viele Ressourcen: Auch wenn der Gang zu Gericht unvermeidlich erscheint: Am Ende jedoch binden Prozesse viele Ressourcen, Geld und Zeit – und auch wenn der Kläger Recht behalten sollte: In der Öffentlichkeit bleibt sehr häufig etwas an der Marke haften. Es gibt Alternativen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B. eine Mediation. In der Vergangenheit hatten den DFV mehrfach Franchisenehmer von Burger King angerufen und um Vermittlung gebeten – die Franchise-Zentrale lehnte ab.

Fazit

Burger King steht nicht für die Franchisewirtschaft. Genauso wie es bei Franchisegebern unüblich ist, Investoren als Franchisenehmer zu integrieren, so ist hier auch die Anzahl der Betriebe eines Franchisenehmers eine absolute Ausnahme (s.o.).

Und: Anhand der fünf Lehren oben wird deutlich, dass Burger King jetzt gut beraten ist, auf den Pfad der Franchise-Tugenden zurück zu kehren. Das ist die Zentrale vor allem auch den restlichen etwa 160 Franchisenehmern sowie deren Mitarbeitern schuldig. Diese befinden sich derzeit in „Sippenhaft“, ausgelöst durch den über Jahre andauernden und jetzt eskalierten Konflikt der Franchise-Zentrale mit einem Franchisenehmer.

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Eine frische Vorstellung – Selbstständig mit Joey’s Pizza

An alle Blogger hier auf dem Franchise-Blog!
Ein frisches „Hallo“ an alle Blogger hier auf dem Franchise-Blog, die sich umfassend mit Systemgastronomie und Franchising beschäftigen und selbst mit dem Gedanken spielen, sich als Franchise-Partner mit Hilfe einer erfolgreichen Marke selbstständig zu machen.
Mein Name ist Stefan Stolle, ich bin 48 Jahre jung und mein Job bei Joey’s Pizza ist es, neue hoch qualifizierte Interessenten für unser mehrfach ausgezeichnetes Franchise-Konzept zu interessieren.

Wussten Sie?
Im letzten Jahr wagten mehr als 25 Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit – unter dem Joey’s Pizza Branding. Viele haben bereits ihren ersten Store eröffnet oder werden dies in den nächsten Wochen tun. Doch nicht nur „neue“ Partner konnten wir im System in der Zeit begrüßen, auch bereits bestehende Partnerschaften sind in Bezug auf die Store-Anzahl gewachsen. Es gibt bei uns Franchise-Nehmer, die bereits ihren zweiten, dritten, vierten und mehr Joey’s Betriebe an den Start gebracht haben. Wo wir gerade beim Thema sind – mit unseren mittlerweile 25 Jahren sind wir ein etabliertes System im Franchise-Markt. Mittelfristig streben wir 400 Stores an, die wir in Deutschland realisieren möchten.

Jetzt aber mal etwas ganz anderes:
Sind Sie eigentlich auf Facebook unterwegs? Wir schon – und lassen dort gerade unsere Community ihre eignen Joey’s Fanpizzen kreieren. Anlässlich unseres 25jährigen Jubiläums haben wir die allererste Crowdsourcing-Aktion in der Unternehmenshistorie gestartet. Die Facebook-Fans können kreative Rezepte zusammenstellen. Den Gewinnern winkt eine attraktive Pizza-Prämie pro verkaufter Fanpizza. Schaut doch einfach mal auf unserer Fanpage vorbei und informieren Sie sich umfassend. Apropos, meine Lieblingspizza ist übrigens unsere Conchita mit BBQ-Sauce, Rinderhack, Bacon, roten Zwiebeln und Mozzarella.


Über Joey’s Pizza

Falls Ich Sie mit meinem kurzen Einblick auf unser System neugierig gemacht habe, auf unserer Homepage können Sie sich umfassend informieren oder treffen Sie mich gerne persönlich zu einem spannenden Gespräch bei unseren Infoveranstaltungen.

Darüber hinaus freue ich mich natürlich auch sehr über Anregungen und Fragen als Kommentar unter meinem Blog.

Stefan Stolle
Wir lesen uns!
Ihr Stefan Stolle

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