Was bedeutet Franchise für Sie?

Franchise bietet Unternehmern als Franchisegeber die ideale Möglichkeit zur Verbreitung und Verwertung ihres etablierten oder neu entwickelten Geschäftskonzepts gemeinsam mit anderen Unternehmensgründern als Franchisenehmern. Rechtliche Grundlage zur Nutzung des Geschäftskonzeptes, der Vergütung und wechselseitigen Pflichten ist der Franchisevertrag, der anhand unterschiedlichster Gesetze und Rechtsprechung zu bewerten ist. Das Verhältnis von Franchisegeber und Franchisenehmer ist von wechselseitigen Fürsorge- und Rücksichtnahmepflichten geprägt, die es in der Praxis hierbei ebenso zu berücksichtigen gilt wie den Wunsch jedes Franchisegebers nach Sicherstellung der einheitlichen und erfolgreichen Umsetzung seines Systems.

Auf welchen Themen liegt der Fokus ihrer Beratungsleistung?

Der Focus der Beratung von Herrn Jehn und seinem Team liegt auf der franchiserechtlichen Gestaltung aller systemrelevanten Verträge und Unterlagen sowie rechtlichen Strukturierung und laufenden Beratung im Übrigen, z.B. in Bezug auf Gesellschaften/ Gesellschafterbeteiligungen, Personal und Geschäftsräume oder Lizensierung weiterer Schutzrechte. Gesellschafts-, arbeits- oder immobilienrechtliche Hilfe bietet das Team ebenso an wie im IT- und Datenschutzrecht. Herr Jehn und das Team verfügen über langjährige Erfahrung in Unternehmenstransaktionen (M&A) sowie der Unternehmensfinanzierung und -nachfolge. Herr Jehn berät in allen streitigen Angelegenheiten, insbesondere zum Systemschutz.

In welchen Branchen sind Sie aktiv?

Herr Jehn ist in der Beratung mittelständischer, inhabergeführter Unternehmen aktiv, insbesondere aus den Bereichen Handel- und Dienstleistung, Immobilien- und Finanzwirtschaft, Gastronomie und Events/ Messen, Kreativagenturen und Werbung sowie IT-Wirtschaft.

 Alexander  Jehn
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