Franchise Finanzierung

Wer sich selbstständig machen möchte, benötigt Kapital. Das ist natürlich auch im Franchising so. Die Zahlung von Franchisegebühren an den Franchisegeber ist beispielsweise ein maßgebliches Kennzeichen des Franchisings. Dabei haben Franchisenehmer in der Regel zwei Arten von Gebühren zu entrichten:

Zum einen die einmalige Eintrittsgebühr, um das Recht zu erhalten, sich mit dem Geschäftskonzept des Franchiseunternehmens selbstständig zu machen.

Zum anderen die so genannten laufenden Gebühren. Diese werden üblicherweise nach einem im Franchisevertrag vereinbartem Prozentsatz von dem Nettoumsatz des Franchisenehmers abgezogen. Sie tilgen die kontinuierlichen Kosten des Franchisegebers für die Bereitstellung von Know-how, Training, Markenschutz, Werbemitteln, Unternehmensberatung und Weiterentwicklung des Systems. Darüber hinaus berechnen einige Franchisegeber auch Werbeumlagen. In diesem Fall hat der Franchisenehmer jederzeit das Recht, den korrekten Verwendungszweck der Gelder nachzuprüfen.

Die Gesamtinvestitionssumme für den Aufbau eines Betriebes als Franchisenehmer (u.a. mit Ladenbau, Geschäftsausstattung, Warengrundstock, behördliche Gebühren) berechnet sich aus der Eintrittsgebühr des Franchisesystems sowie aus den Kosten für den Aufbau Ihres Betriebes. Zur Finanzierung bauen Existenzgründer in der Regel auf eine Mischung aus Eigenmitteln und verschiedenen Formen von Fremdkapital. Eine Eigenmittel-Quote von um die 20 Prozent an der Gesamtinvestition wird standardmäßig vorausgesetzt. Der Gründer weist damit neben seiner Bonität vor allem nach, dass er bereit ist, selbst ins Risiko zu gehen.

Neben Krediten der Geldinstitute mit oftmals eigenen Franchiseabteilungen, mit denen der Deutsche Franchiseverband e.V. zusammenarbeitet, bilden öffentliche Förderprogramme eine wichtige Säule der Finanzierung. Welche Programme infrage kommen, lässt sich beispielsweise bei den Industrie- und Handelskammern abfragen. Ebenfalls hilfreich: www.foerderdatenbank.de

Geldinstitute

Die Sparkassen-Finanzgruppe

Bei der Sparkassen-Finanzgruppe profitiert ein Gründer von den fundierten regionalen Kenntnissen der Institute. Eine weitere Hilfe bietet das umfassende Wissen, auf das Sparkassenberater seit dem Jahr 2009 im zentralen Franchise-Informationssystem der Finanzgruppe zurückgreifen können. Mit Unterstützung dieses Informationssystems können maßgeschneiderte Franchisefinanzierungen erstellt werden. Dabei werden sowohl die Besonderheiten des Franchisings an sich als auch die Anforderungen des jeweiligen Franchisesystems optimal berücksichtigt.

Zudem werden Existenzgründungen vom Staat auf vielfältige Weise unterstützt. Sparkassenberater kennen die Wege durch den Förderdschungel. Und auc nach der Gründung wird der Franchisenehmer nicht allein gelassen: Sparkassen bieten ein Rundum-Angebot an Finanzdienstleistungen, ganz gleich, ob es sich um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Versicherungen oder Altersvorsorge handelt.

Weitere Informationen darüber, wie Sparkassen Franchisenehmern als starker Partner zur Seite stehen, erhalten interessierte Gründer unter https://www.sparkasse.de/unsere-loesungen/firmenkunden/existenzgruendung-nachfolge/franchise.html

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB)

Um Existenzgründungen im Franchising gezielter durch die deutschen Bürgschaftsbanken unterstützen zu können, sind der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) und der Deutsche Franchiseverband eine enge Kooperation eingegangen:

Die Vielzahl der Systeme, die auf dem Markt aktiv sind, führen mitunter zu Beurteilungshemmnissen bei manchen Hausbanken. Da die Bürgschaftsbanken als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft wesentlich von Kammern, Verbänden und der Kreditwirtschaft getragen werden, bietet dieses Netzwerk ideale Möglichkeiten die Finanzierungsbedingungen im Franchising zu verbessern. Grundsätzlich können daher alle Franchisenehmer, denen aufgrund fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit zugesagt wird, eine Ausfallbürgschaft erhalten. Ihr Finanzierungsvorhaben muss selbstverständlich betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Weitere Informationen erhalten Interessenten bei der VDB unter www.vdb-info.de

Förderprogramme

Fördermittel-Hotline unter 0231 / 108 778 22

Was tun, wenn es an Kapital fehlt, um sich als angehender Franchisenehmer selbstständig zu machen oder als etablierter Franchisegeber die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern? Der Deutsche Franchiseverband bietet in Kooperation mit Dipl.- Kfm André Galka eine Fördermittel-Hotline und prüft die Fördermöglichkeiten von Franchisegebern und Franchisenehmern. Dabei ermöglicht der Deutsche Franchiseverband im Rahmen der Zusammenarbeit eine kostenfreie Erstberatung durch zertifizierte Fördermittelexperten. Weitere Informationen direkt unter der Rufnummer der Fördermittel-Hotline.

Die KfW Mittelstandsbank

Für alle Förderprogramme der KfW Mittelstandsbank gilt das so genannte Hausbankprinzip. Das heißt: der Antrag für die KfW-Förderdarlehen wird nicht direkt bei der KfW Mittelstandsbank gestellt, sondern bei der Bank oder Sparkasse (Hausbank) vor Ort. Hierbei ist wichtig, dass der Antrag gestellt wird, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Da die Hausbank auch für die Förderdarlehen in der Regel zumindest teilweise das Risiko eines Kreditausfalls trägt, muss die Hausbank von den Erfolgsaussichten des Vorhabens überzeugt sein. Zu den bekanntesten Förderprogrammen der KfW Mittelstandsbank zählen das KfW-StartGeld, ERP-Kapital für Gründung und der KfW-Unternehmerkredit. Die Berater der KfW Mittelstandsbank helfen die für das geplante Vorhaben passenden Kreditprogramme zu finden und daraus einen maßgeschneiderten Finanzierungsplan zu erstellen. Hierfür steht das Infocenter unter der kostengünstigen Servicerufnummer 0180 1 241124 zum Ortstarif zur Verfügung. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de zu finden.
Franchisevertrag

Franchisevertrag

Franchisegeber werden

Franchisegeber werden

Franchisesysteme

Franchisesysteme