Spätestens mit den letzten Änderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), die ab 01.01.2022 greifen, sollten auch Franchise-Unternehmen sich mit dem Thema betriebliche Altersversorgung beschäftigen. Dabei steht für viele ausschließlich im Fokus, eventuelle Haftungsrisiken zu vermeiden. Bestandverträge sind sicherlich zu prüfen und auch mangelndes Interesse von Seiten der Mitarbeiter ist selbstverständlich zu dokumentieren. Wichtig ist es jedoch, jetzt noch weiterzudenken: Vor allen Dingen ist die Betriebsrente ein flexibles und gleichzeitig kostengünstiges Instrument zur Mitarbeiterbindung, welches sich insbesondere für Franchisebtriebe sehr gut eignet.
Grund genug für unser Fördermitglied Diana Cyris von der CYRIS SERVICE-AGENTUR E.K, das einmal am Praxisbeispiel unseres Vollmitgliedes Pirtek darzustellen.
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