Ein Gastbeitrag von Dr. Tom Billing, Assoziierter Experte im Deutschen Franchiseverband.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) erstmals zu der Frage positioniert, wie die Vorgaben des fast 50 Jahre alten Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zu konkretisieren sind, wenn Lerninhalte mittels moderner digitaler Technik vermittelt werden. Diese lang erwartete Entscheidung könnte nicht nur für laufende, Anbieter von Online-Unterricht betreffende Rechtsstreite Bedeutung haben, sondern auch für das im Koalitionsvertrag vom 14.04.2025 angekündigte Vorhaben, das FernUSG aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Bildungslandschaft zu modernisieren. Ebenso könnte die Entscheidung für Franchisesysteme relevant sein, und zwar auch für Franchisesysteme jenseits des Nachhilfe- oder Coaching-Bereichs. Weiterlesen „BGH entscheidet über Anwendungsbereich von Fernunterrichtsschutzgesetz“