Ausländische-Unternehmer stabilisieren das Gründungsgeschehen in Deutschland

Fehlende Arbeitnehmerfreizügigkeit wirkte sich in der Vergangenheit deutlich aus

Eine aktuelle Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) setzt sich mit dem Thema des Gründungsverhaltens ausländischer und deutscher Bürger auseinander.

Zusammenfassung des Studienergebnisses

Das gewerbliche Gründungsgeschehen in Deutschland wird nach wie vor stark durch ausländische Existenzgründer beeinflusst: Seit 2003 steigt ihre Anzahl stetig bzw. verharrt auf hohem Niveau, während die Anzahl der deutschen Gründer seit 2004 sinkt. Infolgedessen ist der Ausländeranteil kontinuierlich gestiegen. Im vergangenen Jahr lag er bei 42,7% aller gewerblichen Gründungen – und war damit mehr als doppelt so hoch als im Jahr 2005 (18,8%).

Nach Untersuchungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn sind die Gründe für die Ausweitung der Gründungsaktivitäten von Ausländern vor allem in der zunächst fehlenden Arbeitnehmerfreizügigkeit zu finden, die jeweils zeitweise für Bürger der neuen EU-Beitrittsländer galt. Differenziert man die gewerblichen Gründer in Deutschland nach ihren Nationalitäten, so stellt man fest: Die Anzahl der nichteuropäischen Gründer und diejenige der Europäer, deren Herkunftsländer schon länger Mitglied in der EU sind, sank in der Vergangenheit tendenziell ebenso wie die der deutschen Gründer.

Hingegen wichen vielfach Bürger aus den Ländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten waren, auf eine selbstständige Tätigkeit aus, weil sie bis zum 30. April 2011 nicht über die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit verfügten. Für Bürger Rumäniens und Bulgariens (EU-Beitritt: 1.1.2007) war bis zum Ende des vergangenen Jahres die abhängige Erwerbstätigkeit eingeschränkt. Die bevorzugten Branchen: Im vergangenen Jahr erfolgten etwa drei Viertel aller gewerblichen Betriebsgründungen von Ausländern in den drei Wirtschaftszweigen Baugewerbe (45%), Handel (18,2%) und Gastgewerbe (10,2%).

Bedeutung für die Franchisewirtschaft

Gerade für die Franchisewirtschaft hat diese Erkenntnis große Bedeutung, da Franchisesysteme überwiegend mit Unternehmensgründern wachsen. In Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs und der Tendenz zur Vollbeschäftigung ist es eine große Herausforderung für die Franchisezentralen den passenden Franchisenehmer zu finden.

Es bedarf also auch hier ein Umdenken in der Strategie der Franchisenehmer-Akquise. Vielleicht bietet der große Markt gut qualifizierter Ausländer auch eine Chance für die Franchisewirtschaft.

Dennoch bleibt das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen weiter bestehen. Die Abschaffung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung bleibt ein Fehler und der Einbruch der Zahlen zur Bereitstellung öffentlicher Fördergelder für Unternehmensgründer aus den Jahren 2012 und 2013 zeigen diese Fehlentwicklung auf. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen der Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Gute drei Jahre der politischen Gestaltung bleiben. noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern. Die Politik ist also auch weiterhin gefordert.

Die gesamte Studie des IfM können Sie hier nachlesen:

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Internetvertrieb: Aussage des Bundeskartellamtes zum Online-Handel auch für die Franchisewirtschaft von Bedeutung

Ein Dauerthema in der Franchisewirtschaft: Richtungsweisende Aussage des Bundekartellamtes betrifft auch das Franchising

Das Verfahren gegen die adidas AG: Verkaufsverbot über Online-Marktplätze

Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die adidas AG (adidas) eingestellt, nachdem das Unternehmen seine Internet-Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hat.

adidas betreibt ein selektives Vertriebssystem, in dem adidas-Produkte nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden dürfen. Die im Jahr 2012 eingeführten e-Commerce Bedingungen enthielten u.a. ein weitreichendes Verkaufsverbot über die großen Online-Marktplätze eBay und Amazon Marketplace, aber auch andere Plattformen wie Rakuten.de, Yatego.de, Hitmeister.de und meinPaket.de. Das Bundeskartellamt hatte nach Eingang einer ganzen Reihe an Beschwerden von Sportfachhändlern ein Verfahren eingeleitet.

Sachverhalt

Nach umfangreichen Ermittlungen bei den deutschen Händlern und den Sportartikelherstellern wurde adidas im Laufe des Verfahrens informell mitgeteilt, dass schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze und Beschränkungen der Suchmaschinenwerbung für autorisierte Händler bestehen. Daraufhin hat adidas eine Neufassung der e-Commerce Bedingungen vorgelegt, in der das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze komplett entfallen ist. Es wurde außerdem klargestellt, dass es allen autorisierten Händlern freisteht, adidas Markenbegriffe als Suchwort bei der Suchmaschinenwerbung wie z.B. Google AdWords zu verwenden.

Auch mit der ASICS Deutschland GmbH, die wegen ähnlicher Vertriebsbedingungen vom Bundeskartellamt abgemahnt worden ist (siehe PM vom 28. April 2014), werden derzeit Gespräche über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung ihres selektiven Vertriebssystems geführt.

Kernaussage

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Möglichkeiten des Internets stellen Hersteller wie Händler vor neue Herausforderungen. Unsere Aufgabe ist es, in diesem dynamischen Umfeld Märkte und Chancen zugunsten von Händlern und Verbrauchern offenzuhalten. Selbstverständlich dürfen Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler bestimmte Qualitätsanforderungen stellen. Nach europäischem wie deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten. Unser Verfahren gegen adidas sowie auch das noch nicht abgeschlossene Verfahren gegen ASICS sind Pilotverfahren, da derzeit viele Markenhersteller vergleichbare Maßnahmen erwägen. Wir begrüßen, dass adidas seinen autorisierten Einzelhändlern jetzt ermöglicht, nicht nur einen eigenen Online-Shop, sondern auch Shops auf Online-Marktplätzen zu betreiben. Dies ist gerade für kleine und mittlere Sportfachhändler auch in Anbetracht rückläufiger Kundenfrequenzen eine wichtige Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu erweitern. Auch die Verbraucher profitieren hiervon ganz unmittelbar.“

Der Vertriebskanal Online-Handel spielt auch im Franchising eine immer größere Rolle. Dem Franchisenehmer kann dabei nicht der Internetvertrieb verboten werden. Qualitätsanforderungen können von Franchisegeber-Seite aber dennoch gestellt werden.

Nähere Informationen können Sie in den bereits erschienen Blog-Beiträgen zu diesem Thema nachlesen:


Kann dem Franchisenehmer verboten werden, eine eigene Homepage einzurichten?

Kann ein Franchisenehmer seine im Geschäftslokal angebotenen Produkte auch über einen eigenen Internetauftritt anbieten?

Ein Dauerthema im Franchising: Vertrieb von Waren über das Internet

Beschränkungen beim Internetvertrieb können für den Franchisegeber teuer werden!

Fazit

Zu der rechtlichen Bewertung in diesem Verfahren, wird das Bundeskartellamt in Kürze einen ausführlichen Fallbericht veröffentlichen. Der DFV e.V. wird umgehende darüber berichten und die Auswirkungen bzw. rechtlichen Folgen für Franchisesysteme näher erläutern.

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Die Schule des Franchisings steht für professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft

Das Deutsche Franchise-Institut beglückwünscht 24 neue Absolventen

Die 53. Schule des Franchising fand vom 23. bis zum 26. Juni 2014 in München statt.

Seit nunmehr sechsundzwanzig Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.

In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

Diese Themen wurden behandelt:

1. Die Entwicklung eines Franchisesystems (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)

2. Die Gestaltung eines Franchisevertrages – von der Vertragsverhandlung bis zur Vertragsunterzeichnung (Referent: RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff, Noerr LLP)

3. Controlling bei Franchisesystemen (Referenten: Dr. Jürgen Karsten ETL Franchise GmbH, Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)

4. Franchise-Marketing – Die starke Marke und der Weg zum Erfolg (Referent: Tino Stiffel, rücken¬wind Marketing GmbH)

5. Die Dokumentation des Know-how in Franchisesystemen: Handbücher und Extranets als Basisinstrumente (Referentin: Mag. a. Waltraud Martius, SYNCON International Franchise Consultants)

6. Die Finanzierung des Franchisenehmers (Referent: Klaus Lockemann, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän¬diger für Finanzierungen, Finanzplanung)

7. Erfolgsfaktoren beim Aufbau eines Franchisesystems (Referent: Horst Becker, ISOTEC GmbH)

8. Erfolgsfaktoren des Systemmanagements in der Praxis (Referent: Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Musikschule Fröhlich)

Die 54. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 24.11.2014 bis Donnerstag, den 27.11.2014 in Köln im Novotel Köln City.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de oder bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com

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Interesse an Unternehmensgründungen auf dem Tiefstand – warum der Franchisewirtschaft in den nächsten Jahren eisiger Gegenwind drohen könnte

Auf dem „Tiefstand“ befindet sich derzeit das Interesse an Unternehmensgründungen, verlautete kürzlich eine Studie des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK). So führten die Industrie- und Handelskammern bundesweit im vergangenen Jahr 235.000 Beratungsgespräche mit angehenden Gründern, sieben Prozent weniger als im Jahr zuvor. Der DIHK warnt daher vor einer Unternehmerlücke.

Die Abhängigkeit der Franchisewirtschaft von der Gründerentwicklung
Die meisten Franchisegeber in Deutschland wachsen mit Unternehmensgründern als angehenden Franchisenehmern. Gerade Personen aus dem mittleren und gehobenen Management, die etwa mit einer Abfindung ihren vorherigen Arbeitgeber verlassen, zählen zur Hauptzielgruppe zahlreicher Franchisegeber.
Wie gestaltet sich die Ist-Situation bei der Systemexpansion? Laut Statistiken des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) konnten 2013 76.500 Franchisenehmer verzeichnet werden, im Vorjahr waren es 72.700. Eine interne Umfragen des DFV ergab Ende letzten Jahres zudem, dass 40% seiner Mitglieder ihre Expansionspläne im Jahr 2013 erreicht – und 60% eben gerade nicht.
An dieser Stelle offenbart sich einmal mehr ein unmittelbarer Zusammenhang dieser Entwicklungen: Die Franchisewirtschaft ist in ihrem Wachstum gehemmt, da immer weniger Personen über eine Unternehmensgründung nachdenken. Parallel hat ein starker Wettbewerb der Franchiseanbieter um gut qualifizierte Franchisegründer eingesetzt.

Perspektivisch wieder mehr Gründer?
Deutschland zählte mit 5,3% im Jahr 2013 zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosenquote, seit 2005 wurde ein klarer Aufschwung am Arbeitsmarkt verzeichnet. Das kann einerseits an den politischen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren liegen, vor allem aber hat der demographische Wandel diese Entwicklung enorm begünstigt: denjenigen, die als Rentner den Arbeitsmarkt verlassen, folgen vergleichsweise weniger Fachkräfte nach. Dieser Prozess wird sich in den nächsten Jahren verstetigen, wenn nicht gar noch verstärken.
Die Gründerkultur in Deutschland ist besonders eng an den Arbeitsmarkt gekoppelt: Der Drang in die Selbständigkeit wird dann größer, wenn Arbeitnehmer gezwungen sind sich zu verändern. Dieser Zwang ist momentan und perspektivisch eher gering ausgeprägt, da gute Arbeitnehmer mit „Kusshand“ einen gut bezahlten Job in einem starken wirtschaftlichen Umfeld erhalten. Hinzukommt das Sicherheitsbedürfnis in Deutschland, dass meist stärker ist als die bei einer Gründung zwingend mitzubringende Risikobereitschaft.
Die oben gestellte Frage muss daher mit einem „eher nicht“ beantwortet werden.

Wachstumsalternativen für Franchisegeber
Der Engpass bei der Gewinnung neuer Franchisenehmer ist offenkundig. Als Wachstumsalternativen für die Systemzentralen haben sich sowohl eigene Betriebe, als auch bereits bestehende Franchisenehmer (sog. „Multi-Unit“) herauskristallisiert. Für die Zielgruppe der angehenden Franchisenehmer sollten jedoch auch stärker bestehende Unternehmen in Betracht gezogen werden, wie dies z.B. ohnehin sehr stark im Handwerk praktiziert wird.

Forderungen an die Politik
Komplett unbefriedigend sind die Signale aus dem politischen Umfeld. Nicht nur, dass beispielsweise die Änderung beim Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit (Ermessenleistung statt Pflichtleistung) vor zwei Jahren einen erheblichen Rückgang (bis 85%) bei den Antragstellungen zur Folge hatte. Weder von der vorherigen schwarz-gelben, noch von der jetzigen schwarz-roten Koalition sind bisher Initiativen gestartet worden, die ein umfänglicheres Maßnahmenprogramm zur Steigerung der Gründungsdynamik erkennen ließen. Dafür scheint die Zielgruppe der angehenden Unternehmensgründer zu uninteressant. Es bleibt bei Einzelaktionen, Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen.

Fazit
Die Franchisewirtschaft wird in den nächsten Jahren stärker über Wachstumsalternativen nachdenken müssen. Bleibt sie – wie bislang – zu eng an der Gründerkonjunktur gekoppelt, wird ihr ein eisiger Wind ins Gesicht wehen.

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