Internethandel im Franchising – Chancen und Risiken (Teil 1)

Der Aufsatz „E-Commerce in Franchise- und anderen Vertriebssystemen – zulässiger Vertriebskanal oder vertragswidrige Konkurrenz durch den Franchisegeber?“(Betriebs-Berater 23|2015, 1347 ff.) der assoziierten Experten des Deutschen Franchise-Verbandes RA Dr. Tom Billing und RA Prof. Dr. Karsten Metzlaff sowie die Brisanz der Thematik waren Anlass, die Reihe Internetvertrieb und Franchising um drei Beiträge zu erweitern, welche in den folgenden Tagen hier auf dem DFV-Blog veröffentlicht werden.

Diese werden sich mit rechtlichen Aspekten des Verhältnisses von E-Commerce und stationärem Vertrieb befassen, unter anderem Gebietsschutzabreden, kartellrechtliche Einwendungen und die Treuepflicht des Franchisegebers behandeln.

Einführung

Ständig wachsend und im Grunde nicht mehr wegzudenken ist mittlerweile der Vertrieb im Internet – auch E-Commerce genannt. Durch die Möglichkeit, beide Vertriebskanäle zu nutzen, können Unternehmen weit über ihr eigentliches Vertriebsgebiet hinaus agieren und Absatzchancen nutzen.

Ein Spannungsfeld tut sich bekanntlich dadurch auf, dass Hersteller ihre Produkte nicht mehr maßgeblich über externe Unternehmen – namentlich den Groß- und Einzelhandel – verkaufen lassen müssen, sondern dies direkt über den Internetvertrieb machen können. Zwar führt dies zu teilweise großem Unmut bei den Einzelhändlern, stellt aber kein Fehlverhalten durch die Hersteller dar, was das Fehlen entsprechender Gerichtsurteile erklärt.

Allerdings kann sich ein Hersteller auch sogenannter „Vertriebsmittler“ – z.B. Franchisenehmer – bedienen. Nimmt ein Franchisegeber den Internethandel auf, kann es aufgrund der von Franchisenehmern befürchteten Umsatzeinbußen ebenfalls zu einem Spannungsverhältnis kommen, insbesondere, wenn die Franchisenehmer an Online-Umsätzen nicht oder nicht in der von ihnen geforderten Höhe partizipieren.

Eine solche Situation kann auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, die in den Fällen des LG Köln vom 14.02.2012 und vom 20.12.2013 sowie des OLG Düsseldorf vom 15.10.2014 zugunsten des Franchisegebers entschieden wurden, da jeweils kein Pflichtverstoß des Franchisegebers festgestellt werden konnte.

Vorschau

Im nächsten Artikel wird vor allem das Problem Gebietsschutzabreden thematisiert sowie die Frage, in welcher Form Franchiseverträge ergänzend ausgelegt werden können.

Verfasser: Arne Dähn

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