Hier ein Flyer, dort eine Werbeanzeige, die Website muss aktuell gehalten werden, der neue Mitarbeiter Visitenkarten bekommen und der Briefbogen braucht dringend eine Überarbeitung – das ist Alltag eines jeden Unternehmers. Doch viele sind sich gar nicht bewusst, dass sie hierfür künstlersozialabgabepflichtig sind und die Künstlersozialabgabe jährlich bis zum 31. März des folgenden Jahres an die Künstlersozialkasse Wilhelmshaven zu melden ist.