Steuerberatung im Franchising. Mehrwert für den Franchisegeber und seine Partner

Steuerberatung ist eine wichtige und akzeptierte Dienstleistung, denn ohne kompetente Unterstützung sind die komplexen steuerlichen Aufgaben nicht zu bewältigen. Dies gilt auch für einen Franchisegeber und deren Partner. Der Steuerberater ist daher zuständig für die Buchführung bzw. das Rechnungswesen und den Jahresabschluss. Im Franchising muss er weitere Leistungen anbieten, um den spezifischen Wünschen und Anforderungen von Franchisegeber und Franchisenehmer gerecht zu werden. Diese Anforderungen sind je nach Perspektive unterschiedlich. Einen Überblick verschafft dieser Gastbeitrag.

Anforderung aus Sicht des Franchisegebers

Einheitlichkeit der Daten: Die Steuerung eines Franchisesystems und deren Franchisepartner erfordern aussagefähige und vergleichbare Daten. Die Buchführungsdaten der Franchisepartner sind daher nach einheitlichen Vorgaben des Franchisegebers für alle Franchisepartner zu erstellen, insbesondere hinsichtlich Form und Zeitpunkt der Auswertungen. Eine solche Standardisierung der Buchführungen und Auswertungen ermöglicht es, die Ziele des Franchisesystems zu sichern. Einheitliche und aussagefähige Zahlen des Franchisesystems sind vor allem für den einzelnen Franchisepartner unverzichtbar, da sich die Wirksamkeit neuer Maßnahmen auf Ergebnis und Liquidität bestimmen lässt. Je stärker und ausgereifter das Franchisesystem ist, desto stärker ist der einzelne Franchisepartner in seiner wirtschaftlichen Position.

Betriebswirtschaftliche Unterstützung des Franchisepartners: Bei den regelmäßigen Quartalsgesprächen mit dem Franchisepartner muss der Steuerberater Verlauf und erwartete Entwicklung seines Unternehmens erörtern und bei Fehlentwicklungen deren Ursachen und Lösungen besprechen. In einem Franchisesystem muss insbesondere diese Funktion mit den zentralen Vorgaben des Franchisegebers einheitlich für alle Franchisepartner erfolgen: So können Strategie und Konzept des Systems verwirklicht werden. Wenn dagegen der Franchisepartner in Hamburg eine andere Beratung erhält als der Franchisepartner in München, kann das zu stark abweichenden Verhaltensweisen führen. Im Extremfall entsteht dann statt eines einheitlichen Franchisesystems eine Ansammlung von Einzel-Unternehmen. Ein wesentliches Ziel des Franchisings würde so nicht erreicht werden.

Anforderungen aus Sicht des Franchisepartners

Der Franchisepartner möchte erfolgreich werden und benötigt dazu eine einfache und aussagefähige Auswertung. Der Franchisepartner legt in der Regel Wert auf eine moderne und papierlose Arbeitsweise sowie eine individuelle und persönliche Beratung, die seine Steuerlast reduziert und die Führung seines Franchise-Unternehmens unterstützt und erleichtert. Aus Sicht des Franchisepartners sind daher folgende Steuerberatungsleistungen besonders wichtig:

Steuer-Prognose und Liquiditäts-Management: Um den Franchisepartner vor Überraschungen zu schützen, benötigt er Informationen über die zu leistenden Steuern. Dies betrifft insbesondere die zu erwartende Steuer-Nachzahlung für das laufende Jahr.

Sicherheit vor Betriebsprüfungen: Die gewählten steuerlichen Gestaltungen müssen prüfungssicher sein und im Falle einer Betriebsprüfung die notwendige Expertise zur Verfügung stehen.

Online-Unternehmerportal: Der Franchisepartner muss jederzeit die Möglichkeit haben von jedem beliebigen Ort aus online auf seine Belege und seine betriebswirtschaftliche Auswertung zugreifen zu können.

Steuerminimierung: Der Franchisepartner verlangt die systematische Ausschöpfung aller Steuerspar- und Gestaltungsmöglichkeiten durch Steueroptimierung im System.

 FAZIT: Der Steuerberater eines Franchisesystems und deren Franchisepartner müssen neben den üblichen Anforderungen, wie Fachwissen und Branchenkenntnisse, zusätzlichen Vorgaben gerecht werden. Der Steuerberater ist Kümmerer und Ansprechpartner in allen wirtschaftlichen Fragen. Er muss zudem zentral organisiert sein, um die notwendigen Vorgaben und Handlungsanweisungen des Franchisegebers aufzunehmen und einheitlich umzusetzen.

Eine solche zentrale Organisation und Abstimmung ist mit einem Einzel-Steuerberater, der in der Regel lokal begrenzt ist, nur mit erheblichem Aufwand umsetzbar.

Größere Franchisesysteme und solche, die bundesweit agieren, werden daher mit einer Steuerberater-Gruppe zusammenarbeiten, die ebenfalls bundesweit tätig ist und über eine zentrale Organisation und Steuerung verfügt. Auf diese Weise gelingt die „Quadratur des Kreises“: Die Beratung erfolgt einerseits einheitlich, nach den Vorgaben des Franchisesystems; die Beratung des Franchisepartners dagegen erfolgt in diesem Rahmen höchst individuell und ausgerichtet nach den speziellen, persönlichen Bedürfnissen. Der Franchisepartner ist selbstständig, steht aber nicht allein da.

Zur Autorin: Sabine Krämer, Master of Business Adminstration, ist seit mehr als 18 Jahren in der Franchisebranche tätig. Sie war über ein Jahrzehnt als Franchisemanagerin auf Systemseite tätig. In ihrer beruflichen Laufbahn sammelte sie Erfahrungen im Bereich Aufbau, Expansion und Leitung von Franchisesystemen. Seit 2016 unterstützt sie als Key Account Managerin die ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft im Bereich Franchise. Sabine Krämer ist Assoziierte Expertin im Deutschen Franchiseverband.

 

 

 

 

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