Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Die zunehmende Ausbreitung des neuartigen Coronavirus ist allgegenwärtig und hinterlässt an vielen Stellen Fragezeichen und Unsicherheiten, auch bei unseren Mitgliedsunternehmen. Mit diesem Beitrag geben wir sachliche Informationen aus Wissenschaft und Politik an Franchisesysteme und Leser weiter.

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mehrere Telefonnummern eingerichtet. Hier können Unternehmen und Bürger zu verschiedenen Themen Auskünfte erhalten. Neben Hotlines zu allgemeinen Fragestellungen gibt es auch Themenspezifische, wie z.B. der Hotline zu Fördermaßnahmen. HIER finden Sie eine Überischt der Informationsangebote des BMWis.

Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss beschlossen, bis Ende 2021 Verordnungsermächtigungen einzuführen, aufgrund derer die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen erhöhen kann. Zudem stehen sog. Liquiditätshilfen für Unternehmen, die besonders betroffen sind, im Raum. Hier wird die Bundesregierung entsprechende Vorschläge präsentieren. Sobald wir hierüber konkrete Informationen haben, geben wir diese natürlich sofort weiter.

Medizinische Informationen

Das Robert-Koch-Institut, als zuständige Behörde, stellt allgemeine und medizinische Informationen zum Coronavirus zur Verfügung. Das RKI bietet dabei eine Vielzahl an Antworten auf Fragen rund um Themen wie Infektionsschutzmaßnahmen, Reiseverkehr und Krisenpläne an.

Darüber hinaus bietet das Bundesministerium für Gesundheit ebenfalls ausführliche Informationen auf seiner Seite an.

Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt zudem Informationen rund um die arbeitsrechtlichen Auswirkungen zur Verfügung, beispielsweise im Bezug auf Kurzarbeitergeld:

“Lieferengpässe, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder behördliche Betriebsschließungen mit der Folge, dass die Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen, können zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten führen.

Betriebe, die Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen.”

Betriebliche Pandemieplanung

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat eine aktualisierte Auflage des Handbuchs Betriebliche Pandemieplanung veröffentlicht. Dieses kann als Ratgeber für die Unternehmen dienen und bietet fachliche Grundlagen, aber auch Checklisten für die konkrete Planung.

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