Unterstützung für Franchisesysteme in Bezug auf die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2)

Die Franchisewirtschaft ist von den Auswirkungen des Coronavirus, ebenso wie viele andere, stark betroffen. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt reagiert und Sofortmaßnahmen beschlossen, um die Wirtschaft zu schützen und zu stärken. Neben diesen Maßnahmen gibt es auch weiter Möglichkeiten als Franchisegeber oder -nehmer Hilfe und Unterstützung zu erfahren. Im folgenden Beitrag haben wir diese für Sie zusammengefasst:

Sofortmaßnahmen der Bundesregierung

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben sich auf einen Schutzschild für Unternehmen und Arbeitnehmer geeinigt. Dieses beruht auf vier Säulen:

Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes – u.a. können Unternehmen Kurzarbeitergeld bereits dann beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten ausfallen

Steuerliche Liquiditätshilfe – Gewährung von Stundungen wird erleichtert, Herabsetzen von Steuervorauszahlungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändung), sobald unmittelbarer Bezug zu den Auswirkungen des Coronavirus besteht

Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen – Ausweitung bestehender Liquiditätshilfen und deren Adressatenkreise (z.B. Erhöhung der Umsatzgrenze)

Stärkung des Europäischen Zusammenhalts – gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene, bspw. „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro

Landesförderinstitute

Darüber hinaus bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Auf der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hierzu weitergehende Informationen.

Unternehmer- und Gründerkredit

Der KfW-Unternehmer- wie auch der ERP-Gründerkredite kann über Banken und Sparkassen bei der KfW beantragt werden. Weitergehende Informationen finden Sie hierzu u.a. auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen.

Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

Bürgschaften

Die Möglichkeit für Hausbanken, Bürgschaften zu nutzen, gibt es zudem auch. Anfragen für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro können über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Hotlines für Unternehmen

Darüber hinaus finden Sie folgend die telefonische Kontaktmöglichkeiten zu den einzelnen Themen:

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für

  • allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 0 30 18615 1515
  • zu Fördermaßnahmen: 030 18615 8000

Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur

Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 2

Weitergehende Informationen

Weitergehende Informationen finden Sie zudem auch auf unserem Blogbeitrag Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2). Hier werden u.a. auch die arbeitsrechtlichen Auswirkungen angesprochen. Gerade im Hinblick auf die Schließung der Schulen gibt es viele offene Fragen, die u.a. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantwortet werden.

 

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