Verbändeallianz fordert zügige Klarheit zur vorübergehenden Absenkung der Mehrwertsteuer

Die Beschlüsse der Bundesregierung zur befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer zwischen dem 01. Juli und dem 31.Dezember 2020 kamen für viele Netzwerkpartner in Berlin überraschend. Vor allem bestehen – bei aller positiven Reaktion auf dieses Votum – große Fragezeichen in Bezug auf eine zügige Umsetzung in den einzelnen Branchenbetrieben. Wie können die Mittelständler kurzfristig Anpassungen vornehmen? Profitiert der Endkunde tatsächlich, werden also die Senkungen direkt weitergereicht? Trägt die Befristung nachhaltig dazu bei, die krisengeschüttelten Unternehmen zu unterstützen?

Vor allem in Bezug auf die Fragen der praktischen Umsetzung hat sich eine Verbändeallianz zwischen dem Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD), der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvertretung und Vertrieb (CDH), Der Mittelstandverbund (ZGV) sowie dem Deutschen Franchiseverband formiert und die Bundesregierung aufgefordert, Auskünfte und Handlungsempfehlungen für die betroffenen mittelständischen Unternehmer zu liefern. Um vor allem Planungssicherheit für eine korrekte und gesetzeskonforme Umsetzung zu gewährleiten und einem möglichen Abmahnmissbrauch zu vermeiden. Das Schreiben steht hier als Download zur Verfügung.

In einer ersten offiziellen Verlautbarung hat das Bundesfinanzministerium sich bereits zu den auch von uns angesprochenen Punkten geäußert.

Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch um einen ersten Entwurf, der sich noch in Abstimmung mit den Finanzbehörden der Bundesländer befindet. Insofern ist unser zeitkritisches Argument für eine zügige Umsetzung noch nicht komplett ausgeräumt.

Parallel zu dieser Entwicklung plant der Deutsche Franchiseverband zusammen mit den Experten der ETL-Steuerberatergruppe am 24.06. eine Webkonferenz für seine Mitglieder, die sich mit dem tagesaktuellen Stand der Dinge auseinandersetzten und Handreichungen zur Umsetzung geben soll.

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