Pläne zur Altersvorsorgepflicht von Selbstständigen verschoben

Seit Anfang 2021 hatten sich die Pläne des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) konkretisiert, eine gesetzliche Grundlage für eine Pflicht von Selbstständigen zu implementieren und noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages zu schaffen. Nach intensiven und mehrmonatigen Beratungen mit betroffenen Verbänden wurden Entwürfe für eine Ausformulierung der Pflicht entworfen. Pandemiebedingt ist das Projekt – welches auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung zugrunde gelegt war – nun für diese Wahlperiode vom Tisch.

Das ist eine gute Nachricht für den Mittelstand. Bereits im Januar hatten wir mit anderen Verbänden darauf hingewiesen, dass ein solches Vorhaben zum jetzigen Zeitpunkt eine weitere und nicht zumutbare Belastung für Unternehmerinnen und Unternehmer darstellen würde. Auch wenn eine Pflicht erst zu einem späteren Zeitpunkt gegriffen hätte, wäre eine Umsetzung jetzt mit einem fatalen Signal einer Mehrbelastung und Unsicherheit verbunden gewesen. Und das in einer Phase, in der abertausende von UnternehmerInnen sich nicht nur vielfältigen pandemiebedingten Unwägbarkeiten ausgesetzt, sondern sehr häufig auch in ihrer Existenz bedroht sind.

Das BMAS greift jetzt unsere Argumentation auf und setzt die Umsetzung diese Pläne bis auf Weiteres außer Kraft. Wir sind davon überzeugt, dass eine gesetzlich verankerte Altersvorsorgepflicht durchaus wünschenswert ist. Sie muss jedoch so ausgestaltet sein, dass anerkannt wird, was Selbstständige hier bereits geleistet haben und leisten. Und sie darf z.B. zu keiner Mehrbelastung für Unternehmensgründer darstellen. Und sie muss vor Allem berücksichtigen, welchen “Schaden” Corona und die Lockdowns hinterlassen haben. Wir bleiben auch hier eng „am Ball“. Ein Update des BMAS mit den Verbänden findet hierzu in wenigen Tagen statt.

21.05.06_Positionspapier_Vorsorgepflicht und Statusfeststellungsverfahren

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