Keine entsprechende Anwendung von Aufklärungspflichten bei Reservierungsvereinbarungen
Sachverhalt
Der potentielle Franchisenehmer verlangte vom Franchisegeber die Reservierungsgebühr zurück. Grund dafür war, dass der Franchiseinteressent die Reservierungsvereinbarung wegen Irrtum und arglistiger Täuschung die Anfechtung erklärte. Er war der Ansicht, dass die Aufklärungspflicht bei Abschluss von Franchiseverträgen genauso bei Abschluss von Reservierungsvereinbarungen gelte und der Franchisegeber dieser nicht ausreichend nachgekommen sei. Der Franchisegeber erwiderte, dass keine Pflicht zur Unterzeichnung des Franchisevertrags bestünde. Entsprechend bestünde auch keine Bindung und somit auch keine Pflicht zur vorvertraglichen Aufklärung. Weiterlesen „Aktuelles aus dem Franchiserecht: Aufklärungspflicht bei Reservierungsvereinbarung?“








