Was müssen Unternehmen bei ELStAM beachten?

Zum 01. Januar 2013 wurden die bisherigen Papier-Lohnsteuerkarten bzw. Ersatzbescheinigungen durch das neue elektronische Verfahren ELStAM ersetzt. Die Angaben zu Steuerklasse, Religionszugehörigkeit, Kinder und Freibeträge werden nun bei der Finanzbehörde in einer Datenbank gespeichert und müssen zukünftig vom Arbeitgeber elektronisch abgeholt werden. Dies nennt man ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale, kurz ELStAM.
Durch die Digitalisierung der Lohnsteuerkarte soll der Prozess vereinfacht werden. Bisher lag die Verantwortung für die Lohnsteuerkarte komplett beim Arbeitnehmer. Nun ist der Arbeitgeber verantwortlich. Mehr Verantwortung, mehr Pflichten, mehr Technik.

Drei wichtige Termine:
1. Frühest möglicher Starttermin der ELStAM war der 1. November 2012. Seit diesem Zeitpunkt können Arbeitgeber optional die entsprechenden Daten ihrer Arbeitnehmer abrufen. Sogar eine Arbeitnehmer bezogene Selektion ist möglich.
2. Das Jahr 2013 wurde als flexibler Einführungs- und Umstellungszeitraum definiert. Die Unternehmen können selbst entscheiden, ab wann sie das neue Verfahren nutzen wollen. Durch die zeitlich gestreckte Einführung sollen eventuelle technische und organisatorische Probleme vermieden werden, die beim gleichzeitigen Einstieg aller Arbeitgeber zu einem fixen Termin entstehen könnten.
3. Letzter Einstiegstermin in das ELStAM-Verfahren ist die Abrechnung für Dezember 2013, mindestens eine Abrechnung im Jahr 2013 muss noch mit den elektronischen Daten erfolgen. Ein erstmaliger Abruf 2014 ist verspätet.

Die Umstellungsphase
Während der Übergangszeit können Firmen flexibel entscheiden, ab wann sie das neue Verfahren nutzen wollen. Auch eine teilweise Arbeitnehmerbezogene Umstellung ist möglich.
Um ELStAM zu nutzen, sind verschiedene Schritte notwendig. Erstmal muss der Arbeitgeber bei Elster registriert und authentifiziert sein. Mit der Authentifizierung erhält der Arbeitgeber ein Zertifikat, das er in der Lohnabrechnungs-Software hinterlegen muss. Bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist dieses Zertifikat schon seit 2009 Pflicht. Damit der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber erfolgreich durchgeführt werden kann, benötigt dieser zwingend die Angabe der Identifikationsnummer sowie dessen Geburtsdatum.
Mit der entsprechenden Lohnabrechnungs-Software können die Daten einfach abgerufen und automatisch bei den jeweiligen Arbeitnehmern hinterlegt werden. Änderungen sowie Ein- und Austritte werden nachfolgend in einem monatlichen Meldeverfahren durchgeführt. DATAC Lohn hat das Verfahren seit Anfang 2013 integriert.

ELStAM-Merkmale prüfen
Die elektronisch gespeicherten Daten können Arbeitnehmer – nachdem sie sich registriert haben – mit ihrer Steueridentifikationsnummer unter http://www.elsteronline.de einsehen. Nachdem erstmaligen Abruf der ELStAM-Daten sollte der Arbeitnehmer die erfolgte Lohnabrechnung genau überprüfen. Bei unrichtigen Angaben ist es die Pflicht der betroffenen Mitarbeiter beim Finanzamt zu reklamieren und eine Änderung vornehmen zu lassen.

Besonderheiten
Sollten die erstmals elektronisch abgerufenen Lohnsteuerabzugsmerkmale von den auf Papier eingetragenen oder im Lohnkonto aufgezeichneten Lohnsteuerabzugsmerkmalen abweichen, haben Arbeitgeber weder eine Korrektur- noch eine Anzeigepflicht. Die Lohnsteuerkarte 2010 oder die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011, 2012 oder 2013, wird als Grundlage verwendet und den Arbeitnehmer muss ein Mitteilungsschreiben “Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)” zur ersten Lohnabrechnung beigelegt werden.
Sofern ledige Arbeitnehmer während des Einführungszeitraums ein Ausbildungsverhältnis beginnen, können Sie eine Vereinfachungsregelung anwenden und ohne Vorlage einer Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung nach der Steuerklasse I vorgehen. Das klappt aber nur, wenn der Auszubildende Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit mitteilt und schriftlich bestätigt, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt.
Sobald ELStAM angewendet wird, müssen auch Beendigungen eines Dienstverhältnisses dem Finanzamt unverzüglich elektronisch mitgeteilt werden.

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Erfolgsstory DATAC Buchführungsbüro Sabrina Zisler

Nach dem Sprung in die Selbständigkeit richtig erfolgreich zu sein, bedeutet viel Engagement und Herzblut. Aber für viele bleibt die berufliche Selbständigkeit ein Traum, die Möglichkeit ein eigenes Unternehmen zu führen und viel zu bewegen zerplatzt oftmals, wie eine Seifenblase. So ging es auch der DATAC Franchisepartnerin Sabrina Zisler. Aber nach einigen Tiefen folgen nun wieder die Höhen.

Schon 2000, kurz nach Ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau, weiß Frau Zisler, dass sie sich selbständig machen wird. Eigenverantwortlich zu handeln und selbständig zu entscheiden ist ihr in die Wiege gelegt, sie kennt es nicht anders von Eltern und Großeltern. Aber nach einer fundierten Ausbildung bei BMW, fehlt ihr einfach die Berufserfahrung. Um ihr berufliches Wissen, den Grundstock für die Selbständigkeit, zu festigen, nimmt sich Sabrina Zisler ein paar Jahre Zeit und sammelt Erfahrung im Angestelltenbereich in der freien Wirtschaft/Maschinenbau.

2011 ergibt sich dann für die junge Unternehmerin aus der Nähe von Regensburg die Möglichkeit sich endlich selbständig zu machen. Ein größerer Auftrag hilft ihr, den Start zu finanzieren. Um mit dem richtigen Partner zu starten, hat sich Frau Zisler bereits vor 10 Jahren umgesehen und war auf DATAC aufmerksam geworden. Jetzt, da es endlich soweit ist, sieht sie sich noch andere Systeme und Programme am Markt an.
S.Z: „Gut, dass ich das gemacht habe. Dadurch wurde ich nochmals in meiner Entscheidung, mit DATAC zusammen zu arbeiten, bestätigt. Die kompetenten Ansprechpartner und das System an sich, in dem man sehr frei arbeiten kann, haben mich voll und ganz überzeugt.“
Die Gründung ihres eigenen Buchführungsbüros ist geschafft.

Anfang 2012 folgt nach dem sehr Erfolg versprechenden Start leider dann der große Rückschlag. Der größte Mandant, der welcher ihr den Start überhaupt erst ermöglicht hat, bricht von heute auf morgen weg. Dem entsprechend reduziert sich der Umsatz über Nacht auf nahezu Null. Aus der Traum, zerplatzt die Seifenblase, Frau Zisler steht plötzlich mit leeren Händen da.

Doch Sabrina Zisler gibt ihren Traum von der Selbständigkeit nicht auf.
Um möglichst schnell neue Mandanten zu gewinnen besucht sie Workshops zu Vertriebsfragen, Kundengewinnung und Kundenakquise. Auf einem dieser Workshops lernt sie den Gründercoach Alex Müller (Bureau 2+) kennen und bekommt von ihm viele hilfreiche Tipps zur Kundengewinnung über neue innovative Wege.
Sie lernt von ihm, wie ein Netzwerk funktioniert, wie man es aufbaut und vor allem wie man die daraus resultierenden Kontakte pflegt.
Mit geringen, aber effektiven finanziellen Mitteln kann sie sich in kürzester Zeit einen neuen Kundenstamm auf- und ausbauen. Innerhalb weniger Monate kommen zwölf neue Mandanten hinzu und ihr Unternehmen rechnet sich wieder.
Frau Zisler merkt schnell, dass man immer aktiv und präsent sein muss um neue Kontakte zu gewinnen und zu halten. Sie besucht unter anderem Gruppen der Netzwerke BNI, WIN Women, dem Gewerbeverband etc. und zahlreichen Veranstaltungen ihres Coaches Alex Müller und legt viel Wert auf den persönlichen Kontakt – mit Erfolg, wie man sieht!

Momentan kann sie die Arbeit gerade noch alleine bewältigen, aber da ihr Buchführungsbüro in jedem Fall weiter wachsen soll, überlegt die Jungunternehmerin bereits, einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin zu engagieren.

Mit dieser positiven Entwicklung hatte Sabrina Zisler vor knapp einem Jahr nicht gerechnet. Sie ruht sich trotzdem nicht auf dem Erreichten aus. Die Situation, dass ein großer Mandant wegbricht und man vor dem plötzlichen Aus steht, möchte sie nie mehr wieder erleben.

Alle Arbeiten werden von Frau Zisler gem. § 6 Steuerberatungsgesetz erledigt, die lfd. Finanz- und die lfd. Lohnbuchhaltung ohne Rechts- und Steuerberatung.

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