Der DFV positioniert sich auf EU Ebene zum Thema Beihilferecht

Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung betrifft im Rahmen der beihilferechtlichen Vorschriften (Finanzierung) gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer. Die Franchisewirtschaft hat im Wesentlichen diese Unternehmenstypen im Focus, und zwar sowohl auf Seiten des Franchisegebers als auch der des Franchisenehmers. Daher ist es dem DFV ein gewichtiges Anliegen auch in diesem Bereich die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft zu vertreten und Position zu beziehen.

Hintergrund

Im Rahmen der Initiative zur Modernisierung des Beihilfenrechts strebt die EU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung [EG] Nr. 800/2008 der Kommission vom 06.08.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union an.

In diesem Zuge hatte die EU-Kommission am 08.05.2013 den ersten Entwurf der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) zur Konsultation gestellt. Am 18.12.2013 hat die EU-Kommission den zweiten Entwurf der AGFVO veröffentlicht und einer Stellungnahme zugänglich gemacht.

Der DFV nutzt die Gelegenheit zur Stellungnahme zum zweiten Entwurf, um weitere Anregungen für die Überarbeitung der Verordnung zu geben und auf deutliche Schwachstellen hinzuweisen.

Die zentralen Forderungen und kritischen Hinweise des DFV zum zweiten Entwurf der AGFVO lauten wie folgt:

1. Der Begriff der „Unternehmens-Schwierigkeiten“ muss klar definiert werden und zu einer handhabbaren Anwendung der Verordnung führen;
2. Erleichterte Anforderungen als Anreizeffekt müssen auch für Investitionsbeihilfen für KMU gemäß Artikel 17 des Verordnungsentwurfes gelten;
3. Die Übernahme von Unternehmensanteilen, sanierungsbedingte Übernahmen oder auch die Gründung von Nachfolgegesellschaften bestehender Unternehmen sollten auch als Investition i.S.v. Art. 17 Abs. 3 des Verordnungsentwurfes gelten;
4. Wegfall der Laufzeitbegrenzung für Beihilfen bei Unternehmensneugründungen gemäß Artikel 21 des Verordnungsentwurfes

Der zweite Entwurf sowie die Position des DFV dazu können Sie im Detail den beigefügten Dokumenten entnehmen:

DFV_Stellungnahme_Beihilferecht_zweiter Entwurf_AGFVOENTWURF DER VERORDNUNG (EU) Nr_ DER KOMMISSION

Der DFV gratuliert achtzehn weiteren Absolventen zur bestandenen Prüfung zum Franchise-Manager (IHK)

Mit der heutigen Abschlussprüfung endet für alle achtzehn Teilnehmer erfolgreich der IHK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager. In den vergangenen sechs Monaten haben die Absolventen die sechs Module der Weiterbildung mit insgesamt 160 Lehrgangsstunden besucht und alle wichtigen Inhalte für eine berufliche Zukunft in diesem Wirtschaftszweig gelernt – von den Grundlagen des Franchisings über Führung, Controlling, Kommunikation sowie rechtlichen Grundlagen bis hin zum internen Marketing und Franchise-Management in der Praxis.

Am heutigen Tag stand für die Teilnehmer eine eineinhalb-stündige Klausur im Multiple-Choice-Verfahren auf dem Programm. In den Wochen zuvor haben Sie eine Projekt-Hausarbeit verfasst, die sie im Anschluss an die Klausur vor dem Prüfungsgremium verteidigen mussten. Das Gremium bestand aus Jürgen Dawo, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung sowie Gründer von Town & Country-Haus, Torben L. Brodersen sowie Herrn Sebastian Meier, Weiterbildungsberaterin der IHK Erfurt.

Der DFV gratuliert:

Teilnehmer des Franchise-Manager (IHK) Lehrgangs

• Herrn Matthias Bauer
• Herrn Eik Briege
• Herrn Daniel Faatz
• Herrn Thomas Fischer
• Herrn Christoph Frommer
• Herrn Markus Hofmann
• Herrn Michael Holzem
• Frau Samina Julevic
• Herrn Thomas Kost
• Herrn Erik Nocht
• Herrn Peter H. Nöcker
• Herrn Christian Rapior
• Frau Irina Sidikh
• Herrn Johannes Schute
• Frau Gudrun Sandberg
• Frau Inken Sopha
• Herrn Henning Vetter
• Frau Kerstin Wachendorf

Der nächste Lehrgang zum Franchise-Manager beginnt mit dem ersten Modul der 53. Schule des Franchisings vom 23. bis zum 26. Juni 2014 in München.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.franchise-institut.de

Mikromezzaninfonds: davon profitiert auch die deutsche Franchisewirtschaft

Kleinstbeteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland

Existenzgründer und kleine und junge Unternehmen finden nur schwer Geldgeber, weil sie häufig wenig Eigenkapital haben. Hausbanken lehnen mangels Sicherheiten eine Finanzierung ab.

Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem ERP-Sondervermögen einen Mikromezzaninfonds aufgelegt.

Mit 35 Millionen Euro unterstützt der Fonds:
– Existenzgründer,
– Unternehmen, die in Wachstum investieren sowie in
– neue Arbeitsplätze investieren

Was ist Mezzaninkapital?

Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital. Allerdings bekommt der Kapitalgeber weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein. Die Vorteile:
– Der Unternehmer muss keine Sicherheiten bringen.
– Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöht sich.
– Das Rating verbessert sich.
– Die Konditionen laufender Kredite können sich verbessern.
– Der Unternehmer verbessert seine Chancen auf neue Kredite.

Wer bekommt Geld aus dem Mikromezzaninfonds?

– kleine und junge Unternehmen
– Existenzgründer
– ausbildende Unternehmen
– Gründer aus der Arbeitslosigkeit

Wichtig ist: ein Erfolg versprechendes Vorhaben. Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungsfälle bekommen keine Finanzierung aus dem Mikromezzaninfonds.

Wie hoch ist die Förderung?

Maximal 50.000 Euro bei zehn Jahren Laufzeit. Zurückgezahlt wird jährlich in gleich großen Raten, erstmals nach sieben Jahren.

Was kostet die Förderung?

– Einmalig 3,5 % Bearbeitungsgebühr vom Beteiligungsbetrag
– 8 % vom Beteiligungsbetrag pro Jahr
– variable Gewinnbeteiligung von 1,5 Prozent p.a.
– Sicherheiten braucht der Unternehmer nicht.

Wo können Anträge gestellt werden?

Bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft im jeweiligen Bundesland. Sie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Finanzierungen und arbeitet eng mit unseren Kooperationspartnern, den Bürgschaftsbanken der Länder, zusammen.
Kontaktdaten und weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds Deutschland gibt es unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

***

Wissenswertes

Was ist der ESF?
Der „Europäische Sozialfonds“ (ESF) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union. Aus dessen Mitteln werden arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten der EU finanziert. Der ESF unterstützt Menschen, verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.

Was ist das ERP-Sondervermögen?
Das ERP-Sondervermögen ist ein Sondervermögen aus dem European Recovery Programm. Dies wurde 1948 auf Grundlage des Marshallplans bereitgestellt. Mit dem ERP-Sondervermögen unterstützt der Bund Unternehmen in Deutschland.

Town & Country Haus baut Rekordergebnis des Vorjahres nochmal um 3 % aus


Meistgekauftes Markenhaus auch 2013 mit 3277 verkauften Häusern

Zum Town & Country Neujahrsworkshop Ende Januar 2014 im hessischen Hohenroda konnten erneut Rekordergebnisse verkündet werden. Mit 3277 Häusern verkaufte das Unternehmen insgesamt 3 % mehr Häuser als im Vorjahr und der Umsatz stieg um 5% auf 551 Mio.

Die rund 300 Franchise-Partner und Mitarbeiter der Franchise-Zentrale freuten sich über das hervorragende Jahresergebnis und auch darüber, wieder Deutschlands meistgekauftes Markenhaus seit 2007 in Folge zu sein.

Gabriele Dawo brachte in ihrer Rede ihre Freude zum Ausdruck:
„Dieses tolle Ergebnis konnte nur durch die aktive Mitarbeit aller Town & Country Partner erreicht werden. Jeder Einzelne hat seinen Beitrag dazu geleistet.“

An den beiden Workshoptagen standen vor allem das Qualitätsmanagement und die damit zusammenhängenden Kommunikationsprozesse mit den Bauherren im Fokus der zahlreichen Schulungen für die Partner.

Nur durch eine professionelle, lückenlose und empathische Kommunikation kann die Kundenzufriedenheit weiter verbessert werden und auf einem stabilen, hohen Niveau gehalten werden.

Begonnen hatte die Reformation der Kommunikationsprozesse vor fünf Jahren. Im Januar 2009 führte Jürgen Dawo mit großem Erfolg Verkaufen 2.0 im System ein.

Ausblicke in die Zukunft für anstehende neue Projekte in Technik, Marketing, Vertrieb und sozialem Engagement waren weitere interessante Programmpunkte. Und auch an der Nachhaltigkeit im Bauprozess wird weiter gearbeitet, die Ressourcen der Natur sind endlich und darauf legen wir unseren Schwerpunkt bei der Auswahl der Baumaterialien.

Zum Neujahrsempfang am Abend wurde mit den Franchise-Partnern, Mitarbeitern und Gästen aus Wirtschaft und Industrie auf das hervorragende Jahresergebnis angestoßen.

Und auch in Zukunft wird Town & Country Haus angenehm anders als alle anderen sein und die Zielgruppe, das sind Normalverdiener und sicherheitsbewußte Menschen, beraten und ihr Problemlöser auf dem Weg in die eigenen vier Wände sein.

Town & Country Haus

Information über die aktuelle Entwicklung im Beihilferecht

Die De-minimis-Verordnung und die Bedeutung für die Franchisewirtschaft

Ausgangslage

Staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen können nach Ansicht der EU den Wettbewerb beeinträchtigen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Daher überprüft die Kommission fortlaufend die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen.

Die sogenannte De-minimis-Verordnung legt den Schwellenwert fest, bis zu dem Beihilfen als Maßnahmen angesehen werden, die nicht als Wettbewerbsverzerrung angesehen werden und damit einem Verbot unterliegen.

Die nun neue De-minimis-Verordnung begrenzt weiterhin die an ein Unternehmen gewährte Beihilfe auf 200.000 EURO. Diese muss im zeitlichen Rahmen innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre bewilligt worden sein.

In der Praxis

Die De-minimis-Verordnung gilt grundsätzlich auch für Beihilfen an Franchise-Unternehmen, sprich Franchisenehmer, wie auch Franchisegeber sind davon betroffen. Beihilfen an Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage fallen nicht darunter.

Die Höchstbeträge gelten für De-minimis-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung und unabhängig davon, ob die von dem Mitgliedstaat gewährte Beihilfe ganz oder teilweise aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird.

Die De-minimis-Verordnung gilt nur für so genannte „transparente“ Beihilfen. Hierunter versteht die EU-Kommission Beihilfen, deren Subventionswert im Voraus genau berechnet werden kann. Hierzu gehören insbesondere Zuschüsse, Darlehen bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EURO je Unternehmen und Bürgschaften bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. EURO je Unternehmen.

Vor Gewährung einer Beihilfe hat das betreffende Unternehmen die De-minimis-Beihilfen anzugeben, die es in den vorangegangenen drei Jahren erhalten hat.

Eine neue De-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Höchstbetrag von 200.000 EURO innerhalb des laufenden drei Jahres Zeitraums nicht überschritten wird. Das begünstigte Unternehmen wird dann mit Bewilligung der De-minimis-Beihilfe über den jeweiligen Subventionswert informiert.

Fazit

Unser Kooperationspartner der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. muss diese Regelung bei der Prüfung einer Finanzierung im Besonderen berücksichtigen. Hierbei ist zu nennen:

• Die zwingende Anwendung bei Bürgschaften für Betriebsmittelfinanzierung sowie Share-deals (der Käufer erwirbt vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft)
• Die optionale Anwendung bei Investitions- bzw. Mischfinanzierungen
• Grundsätzliche Anwendung für Garantien der Bürgschaftsbanken

Die De-minimis-Verordnung Nr. 1407/2013 wurde am 24.12.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht:
VERORDNUNG (EU) Nr_14072013 DER EU-KOMMISSION

Erneut Gründungszuschuss mit Hilfe eines Anwaltes durchgesetzt!

Wir berichteten bereits darüber: Gründungszuschuss mit der Hilfe eines Anwalts durchsetzen

Bis Ende 2011 bestand ein Anspruch auf Förderung mittels Gründungszuschuss. Durch Umwandlung der Leistung in eine Ermessensleistung werden Anträge ab Anfang 2012 regelmäßig abgelehnt. Dies führte damit zu einem Rückgang der Bewilligungen von 85 % im Vergleich zum Vorjahr. Sollte die Ablehnung rechtswidrig sein, kann dies mit Hilfe eines fachkundigen Anwalts aufgezeigt und der berechtigte Anspruch durchgesetzt werden. Rechtsanwälte haben sich genau auf diese Fälle spezialisiert ( wie bspw. die ETL Rechtsanwälte; http://www.etl-franchise.de ). Ihren nun jüngsten Erfolg haben sie gegen einen Entscheid der Bundesagentur in Rostock errungen.

Mit einem Bescheid lehnte die Bundesagentur für Arbeit Rostock den beantragten Gründungszuschuss für den Existenzgründer ab. Zur Begründung wurde angeführt, dass nach Prüfung des Ermessens ein Vorrang der versicherungspflichtigen Beschäftigung bestehe. In den bisherigen Beratungsgesprächen habe der Betroffen (nun Existenzgründer) immer eine abhängige Beschäftigung gesucht. Der jetzigen Gründung eines Unternehmens werde nicht zugestimmt.

Nach Einlegung des Widerspruchs und Begründung desselben wurde dem Widerspruch mit Abhilfebescheid entsprochen. Der Existenzgründer hat so für den Zeitraum von sechs Monaten eine Förderung von monatlich ca. 1.365 EUR, mithin über 8.000 EUR erhalten.

Fazit

Auch im vorliegend entschiedenen Fall hat die Behörde rechtswidrig gehandelt. Durch gezielten Sachvortrag eines fachkundigen Anwaltes kann die vorzunehmende erneute Ermessensabwägung der Behörde gesteuert und damit zum Erfolg für den Existenzgründer geführt werden.

Um Rechtsklarheit zu bekommen und das Gründerland Deutschland weiter zu stärken wird sich der Deutsche Franchise-Verband e.V. auch bei der Großen Koalition weiterhin für die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung stark machen.

Anbei die Stellungnahme des DFV:

Impuls für Gründer: DFV und CDH fordern Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung
Gründerzuschuss als Pflichtleistung: ja oder nein?

Das Franchise-Experten-Forum: am Mittwoch, den 19. Februar 2014 im Novotel Frankfurt City

Neben dem Tagesgeschäft haben sich Franchisesysteme immer wieder mit neuen juristischen sowie betriebsorganisatorischen Fragestellungen und deren aktuellen Entwicklungen auseinanderzusetzten. Eine Beschäftigung mit diesen Themen ist unumgänglich, um mit dem schnelllebigen Wettbewerb Stand zu halten.

Das Franchise-Experten-Forum des Deutschen Franchise-Instituts vermittelt einen gezielten praktischen Überblick und zeigt wesentliche Aspekte sowie Handlungsvorschläge auf.

Es bietet Franchisegebern sowie deren Beratern und Rechtsanwälten das notwendige Praxis-Know-how und eine unverzichtbare Orientierung. Das garantieren nicht zuletzt die führenden deutschen Franchise-Experten, die als Referenten gewonnen wurden.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um kompaktes Fachwissen an einem Tag vermittelt und aufgefrischt zu bekommen sowie Ihre Arbeit als Franchisespezialist weiter zu professionalisieren.

Das Franchise-Experten-Forum findet statt am Mittwoch, den 19. Februar 2014 im Novotel Frankfurt City, Lise-Meitner-Straße 2, 60486 Frankfurt am Main.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Programmübersicht.

Überzeugen auch Sie sich von diesem Angebot des DFI und melden Sie sich noch heute über das Anmeldeformular an:

Programmuebersicht Franchise-Experten-Forum 2014Anmeldeformular 2014 Franchise-Experten-Forum

Das Anmeldeformular und Programmübersicht sind auch auf www.franchise-institut.de hinterlegt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zu Verfügung: schmelzle@franchiseverband.com

Gute Nachricht für die KMU: EU-Kommission stärkt die Finanzierung von Existenzgründungen!

Zu Beginn des Jahres hat die EU-Kommission neue Leitlinien für die Bereitstellung von Risikokapital erlassen. Diese werden am 01. Juli 2014 in Kraft treten.

Dadurch werden die Voraussetzungen für staatliche Beihilfen von EU-Ländern an kleine und mittelständische Unternehmen – vor allem in der Gründungsphase – verbessert.

Deutschland und die anderen EU-Staaten bekommen dadurch einen größeren Spielraum an Finanzierungsmöglichkeiten für die Startphase. Dabei wird der notwendige Anteil für die Beteiligung privater Investoren reduziert und die Voraussetzungen für Steueranreize flexibler verfasst. Weiterhin werden Finanzierungsinstrumente mit berücksichtigt, wie etwa Beteiligungen, Darlehen, Garantien und Investitionen.
Die Leitlinien sind ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die Unternehmer- und Gründerfreundlichkeit in unserem Land zu stärken. Für die deutsche Politik gilt es nun diese als Grundlage zu nehmen, den eingeschlagenen Weg weiter fortzuführen. Die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung wäre hierbei eine konsequente Maßnahme und würde das Gründerland Deutschland weiter stärken.

Anbei können Sie die beschlossenen Leitlinien im Einzelnen nachlesen:Neue Vorschirften für Risikofinanzierung

Kernpunkte der neuen Risikofinanzierungsleitlinien:

• Mehr Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Beihilfen: Die neuen Leitlinien haben einen radikal erweiterten Anwendungsbereich, der nun KMU, kleine Unternehmen mittlerer Kapitalisierung und innovative Unternehmen mittlerer Kapitalisierung umfasst. Für Beträge über 15 Mio. EUR pro Unternehmen sind in den Leitlinien Kriterien für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgelegt, da Beihilfen unterhalb dieses Schwellenwerts (der bisher bei 1,5 Mio. EUR pro Jahr und pro Unternehmen lag) mit der neuen Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung von der vorherigen Prüfung durch die Kommission befreit werden.

• Breiteres Spektrum zulässiger Finanzinstrumente – darunter Beteiligungen, beteiligungsähnliche Investitionen, Darlehen und Garantien –, um das Marktgeschehen besser widerzuspiegeln. Die Finanzintermediäre und Investmentfonds werden daher Unternehmen Finanzierungen in der Höhe und in der Form anbieten können, die ihrer Entwicklungsphase und dem Wirtschaftszweig, in dem sie tätig sind, am besten entspricht.

• Auf Entwicklungsphase und Risiken des Unternehmens zugeschnittene obligatorische Beteiligung privater Investoren: Mit einer solchen Beteiligung parallel zu den öffentlichen Investoren wird sichergestellt, dass Beihilfemaßnahmen dazu dienen, private Mittel zu mobilisieren und nicht zu ersetzen. Allerdings beträgt die Mindestbeteiligung privater Investoren nun zwischen 10 % und 60 %, je nach Alter und Risiken des Unternehmens. Dadurch können Unternehmensgründungen von öffentlicher Seite stärker unterstützt werden, wenn die privaten Märkte für Unternehmensfinanzierungen weniger bereit sind, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Bei Unternehmen in der Seed- und Start-up-Phase vor ihrem ersten kommerziellen Verkauf ist nur noch eine private Beteiligung von 10 % vorgeschrieben.

Die Arbeit der Ausschüsse des DFV auf einen Blick:

Die Gründung neuer Ausschüsse des Deutschen Franchise-Verbandes

Um die Arbeit des DFV in Zukunft weiter zu optimieren und das Know-how unserer Mitglieder zu bündeln, wurden im Jahr 2013 neue Ausschüsse des DFV ins Leben gerufen.

Der seit Jahrzehnten bestehende Rechtsausschuss wird in Zukunft von dem Ausschuss für Marketing, Social Media und PR dem Ausschuss für Internationales sowie dem Ausschuss für Qualität und Ethik ergänzt.

Marketing, Social Media und PR
Zum Einstieg wurden zunächst die Ziele, Missionen und Visionen des neuen Ausschusses festgelegt. Eines der Hauptziele soll sein, „Franchising“ noch besser als Marke wahrnehmbar zu machen und Franchiseunternehmen positiver aufzuladen. Hierzu sollen vermehrt erfolgreiche Franchisenehmer als Best Practice vorgestellt und ein offenerer Umgang mit den Schattenseiten der Franchisewirtschaft gepflegt werden.

Zielgruppen, wie Interessenten, Franchisegeber und Medien müssen besser angesprochen und der Bekanntheitsgrad des DFV gesteigert werden, beispielsweise durch die Kommunikation des Brandings mit dem DFV Logo (Beispielbilder der Nutzung des DFV-Logos von Mitgliedsunternehmen).

Franchise-Systeme bieten attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze. Sie kümmern sich um den Nachwuchs und bieten Social Impact. Auch diese Facetten der Franchise-Wirtschaft müssen stärker beleuchtet werden.

Für die Zukunft ist eine Imagekampagne zum Thema Franchising sowie ein bundesweiter Franchise-Day oder eine Franchise-Woche mit einzelnen Aktionen von DFV-Mitgliedern geplant.

Internationales
Im Zuge der Expansion von deutschen Franchisegebern ins Ausland und ausländischen Franchisegebern, die sich in Deutschland etablieren wollen, bedarf es auch im Bereich der Internationalisierung immer mehr zu beachten.

Für deutsche Franchisesysteme, die ins Ausland expandieren möchten soll es einen Leitfaden geben, der die Möglichkeit einer erfolgreiche Expansion erklärt. Zusätzlich wird es eine Matrix mit Kontaktmöglichkeiten zu anderen Franchisesystemen geben, die bereits Auslandserfahrung haben.
Des Weiteren sollen Round-tables den Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedern des Ausschusses und interessierten Franchisegebern zum Thema „Internationalisierung“ ermöglichen.

Für ausländische Franchisegeber, die sich auf dem deutschen Markt etablieren möchten, soll ein Leitfaden erstellt werden, der Auskunft über Besonderheiten des deutschen Marktes, die Wettbewerbs-, Gebühren- und Preisstruktur etc. geben soll. Hierzu werden u.a. schon bestehende ausländische Systeme in Deutschland zu Ihren Strategien befragt.

Qualität und Ethik
Qualität und Ethik sind ein essentieller Bestandteil für ein funktions- und wettbewerbsfähiges Franchisesystem. Die Mitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes gehören einer Qualitätsgemeinschaft an, welche sich mit dem sogenannten Ethik-Kodex für ihr wirtschaftliches Handeln verpflichtet fühlen.

Der DFV definiert mit seinen Richtlinien und Maßstäben an seine Mitglieder hohe Qualitätsstandards und wird als ein entscheidender Faktor für ethisches Handeln im Franchising in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Jedoch gilt es auch hier Know-how zu bündeln, die Wahrnehmung innerhalb der Franchiseöffentlichkeit zu erhöhen sowie die einzelnen Bestimmungen durchsetzungsfähiger zu gestalten. Dies soll unter anderem durch die Entwicklung einer „Franchise-Compliance-Deutschland“ geschehen, welche als übergeordnete Richtschnur bereits vorhandene Standards und Regeln zusammenfasst, ergänzt bzw. weiterentwickelt. Eine weitere, zentrale Maßnahme ist der Ausbau des Angebots des DFI für Franchisenehmer.

Die Ausschüsse werden es ermöglichen, in allen drei Bereichen das Profil des DFV zu schärfen und seine Mitglieder noch entschiedener zu unterstützen. Damit kann der Verband der immer bedeutenderen Rolle der deutschen Franchisewirtschaft gerecht werden und die Interessen seiner Mitglieder noch stärker verfolgen.

2014: Die politische Arbeit des Deutschen Franchise-Verbandes. Ein kleiner Ausblick!

III. Wirtschaftspolitik

Knapp zwei Wochen ist das neue Jahr jung und die große Koalition beginnt nach einer langen Phase der Regierungsbildung mit der Umsetzung ihrer Pläne. Wichtige wirtschaftspolitische Entscheidungen stehen an, die auch der Deutsche Franchise-Verband (DFV) aktiv beobachtet und begleitet. Dieses sind prinzipiell alle Themen, die für mittelständische Unternehmen von Interesse sind (Mindestlohn, Rentenpolitik etc.). Darüber hinaus sind folgende Punkte gerade auch für die Franchisewirtschaft von gesteigertem Interesse:

-> Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung der Arbeitsagenturen,
-> mögliche Einführung der Altersvorsorge für Selbständige,
-> Debatte zur Schaffung eines Franchisegestzes.

Der DFV hatte sich in diesen Themenbereichen schon frühzeitig positioniert und wird auch 2014 mit Nachdruck die Interessen der Franchisewirtschaft im politischen Berlin geltend machen.

Anbei eine kleine Auswahl der angesprochenen Themen und der Standpunkte des Deutschen Franchise-Verbandes:

• Der Koalitionsvertrag steht – was bedeutet dies für die Franchisewirtschaft?
• Impuls für Gründer: DFV und CDH fordern Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung
• Vorsorgepflicht für Selbstständige nur mit Augenmaß
• Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?
• Zur Verbesserung des Existenzgründungsgeschehens: DFV befragt Kauder, Steinmeier, Brüderle & Co.
• DFV lehnt Überlegungen zur gesetzlichen Regelung des Franchisings ab
• Mehr Freiheit für Unternehmer
• Unternehmergeist zünden. Begeisterung wecken. Erfahrungen austauschen. Unternehmer werden.