DFV-Round-tables: Konstruktive Gespräche unter Praktikern

Rund 50 DFV-Mitglieder nutzten den Verbandsservice, um Erfahrungen und Know-how auszutauschen und Inspirationen zu sammeln. Ein zentrales Thema: Franchisenehmer-Gewinnung.

Erfahrungsaustausch von Nord bis Süd: Der DFV lud gemeinsam mit den gastgebenden Systemen Engel & Völkers Residential GmbH am 25. Februar in Hamburg und der ACCOR Hospitality Germany GmbH am 26. Februar in München zu den etablierten DFV-Round-tables, um sich auszutauschen, neue Impulse zu erhalten und Know-how zu transferieren. Rund 50 Vertreter aus den Franchisezentralen nutzten das exklusive Angebot für Franchisegeber innerhalb des DFV und erhielten wertvolle Erkenntnisse. Der Verband brachte die Themen regionale Informationsveranstaltungen zur Franchisenehmer-Gewinnung, Green Franchising inklusive der DFV-Umweltinitiative „Zukunft Stadt & Natur“ sowie Finanzierungen von Franchisevorhaben in die Gesprächsrunden ein. Gerade der Aspekt der Franchisenehmer-Gewinnung wurde intensiv von den Teilnehmern erörtert. Ein Fazit: Für fast alle Mitgliedsunternehmen ist dieser Punkt die größte Herausforderung der nächsten Monate. Ein weiterer Fokus lag auf individuellen Themenvorschlägen einzelner Teilnehmer. Hierzu zählte unter anderen Auslandsexpansion, Expansion mit bestehenden Franchisenehmern sowie die vorzeitige Beendigung von Franchiseverträgen.

Die DFV-Round-tables werden einmal im Jahr durchgeführt. Dabei empfinden die Teilnehmer die persönliche Atmosphäre und die Gespräche auf Augenhöhe als besonders gewinnbringend. Mit den Round-tables hat der DFV einen Service für seine Mitglieder geschaffen, der als ein wesentlicher Mehrwert der Verbandsmitgliedschaft angesehen wird.

Traumberuf Weddingplaner


Der nächste Kurs „Eventmanager Hochzeit (IHK) startet im April

Zwei Mal jährlich findet in Thüringen die Ausbildung zum Eventmanager-Hochzeit mit abschließender Prüfung und IHK-Zertifikat statt.

Die nächste Qualifizierungsmaßnahme beginnt am 06.04.2013. Wer sich eine Selbstständigkeit als Hochzeitplaner wünscht, für den ist der Kurs „Eventmanager-Hochzeit“ (IHK) der perfekte Ausgangspunkt. In 4 sinnvollen Wochenendmodulen und einem professionellen Onlinemodul ermöglicht die Maßnahme berufsbegleitend eine Existenzgründung als Weddingplaner / Weddingplanerin.
In 2012 nutzten Teilnehmer aus Bayern, Thüringen, Berlin und auch Niedersachsen diese Form der Weiterbildung.

Bis zum heutigen Tag gibt es bereits 13 Anmeldungen für den diesjährigen Frühjahrskurs. Auch zur Ausbildung im Frühjahr liegen bereits Anmeldungen aus dem gesamten Bundesgebiet vor. So zum Beispiel aus Sachsen, Brandenburg und NRW. Derzeit gibt es noch einige wenige Restplätze um sich bald erfolgreich als Hochzeitsplaner selbstständig machen zu können.
Informationen und Wege zur Anmeldung gibt es unter www.agentur-traumhochzeit.de/eventmanager-hochzeit-ihk.html

Bildungsträger ist die Europäische Kommunikationsakademie e. V. (EKA). Die EKA bietet seit Jahren erfolgreich Qualifizierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten mit IHK-Zertifikat an. Für die Umsetzung des Lehrgangs „Eventmanager-Hochzeit“ wurde die Inhaberin der größten Agentur für Hochzeitsplanung Deutschlands Daniela Jost von der Agentur Traumhochzeit als Referentin gewonnen.
Die Agentur für Traumhochzeit bietet Hochzeitsplanung, egal ob freie Trauung, Hochzeit auf Mallorca oder zum Beispiel Heiraten im Ausland, an über 20 Standorten in Deutschland, wie Berlin, Düsseldorf, Stuttgart und München aber auch Bocholt und Erfurt an. Mittlerweile gibt es Franchisepartner auch in Österreich.

Preisbindung: ein Dauerthema im Franchiserecht

Der schmale Grat zwischen Preisbindung und Preisempfehlung ist ein kartellrechtlicher Bereich, der die Gerichte des Öfteren beschäftigt.

Der Bundesgerichtshof hat Ende vergangenen Jahres hierzu einen Beschluss gefällt, der genau dieses Themenfeld betrifft und die Franchisewirtschaft interessieren dürfte.

Vorweg gestellt sei zu sagen, dass Preisbindungen gem. Art. 4 Vertikal-GVO, § 1 GWB grundsätzlich verboten sind. Zwei Ausnahmen seien hier aber zu nennen: die Höchstpreisbindungen und die Preisempfehlungen. Auf die letztere Ausnahme gilt es im Folgenden näher einzugehen. Die Preisempfehlung – mit seinen Abgrenzungsfragen – wird in dem Beschluss des BGH problematisiert. Die Rechtslage besagt, dass Preisempfehlungen grundsätzlich zulässig (Art. 4 GVO) sind. Diese fallen, auf Grund der Einseitigkeit der Maßnahme (es wird nur eine Empfehlung ausgesprochen), bereits nicht unter den Art. 101 Abs. 1 AEUV (= Art. 81 Abs. 1 EGV). Nichtmarkenwaren und Dienstleistungen sind damit eingeschlossen. Wenn diese Preisempfehlung aber mit Druck oder Anreiz ausgesprochen wird, fällt diese unter den Tatbestand der sogenannten Umgehungspreisempfehlung und ist damit unzulässig.

Der Beschluss des BGH: Sachverhalt und Begründung

Ein Einzelhändler vertreibt insbesondere Schulranzen und Rucksäcke über das Internet. Ein Außendienstmitarbeiter des Herstellers fragt beim Einzelhändler nach, wie die sehr geringen Endpreise zustande kämen. Weiterhin drückt er sein Unverständnis über die Wirtschaftlichkeit dieser Preise aus und verweist auf die unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers.

Die Vorinstanz hat festgestellt, der Einzelhändler habe den Telefonanruf des Außen-dienstmitarbeiters nur dahingehend verstehen können, dass dieser angesichts der erheblichen Abweichung der Preise von denen seiner Konkurrenten im Interesse einer Preisangleichung intervenierte. Weiterhin hat die Vorinstanz mit berücksichtigt, dass der Außendienstmitarbeiter auf die Frage des Einzelhändlers, ob seine Äußerung zur mangelnden betriebswirtschaftlichen Nachvollziehbarkeit der Kalkulation bedeute, dass der Hersteller ihn nicht mehr beliefern werde, nur antwortete, dies nicht gesagt zu haben und die Äußerung schlicht wiederholte, statt sich eindeutig zur weiteren Belieferung Einzelhändlers zu äußern.

Unter diesen Umständen bestätigt der BGH die Begründung der Vorinstanz, dass der Hersteller mit dem Verhalten und den Äußerungen des Außendienstmitarbeiters unzulässigen Druck auf die Preisgestaltung des Einzelhändlers ausgeübt hat. Es wird damit aber immer noch nicht abschließend geklärt, ob nach Übersendung einer unverbindlichen Preisempfehlung bereits jedes Gespräch des Lieferanten mit Händlern über deren Preisgestaltung als eine nach § 21 Abs. 2 GWB unzulässige Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Händler angesehen werden kann.

Fazit

Wieder einmal zeigt sich, dass die Kontaktaufnahme von Herstellern mit ihren Händlern mit dem Ziel der Preispflege kartellrechtlich mehr als problematisch ist, auch wenn der BGH offenlässt, ob er die besonders restriktive Linie des Bundeskartellamts teilt. Für weitergehende Informationen hierzu können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des DFV wenden: schmelzle@franchiseverband.com.

Doppelt gut: DFI-Doppelseminar für künftige und junge Franchisegeber

Neues Format klärt Franchise-Eignung von Unternehmenskonzepten und bietet bestehenden Franchisegebern Aufbauworkshop mit Engpassanalyse.

„Ist Franchising die richtige Wachstumsstrategie?“ Während die einen Unternehmen auf diese Frage noch keine finale Antwort gefunden haben, sind andere Unternehmer bereits einen Schritt weiter und Franchisegeber. Das Deutsche Franchise-Institut (DFI) bietet beiden Zielgruppen mit dem Doppelseminar „Chancen und Herausforderungen für künftige und junge Franchisegeber“ wichtige Antworten:

– Am Montag, 18. März 2013 erhalten interessierte Unternehmen ein Strategieseminar zur Grundsatzfrage „Franchise – Ja oder Nein.“

– Am zweiten Tag, Dienstag, 19. März 2013, findet ein Aufbauworkshop für bestehende junge und kleine Franchisegeber statt. Im Mittelpunkt stehen maßgebliche Aspekte wie Strategiebildung, Partnergewinnung und -bildung, Motivation, Finanzierung sowie individuelle Engpassanalysen für die Systeme.

Das Schwerpunktthema des zweiten Tages richtet sich selbstverständlich auch an die Unternehmen, die sich noch nicht final für Franchising als Wachstumsstrategie entschieden haben. Denn sie erhalten Einblicke, worauf bei einem Systemaufbau zu achten ist und können sich mit bestehenden Franchisegebern austauschen.
Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFI erklärt: „Mit diesen zwei Seminaren geben wir einerseits am Franchising interessierte Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage, ob der Franchiseweg beschritten werden sollte. Andererseits beobachten wir besondere Herausforderungen bei kleinen und jungen Franchisenetzwerken. Diese profitieren dann am zweiten Tag von dem etablierten Aufbauworkshop mit Engpassanalysen. Es überzeugen DFI-Referenten, die von den Teilnehmern stets mit Bestnoten bewertet werden.“

Das DFI-Doppelseminar „Chancen und Herausforderungen für künftige und junge Franchisegeber“ findet in Berlin statt und kostet für beide Tage 580,00 € (zzgl. MwSt.) für Nichtmitglieder des Deutschen Franchise-Verbandes e.V. bzw. 460,00 € (zzgl. MwSt.) für DFV-Mitglieder. Die Themenschwerpunkte können auch einzeln besucht werden. Dann liegen die Kosten pro Tag bei 300,00 € (zzgl. MwSt.) für Nicht-Mitglieder bzw. 240,00 € für DFV-Mitglieder.

Der Flyer mit Detailinformationen ist abrufbar unter www.franchise-institut.de/franchise-veranstaltungen.html. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Denise Gendola vom Deutschen Franchise-Institut zur Verfügung (Tel. 030/ 278902-20 oder info@franchise-institut.de).

Rentenversicherungspflicht von Franchisenehmern

Die Möglichkeit einer Rentenversicherungspflicht von Franchisenehmern beschäftigt nachhaltig vor allem kleinere Franchisesysteme.

Obwohl im Jahr 2009 vom Bundessozialgericht in dieser Sache höchstrichterlich entschieden wurde, scheint immer noch Unsicherheit darüber zu bestehen, ab wann ein Franchisenehmer verpflichtet ist, in die Rentenkasse einzahlen zu müssen.

Im Folgenden haben wir Ihnen die Eckpfeiler dieses Urteil vom 04.11.2009 zusammengefasst, die auch Grundlage unzähliger weiterer Entscheidungen in dieser Sache waren und immer noch sind.

Wichtig ist zu wissen, dass nur ein geringer Teil von Franchisesystemen hiervon betroffen ist. Für das Gros der Franchise-Wirtschaft besteht kein Handlungsbedarf.

Sachverhalt:

Die Rentenversicherungspflicht eines Franchisenehmers, welcher als „arbeitnehmerähnlicher“ Selbstständiger angesehen wird.

Vom BSG aufgestellte Kriterien zur Beurteilung, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt:

1. Eine soziale Schutzbedürftigkeit des Franchisenehmers liegt vor, wenn dieser keinen versicherungspflichtigen Angestellten (Lohn höher als 450 €) beschäftigt => der Franchisenehmer ist selbst rentenversicherungspflichtig.

Ausnahmen: der Zeitraum ist hier entscheidend -> der Franchise-Nehmer muss regelmäßig ohne versicherungspflichtigen Angestellten ausgekommen sein -> der Umfang der Beschäftigung ist maßgebend -> Auslegung im Einzelfall.

2. Der Franchisegeber darf nicht als „Auftraggeber“ fungieren.

Dieser Fall ist gegeben, wenn dem Franchise-Nehmer keine Tätigkeit außerhalb des Franchise-Verhältnisses ermöglicht wird, da ihm keine Betriebsmittel noch Lieferbeziehungen zur Verfügung stehen => vollständige Abhängigkeit.

Auch hier ist auf die Dauer dieses Abhängigkeitsverhältnisses abzustellen und im Einzelfall zu entscheiden.

Die wirtschaftliche Lage des Franchisenehmers ist demnach der Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit und Merkmal, ob der Franchisegeber als „Auftraggeber“ und der Franchisenehmer damit als rentenversicherungspflichtig anzusehen ist.

Fazit

• Zu 1. Soweit ein rentenversicherungspflichtiger Angestellter beschäftigt wird, liegt keine Versicherungspflicht des Franchisenehmers vor.
• Zu 2. Hier ist durch Auslegung des Franchisevertrages zu ermitteln, ob eine vollständige Abhängigkeit vorliegt. Das BSG stellt aber explizit fest, dass eine Anbindung an die Systemzentrale variieren und Ausnahmen bilden kann. Es ist demnach auch hier im Einzelfall zu entscheiden.

BEDEUTUNG FÜR DIE VORVERTRAGLICHE AUFKLÄRUNG

Von Bedeutung ist die Entscheidung im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung. Soweit der Franchisenehmer als einziger in seinem Franchise-Outlet tätig ist, ist der Franchisegeber bei der vorvertraglichen Aufklärung verpflichtet, diesen auf die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, obwohl möglicherweise schon gegenüber anderen Franchisenehmern des Franchisesystems entsprechende Rentenversicherungsbescheide ergangen sind, so steht diesem betroffenen Franchise-Nehmer ein Schadensersatzanspruch zu.
Wichtig ist zu wissen, dass es einem Franchisenehmer in der Existenzgründung möglich ist, sich für die ersten drei Jahre seiner beruflichen Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen (gem. § 6 Abs. 2 S. 1 a Nr. 1 SGB VI) bzw. beitragsrechtliche Erleichterungen für Selbstständige in Anspruch zu nehmen (gem. § 165 Abs. 1 S. 2 SGB VI). Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt aber nur in der sogenannten Existenzgründungsphase, d. h. bei einem vollständigen Neubeginn der Tätigkeit des Franchisenehmers. War dieser bereits selbstständig und schließt dann einen Franchisevertrag ab, greift die Befreiung nicht.

Barometer des DFV für die Franchise-Wirtschaft: „Was sind Ihre Ziele für das Jahr 2013?“

Mit seinem internen Umfrageinstrument „Franchise-Barometer“ erstellt der DFV am Ende eines Jahres ein Stimmungsbild und befragt seine Mitglieder zu verschiedenen Themen. Mit seiner letzten Frage wollte der Verband wissen, welche Ziele die Franchiseunternehmen 2013 verfolgen. Aus der Fülle der Antworten lassen sich folgende zwei Kernziele konkretisieren:

Expansion steigern: Mehr als die Hälfte der DFV-Mitglieder geben an, dass der Ausbau ihres Netzwerkes im Jahr 2013 im Vordergrund steht. Unsere Umfragen in 2011 und 2012 haben ergeben, dass die Franchisegeber in beiden Jahren höhere Wachstumsziele hatten. Zwar konnten fast alle Unternehmen (ca. 90 Prozent) generell ein Wachstum in 2012 verzeichnen. Allerdings sind rund 37 Prozent „nur“ mit bis 5 neuen Partnern gewachsen; hinzukommen etwa 10 Prozent, die keine Partner hinzugewonnen haben. Fast 50 Prozent der Befragten haben also entweder keine oder zwischen 1 und 5 Partner in ihr Netzwerk integriert.
Flankiert werden diese Daten mit der Aussage, dass rund 33 Prozent der Unternehmen im vergangenen Jahr einen generellen Rückgang an Gründungsinteressenten verzeichnen mussten.
Faktum ist, dass sich die gute Arbeitsmarktsituation negativ auf das Gründergeschehen auswirkt. Hinzu kommt, dass längst schon ein Wettbewerb der Franchisegeber um gut geeignete Franchise-Partner eingesetzt hat. Die positive Seite der Medaille: Immerhin haben etwas mehr als die Hälfte der Befragten 2012 mindestens 5 Franchise-Partner gewonnen. In diesem Bereich liegen folglich die „Zugpferde“ der Franchise-Wirtschaft, die selbstverständlich auch im neuen Jahr weiter zu wachsen beabsichtigen.

Mehr Engagement für das bestehende Franchisenetzwerk: Hierbei geht es nach Angaben der Befragten in erster Linie um die Förderung und Stärkung der bestehenden Partner. Dabei konzentrieren sich die Systemzentralen vor allem auf die weitere Optimierung der internen Kommunikation sowie auf den weiteren Ausbau von Schulungsangeboten, hier fallen Stichworte wie „Schulungsoffensive“ sowie „Aufbau einer Schulungsakademie“ etc. Zum Thema „Kommunikation“ hatte der DFV bereits vor einigen Wochen einen eigenen Blogbeitrag verfasst, dessen Essenz war: Sie wird in Mitgliedsunternehmen großgeschrieben, es besteht allerdings in einigen Bereichen noch Nachholbedarf. Den gesamten Beitrag finden Sie hier: Interne Kommunikation wird in Franchise-Systemen des DFV großgeschrieben
Beide Themen (Kommunikation/Schulung) zusammen betrachtet ergeben ein klares Bild, nämlich das die Franchisegeber stärker in „Beziehungspflege“ mit Franchise-Partner zu investieren beabsichtigen.

Neben den zwei Kernzielen für 2013 werden noch folgende Aufgabenstellungen erwähnt: Die Etablierung eines Onlineshops, Ausbau der Marketing- und Salesaktivitäten sowie anstehender Generationswechsel.

Die Auswertung sämtlicher Fragen aus dem Franchise-Barometer veröffentlicht der DFV ab Anfang 2013 kontinuierlich in seinem Newsletter. Dieser kann kostenlos auf der DFV-Startseite www.franchiseverband.com bestellt werden.

Town & Country Haus wünscht ein Frohes Fest und einen guten Start ins Jahr 2013

Sehr geehrte Leserinnen und Leser des Franchise-Blogs,

das hinter uns liegende Jahr hinterlässt einen zum Teil zwiespältigen Eindruck: auf der einen Seite haben wir die allgemeine wirtschaftspolitische Lage vor Augen. Diese ist geprägt von Maßlosigkeit bei Finanzakteuren und Mängeln bei der staatlichen Aufsicht, die die Welt in eine tiefe Krise gestürzt haben. Wir brauchen bessere Regeln in der Finanzwirtschaft. Wir brauchen das Verständnis dafür, dass Geld den Menschen dienen muss und sie nicht beherrschen darf.

Wenn wir wollen, dass unsere Erde auch morgen noch eine gastliche Heimat sein soll, dann müssen wir achtsamer mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen. Das bedeutet, bewusster zu leben.

Aus diesem Grund haben wir uns in diesem Jahr bei Town & Country Haus mit dem F+E Projekt Mehrgenerationen Plusenergiehaus mit effizienter Heiztechnik, der sog. Eisheizung, beschäftigt und die Idee in die Tat umgesetzt.
Erneuerbare Energieformen, die keinen CO2-Ausstoß verursachen, sind die großen Zukunftsthemen angesichts des Klimawandels.

Diese innovative Heiz-Kühl-Technik hat für Eigentümer und Mieter erhebliche Vorteile. Zum einen die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas sowie in der Folge der Schutz vor den absehbaren Kostensteigerungen in den nächsten Jahrzehnten. Ein in Euro und Cent kaum zu berechnender, zugleich nicht hoch genug einzuschätzender Vorteil ist das denkbar geringe Einwirken auf Natur, Umwelt und Ökobilanz.

Der Bau eines Hauses ist praktisch jedes Mal auch ein Eingriff in den Naturkreislauf und beeinflusst die Ökobilanz. Umso wichtiger ist es im Sinne der Nachhaltigkeit, diesen Eingriff möglichst gering zu halten und mit geeigneten Mitteln für einen Ausgleich der Ökobilanz zu sorgen. Town & Country Haus hat in den letzten Jahren mit vielen Baumpflanzaktionen in ganz Deutschland Zeichen gesetzt.

Es geht darum, mit Ideen, Vernunft und Einsatz den Weg für eine gute Zukunft zu finden. Trauen wir uns etwas zu!
Das schafft Vertrauen. Und jeder von uns kann dazu beitragen.
Und auch im kommenden Jahr werden wir wieder jeden Tag an unserer Vision weiterarbeiten, die da lautet: Möglichst vielen Menschen die Freiheit und Sicherheit der eigenen vier Wände zu geben.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich frohe Weihnachten, einen guten Start ins neue Jahr und beruflich wie privat viel Erfolg! 2012 war ein turbulentes Jahr! Wir sind gespannt auf 2013!
Herzlichst

Ihr

Jürgen Dawo

weihnachten

Bundesarbeitsministerium bestätigt: Keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige in dieser Legislaturperiode

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun offenbar intern bestätigt, dass es bis zur nächsten Bundestagswahl Im September 2013 keine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geben wird. Die Überraschung hält sich in Grenzen, da es in den vergangenen Wochen und Monaten genügend Anzeichen für diese Entwicklung gab:

1. Nach Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers mit wesentlichen Regelungsinhalten im Frühsommer 2012 kommt es auf breiter Front zu Kritik. Auch der DFV hat sich gemeinsam mit zwei weiteren Verbänden im Rahmen eines Positionspapiers kritisch geäußert.

2. Das BMAS bestätigt, dass nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers bei der Unternehmensberatung McKinsey eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wurde, die im September 2012 Ergebnisse zur Umsetzung der Pläne liefern sollte. Sie sollte ebenfalls evaluieren, in welchem Maße Selbständige heute bereits Altersvorsorge betreiben. Bis heute wurden diese Ergebnisse nicht veröffentlicht.

3. Mehrere Medien greifen das Thema im September auf und kommen zu dem Schluss, dass die Einführung der Altersvorsorgepflicht wohl bis nach den Bundestagswahlen 2013 vom Tisch sei. Dies wird vom Bundesarbeitsministerium zunächst dementiert.

4. Und spätestens nach dem Koalitionsgipfel Ende Oktober 2012 war klar, dass Frau von der Leyens Pläne erst einmal nicht realisiert werden. Denn dieses – in den Regierungsfraktionen sehr umstrittenes – Thema stand erst gar nicht auf der Agenda.

Vor wenigen Tagen hat nun die die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, dass das Vorhaben nun vorerst vom Tisch ist. Interessantes Detail: Frau Niederfranke äußerte sich – dem Vernehmen nach – im semi-öffentlichen Raum auf der Bundesvertreter-Versammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin.

Klar ist dennoch: Die nächste Bundesregierung – egal in welcher Konstellation – wird das Thema erneut aufgreifen. Dann kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige eingeführt wird. Der DFV wird sich weiterhin für eine möglichst liberale Auslegung und Anerkennung der unterschiedlichen Möglichkeiten (Immobilien, private Altersvorsorge) einsetzen.

Franchising sehen und verstehen in 2:28 Minuten

Der DFV erklärt in seinem neuen Animationsfilm die Grundlagen und Vorteile der Wirtschaftsform und präsentiert sich als Qualitätsgemeinschaft der deutschen Franchise-Wirtschaft.

Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) bietet einen neuen, im wahrsten Sinne des Wortes sehenswerten Service für Franchise-Interessenten: Unter dem Titel „Franchising – eine attraktive Wirtschaftsform“ hat der DFV einen Animationsfilm umgesetzt, der die Vertriebsform auf kurze und prägnante Art erklärt und die Rollen von Franchisegeber und Franchisenehmer definiert. Darüber hinaus wird die Funktion des DFV als Qualitätsgemeinschaft des professionellen Franchisings dargestellt. Der Zuschauer erhält auf diese Weise einen schnellen und leicht verständlichen Zugang zu dieser attraktiven Form der Selbständigkeit: „Wir haben den neuen Service geschaffen, da Bilder oftmals schneller erfasst werden als reiner Text. Mit diesem Angebot schließen wir eine Lücke, was die Informationsangebote des Verbandes betreffen“, erläutert DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. „Ich bin davon überzeugt, dass dieser Film genauso erfolgreich sein wird, wie die anderen Kurzvideos auf der DFV-Website.“ So gehört die Rubrik „Botschafter des Franchisings“ mit Portraits von Franchisenehmern zu dem beliebtesten Menüpunkt der DFV-Website. Sie geben der Wirtschaftsform ein Gesicht und helfen den Franchisegebern dabei, ihre Netzwerke anhand von erfolgreichen Praxisbeispielen vorzustellen. Der neue Animationsfilm ist auf der DFV-Startseite www.franchiseverband.com abrufbar.

Auch die DFV-Vollmitglieder können von dem Videoangebot profitieren, indem sie den Film beispielsweise zu Werbe- und Informationszwecken auf die eigene Unternehmenswebsite stellen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, das Unternehmenslogo in den Film einzubinden und damit zu individualisieren.

Nächste Franchise-Manager (IHK) auf der Zielgeraden

In Eisenach fand in dieser Woche das fünfte Modul des laufenden Zertifikatslehrganges Franchise-Manager (IHK) statt. Gegenstand des zweitägigen Moduls war das Thema „Franchise-Management“ in der Praxis. Die Teilnehmer beschäftigten sich am ersten Tag noch einmal intensiv mit den Grundlagen zum Auf- und Ausbaus eines Franchise-Systems, welche Rolle der DFV innerhalb der Franchise-Wirtschaft spielt sowie führen vor dem Hintergrund eigener Fragestellungen Engpassanalysen durch. Am zweiten Tag wurde dann in Gruppenarbeit ein konkretes Projekt als Aufgabenstellung für den Aufbau eines Franchise-Systems benannt. Hier galt es nach einer eingehenden Darstellung der Ausgangslage, Wachstumsstrategien, den damit verbundenen Aufwand sowie konkrete Schritte zu definieren. Ein vergleichbares Beispiel diente den Teilnehmern nunmehr als Grundlage einer bis Anfang des Jahres 2013 einzureichenden schriftlichen Projektarbeit, die auch prüfungsrelevant ist.

Referenten des Moduls waren Herr Jürgen Dawo (Gründer Town & Country Haus, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung) sowie Herr Torben L. Brodersen (Geschäftsführer DFV/DFI).

Im Anschluss an das sechste Modul („Kommunikation in Franchise-Systemen“) wird dann Ende Januar 2013 die Prüfung abgenommen. Der nächste Lehrgang wird im zweiten Halbjahr 2013 stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.franchise-institut.de/franchise-manager-ihk.html
Teilnehmer Franchise-Manager (IHK)