Der Arbeitskreis „Selbstständigkeit im Vertrieb“ tagt beim DFV

Ein Einblick in die politische Arbeit des DFV

Der Arbeitskreis „Selbständigkeit im Vertrieb“ bestehend aus den Verbänden BDD, BVK, CDH, DIHK, GDV, VPD und DFV tagt mehrmals im Jahr und war diese Woche zu Gast beim DFV. Der DFV steht seit Jahren im engen Austausch mit den oben genannten Verbänden. Eine vernetzte Zusammenarbeit bei politischen Entscheidungsfindungen und Prozessen sowie der ständige Austausch über relevante politische Entwicklungen bilden dabei das Kernstück der Arbeitsgemeinschaft.

Aktuell stehen folgende Themen auf der Agenda des Arbeitskreises:

1. Konsultationsverfahren / Anhörung im BMJV zur Handelsvertreterrichtlinie

2. Novellierung des UWG / Impressumspflicht gem. § 5a UWG: aktueller Stand des Konsultationsverfahrens

3. Gründungszuschuss als Pflichtleistung: gemeinsame Stellungnahme des BDD, CDH und DFV

4. Bekämpfung der Scheinselbständigkeit / geplante Regelung zum Werkvertrag im Koalitionsvertrag

5. Insolvenzanfechtung – hier Vorsatzanfechtung – was tut sich im Hinblick auf § 133 InsO?

6. Initiative der Tankstellenhalter beim BMWi ( § 92a HGB )

7. Mindestlohn: wie bereitet sich die Wirtschaft vor?

8. BSG-Urteile zur Versicherungspflicht von Syndikusanwälten

9. Sammel-/Gruppenklagen: 1. Lesung des Gesetzesvorschlags der Grünen, geplante Konsultation der Bundesregierung

10. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Vertriebsrecht: verpflichtende Angaben bei der Widerrufsbelehrung

Weitergehende Informationen zu diesen Themen bei Jan Schmelzle unter schmelzle@franchiseverband.com

Burger King und kein Ende (Teil 2): Folgen der Insolvenz des Franchisenehmers Yi-Ko

In den Nachrichten vom gestrigen Tage wurde von der Insolvenzanmeldung der Yi-Ko Holding berichtet und vom Landgericht Stade bestätigt. Damit ist der größte Franchisenehmer des Burger King Franchisesystems mit knapp 90 Standorten pleite. Parallel waren vor einigen Tagen nach der Kündigung des Franchisevertrages seitens der Franchisezentrale in München Verhandlungen mit dem Ex-Franchisenehmer wieder aufgenommen worden. Dieses geschah, nachdem sich die Struktur der Franchisenehmergesellschaft offenbar verändert hatte. Allerdings sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine finalen Verhandlungsergebnisse bekannt.

Diese diffizile und in der deutschen Franchise-Geschichte einmalige Situation bedarf jedoch einer grundsätzlichen Kommentierung. Denn in der Öffentlichkeit tauchen Fragen nach der Insolvenz des Franchisenehmers auf. Vor allem: Was passiert mit den 3000 Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding in den 89 Restaurants?

Die möglichen Antworten lauten:

– Die Insolvenz des Franchisenehmer-Betriebes kann die komplette Aufgabe aller 89 Standorte sowie der Kündigung aller 3000 Beschäftigten bedeuten.

Dennoch:
– Grundsätzlich muss die Einleitung des Insolvenzverfahrens des Franchisenehmers keine negativen Auswirkungen auf den Fortbestand des Franchisenehmer-Betriebes haben. Allerdings können sich die Vorzeichen (Inhaber), in Form einer neuen Gesellschaft/eines neuen Investors ändern.

– Auch ist es denkbar, dass eine Verteilung der bestehenden Restaurants jetzt auf mehrere Franchisenehmer oder die Übernahme durch den Franchisegeber selbst erfolgt. Letzteres ist jedoch weniger wahrscheinlich.

– Es ist damit nicht die logische Konsequenz, dass automatisch alle 3000 Mitarbeiter sofort ihre Jobs verlieren.

– Der Antrag des Franchisenehmers auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens kann im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit dem Franchisegeber sogar eine strategische Entscheidung sein, um die Kooperation (unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechtes/Insolvenzverwalters) mit einem neuen Betreiber auf vollkommen neue Füße zu stellen und die Arbeitsverhältnisse mit den 3000 Beschäftigten fortzuführen.

– Die Änderung hin zu einem neuen Betreiber und die mittelfristige Geschäftsführung von Yi-Ko durch einen Insolvenzverwalter kann allerdings auch beinhalten, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden (bzw. aktuell geschlossenen) Betriebe genauestens überprüft wird und mögliche unrentable Restaurants geschlossen bleiben.

Das öffentliche Interesse sollte sich derweil auch auf die bestehenden 160 weiteren Franchisepartner von Burger King (mit rund 600 Standorten) fokussieren. Sie sind es, die durch das Fehlverhalten der Zentrale sowie des Franchisenehmers Yi-Ko immens unter Druck stehen und derzeit zum Teil Existenzängste durch erhebliche Umsatzeinbußen erleiden müssen. Allzu häufig blieben sie in der Berichterstattung der letzten Wochen unberücksichtigt.

Denn: Durch die Entwicklungen der letzten Wochen hat die Marke Burger King insgesamt erheblichen Schaden genommen. Das wird den beteiligten Verhandlungsparteien bewusst und hoffentlich zugleich Ansporn sein, an einer kurzfristigen Lösung zu arbeiten, um damit den Beschäftigten der ehemaligen Yi-Ko Holding sowie allen anderen Franchisepartnern und deren Mitarbeitern neue Perspektiven zu bieten. Jeder Tag zählt.

Weitere Informationen hierzu sowie zur Einordnung im Kontext der Franchisewirtschaft selbst haben wir innerhalb eines früheren Blog-Beitrag vorgenommen unter:
Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall

Die Franchisewirtschaft bereitet sich auf den Mindestlohn vor: Round-table zu diesem wichtigen Thema fand in Köln statt

Deutschland wird ab 01.01.2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn erhalten. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde.

Der DFV hat daher zur Unterstützung und zum Austausch seiner Mitglieder in Kooperation mit der ETL Franchise zu einem zweiten Round-table zum Thema Mindestlohn in Köln geladen.

Was haben die Franchisesystemzentralen zu beachten?

Nach § 13 MiLoG haften Unternehmer, die andere Unternehmer mit Werk- oder Dienstleistungen beauftragen, für die Verpflichtungen dieses Unternehmers zur Zahlung von Mindestlohn grundsätzlich wie ein Bürge. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Regelung auch analog zwischen dem Franchisegeber und seinen Franchisenehmern greift, ist als sehr hoch einzuschätzen. Eine Dokumentation, im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung oder im Franchisevertrag, dass der Franchisegeber den Franchisenehmer darauf aufmerksam macht, dass dieser den Mindestlohn zu zahlen hat und dieser dies mit einer Unterschrift auch bekundet, genügt nicht und befreit den Franchisegeber bei einer Pflichtverletzung auch nicht von seiner Haftung. Daher ist es umso bedeutsamer, im Zuge der Qualitätssicherung und der dazugehörigen Auditierung, Standards für den Franchisenehmer zu schaffen, die die Einhaltung der Zahlung des Mindestlohnes an seine Mitarbeiter gewährleistet und diese auch für den Franchisegeber überprüfbar ist. Die Franchisesystemzentralen müssen demzufolge Ihren Franchisenehmern Handlungsempfehlungen und Richtlinien an die Hand geben, um Ihrer Fürsorgepflicht im Sinne einer gelebten Franchisepartnerschaft nachzukommen und dem Systemschutz Rechnung zu tragen.

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim DFV oder bei der ETL Franchise unter:

schmelzle@franchiseverband.com (Jan Schmelzle)

www.etl-rechtsanwaelte.de

Im Frühsommer 2015 wird es einen dritten Round-table zum Thema Mindestlohn
geben. Der Termin wird separat bekannt gegeben.

Der optimale Franchisevertrag: ein Seminar des DFI in Kooperation mit der Deutschen Anwalt Akademie

Von Freitag, den 28. bis Samstag, den 29. Dezember fand in Hamburg das Seminar des Deutschen Franchise-Institutes „Optimale Franchiseverträge“ statt.

Optimale Franchiseverträge 2014

Das Seminar führte durch den Aufbau und den Inhalt eines typischen Franchisevertrages. Gemeinsam mit den 19 Teilnehmern wurden immer wieder auftretende Fehler bei der Klauselgestaltung aufgezeigt und erörtert. Zudem wurden die Besonderheiten bei internationalen Franchiseverträgen und aktuelle Entwicklungstendenzen des internationalen Franchiserechts dargestellt.



Schwerpunktthemen des materiellen Franchiserechts:
• Vorvertragliche Aufklärung/Prospekthaftung
• AGB und Inhaltskontrolle (insbesondere Entscheidungen zu Laufzeitklauseln, Preisanpassungsklauseln, Mindestumsätzen etc.)
• Kartellrecht und Franchising (insbesondere EU-Gruppenfreistellungsverordnung 330/ 2010 für vertikale Vertriebsbindungen sowie neueste Entscheidungen)
• Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung (insbesondere Rechtsprechung u. a. des BSG zur Rentenversicherungspflicht selbständiger Franchisenehmer gem. § 2 Nr. 9 SGB VI)
• Verbraucherschutzrecht (insbesondere amtliches Muster der Widerrufsbelehrung)
• Ausgleichsanspruch/Investitionserstattungsanspruch des Franchisenehmers (insbesondere neuere Entscheidungen)

Vertragsklauseln eines typischen Franchisevertrags
• Gebietsschutz/Internetvertrieb
• Preisbindungen
• Bezugsbindungen/Rückvergütungen (kickbacks)
• Vertragliches/nachvertragliches Wettbewerbsverbot
• Laufzeitklauseln
• Beendigungsmöglichkeiten
• Ansprüche bei Beendigung eines Franchisevertrags (Ausgleichs- /Investitionserstattungsanspruch)
• Nachfolgeklauseln
• Streitschlichtungsmöglichkeiten (Mediation, Schiedsgerichte etc.)

Internationale Franchiseverträge:
• Besonderheiten bei Master-Franchiseverträgen, Area Developer-Verträgen, Direct-Franchising
• Entwicklungstendenzen im internationalen Franchiserecht

Die nächste Veranstaltung „Optimale Franchiseverträge“ findet 2015 in der letzten Novemberwoche statt. Der Ort und detaillierte Informationen werden Ihnen im Frühjahr nächsten Jahres bekannt gegeben.

Professionelle Weiterbildung in der Franchisewirtschaft: Die 54. Schule des Franchising

Das Deutsche Franchise Institut beglückwünscht 18 neue Absolventen

Die 54. Schule des Franchising fand vom 24. bis zum 27. November 2014 in Köln statt.

Seit nunmehr 27 Jahren steht die Schule des Franchising für das Weiterbildungsprogramm in der Franchisewirtschaft.

In einem modular aufgebauten Seminar bekommen die Teilnehmer innerhalb von dreieinhalb Tagen kompaktes Rüstzeug an die Hand gegeben, welches benötigt wird, um wesentliche Bereiche zum Betreiben eines Franchisesystems abzudecken.

54. SdF

Diese Themen wurden behandelt:

1. Die Entwicklung eines Franchisesystems (Referent: Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
2. Die Gestaltung eines Franchisevertrages – von der Vertragsverhandlung bis zur Vertragsunterzeichnung (Referent: RA Prof. Dr. Eckhard Flohr, LADM)
3. Controlling bei Franchisesystemen (Referenten: Dr. Jürgen Karsten ETL Franchise GmbH, Dr. Hubertus Boehm, SYNCON GmbH)
4. Franchise-Marketing – Die starke Marke und der Weg zum Erfolg (Referent: Tino Stiffel, rücken¬wind Marketing GmbH)
5. Die Dokumentation des Know-how in Franchisesystemen: Handbücher und Extranets als Basisinstrumente (Referentin: Mag. a. Waltraud Martius, SYNCON International Franchise Consultants)
6. Die Finanzierung des Franchisenehmers (Referent: Ingo Otten, Bürgschaftsbank NRW)
8. Die Arbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (Referent: Jan Schmelzle, DFV e.V.)
7. Erfolgsfaktoren beim Aufbau eines Franchisesystems (Referent: Horst Becker, ISOTEC GmbH)
8. Erfolgsfaktoren des Systemmanagements in der Praxis (Referent: Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Musikschule Fröhlich)

Die 55. Schule des Franchising

Die kommende Schule des Franchising findet von Montag, den 15.06.2015 bis Donnerstag, den 18.06.2015 in München statt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.franchise-institut.de

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Burger King und kein Ende – Lehren aus einem besonderen Einzelfall

In den vergangenen Jahren beherrschte eine besondere Konstellation die Wirtschaftsmedien in regelmäßigen Abständen: Burger King Deutschland hatte als Franchisegeber 89 eigene Restaurants an einen Investor veräußert, der als Franchisenehmer parallel auch in anderen Gastronomiekonzepten engagiert war. In der Berichterstattung über diesen Franchisenehmer ging es fortan vornehmlich um ein äußerst frag- und kritikwürdiges Gebaren als Arbeitgeber sowie wiederholt um Nichteinhaltung der vom Franchisegeber aufgestellten Qualitätsstandards.

(Vorläufiger) Höhepunkt dieser außergewöhnlichen Beziehung: Kündigung des Franchisevertrages durch den Franchisegeber in dieser Woche sowie die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die die sofortige Schließung der 89 Restaurants zur Folge hat. Medienberichten zufolge will der Franchisenehmer hiergegen rechtlich vorgehen.

Außergewöhnlich und vollkommen untypisch ist bzw. war diese Beziehung aufgrund der Größe des Franchisenehmers: Dass Franchisenehmer auch mit mehreren Betrieben wachsen, ist innerhalb der Franchisewirtschaft durchaus üblich. Dass ein Einziger jedoch fast 90 Betriebe führte, war und ist in Deutschland eine klare Ausnahmeerscheinung.

Gleichzeitig offenbarten sich zum Teil eklatante Missstände im Bereich des Franchise-Managements bei Burger King selbst, die als Lehren für alle Franchiseunternehmer (ob als –geber oder –nehmer) dienen sollten:

1. Wertschätzung und Beziehungspflege: Ein Franchise-System kann nur dann funktionieren, wenn es auf einem Wertegerüst gebaut ist, welches täglich im Umgang miteinander Anwendung findet. Das gilt für alle Ebenen – zwischen der Franchisezentrale sowie den Franchisepartnern, und natürlich auch zwischen dem Franchisepartnern und seinen Mitarbeitern.

2. Konsequentes Handeln: Fundament eines Franchisesystems sind standardisierte Abläufe, die den einheitlichen Auftritt sowie die Wiedererkennung beim Kunden ermöglichen. Die Franchisezentrale sollte ein großes Interesse an der Einhaltung dieser Abläufe haben; wird jedoch dagegen offenkundig und mehrfach verstoßen, ist schnelles und konsequentes Handeln gefordert. Auch und gerade bei Franchisenehmern, die eine große Anzahl von Betrieben besitzen.

3. Die Marke im Vordergrund: Franchisenehmer mit mehreren Betrieben besitzen eine besondere Markenverantwortung. Diese Verantwortung steigt mit jedem weiteren Betrieb. Wird über eine längere Zeit – und offenbar ohne wirksame Ahndung durch die Franchisezentrale – gegen Standards verstoßen, leidet der gemeinsame Markenauftritt. Und es werden diejenigen automatisch mit geschädigt, die sich an die Spielregeln halten. Umsatzeinbußen und Existenzängste können die Folge sein, wie z.B. im aktuellen Fall Burger King.

4. Personalhoheit beim Franchisenehmer: Mitarbeiter in einem Franchisebetrieb sind Botschafter der Marke; sie verdienen daher einer intensiven Betreuung/Förderung. Die Personalführung gehört zum Hoheitsgebiet des Franchisenehmers. Im Rahmen des partnerschaftlichen Umganges der Franchisezentrale mit den Partnern sowie der Verantwortung des gesamten Auftrittes gehört es zu den ureigenen Interessen des Franchisegebers, nach unternehmerisch ethischen Maßstäben zu handeln und dies auch von den Franchise-Nehmern einzufordern.

5. Rechtliche Auseinandersetzungen binden viele Ressourcen: Auch wenn der Gang zu Gericht unvermeidlich erscheint: Am Ende jedoch binden Prozesse viele Ressourcen, Geld und Zeit – und auch wenn der Kläger Recht behalten sollte: In der Öffentlichkeit bleibt sehr häufig etwas an der Marke haften. Es gibt Alternativen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie z.B. eine Mediation. In der Vergangenheit hatten den DFV mehrfach Franchisenehmer von Burger King angerufen und um Vermittlung gebeten – die Franchise-Zentrale lehnte ab.

Fazit

Burger King steht nicht für die Franchisewirtschaft. Genauso wie es bei Franchisegebern unüblich ist, Investoren als Franchisenehmer zu integrieren, so ist hier auch die Anzahl der Betriebe eines Franchisenehmers eine absolute Ausnahme (s.o.).

Und: Anhand der fünf Lehren oben wird deutlich, dass Burger King jetzt gut beraten ist, auf den Pfad der Franchise-Tugenden zurück zu kehren. Das ist die Zentrale vor allem auch den restlichen etwa 160 Franchisenehmern sowie deren Mitarbeitern schuldig. Diese befinden sich derzeit in „Sippenhaft“, ausgelöst durch den über Jahre andauernden und jetzt eskalierten Konflikt der Franchise-Zentrale mit einem Franchisenehmer.

DFV begrüßt die Initiative „SCHULEWIRTSCHAFT“

Anlässlich der Gründerwoche 2014: das Fördern von Gründerkultur muss früh ansetzten und will von klein auf gelernt sein!

Unternehmensgründungen begünstigen den Fortschritt, schaffen Arbeitsplätze, beschleunigen den Strukturwandel und sichern die Wettbewerbsfähigkeit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollte dem Gründungsgeschehen und der unternehmerischen Kultur in Deutschland Impulse bereits an Bildungseinrichtungen geben, um den Unternehmergeist bei gerade jungen Menschen zu wecken. Der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) befürwortet in diesem Zusammenhang die Initiative „Gründerland Deutschland“ des BMWi und den Aktionsplan der EU-Kommission „Unternehmertum 2020“. Doch die Arbeit im Bereich unternehmerische Bildung muss für die Zukunft weiter intensiviert werden. Mit zusätzlichen Projekten und Bundesfördermitteln sollte unternehmerisches Denken und Handeln in die Schulen getragen werden. In diesem Zusammenhang sollten nicht nur über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden, welche der Weg in die Selbstständigkeit mit sich bringen. Ein weiterer zu vermittelnder Ansatz sollte auf die Frage Antwort geben: Welche verschiedene Möglichkeiten bestehen für den Einstieg in das Unternehmertum? Die Antwort kann unterschiedliche Ansätze beinhalten – bspw. die Gründung eines Startup Unternehmens, das Zusammenführen von potenziellen Übergebern oder Übernehmern eines Betriebes sowie aber auch die Aussicht sich einem markterprobten Geschäftskonzept mit vermindertem unternehmerischen Risiko anzuschließen, in diesem Fall das Franchising.

SCHULEWIRTSCHAFT-Preis

Daher begrüßt der DFV die Initiative des BMWi „SCHULEWIRTSCHAFT-Preis“. Das bundesweite Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT prämiert zum dritten Mal die besten neun Unternehmen im Wettbewerb „Mein Engagement macht Schule!“. Das Netzwerk zeichnet Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf vorbildlich engagieren. Sie öffnen ihre Türen für Schüler und stellen Lehrkräften wie Jugendlichen ihr Know-how zur Verfügung.

Mit dem SCHULEWIRTSCHAFT-Preis soll vorbildliches Engagement der Unternehmer sichtbar gemacht und gewürdigt werden.

Die prämierten Unternehmen zeigen, wie man erfolgreich auf junge Menschen zugehen und ihnen einen ermutigenden und zugleich realistischen Einblick in die Arbeitswelt bieten kann. Die Jugendlichen lernen etwas über sich selbst, über ihre Talente und ihre beruflichen Möglichkeiten. Für sie geht es schließlich darum, einen Beruf zu finden, der ihnen Freude macht und ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Aber von diesem Wettbewerb profitieren nicht nur die Jugendlichen, sondern auch die Unternehmen selbst. Denn eine frühzeitige Berufsorientierung der jungen Leute ist ein wichtiger Beitrag zur zur Fachkräftesicherung.

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT

Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT engagiert sich seit rund sechzig Jahren für die Förderung und Verbesserung der Berufsorientierung junger Menschen und unterstützt mit vielen Projekten die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft.

Seit 2012 zeichnet das Netzwerk mit dem Wettbewerb „Mein Engagement macht Schule!“ Unternehmen aus, die sich für berufliche Orientierung und den Übergang von Schule und Beruf in vorbildlicher Weise für junge Menschen engagieren.

Das Engagement des DFV

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

Weitere Informationen zum politischen Wirken des DFV und zu seinen Forderungen finden Sie hier:
Positionspapier_Forderungen-Existenzgruendungsgeschehen_07.11.13

Konjunkturelle Schwäche, der Mindestlohn und die Franchisewirtschaft

Das jüngst vorgestellte Jahresgutachten der fünf Wirtschaftsweisen hat es in sich: So wird die aktuelle Konjunkturschwäche in Deutschland unter anderem auf die ab dem 01. Januar 2015 anstehende Einführung des Mindestlohns zurückgeführt. Entsprechend hitzig verliefen Diskussionen, inwiefern ein Zusammenhang diesbezüglich festgestellt werden könne oder nicht – denn das Gesetz sei ja noch gar nicht in Kraft getreten, so verlauteten Vertreter der Bundesregierung.

Diese Position offenbart eine frappierende Unkenntnis über tatsächliche Gegebenheiten innerhalb des Mittelstandes. Frühestens seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages, allerspätestens jedoch seit der Ratifizierung des Mindestlohn-Gesetzes durch den Bundesrat am 11. Juli war klar, was auf Unternehmen ab Januar 2015 zukommt.

Aus zahlreichen Gesprächen und Diskussionen mit den Mitgliedern des DFV wissen wir, dass Unternehmen die Diskussion zur Verabschiedung des Mindestlohns sehr wohl intensiv wahrgenommen und über Konsequenzen für ihre Netzwerke diskutiert haben. Schließlich geht es ja nicht nur um betriebswirtschaftliche Auswirkungen für den Franchisegeber und seine Betriebe. Er trägt auch in hohem Maße Verantwortung dafür, dass Franchisenehmer den Mindestlohn in ihre Kalkulationen einbeziehen. Und: Wir wissen, dass Franchisegeber seit Monaten auch über Konzeptanpassungen nachdenken, um die Auswirkungen des Mindestlohns für sich und ihre Partner abzufedern. Es wäre also absolut fahrlässig, würden sich die Franchisegeber erst ab dem 01. Januar 2015 mit diesem Thema beschäftigen.

Mit der Verabschiedung des Mindestlohns haben politische Akteure viele mittelständische Unternehmen erheblich verunsichert. Sie beugen vor, passen ihre Planungen für 2015 konservativ an und halten sich aktuell mit Ausgaben bzw. Investitionen zurück. Dass hier folglich keine Konsequenzen für die Konjunktur im auslaufenden Jahr spürbar sein sollen, ist in der Praxis kaum vorstellbar.

Die Franchisewirtschaft insgesamt hat mit dem Mindestlohn kein Problem. Sie setzt sich aus den unterschiedlichsten Branchen zusammen. In vielen wird längst über Mindestlohn gezahlt. Sehr wohl aber sind einzelne Sparten in Teilen besonders betroffen, wie z.B. die Gastronomie oder der Pflegesektor. Gerade hier laufen die Vorbereitungen zur Abfederung seit Monaten auf Hochtouren, die Verunsicherung ist groß.

Dass es Unternehmen gibt, die die Einführung des Mindestlohns verdrängen und am 01. Januar 2015 mit der Erkenntnis aufwachen, handeln zu müssen, ist dabei natürlich nicht ausgeschlossen. Der DFV jedoch hat dieses Thema in seinen eigenen Reihen seit Beginn der Debatten sehr intensiv mit verfolgt, intern kommuniziert und den Austausch seiner Mitglieder diesbezüglich vorangetrieben. So wird hierzu am 02. Dezember 2014 ein weiterer DFV-Round-table für Franchisegeber stattfinden.

Die Gründerwoche Deutschland rückt näher

Vom 17. bis zum 23. November 2014 stehen in vielen Regionen Deutschlands wieder Gründergeist und unternehmerisches Denken und Handeln im Mittelpunkt. Mit über 1.300 Veranstaltungen möchten Schulen und Hochschulen, Gründungsinitiativen, Kommunen, Kammern und Verbände sowie Unternehmen und viele andere Akteure einen Beitrag für mehr Gründungskultur in Deutschland leisten.

International

Die Gründerwoche Deutschland ist Teil der internationalen Global Entrepreneurship Week (GEW). Sie wird von der US-amerikanischen Ewing Marion Kauffman Stiftung betreut und hat allein im letzten Jahr etwa 7,5 Millionen Menschen in über 140 Ländern für innovative Ideen, Gründungen und Unternehmertum begeistert. In diesem Jahr haben sich bereits 150 Länder angeschlossen.

National

Die Gründerwoche Deutschland wird zum fünften Mal unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgerichtet. Voraussichtlich über 800 Gründungsakteure und Förderer von Unternehmergeist beteiligen sich, um die Gründungskultur und das Gründungsklima in Deutschland mit zusätzlichen Impulsen zu stärken. Während und rund um die Gründerwoche bieten die Partner – darunter Kammern, Wirtschaftsförderungen, Bildungseinrichtungen – deutschlandweit eine Vielzahl an Veranstaltungen an: In Seminaren, Workshops, Wettbewerben und vielen weiteren Veranstaltungsformaten wird das umfassende Spektrum der Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gründer und vor Ort präsent.

Franchise Matching Day

Auch der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV) setzt sich für die Fortentwicklung und Gründerkultur in Deutschland ein.

Beim Franchise Matching Day haben Franchise-Interessierte und potenzielle Gründer die Möglichkeit, Vier-Augengespräche mit Franchise-Experten und Geschäftsführern zahlreicher Systeme zu führen. An Thementischen können sie sich u.a. zu den Themen Systemwahl, Gründung, Recht und Finanzen informieren. Unter www.franchise-matchingday.de erhalten Interessierte weitere Informationen zu den Ausstellern und zum Programm.

Der Franchise Matching Day findet am Freitag, den 21. November 2014 von 10 bis 18 Uhr in der Veranstaltungslocation „Die Halle Tor 2“, Girlitzweg 30 in Köln statt.

Unternehmenspreis für mehr Willkommenskultur

Die Fachkräftesicherung ist ein zentrales Thema für die deutsche Wirtschaft. Angesichts der demografischen Entwicklung kommen neue Herausforderungen auf die Unternehmen und den deutschen Arbeitsmarkt zu. Fachkräfteengpässe sind schon heute in einigen Branchen und Regionen in Deutschland spürbar. Das weiß auch die Franchisewirtschaft nur zu gut. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bittet daher den DFV um Mithilfe, um auch in seinem Netzwerk bei Franchisegebern und Franchisenehmern, sich an diesem Unternehmer-Preis zu beteiligen, zu werben.

Mit Vielfalt zum Erfolg

Die Bundesregierung will nun mit ihrem Fachkräftekonzept alle in- und ausländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung nutzen. Das BMWi setzt sich dabei vor allem für die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein, fördert die Willkommenskultur und wirbt für Deutschland als attraktives Zielland für internationale Fachkräfte.

Wer als Franchisegeber oder auch als Franchisenehmer auch in Zukunft gut aufgestellt sein will, muss jetzt die Weichen stellen, Personalpolitik und Rekrutierungsstrategien zur Gewinnung von Fachkräften anpassen und auch auf internationale Fachkräfte setzen. Mit internationalen Fachkräften können Unternehmen nicht nur ihren Personalbedarf decken, Fachkräfte aus aller Welt bringen auch wertvolle zusätzliche Impulse mit ins Team: Neue Ideen, Sprachkenntnisse, Wissen über internationale Märkte und interkulturelle Kompetenzen. Unternehmen, die hier ansetzten, sichern sich einen Vorsprung im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe.

Der Preis

Mit dem Unternehmenspreis „Mit Vielfalt zum Erfolg“ zeichnen das Bundes-wirtschaftsministerium kleine und mittlere Unternehmen aus, die diesen Weg bereits gehen und erfolgreich internationale Fachkräfte gewinnen und integrieren. Die Gewinnerunternehmen erhalten eine Prämie von 10.000 Euro und werden mit ihren Maßnahmen einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt (u.a. in Videoclips auf dem Will-kommensportal des BMWi „Make it in Germany“).

Informationen zum Wettbewerb und die Bewerbungsunterlagen können unter folgendem Verweis abgerufen werden: „Mit Vielfalt zum Erfolg“

Bewerbungen sind bis zum 31.12.2014 möglich!