DFV nimmt an EU Konsultation teil

Position des DFV zur EU Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Derzeit zieht die EU-Kommission in Erwägung, die aktuelle Handelsvertreter-Richtlinie zu ändern. Hierbei geht es nicht um die Frage, was genau novelliert werden soll sondern allein um die Frage, ob überhaupt eine Änderung vorgenommen werden oder bei der seit 1986 bestehenden Richtlinie festgehalten werden soll. Der DFV hat hierzu eine Position bzw. eine Bewertung verfasst und der Konsultation zugänglich gemacht.

Hintergrund

Franchising ist ein auf langjährige Partnerschaft beruhendes Geschäftsmodell. Dieses gründet auf einer vertraglichen Bindung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmern. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlicher agierender Unternehmer. Im Gegensatz zum Handelsvertreter arbeitet er auf eigene Rechnung, unterliegt keiner Preisbindung und wird nicht provisionsbasierend tätig. Im Rahmen seiner zu erbringenden Leistung verpflichtet sich der Franchisegeber zur Betreuung und Fürsorge gegenüber dem Franchisenehmer. Diese Verpflichtung beinhaltet unter anderem einen stetigen Know-how-Transfer, Schulung und Weiterbildung sowie Beratung und Unterstützung des Franchisenehmers. Franchising ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, so dass bei der Vertragsgestaltung eine Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelgesetze berücksichtigt werden müssen. Die Handelsvertreterrechte, bestimmt durch die Handelsvertreter-Richtlinie, finden hierbei analog, insbesondere beim § 89b HGB (Handelsvertreterausgleich), Anwendung.

Nationales und europäisches Recht

Angesichts der Vorgaben der Handelsvertreter-Richtlinie stimmen die nationalen Handelsvertreterrechte innerhalb der EU inhaltlich überein bzw. weisen nur in engem Rahmen – dort, wo die Richtlinie unterschiedliche Regelungen zulässt – Unterschiede auf. Das beschleunigt Vertragsverhandlungen und erleichtert, Verträge zu schließen. Zugleich wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, einheitliche Vertragsmuster für alle 28 EU-Staaten vorzubereiten. Dies erleichtert den Aufbau eines Vertriebskonzeptes über Handelsvertreter, soweit sich dies nur auf die Staaten der EU erstrecken soll.

Handelsvertreterverträge müssen – egal, welches Recht für den Vertrag vereinbart wurde – mit den zwingenden Regelungen der EU-Richtlinie übereinstimmen. Daher sind Handelsvertreter eher bereit, sich auf ein anderes Recht innerhalb der EU (bspw. auf das Recht am Sitz des Unternehmers) einzulassen.

Dadurch, dass der Europäische Gerichtshof durch die Gerichte der EU-Staaten zur Auslegung des nationalen Rechts vor dem Hintergrund der Richtlinie angerufen wird, verfestigt sich die angestrebte Einheitlichkeit des Handelsvertreterrechts in der gesamten EU. Dies verschafft sowohl den Handelsvertretern als auch den Unternehmern Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Handelsvertreterverträgen und damit mittelbar auch für Franchise-Verträge.

Die Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof und ihm folgend durch die nationalen Gerichte verhindert, dass der Schutz der Richtlinie weder durch die Wahl des Rechts eines Drittstaates noch eines Gerichtsortes außerhalb der EU ausgehebelt werden kann.

Der DFV-Ausschuss International stellt die Weichen für den "Leitfaden Inbound"

Ende der letzten Woche fand die dritte Sitzung des DFV Ausschusses für Internationales in Hamburg statt. Gastgeber war dankenswerterweise erneut die Engel & Völkers Systemzentrale.

DFV Ausschuss Internationales

Im Zentrum stand dabei der Erfahrungsaustausch zwischen international erfahrenen Vertretern der Mitgliedsunternehmen sowie der assoziierten Experten des DFV.

Dabei wurde Eingangs festgestellt, dass die bisherige Arbeit des Ausschusses als erfolgreichen bezeichnet werden kann und die bisher geplanten Maßnahmen wie geplant in die Tat umgesetzt wurden. So wurde der „Leitfaden Internationalisierung: Eine Orientierung für Franchisesysteme auf dem Weg ins Ausland“ bereits im zweiten Quartal 2014 fertig gestellt und auf dem Franchise-Forum 2014 in München erstmalig präsentiert.

Das Pendant zu diesem „Leitfaden Outbound“ ist der Leitfaden für Franchisesysteme die sich für den Eintritt in den deutschen Markt interessieren. Im Rahmen der Ausschusssitzung wurde der vorhandene Entwurf besprochen und mit Hilfe der Anwesenden weiterentwickelt.

Inhaltlich wird der zweite Leitfaden nicht nur den deutschen Markt, seine Vorzüge und Besonderheiten bewerben, sondern auch franchisespezifische Fragen zur Systemadaption, Partnersuche und Franchiserecht beantworten. Dabei sollen nicht nur theoretische Überlegungen eine Rolle spielen, sondern auch praktische Erfahrungen in Form von Testimonials und Best Practices zur Verfügung gestellt werden.

Diese praktischen Erfahrungen werden auch im Rahmen der Roundtables weitergegeben, welche zu einer festen Institution des DFV werden und Wissen für die Systemexpansion ins Ausland bzw. andersherum bündeln sollen. Klar wurde, dass gerade dieser Rahmen sich in Zukunft besonders dafür eignen wird, um auch ausländischen Systemen eine außergewöhnliche Informationsmöglichkeit zur Expansion nach Deutschland zu bieten.

Der erste Roundtable wird am 22. Oktober 2014 in München tagen. Gastgeber ist die McDonald’s Systemzentrale.

Anwesende der Sitzung am 26. September 2014 waren: Kai Enders (Engel & Völkers) Günter Erdmann (SCHLARMANNvonGEYSO) Michaela Fischer (DFV) Cheyenne Heumann (Bodystreet) Mareike Niels (Engel & Völkers) Jens Przygodda (SANIFAIR) Telma Reuter (LE CROBAG) Ute Petrenko (Mail Boxes Etc.) und Sven Ursinus (DFV).

Autor: Sven Ursinus

Erste rechtliche Einordnung: Franchise und Mindestlohn

Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz) wurde am 11. Juli 2014 vom Bundesrat verabschiedet. Nach der noch vom Bundespräsidenten zu tätigenden finalen Unterschrift gilt dann ab dem 01. Januar 2015 ein allgemein geltender gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland.

Was hat der Mindestlohn für Auswirkungen auf die Franchisewirtschaft und welche vertraglichen, wie auch vorvertraglichen Pflichten werden neu begründet?

Diesen Fragen widmet sich der Blog-Beitrag in einer ersten rechtlichen Einordnung.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes

• Gem. § 1 Abs. 2 MiLoG beträgt der Mindestlohn ab dem 01.01.2015 8,50 EURO.
• Gem. § 3 MiLoG sind abweichende Vereinbarungen unwirksam.
• Gem. § 13 MiLoG haftet für die Einhaltung des Mindestlohnes der Auftraggeber, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt. Diese Haftung entfällt nur dann, wenn der Unternehmer nachweist, dass er weder positive Kenntnis noch fahrlässige
Unkenntnis davon hatte, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht nachkommt.
• Gem. § 21 MiLoG können bei einer Zuwiderhandlung Bußgelder bis zu 500.000 EURO verhängt werden.
• Gem. § 22 MiLoG werden einzelnen Berufsgruppen Ausnahmen zugebilligt, wie bspw. Praktikanten oder Langzeitarbeitslose.

Den vollständigen Gesetzentwurf können Sie hier nachlesen: 2013-04-02-gesetzentwurf-tarifpaket-mindestlohn

Was bedeutet dies für den Franchisegeber?

Entscheidend ist die Kommunikation an die Franchisepartner, dass diese sich diese auf den Mindestlohn zum 01.01.2015 einzustellen haben und entsprechende Maßnahmen ergreifen sollten. Dies sollte einhergehen mit entsprechenden Handlungsempfehlungen durch die Systemzentrale. Denn mit der zukünftigen finanziellen Mehrbelastung, durch die Steigerung der Personalkosten, ist es wichtig den Franchisenehmern eine betriebsstrategische Perspektive aufzeigen zu können.

Weiterhin sollte über die rechtlichen Neuerungen und möglichen Ausnahmen aufgeklärt werden. Die Franchisepartner sollten darauf hingewiesen werden, dass der Mindestlohn zwingend einzuhalten ist. Denn nach § 13 MiLoG könnte sich diesbzgl. eine Haftung ergeben. Demnach ist die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes durch die Franchisenehmer auch aber durch die Nachauftragnehmer zu beachten. Ein Verstoß könnte empfindliche Bußgelder mit sich bringen. Es sollte demzufolge darüber nachgedacht werden die Verpflichtung zur Mindestlohnzahlung in den Franchisevertrag einzubauen.

Ferner muss die Vorvertragliche Aufklärung gerade im Bereich der Rentabilitätsberechnung entsprechend angepasst werden. Auch hier muss darauf hingewiesen werden, dass die verwendeten Daten auf Erfahrungen der Vergangenheit beruhen.

Der DFV e.V. hat in diesem Zusammenhang einen ersten Round-table am 15. Juli. 2014 in Hamburg veranstaltet. Dieser dient dem Erfahrungsaustausch von Mitgliedsunternehmen des DFV e.V. und Experten. Im Oktober dieses Jahres wird es einen zweiten Round-table zum Thema Mindestlohn geben.

"Matching Day 2014": Deutsch-österreichisches Engagement in Sachen Franchising

Das deutsch-österreichische Engagement in Sachen Franchising geht in die Neuauflage: Den zweiten „Franchise Matching Day“ veranstalten am 21. November 2014 in Köln im Rahmen der Gründerwoche der Deutsche Franchise-Verband (DFV) und die Wiener Agentur Cox Orange.

Das Informationsangebot für Menschen, die Chefs werden wollen und für Franchisesysteme, diese Chefs zu finden, ist ausgelegt als eintägiges Eventformat, das auf hochwertigen Austausch und persönliche Gespräche setzt.

In der Location „Die Halle Tor 2“ sind die renommierten Franchisegeber Backwerk, Bodystreet, Domino’s Pizza, Home Instead, Joey´s Pizza Service, Kamps Bäckerei, KFC, McDonald, Mrs. Sporty, Nordsee und Schmidt Küchen mit ihren Geschäftsführern und Franchisebeauftragen zugegen. Und wenden sich an Menschen, die Interesse an der Selbständigkeit haben und doch die Sicherheit einer Marke schätzen.

Brodersen: „Dynamik fordert neue Wege“

Der DFV weiß, dass die Suche nach weiteren Franchisenehmern im Fokus der Aufmerksamkeit seiner Mitglieder steht. Geschäftsführer Torben Brodersen: „Die Dynamik des Wachstums, die sich in den aktuellen Zahlen widerspiegelt, fordert neue Wege. Daher setzen wir gemeinsam mit der Agentur Cox Orange auf das neue Eventformat des Franchise Matching Days, das wir aufgrund des letztjährigen Pilotprojektes für die Franchisewirtschaft weiter entwickelt haben“.

Das Besondere der Veranstaltung sind der ausschließliche Franchise-Bezug sowie die innovative Vermittlung von Knowhow. Im Zentrum steht das „Matchen“ von Franchisenehmer-Interessenten und Franchisegebern, die im Vorfeld der Veranstaltung bereits ihre Gesprächstermine abstimmen können. Ergänzt wird dieses Treffen durch die „living pages ®“ und das „Franchise-World-Café“. Die „living pages ®“ sind Geschäftsführer bekannter Franchisesysteme, die von ihren persönlichen Erfolgsfaktoren im Franchising berichten, beim „Franchise-World-Café“ durchläuft der Interessierte einzelne Stationen zum erfolgreichen Franchisenehmer.

„Bei beiden Programmpunkten werden Fragen in kleiner Runde diskutiert. Somit schafft das Treffen ein eigenes, hochwertiges Format der persönlichen Kommunikation, abseits von klassischen Messen“, wertet Carina Felzmann, Geschäftsführerin der Agentur Cox Orange.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.franchise-matchingday.de

Die möglichen Eskalationsstufen während des Krisenmanagements in einem Franchisesystem

Wie in den bereits vorangehenden Blog-Beiträgen aufgezeigt, bietet der DFV e.V. zur Konfliktlösung ein Mediations- bzw. Ombudsmannverfahren an.

Doch der Anknüpfungspunkt für ein fest integriertes Krisenmanagement muss schon wesentlich früher angesetzt und implementiert werden. Entscheidend ist dabei, dass die Strukturen innerhalb der Franchisezentralen so ausgelegt sind, dass Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner klar definiert und die Prozesse zur Lösung einer Krise standardisiert sind. Die Standardisierung erfolgt durch vorgegebene Eskalationsphasen. Dadurch kann jeder Krise dementsprechend professionell und einheitlich begegnet werden.

Im Herbst 2013 hat sich der DFV-Ausschuss Qualität und Ethik konstituiert. Dieser hat sich unter anderem das Ziel gesetzt ein Leitfaden zur Krisenkommunikation zu entwickeln und damit die Professionalisierung des Franchisings im Bereich Qualität und Ethik weiter voran zu treiben. Darin geht es nicht nur darum, den Franchisezentralen in dieser Sache Know-how zu vermitteln sondern auch die Franchisenehmer miteinzubinden, um diese darin zu sensibilisieren, Probleme frühzeitig anzusprechen und zu thematisieren. Das vom Deutschen Franchise-Institut (DFI) gerade in der Entwicklung befindliche Seminarprogramm zur Franchisenehmer-Schulung wird hier ergänzend ansetzten und versuchen die Franchisenehmer für dieses Thema zu gewinnen.

Vorab werden nun einzelne Eskalationsstufen exemplarisch dargestellt.

Was gibt es für Eskalationsphasen?

1. Wahrnehmungsphase

In der Wahrnehmungsphase sind beide Vertragsparteien (Franchisenehmer oder Franchisegeber) gefordert. Darin wird ein mögliches Problem erkannt, angesprochen und an den Verantwortlichen kommuniziert.

2. Analysephase

In der Analysephase gilt es ein Gespräch zur Analyse des Problems zu suchen, eine Beurteilung vorzunehmen und die Frage zu beantworten, welche möglichen Schritte zur Problemlösung folgen könnten.

3. Lösungsphase / Umsetzungsphase

In dieser Phase wird nach einer Lösung gesucht und konkretisiert, diese dann kommuniziert und schlussendlich auch einvernehmlich umgesetzt.

4. Kontrollphase

Die Kontrollphase dient dazu zu überprüfen, ob die vereinbarte Lösung auch wirklich und richtig in die Tat umgesetzt wird.

5. Rückmeldungsphase

Die Rückmeldungsphase bringt den Prozess der Konfliktlösung zu einem Ende. Darin wird ein finales Gespräch in dieser Sache geführt und der Prozess abschließend dokumentiert. Entscheiden ist hierbei auch die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen und wenn notwendig auch diese an die anderen Partner zu kommunizieren. Denn auch hier gilt der Satz: aus Fehlern sollte man lernen!

Die einzelnen Eskalationsstufen sind in Anlehnung an die von Frau Mag. Waltraud Martius und Dr. Hubertus Boehm entwickelten Phasen exemplarisch aufgezeigt.

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Jede Partnerschaft selbstständiger Unternehmer in einem Franchisenetzwerk birgt Konfliktpotential. Die Erfahrung zeigt, dass es unrealistisch ist, die Augen hiervor zu verschließen und das Thema auszublenden. Umso wichtiger ist es, dass Franchisegeber Strategien entwickeln, wie sie Konfliktsituationen begegnen und im Einvernehmen mit den Franchisepartnern lösen und zu einem konstruktiven Ende bringen.

Die Entwicklung eines standardisierten Eskalationsstufenprozesses wird bei der kommenden Ausschusssitzung maßgeblich im Focus der Arbeit stehen. Die Veröffentlichung des Leitfadens ist dann für Anfang 2015 vorgesehen.

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie Jan Schmelzle unter: schmelzle@franchiseverband.com

Unternehmensgründer in Deutschland: Allein und ausgebremst?

Bundestagsfraktionen beantworten Anfrage des Deutschen Franchise-Verbandes e.V.

Viele Existenzgründer fühlen sich unzureichend über finanzielle Fördermöglichkeiten informiert und von den Arbeitsagenturen alleingelassen.* Dieses und andere Umfrageergebnisse nahm der DFV zum Anlass die fünf Bundestagsfraktionen vor der kommenden Bundestagswahl zu ihren Positionen bezüglich der Förderung von Existenzgründungen in Deutschland schriftlich zu befragen. Bis auf Die Linke antworteten alle Fraktionen.

Oppositionsfraktionen wollen Gründungszuschuss als gesetzliche Pflichtleistung wieder einführen
Die Fraktionen von SPD und Grünen sehen die Wiedereinführung des Gründungszuschusses bzw. die Rücknahme der Mittelkürzung als ein Kernelement zur Förderung von Existenzgründern an. Für Union und FDP soll der Gründungszuschuss weiterhin eine Ermessensentscheidung des Beraters bleiben.
Die Union plant hingegen, die Gründungsfinanzierung durch einen erleichterten Zugang zu Wagniskapital auszubauen. Steuerliche Anreize für diese Finanzierungsformen sollen dazu beitragen.
Die SPD will die Gründercoaching-Variante „Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ beibehalten und sieht durch die 90-prozentige Bezuschussung des Beratungshonorars von zugelassenen Gründungsberatern einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Unklare Zukunft für den „Mikrokreditfonds Deutschland“

Im Gegensatz zu bekannt gewordenen Überlegungen der CDU, das Förderprogramm zum Ende dieses Jahres einzustellen, sieht die FDP darin weiterhin einen wichtigen Baustein zur Förderung von Gründungen und einer erfolgreichen Selbständigkeit. Auch die SPD hält am Mikrokreditfonds fest, der sich nach Angaben der Fraktion als effizientes Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen – 1,5 Arbeitsplätzen pro Mikrokredit – erwiesen hat.

Soziale Absicherung von Gründern
Zu diesem Thema äußert sich die SPD als einzige Fraktion: Sie möchte Existenzgründern einen besseren Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ermöglichen; auch langjährig Selbständige sollen sich wieder versichern können. Ebenfalls sollen Selbständige den gleichen Zugang zu den Leistungen des Arbeitslosengeldes (ALG I und ALG II) erhalten wie Arbeitnehmer. Hierzu soll die bestehende Beitragshöhe überprüft und entsprechend angepasst werden.

„Insgesamt bleibt festzustellen“, so der Geschäftsführer des DFV, Torben L. Brodersen, „dass alle Parteien zu wenig konkrete Lösungsvorschläge und Maßnahmen anbieten, um Existenzgründer ausreichend zu unterstützen und Anreize für neue Existenzgründungen zu schaffen. Nach wie vor sieht der DFV die massive und ersatzlose Kürzung der Mittel für den Gründungszuschuss als nachgewiesen effizientes Förderinstrument als sehr kritisch an. Hiermit wurde ein kontraproduktives Signal ausgesendet.“

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. vertritt die Interessen der deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2012 erwirtschafteten rund 1.000 Franchisegeber, gemeinsam mit mehr als 72.700 Franchisenehmern und um die 546.200 Mitarbeiter etwa 61,2 Milliarden Euro Umsatz.

* Onlinebefragung des DFV (April-Juli 2013, mehrere hundert Teilnehmer) #

DFV_Positionen-der-Parteien

1. Franchise Matching Day in Mainz am 16.11.2013: Neues Eventformat wird begeistert aufgenommen

Die renommierten Franchisegeber Bodystreet, Engel & Völkers, Joey´s Pizza Service, Kamps und Town & Country Haus stehen den Besuchern als „living pages“ auf der Fachveranstaltung zur Verfügung. Das außergewöhnliche Eventformat findet am Samstag, 16. November 2013 ganztags in der Alten Lokhalle in Mainz statt und wird vom Deutsche Franchise-Verband (DFV) gemeinsam mit der Agentur Cox Orange aus Wien veranstaltet.

Das Besondere dieser Veranstaltung in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz sind der ausschließliche Franchisebezug sowie die innovative Vermittlung von Know-how. Im Zentrum steht das ?matchen? von Franchisenehmer-Interessenten und Franchisegebern. Ergänzt wird das Angebot durch ?living pages? und „world cafés“. Die Living pages sind Geschäftsführer bekannter Franchisesysteme, die ihre Sichtweise zum Erfolg im Franchising darlegen, bei den world cafés durchläuft der Interessierte den Weg zum erfolgreichen Franchisenehmer an Expertentischen.

Wer Erfolg hat, hat etwas zu erzählen
Trägt man sich mit dem Gedanken ein Unternehmen zu gründen, sind erfolgreiche Unternehmerpersönlichkeiten eine gute Orientierungshilfe. Der erste Franchise Matching Day bietet die einmalige Chance in unterschiedliche Franchisesysteme hineinzuschnuppern und die erfolgreichen Geschäftsführer persönlich kennenzulernen, erklärt Torben Brodersen, Geschäftsführer des Deutschen Franchise-Verbandes. Neben den bereits erwähnten Franchiseunternehmen haben sich für eine Teilnahme auch bekannte Namen wie Home Instead Seniorenbetreuung, Mrs.Sporty, PROMEDICA PLUS, Schmidt Küchen und VBC angemeldet. Ebenso wird KFC, Mail Boxes Etc., Musikschule Fröhlich, Nordsee, personal total, The Body Shop, Tiroler Bauernstandl, Ytong Bausatzhaus und Domino?s Pizza vertreten sein.

Veranstalter sind der Deutsche Franchise-Verband e.V. und die Cox Orange GmbH, eine Wiener Marketing- und PR-Agentur, die für Österreich erfolgreich eine neue Franchisemesse entwickelte und damit zum Österreichischen Staatspreis für Marketing nominiert wurde.

www.franchise-matchingday.de

Franchise Matching Day

Der DFV gratuliert: 10 weitere Absolventen feiern Abschluss zum Franchise-Manager (IHK)

Teilnehmer loben professionelle Umsetzung. Nächster Lehrgang zur Förderung der beruflichen Zukunft im Franchising ab 24. Juni 2013.

Geschafft! Mit der heutigen Abschlussprüfung endet für alle zehn Teilnehmer erfolgreich der IHK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager. Im vergangenen halben Jahr haben die Absolventen die sechs Module der Weiterbildung mit insgesamt 160 Lehrgangsstunden besucht und alle wichtigen Inhalte für eine berufliche Zukunft in diesem Wirtschaftszweig gelernt – von den Grundlagen des Franchisings über Führung, Controlling, Kommunikation sowie rechtlichen Grundlagen bis hin zum internen Marketing und Franchise-Management in der Praxis.
Torben L. Brodersen, Geschäftsführer des DFV sowie des Deutschen Franchise-Instituts und mit verantwortlich für die Umsetzung des IHK-Lehrgangs: „Heute können wir gleich doppelt gratulieren: Zum einen den Absolventen dieser einzigartigen Franchise-Weiterbildung, die mit dem IHK-Zertifikat ihre beruflichen Entwicklungschancen weiter deutlich verbessert haben. Zum anderen aber auch allen Organisatoren und Referenten, die durch das positive Feedback zur professionelle Umsetzung des IHK-Zertifikatslehrgangs in ihrer Arbeit bestärkt worden sind.“

Am heutigen Tag stand für die Teilnehmer eine eineinhalb-stündige Klausur im Multiple-Choice-Verfahren auf dem Programm. In den Wochen zuvor haben Sie eine Projekt-Hausarbeit verfasst, die sie im Anschluss an die Klausur vor dem Prüfungsgremium verteidigen mussten. Das Gremium bestand aus Jürgen Dawo, DFV-Vorstand für Aus- und Weiterbildung sowie Gründer von Town & Country-Haus, Torben L. Brodersen sowie Gräfin Kristin von Faber-Castell, Weiterbildungsberaterin der IHK Erfurt.

Die nächste Möglichkeit, ihr Franchise-Know-how anzureichern und mit einem IHK-Zertifikat abzurunden haben interessierte Fachkräfte aus den Franchisezentralen sowie Franchiseberater ab dem 24. Juni 2013: Dann startet der nächste Lehrgang mit dem ersten Modul. Weitere Informationen unter www.franchise-institut.de

Franchisemanager-IHK_Absolventen