Internetvertrieb: Aussage des Bundeskartellamtes zum Online-Handel auch für die Franchisewirtschaft von Bedeutung

Ein Dauerthema in der Franchisewirtschaft: Richtungsweisende Aussage des Bundekartellamtes betrifft auch das Franchising

Das Verfahren gegen die adidas AG: Verkaufsverbot über Online-Marktplätze

Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die adidas AG (adidas) eingestellt, nachdem das Unternehmen seine Internet-Vertriebsbedingungen kartellrechtskonform geändert hat.

adidas betreibt ein selektives Vertriebssystem, in dem adidas-Produkte nur über autorisierte Händler an Endkunden verkauft werden dürfen. Die im Jahr 2012 eingeführten e-Commerce Bedingungen enthielten u.a. ein weitreichendes Verkaufsverbot über die großen Online-Marktplätze eBay und Amazon Marketplace, aber auch andere Plattformen wie Rakuten.de, Yatego.de, Hitmeister.de und meinPaket.de. Das Bundeskartellamt hatte nach Eingang einer ganzen Reihe an Beschwerden von Sportfachhändlern ein Verfahren eingeleitet.

Sachverhalt

Nach umfangreichen Ermittlungen bei den deutschen Händlern und den Sportartikelherstellern wurde adidas im Laufe des Verfahrens informell mitgeteilt, dass schwerwiegende wettbewerbsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze und Beschränkungen der Suchmaschinenwerbung für autorisierte Händler bestehen. Daraufhin hat adidas eine Neufassung der e-Commerce Bedingungen vorgelegt, in der das Verkaufsverbot über Online-Marktplätze komplett entfallen ist. Es wurde außerdem klargestellt, dass es allen autorisierten Händlern freisteht, adidas Markenbegriffe als Suchwort bei der Suchmaschinenwerbung wie z.B. Google AdWords zu verwenden.

Auch mit der ASICS Deutschland GmbH, die wegen ähnlicher Vertriebsbedingungen vom Bundeskartellamt abgemahnt worden ist (siehe PM vom 28. April 2014), werden derzeit Gespräche über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung ihres selektiven Vertriebssystems geführt.

Kernaussage

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Möglichkeiten des Internets stellen Hersteller wie Händler vor neue Herausforderungen. Unsere Aufgabe ist es, in diesem dynamischen Umfeld Märkte und Chancen zugunsten von Händlern und Verbrauchern offenzuhalten. Selbstverständlich dürfen Hersteller bei der Auswahl ihrer Händler bestimmte Qualitätsanforderungen stellen. Nach europäischem wie deutschem Kartellrecht ist es aber nicht erlaubt, wesentliche Vertriebskanäle wie den Online-Handel weitgehend auszuschalten. Unser Verfahren gegen adidas sowie auch das noch nicht abgeschlossene Verfahren gegen ASICS sind Pilotverfahren, da derzeit viele Markenhersteller vergleichbare Maßnahmen erwägen. Wir begrüßen, dass adidas seinen autorisierten Einzelhändlern jetzt ermöglicht, nicht nur einen eigenen Online-Shop, sondern auch Shops auf Online-Marktplätzen zu betreiben. Dies ist gerade für kleine und mittlere Sportfachhändler auch in Anbetracht rückläufiger Kundenfrequenzen eine wichtige Möglichkeit, ihren Kundenkreis zu erweitern. Auch die Verbraucher profitieren hiervon ganz unmittelbar.“

Der Vertriebskanal Online-Handel spielt auch im Franchising eine immer größere Rolle. Dem Franchisenehmer kann dabei nicht der Internetvertrieb verboten werden. Qualitätsanforderungen können von Franchisegeber-Seite aber dennoch gestellt werden.

Nähere Informationen können Sie in den bereits erschienen Blog-Beiträgen zu diesem Thema nachlesen:


Kann dem Franchisenehmer verboten werden, eine eigene Homepage einzurichten?

Kann ein Franchisenehmer seine im Geschäftslokal angebotenen Produkte auch über einen eigenen Internetauftritt anbieten?

Ein Dauerthema im Franchising: Vertrieb von Waren über das Internet

Beschränkungen beim Internetvertrieb können für den Franchisegeber teuer werden!

Fazit

Zu der rechtlichen Bewertung in diesem Verfahren, wird das Bundeskartellamt in Kürze einen ausführlichen Fallbericht veröffentlichen. Der DFV e.V. wird umgehende darüber berichten und die Auswirkungen bzw. rechtlichen Folgen für Franchisesysteme näher erläutern.

Interesse an Unternehmensgründungen auf dem Tiefstand – warum der Franchisewirtschaft in den nächsten Jahren eisiger Gegenwind drohen könnte

Auf dem „Tiefstand“ befindet sich derzeit das Interesse an Unternehmensgründungen, verlautete kürzlich eine Studie des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK). So führten die Industrie- und Handelskammern bundesweit im vergangenen Jahr 235.000 Beratungsgespräche mit angehenden Gründern, sieben Prozent weniger als im Jahr zuvor. Der DIHK warnt daher vor einer Unternehmerlücke.

Die Abhängigkeit der Franchisewirtschaft von der Gründerentwicklung
Die meisten Franchisegeber in Deutschland wachsen mit Unternehmensgründern als angehenden Franchisenehmern. Gerade Personen aus dem mittleren und gehobenen Management, die etwa mit einer Abfindung ihren vorherigen Arbeitgeber verlassen, zählen zur Hauptzielgruppe zahlreicher Franchisegeber.
Wie gestaltet sich die Ist-Situation bei der Systemexpansion? Laut Statistiken des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) konnten 2013 76.500 Franchisenehmer verzeichnet werden, im Vorjahr waren es 72.700. Eine interne Umfragen des DFV ergab Ende letzten Jahres zudem, dass 40% seiner Mitglieder ihre Expansionspläne im Jahr 2013 erreicht – und 60% eben gerade nicht.
An dieser Stelle offenbart sich einmal mehr ein unmittelbarer Zusammenhang dieser Entwicklungen: Die Franchisewirtschaft ist in ihrem Wachstum gehemmt, da immer weniger Personen über eine Unternehmensgründung nachdenken. Parallel hat ein starker Wettbewerb der Franchiseanbieter um gut qualifizierte Franchisegründer eingesetzt.

Perspektivisch wieder mehr Gründer?
Deutschland zählte mit 5,3% im Jahr 2013 zu den EU-Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosenquote, seit 2005 wurde ein klarer Aufschwung am Arbeitsmarkt verzeichnet. Das kann einerseits an den politischen Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren liegen, vor allem aber hat der demographische Wandel diese Entwicklung enorm begünstigt: denjenigen, die als Rentner den Arbeitsmarkt verlassen, folgen vergleichsweise weniger Fachkräfte nach. Dieser Prozess wird sich in den nächsten Jahren verstetigen, wenn nicht gar noch verstärken.
Die Gründerkultur in Deutschland ist besonders eng an den Arbeitsmarkt gekoppelt: Der Drang in die Selbständigkeit wird dann größer, wenn Arbeitnehmer gezwungen sind sich zu verändern. Dieser Zwang ist momentan und perspektivisch eher gering ausgeprägt, da gute Arbeitnehmer mit „Kusshand“ einen gut bezahlten Job in einem starken wirtschaftlichen Umfeld erhalten. Hinzukommt das Sicherheitsbedürfnis in Deutschland, dass meist stärker ist als die bei einer Gründung zwingend mitzubringende Risikobereitschaft.
Die oben gestellte Frage muss daher mit einem „eher nicht“ beantwortet werden.

Wachstumsalternativen für Franchisegeber
Der Engpass bei der Gewinnung neuer Franchisenehmer ist offenkundig. Als Wachstumsalternativen für die Systemzentralen haben sich sowohl eigene Betriebe, als auch bereits bestehende Franchisenehmer (sog. „Multi-Unit“) herauskristallisiert. Für die Zielgruppe der angehenden Franchisenehmer sollten jedoch auch stärker bestehende Unternehmen in Betracht gezogen werden, wie dies z.B. ohnehin sehr stark im Handwerk praktiziert wird.

Forderungen an die Politik
Komplett unbefriedigend sind die Signale aus dem politischen Umfeld. Nicht nur, dass beispielsweise die Änderung beim Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit (Ermessenleistung statt Pflichtleistung) vor zwei Jahren einen erheblichen Rückgang (bis 85%) bei den Antragstellungen zur Folge hatte. Weder von der vorherigen schwarz-gelben, noch von der jetzigen schwarz-roten Koalition sind bisher Initiativen gestartet worden, die ein umfänglicheres Maßnahmenprogramm zur Steigerung der Gründungsdynamik erkennen ließen. Dafür scheint die Zielgruppe der angehenden Unternehmensgründer zu uninteressant. Es bleibt bei Einzelaktionen, Sonntagsreden und Lippenbekenntnissen.

Fazit
Die Franchisewirtschaft wird in den nächsten Jahren stärker über Wachstumsalternativen nachdenken müssen. Bleibt sie – wie bislang – zu eng an der Gründerkonjunktur gekoppelt, wird ihr ein eisiger Wind ins Gesicht wehen.

Franchise im ländlichen Raum – neue Perspektiven durch die „Große Emma“?

Es ist seit Jahren festzustellen und wird viel beklagt: das sogenannte „Ausbluten“ ländlicher Räume und kleiner Städte. Viele Regionen in Deutschland leiden unter dieser Entwicklung und mit ihnen immerhin 30% der deutschen Bevölkerung, für die eine angemessene Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann. Was dagegen tun?

Gemeinsam mit der Sparkasse Meißen hat nun der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) am 16. Juni 2014 in Zabeltitz mit der „Großen Emma“ ein Pilotprojekt gestartet, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die „Große Emma“ stellt dabei konkret ein Gebäude dar, welches unter seinem Dach Unternehmen oder Vereinigungen die Möglichkeit bietet, die Räumlichkeiten zeitweise zu mieten und ihre Dienstleistungen anzubieten. D.h. eine Anmietung muss nicht dauerhaft, sondern kann auch tage- oder stundenweise erfolgen In Zabeltitz sind Partner der „Großen Emma“ ein Friseurstudio, ein Paket- und Briefshop, die Sparkasse, ein Lohnsteuerhilfeverein sowie die örtliche Diakonie. Darüber hinaus ist ein Gemeinschaftsraum vorhanden, der ebenfalls angemietet werden kann.

Nicht alle Franchise-Konzepte bestehen aus großen Restaurants, Einzelhandelsgeschäften oder Fitness-Studios. Und: Geschäftsmodelle im Franchising sind auch modular anpassbar (Sortiment bzw. Dienstleistungsangebot etc.). Der Gedanke hier ist, dass beispielsweise bestehende Franchisenehmer oder eigene Betriebe des Franchisegebers aus der Region mit einem entsprechend angepassten Angebot („Micro-Franchising“) einen zeitweisen Bestandteil einer „Großen Emma“ darstellen.

Selbstverständlich: Dieses Projekt muss sich rechnen, sowohl für die Unternehmer, als auch für die Initiatoren. Doch ist es allemal ein Versuch wert, sich für eine Stärkung der ländlichen Räume einzusetzen und diese aufzuwerten. Warum nicht mit etablierten Franchise-Marken?

Der DFV steht mit dem OSV seit einigen Monaten diesbezüglich in Verbindung und hat die Planungsphase aktiv begleitet. Jetzt, nach Eröffnung des Betriebes in Zabeltitz, beginnt die Pilotphase. Ein idealer Zeitpunkt also, um auf diese Innovation hinzuweisen. Mehr Informationen unter:
http://www.grosse-emma.de/ oder direkt beim DFV-Geschäftsführer, Torben Leif Brodersen unter brodersen@franchiseverband.com.

14.06.19Grosse_Emma

Mittelstandpolitik nach gut sechs Monaten Arbeit der großer Koalition: wo bleibt die angekündigte Mittelstands-Offensive und was können der Mittelstand und die KMU aktuell von der Bundespolitik einfordern?

Ein Kommentar

Ein halbes Jahr Arbeit der Großen Koalition ist vergangen – eine Zwischenbilanz: Das beschlossene nationale Reformprogramm 2014 für die KMU und für den Mittelstand geht nicht weit genug. Gerade wenn man die Maßnahmen mit den anfänglichen Verlautbarungen zur Mittelstandspolitik der Parteien CDU/CSU und SPD der Großen Koalition vergleicht. Die geforderte „große Reform“ für das Unternehmerland Deutschland über die Legislaturperiode hinweg bleibt hierbei aus. Einzelne wirtschaftspolitische Gestaltungshebel, wie die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung oder mehr Transparenz und Nachhaltigkeit durch Bürokratieabbau werden überhaupt nicht in Erwägung gezogen. Die Große Koalition hätte gerade das erste Jahr ihrer Regierungsperiode für eine nachhaltige Neuausrichtung der Mittelstandpolitik nutzen können. Was in den noch verbleibenden drei Jahren umgesetzt wird bleibt abzuwarten.

Weitere Stellungnahmen des DFV e.V. zu diesem Thema finden Sie hier:

Positionspapier zur Förderung des Existenzgründungsgeschehens in Deutschland:
Positionspapier_Forderungen-Existenzgründungsgeschehen_07.11.13

1. Wo bleiben die versprochenen Reformen für den Mittelstand?
2. Die Forderung des DFV: Unternehmergeist will gelernt sein!
3. Wer kümmert sich um die Unternehmensgründer?
4. Gründerzuschuss als Pflichtleistung: ja oder nein?

Der DFV e.V. wird mit Nachdruck die Debatte begleiten.

Initiative für den Mittelstand „Auf den Mittelstand setzen: Verantwortung stärken – Freiräume erweitern“

Mit der Initiative „Auf den Mittelstand setzen: Verantwortung stärken – Freiräume erweitern“ sind aber auch erste richtige Ansätze zu sehen.

Der Mittelstand ist der Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft. Seine Bedürfnisse stehen im Zentrum der Wirtschaftspolitik. Die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen ist eine zentrale Triebfeder für die deutsche Wettbewerbsfähigkeit.

Der DFV e.V. sieht richtige Ansätze

Das BMWi hat in seiner Initiative für den Mittelstand „Auf den Mittelstand setzen: Verantwortung stärken – Freiräume erweitern“ sieben Themenbereiche identifiziert, in denen kleine und mittlere Unternehmen gezielt unterstützt werden. Ziel der BMWi-Mittelstandspolitik ist es,

1. die Innovationskraft des Mittelstands zu steigern. Unser Mittelstand ist hoch innovativ. Um jedoch Größennachteile zu kompensieren, soll ein umfassendes Innovationskonzept dafür sorgen, dass Deutschland seine Spitzenposition unter den innovationsfreundlichsten Standorten weiter ausbaut.

2. den Fachkräftebedarf zu sichern. Bereits heute sehen 35 Prozent der Unternehmen fehlende Fachkräfte als Risiko für ihre Geschäftstätigkeit. Die Fachkräfteoffensive der Bundesregierung zielt darauf ab, das inländische Potenzial an Erwerbspersonen besser zu nutzen, im Ausland tätige deutsche Führungskräfte nach Deutschland zurückzuholen und ausländische Fachkräfte für den Beschäftigungsstandort Deutschland zu gewinnen.

3. Gründungen zu fördern und Unternehmensnachfolgen zu sichern. Selbständigkeit wird in Deutschland zu selten als Chance begriffen. Mit der Initiative „Gründerland Deutschland“ weckt das BMWi den Gründergeist in Deutschland.

4. Internationalisierungschancen zu verbessern. Zahlreiche mittelständische Exporteure sind das Aushängeschild für die hohe internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands. Ziel der Außenwirtschaftsförderung ist es, dass noch mehr kleine und mittlere Unternehmen ihre Chancen auf Auslandsmärkten realisieren.

5. die Finanzierungsbasis zu stärken. Die Stabilität des Bankensystems ist das Fundament für eine sichere Finanzierung der Realwirtschaft – nur so erhalten Mittelständler die für den Geschäftsbetrieb und Unternehmenswachstum erforderlichen Kredite und Eigenmittel.

6. erneuerbare Energie und Energieeffizienz zu stärken. Mit Informationsangeboten und gezielten Anreizen wird die Rohstoffversorgung gesichert und die Materialeffizienz weiter verbessert.

7. Bürokratie abzubauen und unternehmerische Freiräume zu erweitern. Der Mittelstand ist im Verhältnis zu großen Unternehmen besonders von Bürokratiekosten betroffen und profitiert daher in besonderem Maße von Deregulierung und der Senkung der Bürokratiekosten.

Vertretung deutscher Franchise-Interessen durch den DFV in Brüssel: Zeitplan für die nächsten zwei Jahren festgelegt!

Die European Franchise Federation (EFF) ist der entscheidende Kommunikator, um franchiserelevante Anliegen, welche auf EU-Ebene diskutiert und umgesetzt werden, gegenüber den Brüsseler Institutionen (EU-Kommission, EU-Parlament usw.) zu korrespondieren. Im EFF sind die nationalen Franchise-Verbände der EU sowie der Türkei zusammengeschlossen. Gleichzeitig ist der Erfahrungsaustausch der nationalen Franchise-Verbände untereinander im Rahmen von EFF Tagungen von großer Bedeutung. Dabei bildet der europäische Ethik-Kodex für Franchising die Grundlage der gemeinsamen Arbeit der Mitgliedsverbände.

Ein solches Netzwerktreffen fand vom 10. auf den 11. Juni 2014 in Paris statt.

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Erfahrungsaustausch

Der europäische Ethik-Kodex für Franchising bildet die Grundlage der gemeinsamen Arbeit der Mitgliedsverbände. Qualitäts- und nachhaltiges Franchising im gesamteuropäischen Kontext zu etablieren ist dabei ein Kernanliegen des EFF. Dabei ist es wichtig von Erfahrungen anderer Franchisewirtschaftsräume zu lernen und die besondere Marktgegebenheiten bei der Internationalisierung von Franchisesystemen an die Mitgliedsunternehmen zu vermitteln.

Weiterhin besteht in den meisten EU-Staaten, mit Ausnahme von Frankreich, Italien, Spanien, Belgien und Schweden, auch in Deutschland kein kodifiziertes Franchise-Recht. Daher ist es umso wichtiger, dass nicht nur die nationalen Verbände Qualitätsstandards in Form von Richtlinien und Vorgaben definieren sondern auch gerade innerhalb des europäischen Binnenmarktes diese Kriterien greifen. Der European Code of Ethics for franchising bildet dabei die Grundlage.

Zukünftig soll der EFF fokussierter gegenüber den europäischen Institutionen in Erscheinung treten. Dabei soll das Thema Franchising stärkere Akzeptanz in Brüssel erfahren. Denn immer mehr Entscheidungen, wie bspw. Verbraucherschutz und Kartellrecht, die auf EU-Ebene getroffen werden, finden Eingliederung in die nationale Gesetzgebung sowie Rechtsprechung.

Jahreshauptversammlung

In der diesjährigen Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vorstand gewählt und der alte entlastet.

Nach 12jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit im Europäischen Franchise-Verband (6 Jahre Mitglied im Policy Board, 4 Jahre Vize-Präsident, 2 Jahre Präsident) wurde Dr. h. c. Dieter Fröhlich am 11.06.2014 zum Ehrenpräsidenten des Verbandes ernannt.

Kai Enders, Mitglied des Vorstands bei Engel & Völkers sowie des Vorstandes des Deutschen Franchise-Verbandes, wurde an der am 11. Juni 2014 in Paris stattfindenden Jahreshauptversammlung des Europäischen Franchise-Verbandes (EFF) einstimmig zum Vize-Präsidenten gewählt.

Kai Enders (Engel&Völkers) zum Vizepräsidenten des EFF einstimmig gewählt

Kai Enders, Mitglied des Vorstands bei Engel & Völkers sowie des Vorstandes des Deutschen Franchise-Verbandes, wurde an der am 11. Juni 2014 in Paris stattfindenden Jahreshauptversammlung des Europäischen Franchise-Verbandes (EFF) einstimmig zum Vize-Präsidenten gewählt.

Kai Enders verantwortet im Rahmen der Arbeit des DFV den Vorsitz des Ausschusses Internationalisierung und hat im Zuge dessen u.a. einen Leitfaden zur Internationalisierung von Franchisesystemen herausgebracht. Nun leitet er auch auf europäischer Ebene den Bereich der Internationalisierung und ist mit der Entwicklung eines Netzwerkes von EU-weit tätigen Franchisesystemen betraut, in welchem ein gegenseitiger Know-how- und Erfahrungsaustauch stattfinden soll sowie den europäischen Binnenmarkt betreffende franchiserelevante Themen diskutiert werden sollen.

Der DFV e.V. gratuliert Kai Enders zu seiner Wahl.
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Die Arbeit des Europäischen Franchise-Verbandes (EFF)

Der EFF ist der entscheidende Kommunikator, um franchiserelevante Anliegen, welche auf EU-Ebene diskutiert und umgesetzt werden, gegenüber den Brüsseler Institutionen (EU-Kommission, EU-Parlament usw.) zu korrespondieren. Im EFF sind die nationalen Franchise-Verbände der EU sowie der Türkei zusammengeschlossen. Gleichzeitig ist der Erfahrungsaustausch der nationalen Franchise-Verbände untereinander im Rahmen von EFF Tagungen von großer Bedeutung. Dabei bildet der europäische Ethik-Kodex für Franchising die Grundlage der gemeinsamen Arbeit der Mitgliedsverbände.

Der DFV gratuliert Dr. h. c. Dieter Fröhlich zur Ernennung zum Ehrenpräsidenten des EFF

Nach 12jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit im Europäischen Franchise-Verband (6 Jahre Mitglied im Policy Board, 4 Jahre Vize-Präsident, 2 Jahre Präsident) wurde Dr. h. c. Dieter Fröhlich am 11.06.2014 zum Ehrenpräsidenten des Verbandes ernannt.

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Der EFF ist der entscheidende Kommunikator, um franchiserelevante Anliegen, welche auf EU-Ebene diskutiert und umgesetzt werden, gegenüber den Brüsseler Institutionen (EU-Kommission, EU-Parlament usw.) zu korrespondieren. Im EFF sind die nationalen Franchise-Verbände der EU sowie der Türkei zusammengeschlossen. Gleichzeitig ist der Erfahrungsaustausch der nationalen Franchise-Verbände untereinander im Rahmen von EFF Tagungen von großer Bedeutung. Dabei bildet der europäische Ethik-Kodex für Franchising die Grundlage der gemeinsamen Arbeit der Mitgliedsverbände.

Neue Widerrufsbelehrung ab dem 13. Juni 2014!

Die Widerrufsbelehrung bei Franchiseverträgen – eine widerkehrende Unsicherheit in der Franchisewirtschaft

Durch ständige Änderungen in der Gesetzgebung in den vergangenen Jahren unterlag die rechtswirksame Widerrufsbelehrung auch einem stetigen Wandel in der Rechtsprechung. Die Folge war eine fortwährende Rechtsunsicherheit im Umgang mit einer rechtlich korrekt durchzuführenden Widerrufsbelehrung bei Franchiseverträgen.

Ab dem 13. Juni 2014 wird sich dies ändern – ab dann gibt es ein neues amtliches Muster mit Gesetzeskraft, welches EU-weit identisch!

Was wird sich ändern:

• Neues amtliches Muster zur Widerrufsbelehrung mit Gesetzeskraft
• Verwirkung Widerrufsrecht nach einem Jahr und vierzehn Tagen nach Abschluss des Franchisevertrages
• Vergangenheit: Unwirksame/unrichtige Widerrufsbelehrung als „exit-Klausel“

Welche Probleme bleiben bzw. können weiterhin auftreten:

• Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung als Empfangsbekenntnis für den Erhalt des Franchise-Vertrages
• Unzutreffende Berechnung der Widerrufsfrist
• Widerrufsbelehrung in der Muttersprache des jeweiligen Franchise-Nehmers?

Fazit

Die fortwährende Rechtsunsicherheit bei der Anwendung einer Widerrufsbelehrung wird dahingehend genommen, dass es nun amtliches Muster zur Widerrufsbelehrung mit Gesetzeskraft geben wird. Durch die Verwirkung des Widerrufsrechts mit einem Jahr und vierzehn Tagen nach Abschluss eines Franchisevertrages wird Rechtssicherheit im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses geschaffen. Der Missbrauch des Widerrufs als „Exit-Strategie“ aus einem „unliebsamen“ Franchisevertrag fällt damit weg.

Prof. Dr. Eckhard Flohr

FRAUEN unternehmen

Neue Initiative „FRAUEN unternehmen“ sucht „Vorbild-Unternehmerinnen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die bundesweite gründerinnenagentur (bga) möchten mehr Unternehmergeist bei Frauen und Mädchen wecken. Gesucht werden daher „Vorbild-Unternehmerinnen“, die ihre Inspiration und Leidenschaft für ein Leben als Unternehmerin weitergeben und Frauen und Mädchen zur beruflichen Selbständigkeit ermutigen.

Im Rahmen der neuen Initiative „FRAUEN unternehmen“ werden daher Unternehmerinnen aus allen Branchen gesucht, die ein Unternehmen eigenständig aufgebaut bzw. übernommen haben und es selbständig führen. Das Unternehmen muss den Firmensitz in Deutschland haben und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Ziel ist es, ein bundesweites Netzwerk von Unternehmerinnen als regionale Vorbilder und Multiplikatorinnen aufzubauen.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V.

Der DFV e.V. unterstützt die Initiative des BMWi. Mehr Unternehmergeist wecken sowie die Leidenschaft den beruflichen Werdegang als Unternehmerin zu bestreiten sind die Kernanliegen dieses Projektes und weisen daher in die richtige Richtung, die Gründungskultur in Deutschland weiter zu stärken.

Sie können sich bis zum 30. Juni 2014 bewerben.

Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, dem Bewerbungs- und Auswahlprozess sowie Ihren Aufgaben als Vorbild können Sie auf der Website der Initiative finden.

EU-Fördermittel jetzt sichern!

Stichtag ist der 18. Juni 2014

Im Rahmen des seit Januar 2014 bestehenden europäischen Programms für Forschung und Innovation Horizont 2020 stellt die Europäische Union kleinen und mittleren Unternehmen bis 2020 rund neun Milliarden Euro für Forschungs- und Innovationsprojekte bereit. Mittelständische Unternehmen können sich sowohl als Einzelantragsteller wie auch als Kooperationspartner in einem Verbundprojekt mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen an Ausschreibungen beteiligen.

Für mittelständische Unternehmen besteht jetzt noch bis zum 18. Juni 2014 die Möglichkeit, sich auf EU-Innovationsförderung zu bewerben, um noch im September den EU-Förderbescheid zu erhalten.

Die Deutsche Franchisewirtschaft

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Franchisewirtschaft hängt stark von innovativen Produkten und Dienstleistungen ab. Mit Horizont 2020 stehen auf europäischer Ebene nun umfangreiche Fördermittel bereit. Dieses Förderprogramm trägt dazu bei die Entwicklungs- und Innovationstätigkeit auch der Franchisewirtschaft zu erhöhen. Dabei besteht für den gesamten Innovationszyklus Fördermöglichkeiten: Sei es für Durchführbarkeitsstudien, Forschungs-, Entwicklungs- oder Demonstrationstätigkeiten oder für die Markteinführung von Produkten. Die Franchiseunternehmen können sich die EU-Mittel jetzt sichern, wenn sie innovative und förderfähige Projektideen vorweisen können.

Kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Mittelständler von der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanzierten Nationalen Kontaktstelle für kleine und mittlere Unternehmen. Informationen hierzu finden Sie auf http://www.nks-kmu.de .