Neue Widerrufsbelehrung ab dem 13. Juni 2014!

Die Widerrufsbelehrung bei Franchiseverträgen – eine widerkehrende Unsicherheit in der Franchisewirtschaft

Durch ständige Änderungen in der Gesetzgebung in den vergangenen Jahren unterlag die rechtswirksame Widerrufsbelehrung auch einem stetigen Wandel in der Rechtsprechung. Die Folge war eine fortwährende Rechtsunsicherheit im Umgang mit einer rechtlich korrekt durchzuführenden Widerrufsbelehrung bei Franchiseverträgen.

Ab dem 13. Juni 2014 wird sich dies ändern – ab dann gibt es ein neues amtliches Muster mit Gesetzeskraft, welches EU-weit identisch!

Was wird sich ändern:

• Neues amtliches Muster zur Widerrufsbelehrung mit Gesetzeskraft
• Verwirkung Widerrufsrecht nach einem Jahr und vierzehn Tagen nach Abschluss des Franchisevertrages
• Vergangenheit: Unwirksame/unrichtige Widerrufsbelehrung als „exit-Klausel“

Welche Probleme bleiben bzw. können weiterhin auftreten:

• Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung als Empfangsbekenntnis für den Erhalt des Franchise-Vertrages
• Unzutreffende Berechnung der Widerrufsfrist
• Widerrufsbelehrung in der Muttersprache des jeweiligen Franchise-Nehmers?

Fazit

Die fortwährende Rechtsunsicherheit bei der Anwendung einer Widerrufsbelehrung wird dahingehend genommen, dass es nun amtliches Muster zur Widerrufsbelehrung mit Gesetzeskraft geben wird. Durch die Verwirkung des Widerrufsrechts mit einem Jahr und vierzehn Tagen nach Abschluss eines Franchisevertrages wird Rechtssicherheit im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses geschaffen. Der Missbrauch des Widerrufs als „Exit-Strategie“ aus einem „unliebsamen“ Franchisevertrag fällt damit weg.

Prof. Dr. Eckhard Flohr

FRAUEN unternehmen

Neue Initiative „FRAUEN unternehmen“ sucht „Vorbild-Unternehmerinnen“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die bundesweite gründerinnenagentur (bga) möchten mehr Unternehmergeist bei Frauen und Mädchen wecken. Gesucht werden daher „Vorbild-Unternehmerinnen“, die ihre Inspiration und Leidenschaft für ein Leben als Unternehmerin weitergeben und Frauen und Mädchen zur beruflichen Selbständigkeit ermutigen.

Im Rahmen der neuen Initiative „FRAUEN unternehmen“ werden daher Unternehmerinnen aus allen Branchen gesucht, die ein Unternehmen eigenständig aufgebaut bzw. übernommen haben und es selbständig führen. Das Unternehmen muss den Firmensitz in Deutschland haben und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Ziel ist es, ein bundesweites Netzwerk von Unternehmerinnen als regionale Vorbilder und Multiplikatorinnen aufzubauen.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V.

Der DFV e.V. unterstützt die Initiative des BMWi. Mehr Unternehmergeist wecken sowie die Leidenschaft den beruflichen Werdegang als Unternehmerin zu bestreiten sind die Kernanliegen dieses Projektes und weisen daher in die richtige Richtung, die Gründungskultur in Deutschland weiter zu stärken.

Sie können sich bis zum 30. Juni 2014 bewerben.

Detaillierte Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, dem Bewerbungs- und Auswahlprozess sowie Ihren Aufgaben als Vorbild können Sie auf der Website der Initiative finden.

EU-Fördermittel jetzt sichern!

Stichtag ist der 18. Juni 2014

Im Rahmen des seit Januar 2014 bestehenden europäischen Programms für Forschung und Innovation Horizont 2020 stellt die Europäische Union kleinen und mittleren Unternehmen bis 2020 rund neun Milliarden Euro für Forschungs- und Innovationsprojekte bereit. Mittelständische Unternehmen können sich sowohl als Einzelantragsteller wie auch als Kooperationspartner in einem Verbundprojekt mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen an Ausschreibungen beteiligen.

Für mittelständische Unternehmen besteht jetzt noch bis zum 18. Juni 2014 die Möglichkeit, sich auf EU-Innovationsförderung zu bewerben, um noch im September den EU-Förderbescheid zu erhalten.

Die Deutsche Franchisewirtschaft

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Franchisewirtschaft hängt stark von innovativen Produkten und Dienstleistungen ab. Mit Horizont 2020 stehen auf europäischer Ebene nun umfangreiche Fördermittel bereit. Dieses Förderprogramm trägt dazu bei die Entwicklungs- und Innovationstätigkeit auch der Franchisewirtschaft zu erhöhen. Dabei besteht für den gesamten Innovationszyklus Fördermöglichkeiten: Sei es für Durchführbarkeitsstudien, Forschungs-, Entwicklungs- oder Demonstrationstätigkeiten oder für die Markteinführung von Produkten. Die Franchiseunternehmen können sich die EU-Mittel jetzt sichern, wenn sie innovative und förderfähige Projektideen vorweisen können.

Kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Mittelständler von der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanzierten Nationalen Kontaktstelle für kleine und mittlere Unternehmen. Informationen hierzu finden Sie auf http://www.nks-kmu.de .

Gemeinsame Meldung DFV und VDB zur Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer

Neue Finanzierungsfibel für Franchisenehmer

Der Deutsche Franchise-Verband (DFV) und der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken ( VDB ) präsentieren eine Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer, die expandieren wollen. Die Fibel wurde beim Franchise-Forum 2014 erstmals vorgestellt und ist ab sofort in gedruckter und digitaler Form verfügbar.

Finanzierungsfibel: DFV-Finanzierungsfibel-2014

Bei der Finanzierung weiterer Standorte und Filialen müssen Franchisenehmer sich fragen: Was ist bei der Finanzierung und beim Kapitalbedarf zu bedenken? Welche ist die richtige Bank für eine weiterführende Finanzierung? Was ist beim Abschluss von Kreditverträgen zu beachten und wie bereitet man sich auf ein Bankgespräch vor?

„Deutschland braucht kleine und mittelständische Unternehmen, die neue Arbeitsplätze schaffen, Steuern zahlen und uns alle voranbringen. Bisher war die Finanzierung von Existenzgründern ein Hindernis. Durch die Zusammenarbeit zwischen DFV und VDB seit 2009 wird Know-how gebündelt, damit Franchisenehmer bessere Finanzierungsmöglichkeiten bekommen und sich schneller finanzieren können. Seit einiger Zeit wachsen Franchisesysteme auch vermehrt mit bestehenden Franchisenhemern. Mit der Finanzierungsfibel bieten wir diesen jetzt noch zusätzlich Unterstützung bei Finanzierungsfragen an“, erklärt Dr. h.c. Dieter Fröhlich, Präsident des DFV, zur Veröffentlichung der Finanzierungsfibel.

„Unsere Bürgschaftsbanken unterstützen aktuell fast 500 Franchisesysteme. Damit bestehende Franchisenehmer erfolgreich weitere Franchisebetriebe auf- und ausbauen können, ist die richtige Finanzierung von entscheidender Bedeutung. Die Finanzierungsfibel bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen bei der Finanzierung. Bürgschaftsbanken sichern DFV-Vollmitgliedern mit DFV-System-Check grundsätzliche Finanzierungsbereitschaft zu und beraten Franchisenehmer von der Gründung über die Expansion bis zur Übergabe“, erläutert der VDB-Vorsitzende Dr. Stefan Papirow.

Im Herbst 2014 werden DFV und VDB zudem eine Finanzierungsfibel für Franchisegründer veröffentlichen.

Die Finanzierungsfibel für bestehende Franchisenehmer finden Sie hier auf www.franchiseverband.com .

„Ist Franchising immer erfolgreich?“

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. lädt zum Pressegespräch

Zu diesem Thema veranstaltete der Deutsche Franchise-Verband e.V. am Montag, den 21. Mai 2014, am Vorabend des Franchise-Forums in München ein Pressegespräch.

Die vom DFV e.V. in Auftrag gegebene Studie des Instituts für Franchising und Cooperation an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster „Was Franchisesysteme und -gründungen erfolgreich(er) macht“ war die Grundlage der Diskussion.

Die Kernthese

Ist die Unternehmensgründung im Franchising sicherer? Die Zahlen deuten darauf hin – aber: es kommt darauf an!

Die Ausgangslage der Untersuchung

1. Franchising ist ein Erfolgsmodell – wenn ein Franchise-System funktioniert

2. Unterschiede in den Erfolgsquoten innerhalb der ersten 3 Jahre nach Unternehmensgründung (Gründerkohorten):
a. wie viele Gründungen haben in den ersten drei Jahren Erfolg?
b. wie sieht der Vergleich mit „allgemeinen“ Unternehmensgründungen aus?
c. was sind die Gründe für Erfolg oder Misserfolg innerhalb der ersten Jahre – was sagt ein Vergleich mit den Top-Systemen?

3. Was können Franchise-Geber und Franchise-Nehmer tun, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu steigern?

Die Auswertung: Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren – Was die erfolgreichen von den weniger erfolgreichen unterscheidet

1. Ausgangsvoraussetzungen für die erfolgreiche Franchise-Gründung sind z.B.:
a. Erprobtes Geschäftsmodell
b. Qualität der Produkte und Dienstleistungen
c. Markenbekanntheit und –image
d. Professionelle Unterstützung durch Franchise-Geber
e. Kombination des Unternehmertums vor Ort mit der Effizienz eines Großunternehmens

2. Erfolgspotenziale und Hemmnisse der Entwicklung des Systems / der Partner liegen z.B.:
a. In der System-Performance: Macht das Franchise-Systeme alle Erfolgspotenziale für seine Partner nutzbar?
b. In der Performance des Franchise-Partners: Setzt der Franchise-Partner das Konzept vor Ort 1:1 um? Ist er qualifiziert (ausgewählt) worden?
c. In zahlreichen weiteren Faktoren, wie z.B.: Branche; Standort; Finanzierung; Kommunikation; Beziehungsqualität

Fazit

1. Die Beziehung zwischen Globalzufriedenheit und Partner-Veränderung bzw. Umsatz-Veränderung ist eindeutig.

2. Dasselbe gilt für die Beziehung zur Zentrale: Die vorhandene Beziehungsqualität wirkt sich direkt aus auf Partner-Wachstum und Umsatz-Wachstum. Ohne eine gute Beziehungsqualität zwischen Franchisepartner und Zentrale gibt es kein nachhaltiges Wachstum bzw. Systeme mit guter Beziehungsqualität wachsen deutlich stärker. Positive Globalzufriedenheit, eine hohe Beziehungsqualität, geschäftlicher Erfolg, Franchisepartnerwachstum, Umsatzwachstum und Wiederwahl bedingen sich gegenseitig.

Je höher die Zufriedenheits- und Bindungswerte der Partner bzw. die Beziehungsqualität der Franchisepartner, desto besser die ökonomischen Kennzahlen (wie z.B. Umsatzwachstum, Franchisepartnerwachstum). Franchisesysteme, die Vollmitglieder im DFV e.V. sind, schnitten hierbei überdurschnittlich gut ab.

Hintergrund

Die Studie „Was Franchisesysteme und -gründungen erfolgreich(er) macht“, welche durch Dr. Martin Ahlert, Geschäftsführer des Instituts für Franchising und Cooperation an der WWU wird offiziell im Sommer vorgestellt und veröffentlicht.

Moderiert wurde die Veranstaltung von dem Journalisten Michael Jansen (Jansen:Komm!). Aus den Redaktionen waren folgende Journalisten vertreten: Cornelius Büchner (StartingUp), Manuela Dollinger (Münchner Merkur), Mathias von Hofen (Wirtschaftszeitung), Sebastian Kessler, Astrid Hochheimer und Verena Iking (alle FranchisePortal GmbH), Christine Koller (Platinum Style), Wolfgang H. Otto und Dietrich von Trotha (beide pic RedaktionsBüro München) sowie Walter Schober (Europäische Nachrichtenagentur).

Aus den Systemen nahmen folgende Personen am Pressegespräch teil: Patrick Bontenakels (Leiter Franchisierung Zaunteam Franchise AG), Dr. h.c. Dieter Fröhlich (DFV-Präsident und Gründer Musikschule Fröhlich), Frank Jüttner (Abteilungsleiter Franchisenehmer-Service Europa PORTAS DEUTSCHLAND), Matthias H. Lehner (Gründer und Geschäftsführer Bodystreet GmbH), Dr. Hans Christian Limmer (Gründer und Inhaber BackWerk Management GmbH), Matthias Scholz (Geschäftsleiter Vertrieb Europa PORTAS DEUTSCHLAND) sowie der Geschäftsführer des DFV Torben L. Brodersen.

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Hier berichten teilnehmende Journalisten: www.franchiseportal.de

Der KfW Gründungsmonitor 2014

Was sagt er über die Gründerkultur in Deutschland aus – eine Einschätzung

Was ist der Gründungsmonitor?

Der KfW-Gründungsmonitor ist eine repräsentative jährliche Bevölkerungserhebung zum Gründungsgeschehen in Deutschland. Ihm liegt ein sehr umfassendes Gründerkonzept (Voll- und Nebenerwerbsgründer; gewerbliche und freiberufliche Gründer; Neugründungen, Unternehmensübernahmen und -beteiligungen) zugrunde und vermittelt so ein umfassendes Bild der Gründungstätigkeit. Die Umfrage wird seit dem Jahr 2000 durchgeführt. Die Befragung des Jahres 2013 fand vom 24. Juli bis 05. Dezember 2013 statt.

Die wichtigsten Aussagen auf einen Blick:

1. Arten der Unternehmensgründungen

– Die Anzahl der Gründer lag im vergangenen Jahr bei 868.000 (+12 % ggü. 2012). Das Plus ist aber eindeutig auf steigende Nebenerwerbsgründern (2013: 562.000; 2012: 460.000) zurückzuführen.

– Im Jahr 2013 startete erstmals mehr als die Hälfte aller Gründer, um mit der Selbständigkeit eine explizite Geschäftsidee zu verwirklichen (53 %, 2012: 47 %, 2011: 35 %).

– 2013 brachten mit 11 % fast drei Mal so viele Gründer überregionale Marktneuheiten mit an den Start als noch 2009.

– Der Bruttobeschäftigungseffekt der Gründungstätigkeit ist im vergangenen Jahr gestiegen: Die Neugründer schafften 419.000 vollzeitäquivalente Stellen (+9 %) und stellten dabei mehr Mitarbeiter ein. Im Vollerwerb starteten 27 % der Gründer mit Mitarbeitern; 2005 war es nur jeder fünfte Vollerwerbsgründer.

2. Finanzierung

– Der überwiegende Teil der Gründer (2013: 83 %) nahm bei der Umsetzung seines Gründungsprojekts keine Finanzierungsschwierigkeiten wahr (37 % weil sie keinen Finanzierungsbedarf hatten und 46 % weil sie problemlos eigene oder externe Finanzmitteln beschaffen konnten).

– Die von Gründern 2013 eingesetzten Finanzmittel summieren sich auf knapp 10 Mrd. EUR (2012: 8,4 Mrd EUR, 2011: 7,7 Mrd EUR).

– Der Anteil externer Finanzmittel ist dabei von 31 % im Jahr 2009 auf 52 % gestiegen.

Fazit

Insgesamt sind die Zahlen als erfreulich anzusehen und spiegeln die positive Wirtschaftsentwicklung in Deutschland wieder.

Dennoch ist der starke Anstieg der Gründungen insgesamt auf einen hohen Anteil von Nebenerwerbsgründungen zurückzuführen. Doch Nebenerwerb schafft keine Arbeitsplätze und gestiegene Nebenerwerbsgründungen lassen auf eine positive Entwicklung der Gründerkultur noch keine Rückschlüsse zu. Das Versäumnis der Politik gründerfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen bleibt weiter bestehen und eine über Legislaturperioden hinweg eingeleitete Strategie zur Unternehmerkultur ist weiterhin nicht zu erkennen. Die Abschaffung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung bleibt ein Fehler und der Einbruch der Zahlen zur Bereitstellung öffentlicher Fördergelder für Unternehmensgründer aus den Jahren 2012 und 2013 zeigen diese Fehlentwicklung auf. Die Große Koalition hat trotz Ankündigungen der Priorisierung von KMU Politik noch keinerlei signifikante Maßnahmen eingeleitet. Gute drei Jahre der politischen Gestaltung bleiben noch. Es gilt die Koalition weiter an ihre gemachten Wahlversprechen zu erinnern. Die Wirtschaft leistet Ihren Beitrag. Nun ist auch die Politik gefordert.

Das Positions- und Maßnahmenpapier des DFV e.V. zur Gründerkultur in Deutschland finden Sie hier:
Positionspapier_Forderungen-Existenzgruendungsgeschehen_07.11.13

Den KfW-Gründungsmonitor 2014 zum Nachlesen finden Sie hier:
KfW-Gründungsmonitor-2014

Weitergehende Informationen können Sie bei Jan Schmelzle erfragen: schmelzle@franchiseverband.com

Franchise-Forum 2014: Impulse für Wachstum in herausfordernden Zeiten

Unter dem Themendach „Wachstumskurs in herausfordernden Zeiten“ fand von Montag, den 19. bis Mittwoch, den 21. Mai die größte Veranstaltung der deutschen Franchisewirtschaft, die jährlich vom Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) organisiert wird, in München statt. Höhepunkt des Branchen-Events war die Vergabe der Franchise-Awards an die besten Unternehmen in fünf Kategorien.

Im Mittelpunkt des diesjährigen Franchise-Forums mit circa 300 Teilnehmern standen die Wachstumsmöglichkeiten von Franchisesystemen unter den derzeitigen Voraussetzungen für die Branche. Vor dem Hintergrund der stabilen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage und der damit allgemein rückgängigen Bereitschaft zu Unternehmensgründungen, stehen besonders Franchiseunternehmen vor großen Herausforderungen, mit geeigneten Partnern zu wachsen.

Top-Themen des dreitägigen Symposiums waren daher u.a.: Wie können interne Wachstumsbarrieren ermittelt und überwunden werden? Wie muss ein für Franchisenehmer attraktives Unternehmen aufgestellt sein? Was macht moderne Mitarbeiterführung und -motivation aus?
In zahlreichen Vorträgen, Workshops und Diskussionen erhielten die Teilnehmer wertvolle Impulse von führenden Experten und erfahrenen Praktikern.
So betonte Prof. Dr. Guido Quelle (Mandat Managementberatung GmbH) die Bedeutung von Innovationsprozessen in Franchisesystemen und zeigte auf, wie wichtig es ist, diese effizient und mit einer von „Innen“ heraus geführten Strategie umzusetzen.

Verleihung der Franchise-Awards in fünf Kategorien

Höhepunkt des Franchise-Forums war die feierliche Würdigung der diesjährigen Preisträger im Rahmen der Gala in der Münchner Wappenhalle.
Fünf Unternehmen wurden in den folgenden Kategorien ausgezeichnet:

– Mit dem Green Franchise Award für langfristig nachhaltiges Handeln: die österreichische Kräuterhandelsgesellschaft SONNENTOR®

– Als Bestes junges DFV-Franchisesystem der letzten fünf Jahre: die rehaConsult GmbH mit den Elithera®-Therapie- und Gesundheitszentren

– Mit dem erstmals vergebenen DFV-Franchise Marketing Award:
die clever fit GmbH für ihre Kampagne „fit wär jetzt clever“

– Mit dem DFV-Gründerpreis für Franchisenehmer:
der ISOTEC®-Partner Abdichtungstechnik Kortholt & Stutz GbR in Dreieich

– Als DFV-Franchisesystem des Jahres für innovative Leistungen und nachhaltige Unternehmensführung: die Frauen-Sportclubkette Mrs.Sporty u.a. für die Einführung des virtuellen Smarttrainers PIXPERFORMANCE

Unterstützt wurden die DFV-Awards von den Sponsoren UVW Leasing GmbH, ECOVIS Europe AG, ETL Systeme AG und dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.

Minijobs und Rentenversicherungspflicht: viele Franchisesystemzentralen und Franchisenehmer betroffen

Minijobs sind nur auf Antrag rentenversicherungsfrei

Minijob-Zentrale verlängert Meldefrist in Ausnahmefällen bis 30. Juni 2014

Seit dem 1. Januar 2013 dürfen Minijobber mehr verdienen. Die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 450 EUR angehoben. Gleichzeitig wurde aber auch die Versicherungsfreiheit von Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine Versicherungspflicht umgewandelt. Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben und auch weiterhin nicht mehr als 400 EUR pro Monat verdienen, bleiben auch künftig rentenversicherungsfrei. Für diejenigen, deren monatliches Entgelt aufgrund der Neuregelung auf bis zu 450 EUR angehoben wurde, sowie für alle Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2012 eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen, tritt hingegen die Rentenversicherungspflicht ein.

Befreiungsantrag rechtzeitig der Minijob-Zentrale gemeldet werden

Allerdings kann sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dafür muss er einen schriftlichen Antrag an seinen Arbeitgeber stellen. Will sich der Mini-Jobber von Beginn an von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, muss er dies bis spätestens vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn beantragen. Wird der Antrag später gestellt, wirkt die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Antrag gestellt wurde. Und auch der Arbeitgeber hat Fristen einzuhalten. Er muss die gewünschte Befreiung der Minijob-Zentrale, der Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge von Mini-Jobbern, melden. Diese Meldung muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Antrags erfolgen. Liegt kein Befreiungsantrag vor und versäumt es der Arbeitgeber, den Arbeitnehmeranteil abzuführen, kann er den Eigenanteil des Minijobbers von diesem nur für die letzten drei Monate nachfordern. Stellen Rentenversicherungsprüfer erst später fest, dass Beiträge nachzuzahlen sind, muss der Arbeitgeber die Aufwendungen alleine tragen. Aber auch wenn der Arbeitgeber es nur versäumt hat, die Minijob-Zentrale über den Befreiungsantrag zu informieren, sind Beiträge nachzuentrichten.

Versäumte Meldungen können bis 30. Juni 2014 nachgeholt werden

Die Minijob-Zentrale gewährt Arbeitgebern eine einmalige Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2014, um Arbeitnehmeranträge auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht der Einzugsstelle nachzumelden.

Fazit

Prüfen Sie, ob bei Ihren Minijobbern tatsächlich wirksame Befreiungen von der Rentenversicherungspflicht vorliegen. Holen Sie fehlende Meldungen schnellstens, spätestens bis zum 30. Juni 2014, nach.

Bei weiter gehenden Fragen können Sie sich an an unsere assoziierten Experten von ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft Abteilung Franchise unter franchise@etl.de wenden.

Kontakt zum DFV e.V. – Jan Schmelzle: schmelzle@franchiseverband.com.

Europawahl 2014: Was bedeutet diese für die KMU?

Öffentlichkeitswirksame, aber realitätsferne Ideen anstatt sinnvolle Maßnahmen

Ein Kommentar

Auffallend unauffällig sind die tatsächlich umsetzbaren Forderungen der deutschen Parteien vor der Europawahl 2014 in Bezug auf die Förderung der Deutschen Wirtschaft. Bereiche wie die Unterstützung von KMU und verstärkte Investitionen in die Gründerförderung sind viel gehörte Allgemeinplätze, wirklich konkrete Pläne werden jedoch nicht artikuliert.

Die Wahlprogramme der Parteien

Einig sind sich CDU, SPD, Linke, GRÜNE und FDP darüber dass kleine und mittelständische Unternehmen „das Rückgrat der europäischen Wirtschaft“ sind und in Zukunft besser unterstützt werden müssen. Diese Aussage bekommt der deutsche Mittelständler oft in den politischen Sonntagsreden zu hören.
CDU, SPD und GRÜNE fordern einen verstärkten Ausbau von europäischen Fördermitteln wie durch das Bürgschaftsprogramm der Europäischen Investitionsbank zur Absicherung von Krediten für kleine und mittlere Unternehmen.
DIE LINKE fokussiert hier eher regionale Wirtschaftskreisläufe, die über regionale Produktion und Verbrauch KMU unterstützen; wie genau dies funktionieren soll bleibt jedoch unklar.
Die FDP legt Wert auf eine bessere Ausgestaltung von europäischem Recht und Verwaltung. So sollen in diesen Bereichen die Übersichtlichkeit und die Rechtssicherheit gesteigert und die aus diesen Bereichen entstehenden Belastungen für KMU minimiert werden. Zentral ist die Forderung nach dem „KMU-Test“: alle neuen Gesetze und Verwaltungsvorschriften sollen hinsichtlich ihrer „KMU-Freundlichkeit“ überprüft werden.
Diese sehr sinnvolle Maßnahme ist allerdings schon seit 2008 durch die EU-Kommission angenommen und die Umsetzung im Rahmen der „Europa 2020“ Strategie konkret eingeplant.

Im Bereich der für die Franchisewirtschaft europaweit wichtigen Existenzgründungen scheint ein wenig Ideenlosigkeit zu herrschen.
Einig ist man sich natürlich bei den Spitzenkandidaten, dass Deutschland Gründerland ist. Wie konkret dieser Leitsatz allerdings umgesetzt und dem Rückgang der Gründungen in Deutschland begegnet werden soll, scheint aber niemanden klar zu sein.
Die CDU will Werkzeuge wie Crowdfounding einsetzen um die Finanzierung einfacher zu machen. Eine Möglichkeit die sich für einzelne Produzenten von Hochtechnologie eignen mag, aber sicher nicht die breite Masse erreicht.
SPD, LINKE und Grüne machen keine neuen Vorschläge wie die Gründersezene gefördert werden kann.
Die FDP, die hier einen ihrer Kernkompetenzen sieht, fordert, dass in Zukunft Gründungen „nicht länger als 3 Tage dauern, nicht mehr als 100 Euro kosten“ sollen. Wie genau dies umgesetzt werden soll steht allerdings nicht im Europawahlprogamm 2014.

Fazit

Grundsätzlich sind sich alle Parteien einig, dass für den Wirtschaftsstandort Deutschland Unternehmensgründungen und die Förderung von KMU von zentraler Bedeutung sind. Bis auf die richtige und unterstützenswerte Förderung durch Bürgschaften der Europäischen Investitionsbank, gibt es aber wenig konkrete Pläne wie dies zu erreichen ist.

Dabei wäre dies gar nicht schwer. Anstatt „Crowdfounding“, „regionale Wirtschaftskreisläufe“ oder „Unternehmensgründung in 3 Tagen“ zu fordern stehen doch konkrete Fördermöglichkeiten wie z.B. das, bis 2013 durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte, „Gründercoaching Deutschland“ zur Verfügung.
Sich für bisher erfolgreiche Projekte stärker einzusetzen anstatt durch realitätsferne, aber öffentlichkeitswirksamere Forderungen aufzufallen wäre von allen Parteien vor der Europawahl wünschenswert gewesen.

Es geht vielmehr darum die zentralen Errungenschaften des europäischen Binnenmarktes, wie die Warenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit weiter auszubauen und zu stärken. Dabei sollte Überregulierung und Überbürokratisierung abgebaut und europaweite wirtschaftspolitische Regelungen, wie bspw. Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht effizienter ausgestaltet werden. Denn genau diese Maßnahmen schaffen Transparenz und Rechtssicherheit für den Unternehmer innerhalb des EU-weiten Binnenmarktes.

Wagniskapital: Was ist zu tun um diese alternative Fördermöglichkeit zu erhalten?

Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss (Teil 2)

Im vorangehenden Beitrag (Teil 1) beschäftigten wir uns mit den Vorteilen einer solchen Förderung. Im Folgenden werden nun die Voraussetzungen und das Antragsverfahren näher beleuchtet.

Damit die Anteile, die der Investor an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines und innovatives Unternehmen handeln muss, das jünger als zehn Jahre ist. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU sein, mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist. Als klein gilt das Unternehmen, wenn es über weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat. Das Unternehmen muss schließlich – gemäß Handelsregisterauszug – einer innovativen Branche angehören. Alternativ gilt das Unternehmen als innovativ, wenn es entweder Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patentes ist, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat.

Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss

Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH (sog. Business Angels GmbH) erwerben. Diese GmbH darf maximal vier Gesellschafter (nur volljährige, natürliche Personen) haben, von denen ein Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Anteile hält. Der Geschäftszweck der GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind Vermögensverwaltung und Beratung. Der Investor bzw. die GmbH muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sog. Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (keine Aufstockung von Anteilen).

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.

Antragsverfahren für den Investitionszuschusses

Im normalen Antragsverfahren reicht zunächst das Unternehmen einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf Investorensuche sein oder bereits einen Investor gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit. Anschließend stellt der Investor beim BAFA ebenfalls online einen Antrag. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bescheid. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung bzw. der Beteiligungsvertrag zwischen Investor und Unternehmen dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Der Bewilligungsbescheid des BAFA muss dafür jedoch noch nicht vorliegen. Nachdem der Investor die Zahlung für die Anteile vorgenommen hat, fordert er die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA an. Hierfür müssen dann auch entsprechende Verträge oder Dokumente vorliegen, aus denen die Beteiligung hervorgeht.
Die Förderrichtlinie zum Programm finden Sie hier: investitionszuschuss-wagniskapital-richtlinie

Beteiligt sich der Investor an einem Gründungsvorhaben, reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein. Das Unternehmen stellt dann seinen Antrag auf Förderfähigkeit, wenn es gegründet und in das Handelsregister eingetragen ist.

Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten können und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Fazit

Junge Unternehmen durch Beteiligungen privater Geldgeber und Investoren gerade in der Gründungsphase über finanzielle Engpässe hinwegzuhelfen hat in Deutschland noch keine allzu große Verbreitung gefunden. Der DFV e.V. sieht an der vom BMWi bereitgestellten Fördermöglichkeit eine echte Alternative bzw. eine zusätzliche Möglichkeit Fremdkapital nicht nur über Banken oder öffentliche Fördertöpfe zu erhalten. Denn auch hier gilt, die Diversität von Finanzierungsangeboten berücksichtigt die KMU in ihrer vielschichtigen strategischen Marktpositionierung.