DFV startet Green Franchising-Kampagne Zukunft Stadt & Natur: Initiative für DFV-Mitglieder und ihre Franchise-Partner

Der DFV startet im Herbst 2012 seine neue Umweltkampagne “Zukunft Stadt & Natur” und positioniert sich damit ganz konkret in Sachen Green Franchising. Als Ideengeber und Wegbereiter zeigt der Verband mit der neuen Kampagne, im wahrsten Sinne, Flagge und schlägt eigene Pflöcke ein. Denn im Fokus stehen so genannte ZukunftsBäume, die künftig von den DFV-Mitglieds-Unternehmen und ihren Partnern vor Ort gepflanzt werden können. ZukunftsBäume sind Baumarten, die dem zukünftigen Klimastress in unseren Städten besser standhalten können. Die Pflanzungen erfolgen bundesweit in ländlichen und städtischen Kommunen, in denen DFV-Mitglieder und deren Franchise-Partner angesiedelt sind. Auf diese Weise zeigen sie zukunftsweisend umweltpolitische Verantwortung und nehmen im Bereich der Nachhaltigkeit eine Vorreiterrolle in ihrer Region ein.

Eine erste, symbolische Aktion findet im Rahmen der 1. Zukunfts-Konferenz des Deutschen Franchise-Instituts am Donnerstag, 27. September 2012 in Berlin statt. Ende November werden die ersten, offiziellen ZukunftsBäume in Berlin-Neukölln gepflanzt. Für diese Aktion ist geplant, auch Franchise-Unternehmer aus dem direkten Berliner Umfeld als Kampagnen-Paten einzubinden. Erste Kontakte hat der DFV diesbezüglich bereits geknüpft.

In der weiteren Umsetzung finden Pflanzungen jeweils im Herbst und Frühjahr statt, wenn Bäume gut Wurzeln schlagen können. Für die Aktionen in ganz Deutschland hält der DFV ein umfassendes Projektmanagement sowie zahlreiche Projekt-Leistungen bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie von Torben L. Brodersen unter 030 / 278 902 13.

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Steht dem Franchise-Nehmer ein Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu?

Vor gut zwei Jahre ist die richtungsweisende Joop-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen. Laut Aussagen von Franchise-Experten hat es sich gezeigt, dass nach diesem Urteil das Thema Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Franchise-Vertrages in der Franchise-Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Der BGH entschied damals, dass einem Markenlizenznehmer nach Beendigung des Lizenzvertrages kein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB zusteht, wenn dieser keine Waren des Lizenzgebers vertrieben hat. Auf Franchise-Verhältnisse angewendet bedeutet dies, dass ein Ausgleichsanspruch beim Dienstleistungsfranchising – hier wird dem Franchise-Nehmer nur die Benutzung von Markenrechten, Geschäftskonzepten oder sonstigem Know-how zugebilligt– ausscheidet. Auch beim Warenfranchising – der Franchise-Nehmer stellt die Waren selbst her – findet kein Ausgleich statt. Der Ausgleichsanspruch kommt demnach nur noch dann zum Zuge, wenn der Franchise-Nehmer wie ein Handelsvertreter vom Franchise-Geber hergestellte Waren vertreibt.
In solchen Fällen kann der Ausgleichsanspruch nur dann wegfallen, wenn dementsprechend § 89b III HGB Anwendung findet. Danach scheidet ein Ausgleichsanspruch aus, wenn der Franchise-Nehmer kündigt (und dies nicht aus wichtigem Grund tut), der Franchise-Geber aus wichtigem Grund kündigt oder eine Vertragsübernahme des Franchise-Vertrages durch einen Dritten an Stelle des Franchise-Nehmers stattfindet.
Ausgleich kann hingegen der Franchise-Nehmer verlangen, wenn die folgenden Kriterien vorliegen:

– das Franchise-Vertragsverhältnis wurde beendet
– der Franchise-Geber hat mit neuen Kunden / Stammkunden, die der Franchise-Nehmer geworben hat, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebliche Vorteile
– und die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspricht.

Diese Anspruchsvoraussetzungen müssen im Einzelfall aber dezidiert betrachtet werden, um eine Ausgleichszahlung zu rechtfertigen. Es ist immer genau zu prüfen wer sind die Neukunden / Stammkunden, hat der Franchise-Geber auch in Zukunft Vorteile aus den vom Franchise-Nehmer geknüpften Geschäftsbeziehung (Prognose) und ist ein Ausgleichsanspruch als billig, sprich aus dem natürlichen Empfinden heraus, als gerecht anzusehen.

Es bleibt also für die Zukunft die Frage weiter bestehen, wie sich die vom BGH aufgestellten Kriterien im Rahmen der konkreten Vertragsgestaltung praktisch umsetzen lassen, um einen Ausgleichsanspruch eventuell modifizieren zu können.

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Schon angemeldet? 1. DFI-Zukunfts-Konferenz am Donnerstag, 27. September 2012 in Berlin

Zukunft lässt sich nicht voraussagen – aber sie lässt sich mitgestalten: auf der ersten Zukunfts-Konferenz des Deutschen Franchise-Instituts unter dem Motto „Franchise-Unternehmertum anders denken“ am Donnerstag, 27. September 2012 in Berlin.
Die Teilnehmer können sich auf der DFI-Veranstaltung über frische Ideen, Ansätze und Lösungen rund um die Frage „Wie sieht das Franchise-Unternehmertum der Zukunft aus?“ informieren und anschließend mitdiskutieren. Im Mittelpunkt stehen die Themen Green Franchising, Social Franchising sowie weitere Nachhaltigkeitsfaktoren.

Als Key-Note-Speaker referieren der bekannte TV-Moderator und „Querdenker“ Franz Alt sowie der Social Franchise-Experte Prof. Dr. Meinard M. Armbruster.
Weitere Informationen zum Programm inklusive dem Anmeldeformular unter
http://www.franchise-institut.de/zukunfts-konferenz.html

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Town & Country Haus: Zuwachs im ersten Halbjahr

Günstige Rahmenbedingungen im Hausbau und ein kundenorientiertes Angebot beflügeln den Umsatz im ersten Halbjahr. Gute Aussichten für Franchise-Partner, die nach einem erprobten Konzept den Hausbaumarkt in ihrer Region erobern.

Behringen. Um rund 25 Prozent konnte Town & Country Haus, Deutschlands führender Massivhausanbieter, die Zahl an verkauften Häusern im ersten Halbjahr 2012 gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigern. „In Zeiten der Eurokrise stehen Häuser als Sachwerte und steinerne Altersvorsorge bei vielen Menschen hoch im Kurs“, erklärt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. Der Hausbaumarkt profitiere dabei von den derzeit günstigen Darlehen, die Bauherren für die Baufinanzierung erhalten können. Mit seinen standardisierten Häusern und im Kaufpreis enthaltenen Hausbau-Schutzbriefen ermögliche Town & Country Haus zugleich ein preisgünstiges Bauen bei hoher Sicherheit vor finanziellen Risiken.

Auch Normalverdiener können sich so den Traum vom Eigenheim zu meist mietähnlichen Konditionen erfüllen. Bis Jahresende geht das Unternehmen von einer weiter hohen Nachfrage aus. Bei anhaltend günstigen Rahmenbedingungen im Hausbaumarkt stehen die Vorzeichen gut, das Vorjahresergebnis von über 2.700 Häusern in 2012 übertreffen zu können.

Hohe Innovationsstärke

Positiv indes ist auch die Entwicklung als Franchise-Unternehmen. So konnte Town & Country Haus im ersten Halbjahr 2012 mit insgesamt 28 neuen Franchise-Partnern wachsen, die als Markenunternehmer vor Ort für die Beratung der Bauherren sowie die Planung und Erstellung der Ein- und Zweifamilienhäuser verantwortlich sind.
Etablierte Town & Country-Partner entscheiden sich indes immer häufiger, ihr Unternehmen mit weiteren Standorten auszubauen. Rund 30 Prozent der bauenden Partner sind heute bereits mit mehr als einem Standort am Markt aktiv. „Wir bieten unseren Franchise-Partnern so die Chance, weiter mit einem erprobten Konzept in ihrer Region zu wachsen und einen nachhaltigen Unternehmenswert zu schaffen“, erläutert Dawo.

Dabei können die bundesweit rund 300 Town & Country-Partner auf ein breites Dienstleistungsangebot der Zentrale zurückgreifen – vom Einkauf über das Marketing bis hin zu umfangreichen Schulungsangeboten. Wer neu in das System einsteigt, erhält im ersten Jahr eine spezielle Start-up-Beratung. Auch Angestellte aus Führungspositionen, die über keine Branchenerfahrung verfügen und sich mit einem erprobten Konzept selbstständig machen möchten, können so in einem wachsenden Markt einen schnellen Einstieg finden. Gegenüber Einzelunternehmern profitieren Franchise-Partner auch von der hohen Innovationsstärke des Systems insbesondere in Bezug auf das Kundenangebot.

So wurden seit Gründung vor 15 Jahren die Serviceleistungen rund um den Hausbau sukzessive ausgebaut und damit neue Maßstäbe in der Hausbaubranche gesetzt. Der Fokus liegt dabei auch auf einer weiteren Standardisierung der Abläufe rund um den Hausbau.

Zeichen auf Wachstum

Auch zukünftig stehen die Zeichen weiter auf Wachstum. „Wir sehen ein noch großes Potenzial, das wir gemeinsam mit Franchise-Partnern nutzen wollen“, so Dawo. Mittelfristig will Town & Country Haus mit 400 Partnern am Markt aktiv sein. Gesucht werden dafür vor allem Führungspersönlichkeiten, die ihr regionales Unternehmen unter dem Dach einer Marke aufbauen wollen. Nach rund zwölf Monaten erreichen Town & Country Partner in der Regel die Gewinnzone – bei einer Gesamtinvestition von rund 100.000 Euro.

Weitere Info:
www.franchisepartnerschaft.de www.HausAusstellung.de

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Altersvorsorgepflicht für Selbstständige: Vom DFV kritisierte BMAS-Pläne verzögern sich

Eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige kommt wohl später als erwartet. Entsprechende Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) werden nach aktuellen Presseberichten erst einmal zurückgestellt, nach Aussagen des Ministeriums jedoch nicht gänzlich aufgegeben.
Ein Grund sollen die rechtlichen Probleme mit dem komplizierten Regelwerk sein. Unter anderem muss zunächst geklärt und erfasst werden, wer schon eine Altersvorsorge hat und worin diese besteht. Das gilt insbesondere auch für die vom BMAS nun favorisierte Anerkennung privater Altersvorsorgemöglichkeiten: so sollen beispielsweise Immobilien und Lebensversicherungen als Altersvorsorge anerkannt werden. Diese Pläne des BMAS werden vom DFV begrüßt, finden sich diese Aspekte doch unter anderem auch in dem Positionspapier von Anfang Juli 2012 wieder, dass der DFV gemeinsamen mit dem Bundesverband Direktvertrieb (BDD) und der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) erarbeitet und an die Verantwortlichen im BMAS persönlich übergeben sowie an die zuständigen Bundestags-Ausschüsse versandt hat.

Gleichzeitig kritisiert der DFV das gesamte Vorgehen bei diesem Vorhaben. DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen: „Es ist nicht gut, dass bei diesem Projekt Ende März eine politische Marschrichtung vorgegeben wurde, ohne dass offenbar in der Substanz Daten darüber vorgelegen haben, wie Selbständige bereits vorsorgen. Denn erst nach Veröffentlichung des Eckpunktepapiers wurde bei McKinsey eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die nun allerdings erst im September Ergebnisse liefern wird. Hier wurde das Pferd von hinten aufgezäumt und die Selbstständigen unnötig verunsichert. Wir vom DFV fühlen uns auf jeden Fall in unseren Forderungen für unsere Mitglieder und deren Franchise-Netzwerke bestätigt.“
Sollte die Regierungskoalition dieses Gesetz tatsächlich noch umsetzen wollen, muss sie sich beeilen. Denn 2013 sind Bundestagswahlen mit vollkommen offenem Ausgang. Unrealistisch ist, dass das Thema „Altersvorsorgepflicht für Selbständige“ von der politischen Agenda verschwindet. Auch die SPD hat es aufgenommen und fordert den Eintritt – vor allem „kleiner Selbstständiger“ – in die gesetzliche Rentenversicherung.

Der DFV wird das weitere Vorgehen tagesaktuell beobachten und informieren.

Positionspapier des DFV, BDD und der CDH:
http://www.franchiseverband.com/positionen-stellungnahmen.html

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Aufklärungspflicht vor Abschluss eines Franchise-Vertrages – dies sollten Sie wissen!

Der Franchise-Geber hat den potentiellen Franchise-Nehmer umfassend und vollständig aufzuklären und darf im Rahmen der konkreten Vertragsverhandlungen sein System nicht erfolgreicher darstellen, als es ist. Denn die Folgen sind gravierend – bei fehlerhafter Aufklärung kann der Franchise-Nehmer auch nach Jahren der Zusammenarbeit mit dem Franchise-Geber vom Franchise-Vertrag zurücktreten.

Wird während der vorvertraglichen Aufklärung von Seiten des Franchise-Nehmers nach der Rentabilität des Franchise-Systems gefragt, so hat der Franchise-Geber zutreffende Angaben über die erzielbaren Umsätze zu machen. Diese Angaben müssen auf einer sorgfältigen Untersuchung des Marktes beruhen, auf den konkreten Standort ausgerichtet sein und dürfen nicht lediglich den Charakter einer Schätzung aufweisen. Wenn nur eine Schätzung möglich ist, so muss eindeutig darauf hingewiesen werden.

Sind die angegebenen Daten des Franchise-Gebers fehlerhaft oder irreführend, so kann als Rechtsfolge der Franchise-Nehmer im Nachhinein vom Vertrag zurücktreten, da diese die Entscheidung dem Franchise-System anzugehören oder nicht, maßgeblich beeinflusst.

Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist auch im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung vollkommende Transparenz und Exaktheit bei der Vorlage von Informationen über das Franchise-System zusammenzustellen. Vor allem wenn es um einen essentiellen Entscheidungsgrund geht, ob der Franchise-Nehmer als zukünftiger Partner in einem Franchise-System gewonnen werden kann. Die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht sind zu gravierend, als das sich ein Franchise-Geber hier Ungenauigkeiten leisten kann.

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"Deutschland – Angestelltenland" – impulse-Beitrag in der neuen Franchise-Depesche

Das Franchising besitzt für das Wirtschaftsmagazin impulse einen besonderen Stellenwert. Das zeigt unter anderem die Zusammenarbeit des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) mit dem Magazin im Rahmen der jährlich verliehenen Franchise-Preise sowie das von impulse herausgegebene und viel beachtete Top-100-Ranking.

Für die „Franchise-Depesche“, einer DFV-Publikation für relevante Multiplikatoren aus Wirtschaft und Politik, hat der impulse-Chefredakteur Dr. Nikolaus Förster nunmehr einen sehr lesenswerten und zugleich provokanten Gastbeitrag verfasst. Nachzulesen auf Seite 2 der PDF-Datei: http://www.franchiseverband.com/franchise-depesche.html

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