50. Schule des Franchising – Besuchen Sie die Jubiläums-Schulung!

Sichern Sie sich Ihren Platz für die 50. Schule des Franchising. Wer im Franchising erfolgreich sein möchte, sollte sich optimal vorbereiten oder sein Know-how regelmäßig auffrischen. Einen kompakten und tiefgehenden Einblick vermittelt das seit Jahren etablierte DFI-Intensiv-Seminar für den Franchise-Erfolg, das von Montag, 26. November 2012 bis Donnerstag, 29. November 2012 in Köln stattfindet.

Vertrauen Sie
– auf 25 Jahre Know-how für die Franchise-Praxis,
– den Erfahrungen von weit über 1.500 Teilnehmer, die dieses etablierte Intensiv-Seminar bisher besuchten und
– mit durchschnittlich 1,5 nach Schulnoten bewerteten und besuchen Sie die Jubiläums-Schulung.
Erfahren Sie mehr über die Inhalte unter www.franchise-institut.de

Mit dem 4-Tage-Seminar startet gleichzeitig auch der 3. IHK-Zertifikatslehrgang zum Franchise-Manager, denn die Schule des Franchising ist das Einführungs-Modul des Zertifikatlehrgangs. Matthias Lehner, Geschäftsführer der Bodystreet GmbH und Absolvent des ersten IHK-Lehrgangs, erklärte: „Hat richtig Spaß gemacht und sollte für jeden seriösen Franchise-Geber, der es ernst meint, als ‚Führerschein für’s Unternehmen‘ zur Pflicht gemacht werden. Das IHK-Seminar kann ich nur wärmstens weiterempfehlen.“ Mehr Informationen über die insgesamt 6 Modulen des Lehrgangs finden Sie unter www.franchise-institut.de/franchise-manager

Das DFI unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Weiterentwicklung und freut sich auf Ihre Teilnahme.

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Eine Frage, die sich immer wieder stellt: Hat der Franchise-Nehmer einen Anspruch auf Auskunft über die Verwendung von Lieferantenzuschüssen?

Die Thematik Weitergabe von Einkaufsvorteilen oder Rückvergütung („kick-backs“) war über lange Zeit umstritten und sorgte für Diskussion im Franchise-Recht. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2008 brachte hier Klarheit. Danach ist der Franchise-Geber zur Weiterleitung von Lieferantenzuschüssen an den Franchise-Nehmer nicht kraft Gesetzes verpflichtet sondern nur dann, wenn etwa der Franchise-Vertrag selbst eine entsprechende Verpflichtung vorsieht.

Nun hat sich im vergangenen Jahr das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Frage beschäftigt, ob dem Franchise-Nehmer ein Auskunftsanspruch über die Verwendung von Lieferantenzuschüssen gegen den Franchise-Geber zusteht.

Laut der Begründung des Gerichts schuldet der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer nur dann Auskunft über Lieferantenzuschüsse, wenn der Franchise-Nehmer diese Information benötigt, um seine Zahlungsansprüche zu ermitteln und geltend zu machen. Ein Zahlungsanspruch des Franchise-Nehmers gegen den Franchise-Geber ergibt sich aber auch hier nicht aus dem Gesetz sondern muss Vertragsgrundlage geworden sein. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass ein möglicher Anspruch auf Auskunft auch ausgeschlossen werden kann, wenn dieser jahrelang nicht geltend gemacht wurde. Hierbei muss aber der Franchise-Geber darauf vertraut haben, dass nach dem Verhalten des Franchise-Nehmers nicht mehr zu rechnen war, dass dieser von dem besagten Recht Gebrauch macht.

FAZIT

Es ist festzuhalten, dass das 2008 ergangene BGH-Urteil weiterhin als Maßstab für die Gesamtproblematik von Einkaufsvorteilen und deren Weitergabe gilt. Ein Anspruch auf Auskunft über deren Verwendung besteht auch nur dann, wenn die Weiterleitung solcher Zuschüsse an den Franchise-Nehmer im Franchise-Vertrag geregelt ist.

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Franchise-Sprechtag in der IHK Berlin mit kostenlosen Einzelberatungen

Terminvereinbarungen für Dienstag, 27. November 2012 bei Anna Berger unter 030 / 31510 434 oder per E-Mail unter anna.berger@berlin.ihk.de.

Ob im Handel, in der Gastronomie, dem Dienstleistungssektor oder im Handwerk, die Franchise-Wirtschaft wächst kontinuierlich und bietet vielfältige Möglichkeiten für Franchise-Nehmer wie Franchise-Geber. Wer mehr über diesen attraktiven Wirtschaftszweig mit seinen Chancen erfahren möchte oder plant, ein System aufzubauen, kann sich bei kostenlosen Einzelberatungen auf dem Franchise-Sprechtag der IHK Berlin informieren. Dieser findet am Dienstag, 27. November statt und wird in Kooperation mit dem Deutschen Franchise-Verband e.V. (DFV) durchgeführt.

Alle Franchise-Interessenten – ganz gleich ob angehende Franchise-Nehmer oder Franchise-Geber – können sich bei einem 45-minütigen Gespräch individuell vom DFV beraten lassen.

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Impressumspflicht bei Franchise-Systemen, ein Urteil könnte klare Verhältnisse schaffen!

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Stuttgarts beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit bei einer Aktionswerbung die Identitäten der teilnehmenden Vertragspartner für den Verbraucher kenntlich gemacht werden müssen.

Durch eine Änderung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Problem für die Franchise-Wirtschaft zu Tage getreten, welches in dieser Form bisher noch nicht vorkam. Danach können Franchise-Systeme mit der Gefahr konfrontiert werden, wegen (angeblich) fehlender Angaben bei Werbung in Printmedien zur Anbieteridentität nach § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, von Verbraucherschutzorganisationen abgemahnt zu werden. Einige Franchise-Systeme sind davon schon betroffen.

Eine Abmahnung wird damit begründet, dass bei einer Aktionswerbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen die Identität und die Anschrift der teilnehmenden Franchise-Nehmer angegeben werden müssen und dies im entsprechenden Fall eben nicht geschieht. Eine solche Pflicht wäre jedoch im Ergebnis ein faktisches Werbeverbot, da für Franchise-Systeme, ab einer bestimmten Größenordnung, eine solche Verpflichtung tatsächlich und rechtlich in der Umsetzung nicht erfüllbar ist und diese den Partnern des Franchise-Systems auch nicht zugemutet werden kann.
Die Angabe aller teilnehmenden Franchise-Nehmer würde angesichts der Zahl, der zu einem System gehörenden Vertragspartner, allein schon deshalb jede Werbeanzeige nicht durchführbar machen. Oft wissen Franchise-Geber in der Vorbereitung einer Werbeaktion nicht, welche Franchise-Partner in welchem Umfang an der Werbung teilnehmen werden. Die Beschaffung derartiger Information wäre mit erheblichem, wenn nicht gar unmöglichen Aufwand verbunden.

Auch rechtliche, vor allem kartellrechtliche Bedenken, hinsichtlich des Preisbindungsverbotes, kommen hier zum Tragen. Denn eine verbindliche Teilnahmeerklärung eines Franchise-Nehmers würde die Preisempfehlung aushebeln und diese zu einer verbindlichen Teilnahmeerklärung umfunktionieren.

Der Deutsche Franchise-Verband hat schon frühzeitig Stellung bezogen und steht mit den Verbraucherorganisationen in enger Verbindung, um eine für die Franchise-Wirtschaft praktikable und schnelle Lösung zu finden. Ein Ansatz ist beispielsweise, dass in einem Werbeprospekt auf eine Internetseite verwiesen wird, auf der die vollständigen Angaben zu den einzelnen Franchise-Nehmern zu finden sind („Medienbruch“).

Dieser Argumentation folgt nun auch in der Urteilsbegründung das Landgericht Stuttgart. Nach Ansicht des Gerichts ist von Bedeutung, dass auf Grund des Art. 7 Abs. 2 S. 1 der Richtlinie 2005/29/EG, auf deren Umsetzung die Regelung des § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG beruht, die räumliche Beschränkung des Kommunikationsmediums berücksichtigt werden muss. Vom Werbenden kann demnach zwar nicht die Angabe der Identität aller von ihm beworbenen Händler verlangt werden (in dem, dem Urteil zugrundeliegenden Sachverhalt wurde eine Genossenschaft abgemahnt), jedoch muss er sicherstellen, dass dem Verbraucher die Informationen anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Eine mögliche Lösung ist nach Ansicht des Gerichts der zuvor erwähnte Medienbruch, sprich der Verweis auf andere Medien (bspw. Internet oder Telefonhotline).
An die Möglichkeit einer weitergehenden flexibleren Umsetzung der aktuellen Rechtslage müsste dennoch gedacht werden, denn die Art und Weise der Identitätsangabe einzelner Franchise-Nehmer ist auch von der Größe des Systems abhängig und damit von der Anzahl der Franchise-Partner.

Jedoch ist dieses Urteil der erste Schritt für eine praktikable Lösung in der Anwendung der neuen Gesetzeslage. Allerdings bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte in der Zukunft in vergleichbaren Fällen entscheiden werden, bis eine höchstrichterliche Rechtsprechung in dieser Sache ergangen ist. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an den Deutschen Franchise-Verband e.V. wenden (schmelzle@franchiseverband.com).

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Vorbereitung zur Altersvorsorgepflicht für Selbständige stockt weiter. Gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode unwahrscheinlich

Im Frühjahr wurde durch ein sogenanntes „Eckpunktepapier“ bekannt, dass Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Altersvorsorgepflicht für selbständige Unternehmer einführen will. Dieses Ziel ist zwar nach wie vor im Fokus der Ministerin, allerdings erscheint die Umsetzung noch vor der Bundestagswahl im September 2013 relativ unwahrscheinlich. Eine Kurzzusammenfassung der aktuellen Lage:

• Nach Erscheinen des Eckpunktepapiers mit Kerninhalten einer gesetzlichen Regelung wurde die Unternehmensberatung McKinsey beauftragt, eine Machbarkeitsstudie vorzulegen. Diese sollte unter anderem beinhalten, wie und in welchem Umfang Unternehmer heute bereits für ihr Alter vorsorgen und auch Wege zur Umsetzung der Pflicht aufzeigen. Die Studie wurde für September angekündigt, liegt allerdings bis heute nicht vor.

• Seitens des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) wurde parallel signalisiert, dass eine Pflicht möglichst breit ausgelegt würde, d.h. inklusive Anerkennung unterschiedlicher privater Altersvorsorgemöglichkeiten. Das war auch eine Hauptforderung des DFV, die wir bereits im Sommer mit anderen Verbänden gemeinsam an die Verantwortlichen richteten.

• In den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP herrscht ein uneinheitliches Bild. Die Zahl der Gegner dieser Initiative ist groß – auch gibt es eine nicht geringe Anzahl von Abgeordneten, die (über die Pläne des BMAS hinaus) eine generelle Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Unternehmer befürworten. Dieses entspricht dabei im Übrigen auch der Position der SPD in dieser Sache. Dazwischen befinden sich diejenigen, die die Pläne der Ministerin unterstützen.

Wie aus Regierungskreisen verlautet, sind Gesetzentwürfe, die nicht bis zur Weihnachtspause vom Bundeskabinett verabschiedet wurden, auch nicht mehr in dieser Legislaturperiode umzusetzen.

Konsequenz: Eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige wird kommen. Nur sehr wahrscheinlich nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl. Abzuwarten bleibt die Regierungskonstellation nach der Wahl. Von ihr wird abhängen, wie die Altersvorsorgepflicht ausgestaltet sein wird. Wir werden weiterhin für eine liberale Auslegung eintreten.

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Wann ist ein Franchise-Nehmer als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger anzusehen?

In den letzten zwei Jahren wurde eine Sozialversicherungspflicht einzelner Franchise-Nehmer vermehrt festgestellt. Diese Entwicklung hat Einfluss auf zahlreichen Franchise-Systeme und gewinnt in der Franchise-Wirtschaft immer mehr an Brisanz. Nur was genau ist darunter zu verstehen? Es ist allgemein anerkannt, dass ein Franchise-Nehmer als selbstständiger Unternehmer auf dem Markt agiert. Hierzu muss der Franchise-Nehmer aber folgende Voraussetzungen erfüllen – er darf nicht wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig sein. Im Detail bedeutet dies, dass der Franchise-Nehmer

– die Personalhoheit inne hat,
– muss die Preise frei gestalten können,
– führt das Geschäft eigenständig,
– hat das Geschäftslokal eigenständig angemietet und
– eine nennenswerte andere Erwerbstätigkeit ist nicht gänzlich bzw. konkret ausgeschlossen.

Wenn diese oben genannten Eigenschaften vorliegen, kann dennoch eine Rentenversicherungspflicht festgestellt werden (die Gründe hierfür erfahren Sie in dem unten angefügten Blog-Beitrag).
Die entsprechende Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 beschäftigt die Franchise-Wirtschaft und die Gerichte bis in die Gegenwart. Viele Urteile von Landessozialgerichten berufen sich auf diese Entscheidung und entwickeln die Rechtsprechung weiter. Es ist wichtig diese Entwicklung im Auge zu behalten, da sie die Franchise-Wirtschaft nachhaltig prägen kann. Gerade Franchise-Geber sollten prüfen, ob eigene Franchise-Nehmer davon betroffen sein könnten. Denn auch in der vorvertraglichen Aufklärung muss dieses Thema behandelt werden, damit es während der Vertragslaufzeit oder am Ende für die beteiligten Franchise-Partner zu keiner bösen Überraschung kommt.

Welche Rechtsfolgen hierbei greifen können und wie ein Franchise-Geber im Hinblick auf die vorvertragliche Aufklärung sich verhalten sollte, können Sie in einem im Juli erschienenen Blog-Beitrag nachlesen: Aktuelles Urteil / Sozialversicherungspflicht eines Franchise-Nehmers

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Town & Country Haus: TÜV-geprüfte Sicherheit für Bauherren

Massivhausanbieter kann als einziger Anbieter die Prüfung seiner Bauwerkverträge durch den TÜV SÜD vorweisen

(Behringen, 1. Oktober 2012) Was Verbraucherschützer und Bauherrenschutzverbände seit langem fordern, hat Town & Country Haus in die Tat umgesetzt: Ab sofort bescheinigt der TÜV SÜD die Transparenz und umfassende Sicherheit der Bauwerkverträge des bundesweit führenden Massivhausanbieters.

Town & Country Haus ist der erste Anbieter, der die Bau- und Leistungsbeschreibung seiner Bauwerkverträge einer aufwendigen TÜV-Prüfung unterzogen hat. Der TÜV SÜD bescheinigt in seinem Gutachten, „dass der Vertrag vollständig alle Gewerke, Bauteile und Baustoffe beschreibt und die beschriebenen Bauteile mindestens dem Niveau der anerkannten Regeln der Technik“ entsprechen. Der TÜV SÜD attestiert Town & Country Haus darüber hinaus, dass die Unterlagen so transparent und verständlich formuliert sind, dass auch private Bauherren ohne tiefere Sachkenntnis leicht einen Vergleich zu anderen Anbietern ziehen können.

„Das Gutachten des TÜV SÜD ist bisher am Markt einzigartig und für Bauherren ein verlässliches Gütesiegel. Ein verständlich formulierter, in seinen Bestandteilen seriöser und standardisierter Bauwerkvertrag bietet Kunden Sicherheit sowie Transparenz“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. „Bei diesem geprüften Standardvertrag kann sich der Bauherr den zusätzlichen Gang zu einem Gutachter sowie die juristische Prüfung sparen.“

Town & Country Haus konzentriert sich seit vielen Jahren auf die Sicherheit und Qualität des Hausangebots. „Mit diesem Gutachten werden wir unserem Anspruch, den Bauherren umfassende Sicherheit vor, während und nach der Bauphase zu gewährleisten, gerecht“, so Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus. Diese Strategie zeigt nachhaltige Wirkung: Im laufenden Geschäftsjahr 2012 verzeichnet das Unternehmen ein Wachstum der verkauften Häuser von mehr als 20 Prozent. Damit könnte das Rekordergebnis aus dem Vorjahr noch übertroffen werden.

Über Town & Country Haus:

Das im Jahr 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist in Deutschland der Marktführer im lizenzierten Hausbau mit ca. 300 Franchise-Partnern. Über 30 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen.

Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus mit der Einführung von drei im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen HausBau-Schutzbriefen, durch die den Bauherren vor, während und nach dem Bau optimale Sicherheit geboten wird. Mit der Entwicklung von Energiespar- und Solarhäusern trägt das Unternehmen der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung.

Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: Neben dem Franchise-Geber-Preis (2003) zählen der EKS-Strategiepreis (2004), der dritte Platz beim „Sales Award“ des Handelsblatts (2005) sowie der Deutsche Franchise-Nehmer-Preis 2006 zu den wichtigsten Auszeichnungen. 2007 wurde Town & Country der Titel „Wissensmanager des Jahres 2006“ verliehen. Unternehmensgründer Jürgen Dawo wurde mit dem „Strategiepreis 2009“ ausgezeichnet. Die Harvard Clubs of Germany zeichneten Gabriele und Jürgen Dawo mit dem „Deutschen Unternehmer Preis 2010“ in der Kategorie Franchise aus. Im Geschäftsjahr 2011 verkaufte das Unternehmen 2.706 Häuser. Town & Country ist somit bereits seit 2007 das meistgekaufte Markenhaus Deutschlands. Weitere Informationen: www.HausAusstellung.de

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Erfolgreiche Premiere: 1. Zukunfts-Konferenz in Berlin

Erste Veranstaltung unter dem Motto „Franchise-Unternehmertum anders denken“ fand regen Zuspruch. DFV stellte mit Zukunft Stadt & Natur eigene Umwelt-Initiative vor, die auch vom Berliner Senat begrüßt wird.

Wie sieht das Franchise-Unternehmertum von morgen aus? Erste Antworten erhielten die Teilnehmer im Rahmen der 1. Zukunfts-Konferenz, die vom Deutschen Franchise-Institut (DFI) und dem Deutschen Franchise-Verband e. V. (DFV) am 27.09. in Berlin durchgeführt wurde. Dabei wurden Grundsatzfragen auf die Themenfelder Green Franchising, Social Franchising und Nachhaltigkeit sowie die Zukunft von Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern beleuchtet. Ein wichtiges Fazit: Franchise-Systeme, die sich bei ihrer Weiterentwicklung von nachhaltigem Handeln leiten zu lassen, haben die besten Möglichkeiten, sich langfristig erfolgreich zu positionieren. Der DFV geht dabei mit bestem Beispiel voran und hat seine eigene Umwelt-Initiative vorgestellt.
Franz Alt, bekannter TV-Moderator und Umwelt-Experte, sprach als prominenter Key-Note-Speaker allgemein zu „Das ökologische Wirtschaftswunder – Arbeit und Wirtschaft im 21. Jahrhundert.“ Alt stellte fest, dass das ökologische Wirtschaftswunder intelligente Lösungen und damit auch hunderttausende von neuen Arbeitsplätzen ermögliche. Auf das Franchising übertragen ergänzt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen, dass sich hieraus auch viel Potenzial für den Wirtschaftszweig ergibt. Innerhalb der Franchise-Wirtschaft gibt es branchenübergreifend bereits viele Ansätze, die bestehenden Konzepte ökologisch-intelligenter weiterzuentwickeln und damit ökonomischen Erfolg zu schaffen.

Brodersen weiter: „Das Feedback zur Veranstaltung zeigt, dass es deutlichen Gesprächsbedarf zur Zukunftsausrichtung des Franchisings gibt.“ Dabei präsentierte sich der DFV nicht nur als Mit-Organisator, sondern mit Zukunft Stadt & Natur als Projektträger für eine eigene Umwelt-Initiative, die ganz im Zeichen des Green Franchisings steht. Hierzu erklärt Brodersen: „Innovationen und Anpassungsfähigkeit sind für die Zukunft des Franchisings entscheidend. Unsere Umwelt-Initiative ist innovativ und die ZukunftsBäume, die gepflanzt werden, passen sich optimal ihrem Umfeld an. Damit lebt die DFV-Umwelt-Initiative die Franchise-Ideale im übertragenen Sinne bereits vor.“
Mit Zukunft Stadt & Natur stärken der Verband und seine Mitglieder nachhaltig die Naturräume von Städten und Kommunen durch Pflanzungen von ZukunftsBäumen. Diese Baumarten können dem zukünftigen Klimastress besser standhalten. Die Pflanzungen erfolgen bundesweit – überall da, wo DFV-Mitgliedsunternehmen mit einem Outlet vertreten sind. Für die Umsetzung vor Ort bietet der DFV den teilnehmenden Franchise-Gebern und Franchise-Nehmern ein professionelles Projektmanagement.
Das System Town & Country Haus hat als erstes DFV-Mitglied eine Teilnahme an dieser Initiative beschlossen und nimmt noch in diesem Jahr Pflanzungen von ZukunftsBäumen an 10 Standorten vor.
Die Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur wird vom Deutschen Städtetag unterstützt und ist auch bereits dem Berliner Senat bekannt. So begrüßte Beate Profé, Referatsleiterin Freiraumplanung und Stadtgrün, auf der Zukunfts-Konferenz persönlich die Aktivitäten des DFV. Weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Verband und dem Berliner Senat sind geplant, um die Initiative gemeinsam voranzutreiben.

Mit Professor Dr. Meinrad Armbruster sprach der zweite Key-Note-Speaker und Begründer der Eltern-AG. Dieses Social Franchise-Unternehmen unterstützt Kinder und Eltern aus prekären Verhältnissen bei der Kindererziehung und beweist damit, dass sozialverantwortliches Handeln und Standardisierung von erfolgreichen Sozialprojekten möglich sind. Besonders beachtet wurde auch der Vortrag zum Thema „Der Franchise-Geber der Zukunft“ von Thomas Kiderlen von der VOM FASS AG. Kiderlen betonte, dass Nachhaltigkeit ohne Werte reiner Kommerz sei. Der Franchise-Geber von morgen muss auf echte Werte setzen, die auch seine Franchise-Nehmer teilen. Diesen Gedanken unterstrich auch Peter Gabler von der Backfactory GmbH in seinem Vortrag zum Thema der „Franchise-Nehmer von morgen“. Weitere Referenten-Vorträge sowie die Vorstellung der neuen Green Franchise Awards komplettierten die Veranstaltung. Mit diesen Preisen werden erstmals 2013 auf dem DFV-Franchise-Forum Systeme geehrt, die besonders nachhaltig und gleichzeitig ökonomisch erfolgreich agieren. Damit nimmt die Franchise-Wirtschaft einmal mehr eine zukunfts-weisende Vordenkerrolle ein.

Vorstellung der DFV-Umwelt-Initiative Zukunft Stadt & Natur (v.r.n.l.): Torben L. Brodersen (DFV-Geschäftsführer), Beate Profé (Referatsleiterin Freiraumplanung und Stadtgrün, Land Berlin), Dr. h.c. Dieter Fröhlich (DFV-Präsident) und Jürgen Dawo (Town & Country Haus, 1. Teilnehmer der DFV-Umwelt-Initiative).

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Erfolgreicher Quereinstieg mit Town & Country Haus: Jutta und Andreas Kropp, Franchise-Partner in Steinheim

Den Wunsch, sich selbstständig zu machen, hatte Andreas Kropp schon lange. Doch bevor der gelernte Industriefachwirt das Franchise-System Town & Country Haus kennenlernte, war „nie das Richtige dabei“, wie der 49-Jährige erzählt. Nach Berufserfahrung in kleinen und mittelständischen Unternehmen arbeitete er gut 20 Jahre lang im Management der Siemens AG in Paderborn. Doch der Traum von einer gemeinsamen Selbstständigkeit mit seiner Frau Jutta blieb bestehen.

Überzeugendes Konzept und passendes Produkt

Eine Anzeige war es, die die berufliche Wende brachte: Town & Country Haus suchte einen selbstständigen Geschäftsführer in der Heimatregion von Andreas Kropp. „Da habe ich beschlossen, näher hinzuschauen“, erinnert sich der Franchise-Partner. Sein Kriterium: Er suchte ein überzeugendes Konzept, das richtige Produkt oder die richtige Dienstleitung. „Alles drei erfüllt Town & Country Haus“, sagt er.


Auch für Quereinsteiger geeignet

Der Behringer Hausanbieter macht es auch Quereinsteigern möglich, ein Unternehmen in der Baubranche aufzubauen. Das Konzept setzt auf individuell geplante Massivhäuser aus standardisierten Modulen für Normalverdiener, die Wert auf eine gute Absicherung legen. Ein Teil der Partner kümmert sich ausschließlich um den Verkauf, der andere übernimmt auch den Bau der Hauser und arbeitet hierfür mit lokalen Unternehmen zusammen.

Erfahrungen aus dem Projektmanagement

Andreas und Jutta Kropp entschieden sich für die Variante als „bauende Partner“. Anfang März 2011 starteten sie als selbstständige Franchise-Nehmer. „Mein Ziel war es, möglichst viele Entscheidungen in eigener Verantwortung vornehmen zu können und von dem Erfolg der eigenen Arbeit direkt zu partizipieren“, erinnert sich Andreas Kropp. Die Baubranche schreckte ihn nicht, denn er konnte auf seine Erfahrungen aus dem Projektmanagement und der Qualitätssicherung zurückgreifen. „Der Hausbau ist eine klassische Projektabwicklung, und darin hatte ich bereits umfangreiche Erfahrungen gesammelt“, so seine Einschätzung.

Erfolgreich im Verkauf

Ab Oktober wird das Ehepaar einen weiteren Bauleiter anstellen. Das feste Team besteht dann aus vier Mitarbeitern. Andreas Kropp selbst konzentriert sich auf den Verkauf – mit großem Erfolg: Seit dem Start hat er bereits 15 Häuser verkauft, von denen die Hälfte bereits gebaut ist oder kurz vorm Abschluss steht. „Da ich hinter dem Produkt, der Qualität und dem Preis stehe, ist das Verkaufen eigentlich nur noch eine Information an den Kunden“, sagt er. Bewährt habe sich für ihn auch die Software zur Visualisierung der Häuser am Computer.

Unterstützt, doch selbst verantwortlich

Nicht nur hiermit, auch mit „hervorragender personeller Unterstützung“ sorgt die Franchise-Zentrale laut Andreas Kropp für ihre Partner. Wichtig für ihn waren auch die zur Verfügung gestellten betriebswirtschaftlichen Basisdaten und die regelmäßige Erfolgskontrolle. Doch er betont: „Für die eigene Arbeit ist natürlich jeder Partner selbst verantwortlich.“ Genau diese Mischung ist es, die das Ehepaar Kropp sich gewünscht hat. „Unsere Erwartungen sind voll erfüllt worden“, fasst Andreas Kropp zusammen. „Die Entscheidung für Town & Country Haus war genau die Richtige.“

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DFV übernimmt Schirmherrschaft der START+Franchise-Messe 2012

Hintergrund ist Konzentration der Messe auf das Thema Franchising.

Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) übernimmt in diesem Jahr erstmals die Schirmherrschaft der START+ Franchise-Messe. Die vom Veranstalter asfc vorgenommene Erweiterung des Veranstaltungstitels um den Begriff „Franchise“ und der damit gleichzeitig verbundenen inhaltlichen Konzentration sieht der Verband neue Potentiale, um die Messe besser und klarer zu positionieren. Mit der Entscheidung die Schirmherrschaft zu übernehmen will der DFV einen direkten Beitrag leisten, um der Veranstaltung neue Impulse und eine deutlichere Alleinstellung zu geben. Daher versteht sich der Verband auch nicht nur als symbolische Unterstützer, sondern als aktiver Ideengeber. So unterstützt der DFV zum Beispiel gemeinsam mit dem ihm angeschlossenen Deutschen Franchise-Institut (DFI) das Vortragsprogramm der Messe, die von Freitag, 16. bis Samstag, 17. November 2012 in Dortmund stattfindet. Weitere Informationen zur START+ Franchise-Messe 2012 unter: www.start-messe.de

„In der Übernahme der Schirmherrschaft sieht der DFV zuallererst auch die Chance, dass die START+Franchise-Messe mit einer klareren inhaltlichen Positionierung noch einmal neu durchstarten kann“, erklärt DFV-Geschäftsführer Torben L. Brodersen. Nach Abschluss der diesjährigen Veranstaltung werden alle Beteiligten über mittel- bis langfristige Perspektiven für die Messe und Formen der Zusammenarbeit beraten.

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