Gründerzuschuss als Pflichtleistung: ja oder nein?

Seit 2011 wurde der Gründerzuschuss von einer Pflichtleistung zu einer Ermessensleistung umgewandelt. Nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlung geht aus dem Koalitionsvertrag immer noch nicht eindeutig hervor, ob der Gründerzuschuss als Pflichtleistung wieder eingeführt wird. Es bleibt Raum zur Spekulation. Wir bringen uns in die Debatte mit ein. Was spricht für und was spricht gegen eine Novellierung?

Ein kleiner Diskurs:

PRO
Der Gründungszuschuss ist ein effektives Instrument der Arbeitsmarktpolitik, dies hat sich in den Jahren zuvor, als der Zuschuss noch eine Pflichtleistung war, gezeigt und zu einem sichtbaren Anstieg der Unternehmensgründungen geführt (im Ergebnis die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD Fraktion im Deutschen Bundestag im September 2013). Torben L. Brodersen, DFV Geschäftsführer

CONTRA
„Arbeitslose Existenzgründer müssen ihre Gründung künftig frühzeitiger und gründlicher vorbereiten, wenn sie Fördergeld vom Staat erhalten wollen. Das erschwert zwar den Zugang, schützt aber vor Schnellschüssen”, so DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben (in IHK Wirtschaft – Das Magazin für die Unternehmen in der Region Hellweg-Sauerland).

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PRO
Die Finanzierung von Existenzgründern – gerade in der Startphase – ist entscheidend für den Aufbau eines neuen Unternehmens. Dadurch, dass die Ermessensentscheidung der Bewilligung nun bei der Agentur für Arbeit liegt, werden viele Anträge und Geschäftsideen abgelehnt. Die Unternehmensgründer haben auch mit einem guten Geschäftskonzept kaum die Möglichkeit bei den Agenturen durchzudringen, da diese auferlegte haushälterische Disziplin wahren müssen. Torben L. Brodersen, DFV Geschäftsführer

CONTRA
Gefördert würden nur noch Chancengründungen und keine Notgründungen mehr. Gründungsüberzeugung und Engagement setzten sich bei der Bewilligung des Zuschusses durch und fordern genau diese Eigenschaften, welche von einem angehenden Unternehmer verlangt werden. So die Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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PRO
Der Existenzgründer sollte nicht entmündigt werden, in dem im Vorhinein seine Schutzbedürftigkeit festgestellt wird. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist ein mutiger Schritt und sollte nicht sofort im Keim erstickt werden. Deutschland braucht eine positive Unternehmerkultur und dies muss vor allem durch die Politik honoriert werden. Torben L. Brodersen, DFV Geschäftsführer

CONTRA
Nach Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ist nicht jeder Erwerbslose für die Selbstständigkeit geeignet. Notgründungen führen nach ihrer Ansicht oft nicht zum erhofften Erfolg. Die Einschätzung der Ministerin fällt wie folgt aus: „Wir sehen viele Solo-Selbstständige, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Alleine 120.000 Selbstständige stocken zusätzlich mit Arbeitslosengeld II auf. Das kann nicht das Ziel sein, wenn gleichzeitig 1 Million sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben sind”.

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Der Deutsche Franchise-Verband e.V. und die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. werden sich weiterhin für die Wiedereinführung des Gründungszuschusses als Pflichtleistung stark machen. Gemeinsam wurde hierzu folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

20131111_PM_DFV_CDH-Gründungszuschuss

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