Finanzielle Engpässe bei der Unternehmensgründung

Eine mögliche Lösung: Zuschuss Wagniskapital als ein alternatives Förderinstrument (Teil 1)

Bei INVEST handelt es sich um ein vom BMWi seit 2013 auferlegtes Förderprogramm bei dem Investitionen bei Wagniskapital bezuschusst werden. Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen durch INVEST verringert. Damit Anteile, die ein Investor an einem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen aber einige Förderbedingungen erfüllen. Die folgenden zwei Beiträge (Teil 1 und Teil 2) beschäftigen sich mit den Fragen welche Vorteile die Förderung im Bereich Wagniskapital mit sich bringen und welche Voraussetzungen ein Unternehmen bei solch einer Antragsstellung erfüllen müssen.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen

• junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden,

• private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital ist der neue Name für den Investitionszuschuss Wagniskapital, der im Mai 2013 gestartet ist. Die Förderrichtlinie wurde nach den ersten Erfahrungen mit der Maßnahme angepasst, um den Besonderheiten des deutschen Wagniskapitalmarktes noch besser gerecht zu werden. Die Neufassung der Richtlinie ist am 22. April 2014 in Kraft getreten.
Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen finden Sie hier: infoblatt_neufassung_invest

Wie funktioniert die Förderung

Gefördert werden private Investoren (natürliche Personen), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung über den Zuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird.

Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 250.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.

Vorteile für Unternehmen und Investor

Im Rahmen der Antragstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt. Diese Bescheinigung kann zusammen mit Informationen über den Zuschuss für die Akquise von Investoren eingesetzt werden. Mit dem Förderfähigkeitslogo können die als förderfähig anerkannten Unternehmen auf ihrer Internetseite und in Präsentationen potenzielle Investoren auf ihre Förderfähigkeit hinweisen. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten und dieses ist berechtigt das nebenstehende Logo zu führen. Das Förderfähigkeitslogo wird den Unternehmen vom BAFA zur Verfügung gestellt.

Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch INVEST verringert. Der Investor bekommt 20 Prozent der Summe zurückerstattet, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt. Seine Geschäftsanteile dagegen verbleiben komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen und wie der Antrag gestellt wird, erfahren Sie im Beitrag Teil 2.

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