Augen auf bei der Partnerwahl! Burger King – ein Einzelfall, aus dem gelernt werden muss

Ein Bericht aus dem aktuellen HOGAPAGE Magazin (Ausgabe 1/2015) von Daniela Müller

Drum prüfe, wer sich ewig bindet… Wer im Franchising erfolgreich sein möchte, sollte sich diese alte Weisheit zu Herzen nehmen. Die falsche Partnerwahl kann im schlimmsten Fall für das gesamte System Ungemach nach sich ziehen – wie im Fall Burger King.

Man muss das Rad nicht neu erfinden, um ein erfolgreicher Unternehmer zu sein. Das ist das simple Erfolgsprinzip von Franchising. Der Begriff beschreibt das Prinzip einer Partnerschaft von beiderseitigem Nutzen: Der sogenannte Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer seine Idee und alle damit verbundenen Produkte, Dienstleistungen, Warenzeichen, Warenmuster oder Geschmacksmuster gegen ein Entgelt zur Verfügung.

Doch natürlich hat das Prinzip auch seine Tücken – denn wie in jeder Partnerschaft kommt es darauf an, dass sich die beteiligten Parteien an festgelegte Regeln halten. Was passieren kann, wenn dem nicht so ist, zeigte im vergangenen Jahr der Skandal um die Marke Burger King. Monatelang beherrschte das Thema immer wieder die mediale Öffentlichkeit.

Einen seiner Höhepunkte fand das unrühmliche Spektakel schließlich in einer TV-Dokumentation der gesammelten Missstände in den Filialen der Yi-Ko Holding (zu diesem Zeitpunkt betrieb das Unternehmen knapp 90 Burger-King-Filialen als Franchisenehmer)durch den berüchtigten Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff.

Am Ende war das Vertrauen der Konsumenten in die Marke schwer erschüttert. Der Burger-King-Systemzentrale blieb nur noch die fristlose Kündigung der Yi-Ko Holding. Ein Akt der Schadensbegrenzung für die Marke an sich sowie für die übrigen Franchisenehmer, die obwohl sie vorbildlich arbeiten, nicht selten in Sippenhaft genommen wurden. Kein Wunder, denn Otto Normalverbraucher hat Vertrauen in eine Marke oder eben nicht.

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