Bundestag beschließt Kleinanlegerschutzgesetz und DFV bezog zuvor Stellung

Finanzierung von Unternehmensgründungen durch Crowdinvesting: Wagniskapital als alternative Finanzierungsform für die deutsche Franchisewirtschaft

Der Bundestag hat vergangene Woche das Kleinanlegerschutzgesetz in der 2. und 3. Lesung beschlossen.

Der DFV e.V. bezieht Stellung zum Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes

Im Rahmen einer Gesetzesinitiative hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern zur Konsultation gestellt und einer Stellungnahme zugänglich gemacht.

Der DFV hat die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf wahrgenommen, um weitere Anregungen für die Überarbeitung des Gesetzes zu geben und auf deutliche Schwachstellen hinzuweisen. Beim nun beschlossenen Gesetzestext wurden wesentliche Forderungspunkte des DFV mit berücksichtigt.

Hintergrund

Die Bedeutung der deutschen Franchisewirtschaft ist in den vergangen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies wird besonders beim Blick auf die Zahlen der Franchisenehmer und der Beschäftigten sichtbar. Gab es 2003 noch 43.000 Franchisenehmer und 390.000 Mitarbeiter in diesem Wirtschaftszweig, so ist 2013 mit rund 76.600 Franchisenehmern und circa 525.000 Beschäftigten ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Franchisesysteme wachsen hierbei größtenteils mit Unternehmensgründern. Probleme der Unterkapitalisierung und bei der Finanzierung werden oft als wachstumshemmend eingestuft, da Expansionsziele auf Grund der benannten Punkte nicht erreicht werden können.

Trotz der Stärken der deutschen Unternehmensfinanzierung steht gerade jungen Unternehmen und Unternehmensgründern zu wenig Kapital zur Verfügung. Dieser Mangel an Kapital bremst die Entwicklung vieler Franchise-Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung zu Recht festgestellt, dass die Unternehmensfinanzierung über Wagniskapital eine effiziente Alternative darstellen kann. Crowdfunding als Teil davon, leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.

Die Attraktivität von Crowdinvesting liegt gerade im schnellen und unbürokratischen Beteiligungsprozess. Der zu finanzierende Unternehmer wird dabei früh gefordert, in dem er durch seine betriebsstrategische Ausrichtung und durch gezielte Kommunikation, sich von anderen Wettbewerbern versucht abzugrenzen, um Anleger, welche reales Geld investieren, von seinem Geschäftsmodell fortlaufend zu überzeugen. Diese Dynamik des deutschen Crowdfunding-Marktes muss erhalten bleiben, da es gerade auch für die Franchisewirtschaft eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzierungsmodelmöglichkeiten bietet.

Die zentralen Standpunkte des DFV

Der Entwurf zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern betrifft gerade Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer. Die deutsche Franchisewirtschaft hat im Wesentlichen diese Unternehmenstypen im Focus, und zwar sowohl auf Seiten des Franchisegebers als auch der des Franchisenehmers.

Die zentralen Forderungen und kritischen Hinweise des DFV zum Referentenentwurf lauten wie folgt:

1. Die Verpflichtung ab einer 250 EURO Investition vom Crowd-Investor zu unterzeichnende Vermögensanlagen-Informationsblatt postalisch zurück zu senden, könnte die Bereitschaft des Investors, auf Grund des hohen Aufwandes sich zu beteiligen, sinken lassen.

2. Pflicht der Gestaltung eines Verkaufsprospekts pro Crowdinvesting ab einer 1 Million EURO würde hohe Kosten verursachen.

3. Eine in der Gesamtbetrachtung harte Regulierung des Gesetzentwurfes würde den Crowdfunding-Markt zum Erliegen bringen. Gerade seine Flexibilität und der geringe Verwaltungsaufwand macht die Attraktivität für den Wagniskapitalgeber aus.

Was wurde umgesetzt

Mit den jetzigen Regelungen im Kleinanlegerschutzgesetz wurde der richtige Schritt zur Stärkung der noch jungen Crowdinvesting-Branche in Deutschland vorgenommen. Vielen jungen Unternehmen ist der Weg zu weiterem Wachstum über den klassischen Finanzierungsweg noch immer versperrt. Crowdinvesting ist hier eine wichtige Alternative. Die Heraufsetzung der Prospektfreiheitsgrenze von ursprünglich 1 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro erleichtert diese Finanzierungsoption. Dem gleichen Ziel dient die Möglichkeit, das Vermögensinformationsblatt ( VIB ) jetzt komplett elektronisch zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde dafür gesorgt, dass die Einzelanlageschwelle in Höhe von 10.000 Euro nicht für Kapitalgesellschaften gilt. Damit können Ankerinvestoren jetzt auch mehr investieren. Auch die Streichung des Werbeverbots im Internet und in den sozialen Medien hilft der Crowdinvesting-Branche. Werbung darf nun in allen Medien geschaltet werden, wenn es einen deutlich erkennbaren Warnhinweis an prominenter Stelle gibt. Dies stellt sicher, dass Kleinanleger über die hohen Risiken von Crowdinvestitionen informiert werden und das persönliche finanzielle Risiko richtig einschätzen können.

Die Stellungnahme des DFV sowie das nun beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz können Sie im Einzelnen hier nachlesen:

entwurf-eines-kleinanlegerschutzgesetzesDFV-Stellungnahme Crowdfunding - KleinanlegerschutzG

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